Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Stadt Bergkamen beschließt, Frau Ute Scheunemann, wh. Westenhellweg 130, 59192
Bergkamen, zur Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk III (Bergkamen-Heil) zu
wählen.
Sachdarstellung:
Die bisherige
Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk III (Bergkamen-Heil), Herr Dieter
Büscher, steht für eine Wiederwahl als Schiedsperson nicht mehr zur Verfügung.
Die bisherige Stellvertreterin von Herrn Büscher, Frau Ute Scheunemann, hat
sich bereit erklärt, zukünftig als Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk
Bergkamen-Heil tätig sein zu wollen.
Die Wahl der
Frau Scheunemann wird durch die Bezirksvereinigung der Schiedspersonen für den
Landgerichtsbezirk Dortmund befürwortet.
Es wird daher
vorgeschlagen, Frau Scheunemann zur Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk III
(Bergkamen-Heil) zu wählen.
§ 3 Abs. 3
Satz 2 des Schiedsamtsgesetzes NRW regelt, dass bis zum Amtsantritt die
bisherige Schiedsperson tätig ist.
Das bedeutet,
dass bis zur Vereidigung der Frau Scheunemann durch den Direktor des
Amtsgerichtes Kamen, der bisherige Amtsinhaber, Herr Büscher, als Schiedsperson
tätig ist.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der
Bürgermeister In
Vertretung Wenske Beigeordneter |
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Amtsleiter Roreger |
Sachbearbeiterin Koyka |
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