Betreff
Klärschlammentleerung des SEB, 2. Änderung der Satzung über die Entleerung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 17.12.2010
Vorlage
10/1018
Aktenzeichen
66.44.04 gro-na
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die als Anlage der Erstschrift dieser Niederschrift beigefügte 2. Änderung zur Satzung über die Entleerung von Grundstücksentwässerungsanlagen.

Sachdarstellung:

 

 

 

I.                   Allgemeines

 

 

In § 53 LWG NRW ist geregelt, dass die Gemeinden die Pflicht haben, das auf ihrem Gebiet anfallende Abwasser zu beseitigen. Die Verpflichtung der Gemeinden zur Abwasserbeseitigung umfasst insbesondere auch das Einsammeln und Abfahren des in Kleinkläranlagen anfallenden Schlamms und dessen Aufbereitung für eine ordnungsgemäße Verwertung oder Beseitigung.

 

Die Entleerung der Kleinkläranlagen wurde für 2013 und 2014 neu ausgeschrieben. Die für die Jahre 2013 und 2014 vergebene Auftragssumme beträgt 23.478,70 €. Für die Gebührenrechnung 2013 wurden 50% bzw. 11.739,35 € angesetzt.

 

In der Nachkalkulation für das Jahr 2011 ergibt sich ein Überschuss in Höhe von 1.969,60 €. Unter Berücksichtigung dieses Überschusses sowie der nachfolgenden kalkulierten Kosten für 2013 ergibt sich ein Gebührensatz von 97,90 €/m³.

 

 

 

II.                Gebührenbedarfsermittlung

 

 

1.                  Kosten der Grubenentleerung

 

Entsorgungskosten gem. Festpreisvereinbarung                      11.739,35 €

 

 

2.                  Personalkosten

 

Anteilige Personalkosten (13 %) der Mitarbeiter

des SEB, welche mit der Organisation der Grubenent-

leerung und der Klärschlammbeseitigung betraut ist.                8.440,37 €

 

 

3.                  Kosten eines Büroarbeitsplatzes

 

Lt. Empfehlung der KGST, Nr. 1/2012 KGST, sind für einen

Arbeitsplatz mit Technikunterstützung Kosten von

9.700,00 € jährlich anzusetzen:

 

13 % von 9.700,00 €/à                                         1.261,00 €

 

 

      4.                 Sachkosten und von anderen Ämtern bezogene Leistungen

 

Lt. Empfehlung des KGST, Nr. 1/2012 KGST, sind

                 20 % der Personalkosten als Zuschlag für Sachkosten

                 und für von anderen Ämtern bezogene Leistungen

                 anzusetzen:

 

     20 % von 8.440,37 €                                              1.688,07 €

 

 

       5.       Entsorgungskosten Lippeverband

 

     Der aus den Kleinkläranlagen abgepumpte Klärschlamm

                 wird durch das Entsorgungsunternehmen den Kläranlagen

                 des Lippeverbandes zugeführt. Die Kosten hierfür sind in

                 der Lippeverbandsumlage enthalten.                                                    6.252,00 €

 

 

 

Abzüglich:

 

            Überschuss 2011                                                                     1.969,60 €

 

 

 

III.             Gebührenkalkulation

 

1. Grubenentleerung                        11.739,35 €

 

2. Personalkosten                             8.440,37 €

 

3. Büroarbeitsplatz                        1.261,00 €

 

4. Sachkosten                             1.688,07 €   

 

5. Lippeverband                                 6.252,00 €

 

 

Abzüglich:

 

Überschuss 2011                              1.969,60 €

 

 

 

                                                                                                27.411,19 €

 

 

            27.411,19 € : 280 m³ = 97,90 €/m³

 

 

Die 280 m³ Klärschlamm sind ein Durchschnittswert aus den Jahren 2011 bis 2012 und für 2013 hochgerechnet.

 

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 2 Anlagen

 

Die Betriebsleitung des SEB

 

 

 

 

 

Mecklenbrauck

 

 

Vertreter der Betriebsleitung

 

 

 

 

 

Staschat

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

 

Groß

Sichtvermerk

 

 

 

 

 

StA 30