Betreff
Wahl der Frau Ute Scheunemann als Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk III (Bergkamen-Heil)
Vorlage
10/1011
Aktenzeichen
30.90.01 ky-sz
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, Frau Ute Scheunemann, wh. Westenhellweg 130, 59192 Bergkamen, zur Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk III (Bergkamen-Heil) zu wählen.

 

 

Sachdarstellung:

 

Die bisherige Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk III (Bergkamen-Heil), Herr Dieter Büscher, steht für eine Wiederwahl als Schiedsperson nicht mehr zur Verfügung. Die bisherige Stellvertreterin von Herrn Büscher, Frau Ute Scheunemann, hat sich bereit erklärt, zukünftig als Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Bergkamen-Heil tätig sein zu wollen.

 

Die Wahl der Frau Scheunemann wird durch die Bezirksvereinigung der Schiedspersonen für den Landgerichtsbezirk Dortmund befürwortet.

 

Es wird daher vorgeschlagen, Frau Scheunemann zur Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk III (Bergkamen-Heil) zu wählen.

 

§ 3 Abs. 3 Satz 2 des Schiedsamtsgesetzes NRW regelt, dass bis zum Amtsantritt die bisherige Schiedsperson tätig ist.

 

Das bedeutet, dass bis zur Vereidigung der Frau Scheunemann durch den Direktor des Amtsgerichtes Kamen, der bisherige Amtsinhaber, Herr Büscher, als Schiedsperson tätig ist.

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Wenske

Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Roreger

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Koyka