Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die als
Anlage beigefügte Satzung über
die Teilnahme von Kindern und Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der
Offenen Ganztagsschule im Primarbereich der Stadt Bergkamen.
Sachdarstellung:
Für die
Teilnahme an außerunterrichtlichen Angeboten in einer Bergkamener Offenen
Ganztagsschule müssen die Eltern einen Elternbeitrag leisten. Dieser wird
einkommensabhängig erhoben. Die soziale Staffelung und die Höhe der
Elternbeiträge wurden durch Beschlüsse des Rates der Stadt Bergkamen vom
12.04.2004 (Drucksache Nr. 8/1968) und 12.06.2008 (Drucksache Nr. 9/1271)
festgelegt.
Mit Beschluss
vom 11.01.2012 hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden,
dass Elternbeiträge für offene Ganztagsangebote nur aufgrund einer Satzung erhoben werden dürfen.
Zur Begründung
führt das OVG NRW aus, dass Elternbeiträge eine öffentlich-rechtliche Abgabe
eigener Art darstellen. Derart öffentliche Entgelte, nämlich Gebühren oder
Beiträge, dürfen nur aufgrund einer Satzung erhoben werden, zumal die
Heranziehung durch Bescheid erfolgt.
Grundlage für
die in den §§ 1 – 3 festgelegen Regelungen über die Teilnahme an den
Ganztagsangeboten ist der geltende
Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung („Gebundene und
offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Betreuungsangebote in
Primarbereich und Sekundarstufe I“ ABl. NRW 1/11 S. 38). Die Inhalte der o. g.
Ratsbeschlüsse sind unverändert in
den Satzungsentwurf übernommen worden. In den sich überschneidenden Punkten wie
Ermittlung der Beitragshöhe, Definition des anzurechnenden Einkommens,
Beitragsermäßigungen und Auskunfts- und Anzeigepflichten der Eltern erfolgte
eine Synchronisierung mit der Satzung der Stadt Bergkamen über die Erhebung von
Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in
Tagespflege vom 25.03.2010.
Der
Satzungsentwurf für die Erhebung von Elternbeiträgen in den Offenen
Ganztagsschulen ist als Anlage beigefügt.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
1 Anlage
Der
Bürgermeister In
Vertretung Mecklenbrauck Erster
Beigeordneter |
|
Amtsleiter Kray |
Sachbearbeiterin Hörstrup |
StA 30 Roreger |