mäßigen Aufwendungen aufgrund der Ermächtigung gemäß § 8 der Haushaltssatzung
Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Stadt Bergkamen nimmt die im III. Quartal 2012 gemäß der Ermächtigung des § 8
der Haushaltssatzung geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen zur
Kenntnis.
Sachdarstellung:
In der Zeit
vom 01.07.2012 bis 30.09.2012 wurden die in der Anlage 1 aufgeführten über- und
außerplanmäßigen Aufwendungen nach vorheriger Zustimmung durch den Kämmerer
geleistet.
Gemäß
Verwaltungsvorschriften zu § 83 GO NRW sind alle Haushaltsüberschreitungen
mindestens vierteljährlich dem Rat zu Kenntnis zu geben.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
1 Anlage
Der
Bürgermeister In
Vertretung Mecklenbrauck Erster
Beigeordneter und Stadtkämmerer |
|
Amtsleiter Marquardt |
Sachbearbeiter Krause |
|