Betreff
2. Änderungssatzung zur Satzung über den Ersatz des Verdienstausfalles, des Auslagenersatzes und der Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bergkamen vom 22.06.98
Vorlage
10/1027
Aktenzeichen
37.00.70 la-ku
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die als Anlage der Erstschrift der Niederschrift dieser Sitzung beigefügte 2. Änderungssatzung zur Satzung über den Ersatz des Verdienstausfalles, des Auslagenersatzes und der Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bergkamen vom 22.06.1998.

 

 

 

Sachdarstellung:

 

Nach § 12 Abs. 3 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung NRW (FSHG) haben die beruflich selbständigen ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfalles. Der Regelstundensatz und der Höchstbetrag sind in einer Satzung festzulegen.
Nach § 12 Abs. 5 FSHG haben alle ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr Anspruch auf Ersatz ihrer Auslagen.
Bei regelmäßig über das übliche Maß hinausgehenden Feuerwehrdiensten können ehrenamtliche Angehörige der Feuerwehr nach § 12 Abs. 6 FSHG anstelle eines Auslagenersatzes eine Aufwandsentschädigung erhalten.

 

Obwohl nur für den Ersatz des Verdienstausfalles durch § 12 Abs. 3 FSHG die nähere Ausgestaltung durch eine Satzung angeordnet wird, ist es aufgrund der inhaltlichen Bezüge sinnvoll, auch die anderen Regelungsmaterien in die Satzung aufzunehmen.

 

Der Rat der Stadt Bergkamen hat daher in seiner Sitzung vom 18.06.1998 die Satzung über den Ersatz des Verdienstausfalles, des Auslagenersatzes und der Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bergkamen beschlossen, die aufgrund der Währungsumstellung zum 01.01.2002 zuletzt geändert wurde.
(vgl. Anlage 1)

 

Die darin festgesetzten Beträge wurden nunmehr aufgrund wirtschaftlicher Veränderungen in den letzten Jahren und im Hinblick auf die ebenfalls zu ändernde Satzung über Kostenersatz und Entgelte für Einsätze und Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bergkamen überprüft.

Daraus ergibt sich, dass die Satzung
über den Ersatz des Verdienstausfalles, des Auslagenersatzes und der Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bergkamen  in § 1 Abs. 4 insofern geändert werden soll, dass der Höchstbetrag auf 40,00 Euro je Stunde festgesetzt wird (bisher 30,00 Euro je Stunde).

Der gem. § 1 Abs. 3 Satz 1 festgesetzte Regelstundensatz von 8,00 Euro für Selbständige bleibt bestehen.

(vgl. Anlage 2)

 

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass sich die  Aufwandsentschädigung (§ 3 der Satzung) für ehrenamtliche Angehörige der Feuerwehr, die regelmäßig über das übliche Maß hinaus Feuerwehrdienst leisten (Funktionsträger), mit Abstufungen an den Beträgen orientieren, die in § 11 der Hauptsatzung der Stadt Bergkamen -Aufwandsentschädigungen für die Mitglieder des Rates-  beschrieben sind. Die Regelungen dazu erfolgen im Wege einer dienstlichen Verfügung.

 

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 2 Anlagen

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Wenske

Beigeordneter

 

 

Amtsleiterin

 

 

 

 

Busch

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Lamparski