Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Bergkamen beschließt, der
Anregung des Kleingartenvereines „Grüne Insel e. V.“ das absolute Halteverbot
am östlichen Ende der Wilhelm-Leuschner-Straße an Sonn- und Feiertagen in ein
eingeschränktes Halteverbot umzuändern, wegen des Vorrangs der freien Zufahrt
für Rettungsfahrzeuge zum Hermann-Görlitz-Zentrum nicht zu folgen.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Kleingartenverein „Grüne Insel e.
V.“ und dem Lippeverband zu erörtern, inwiefern die Möglichkeit besteht,
zwischen der Wilhelm-Leuschner-Straße und der ehemaligen Kuhbachtrasse bzw. an
der Büscherstraße unter Berücksichtigung baurechtlicher und ökologischer
Belange weitere Stellplatzflächen für die Kleingärtner zu errichten.
Sachdarstellung:
Mit seiner Bürgereingabe vom 21.08.2012 stellt der Kleingartenverein
„Grüne Insel e. V.“ den Antrag, zusätzliche Stellplatzflächen für die 66
Parzellenmieter der Kleingartenanlge „Grüne Insel“ zwischen der
Wilhelm-Leuschner-Straße und der ehemaligen Kuhbachtrasse zu erstellen, da
diese Fläche ohnehin im Jahre 1985 als Erweiterung der Kleingartenanlage
vorgesehen war.
Der Kleingartenverein bietet an, einen nicht unerheblichen Anteil an
Eigenleistung zur Herrichtung der Stellplatzflächen zu erbringen einschließlich
der Pflege eines Biotops, das sich im Laufe der Jahre im Bereich der
Büscherstraße entwickelt hätte.
Darüber hinaus regt der Kleingartenverein „Grüne Insel“ an, am östlichen
Ende der Wilhelm-Leuschner-Straße das dort vorhandene absolute Halteverbot in
ein eingeschränktes Halteverbot an Sonn- und Feiertagen umzuwandeln.
Der Kleingartenverein begründet seinen Antrag mit den Argumenten, dass
für die 66 Parzellenpächter an der Büscherstraße lediglich 21 Parkplätze mit
der Baugenehmigung vom 28.01.1977 genehmigt seien und im Zuge des Ausbaues der
nördlich gelegenen Landwehrstraße durch die Umgestaltung des Mehrzweckstreifens
einige Stellplätze entfallen würden.
Die Verwaltung merkt hierzu an, dass im Zuge des Ausbaues der
Landwehrstraße, 3. Bauabschnitt, der im Bereich der Kleingartenanlage „Grüne
Insel“ endet, der Mehrzweckstreifen umgestaltet werden musste. Im Rahmen der
Umgestaltung und Neuordnung dieses ca. 150 m langen Bereiches entfielen 4
Stellplätze, für 15 Fahrzeuge bestehen weiterhin Parkmöglichkeiten. Dieser
Mehrzweckstreifenbereich wurde mit einem Verbot für Lkw-Parken ausgewiesen.
Eine Erweiterung dieser Anzahl von Stellplätzen auf der Südseite der
Landwehrstraße (Ausbau Landwehrstraße, 4. Bauabschnitt) in Richtung Osten ist
vom Baulastträger Straßen NRW abgelehnt worden, da dieser Bereich außerhalb der
Ortsdurchfahrt liegt.
Der Anregung des Vorstandes des Kleingartenvereins „Grüne Insel“, das
absolute Halteverbot am östlichen Ende der Wilhelm-Leuschner-Straße in ein
begrenztes Parkverbot an Sonn- und Feiertagen zu ändern, kann nicht
nachgekommen werden, da erst im Jahre 2011 dieser Bereich mit einem absoluten
Halteverbot ausgewiesen wurde mit der nachzuvollziehenden Begründung, dass
dieser Straßenbereich gleichzeitig als Zufahrt von Rettungswagen und Notärzten
zum benachbarten Hermann-Görlitz-Zentrum genutzt wird und es in der
Vergangenheit immer wieder Beschwerden über Behinderungen von parkenden
Fahrzeugen in diesem Bereich gab.
Zur Realisierung des Vorschlages, zwischen der Wilhelm-Leuschner-Straße
und in der ehemaligen Kuhbachtrasse Stellplatzflächen für die Kleingartenanlage
zu erstellen, hat die Verwaltung Kontakt mit dem Lippeverband aufgenommen.
Gemeinsam soll mit dem Vorstand des Kleingartenvereins dieser Vorschlag unter
Berücksichtigung von baurechtlichen und ökologischen Belangen geprüft und die
Möglichkeiten von Eigenleistungen des Kleingartenvereins definiert werden.
Dabei soll auch die Anlage von Stellplätzen direkt an der Büscherstraße
geprüft werden.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
2 Anlagen
Der
Bürgermeister In
Vertretung Dr.-Ing.
Peters Techn.
Beigeordneter |
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Amtsleiter Boden |
Sachbearbeiter Raupach |
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