Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Stadt Bergkamen beschließt, Frau Beate Rethage, wh. Hüchtstraße 10 a, 59192
Bergkamen, zur Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk VIII
(Bergkamen-Overberge) zu wählen.
Sachdarstellung:
Die bisherige
Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk VIII (Bergkamen-Overberge), Herr Martin
Strunk, hat ihr Amt niedergelegt.
Als Reaktion
auf einen zur Gewinnung eines Nachfolgers/einer Nachfolgerin veröffentlichten
Presseartikel hat sich hier
Frau Beate Rethage,
wh. Hüchtstraße 10 a,
59192 Bergkamen,
geb. am 15.02.1961,
geschieden, 1 Kind
Beruf: Rechtsanwalts- und Notargehilfin,
beworben.
Frau Rethage
erfüllt die gesetzlichen und persönlichen Anforderungen für das Amt der
Schiedsperson.
Die bei der
Wahl von Schiedspersonen zu beteiligende Interessenorganisation, Bund Deutscher
Schiedsmänner und Schiedsfrauen (Bezirksvereinigung der Schiedspersonen für den
Landgerichtsbezirk Dortmund), hat die Wahl von Frau Rethage befürwortet.
Im Falle einer
Wahl durch den Rat der Stadt Bergkamen ist noch die Bestätigung durch den
Direktor des Amtsgerichtes Kamen erforderlich.
§ 3 Abs. 3
Satz 2 des Schiedsamtsgesetzes NRW regelt, dass bis zum Amtsantritt die
bisherige Schiedsperson tätig ist.
Das bedeutet,
dass bis zur Vereidigung der Frau Rethage durch den Direktor des Amtsgerichtes
Kamen, der bisherige Amtsinhaber, Herr Strunk, als Schiedsperson tätig ist.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der
Bürgermeister In
Vertretung Wenske Beigeordneter |
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Amtsleiter Roreger |
Sachbearbeiterin Koyka |
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