Betreff
Erstes Gesetz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in den Schulen (9. Schulrechtsänderungsgesetz)
hier: Bericht des Leiters des Kompetenzzentrum Albert-Schweitzer-Förderschule, Herrn Jörg-Martin Jacob
Vorlage
10/1003
Aktenzeichen
kry-wz
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schule, Sport und Weiterbildung der Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage – Drucksache Nr. 10/1003 zur Kenntnis.

Sachdarstellung:

 

Der Ausschuss für Schule, Sport und Weiterbildung der Stadt Bergkamen hat sich in den vergangenen Jahren regelmäßig mit der Beschulung von behinderten und nicht behinderten Schülerinnen und Schülern an den Bergkamener Schulen befasst. Die letzte Vorlage zu diesem Thema gab es für die Sitzung am 27.03.2012 – Drucksache Nr.10/0842.

 

In der damaligen Vorlage hieß es abschließend, dass das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen angekündigt hat, zu der gesamten Thematik zunächst ein Eckpunktepapier zu veröffentlichen.

 

Zwischenzeitlich hat das Schulministerium den Referentenentwurf für das „Erste Gesetz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in der Schule (9. Schulrechtsänderungs-gesetz) erstellt. Der Entwurf ist am 18. September 2012 zur Beteiligung der schulischen Verbände und Organisationen freigegeben worden.

 

Der Schulleiter des Kompetenzzentrums für sonderpädagogische Förderung in Bergkamen, Herr Jörg-Martin Jacob, wird in der Sitzung des Ausschusses über die Entwicklung, die die Albert-Schweitzer-Schule als Kompetenzzentrum genommen hat und über mögliche Änderungen aufgrund des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes berichten.

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Mecklenbrauck

Erster Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

 

Kray