Betreff
Erlass einer Satzung über die Erhebung von Beiträgen in den Offenen Ganztagsschulen
Vorlage
10/1004
Aktenzeichen
hö-wz
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der  Rat der Stadt Bergkamen beschließt die als Anlage beigefügte Satzung über die Teilnahme von Kindern und Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich der Stadt Bergkamen.

 

Sachdarstellung:

 

Für die Teilnahme an außerunterrichtlichen Angeboten in einer Bergkamener Offenen Ganztagsschule müssen die Eltern einen Elternbeitrag leisten. Dieser wird einkommensabhängig erhoben. Die soziale Staffelung und die Höhe der Elternbeiträge wurden durch Beschlüsse des Rates der Stadt Bergkamen vom 12.04.2004 (Drucksache Nr. 8/1968) und 12.06.2008 (Drucksache Nr. 9/1271) festgelegt.

 

Mit Beschluss vom 11.01.2012 hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden, dass Elternbeiträge für offene Ganztagsangebote nur aufgrund einer Satzung erhoben werden dürfen.

 

Zur Begründung führt das OVG NRW aus, dass Elternbeiträge eine öffentlich-rechtliche Abgabe eigener Art darstellen. Derart öffentliche Entgelte, nämlich Gebühren oder Beiträge, dürfen nur aufgrund einer Satzung erhoben werden, zumal die Heranziehung durch Bescheid erfolgt.

 

Grundlage für die in den §§ 1 – 3 festgelegen Regelungen über die Teilnahme an den Ganztagsangeboten ist der geltende  Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung („Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I“ ABl. NRW 1/11 S. 38). Die Inhalte der o. g. Ratsbeschlüsse sind unverändert in den Satzungsentwurf übernommen worden. In den sich überschneidenden Punkten wie Ermittlung der Beitragshöhe, Definition des anzurechnenden Einkommens, Beitragsermäßigungen und Auskunfts- und Anzeigepflichten der Eltern erfolgte eine Synchronisierung mit der Satzung der Stadt Bergkamen über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege vom 25.03.2010.

 

Der Satzungsentwurf für die Erhebung von Elternbeiträgen in den Offenen Ganztagsschulen ist als Anlage beigefügt.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Mecklenbrauck

Erster Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Kray

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Hörstrup

StA 30

 

 

 

 

Roreger