Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Stadt Bergkamen nimmt die
Betriebsabrechnungen zur Kenntnis. Der Rat beschließt, die dargestellten Unter-
bzw. Überdeckungen bis zum Kalkulationszeitraum 2014 in die entsprechenden
Kalkulationen vorzutragen.
Sachdarstellung:
Gemäß den
Vorschriften des § 6 KAG NRW sind Gewinne/Verluste aus kostenrechnenden
Einrichtungen innerhalb von drei Jahren nach Beendigung des
Kalkulationszeitraumes Gebühren erhöhend bzw. mindernd in den Jahren 2013
und/oder 2014 zu berücksichtigen.
Folgende
Gewinne/Verluste wurden unter Berücksichtigung von betriebswirtschaftlichen
Grundsätzen für die unterschiedlichen kostenrechnenden Einrichtungen
festgestellt:
Einrichtung |
Jahr |
Über-/Unterdeckung |
Kostendeckung |
Abfallbeseitigung |
2011 |
+ 200.168,26
€ |
142,29
% |
Straßenreinigung/Winterdienst |
2011 |
+ 101.242,21
€ |
105,25
% |
Die
Ergebnisse für das Abrechnungsjahr 2011 können in den Kalkulationen 2013
und/oder 2014 berücksichtigt werden.
Dieser
Vorlage sind folgende Betriebsabrechnungen beigefügt:
Anlage 1: Abfallbeseitigung
2011
Anlage 2: Straßenreinigung/Winterdienst
2011
Abweichungen
zwischen Kalkulation und Abrechnung sind den einzelnen Erläuterungsberichten zu
entnehmen.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
2 Anlagen
Die
Betriebsleitung EBB Dr.-Ing.
Peters Betriebsleiter
und Technischer Beigeordneter |
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Stv.
Betriebsleiter Polplatz |
Sachbearbeiterin Grotefels |
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