Beschlussvorschlag:
1. Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt
das Ergebnis der Prüfung der Jahresrechnung der Stadt Bergkamen für das
Haushaltsjahr 2009 nebst Anhang und Lagebericht durch den
Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnis.
2. Der Rat der Stadt Bergkamen stellt
gem. § 96 Abs. 1 GO NRW die Jahresrechnung der Stadt Bergkamen für das
Haushaltsjahr 2009 nebst Anhang und Lagebericht fest.
Der Jahresfehlbetrag für das Haushaltsjahr 2009 in Höhe von 9.389.210,77 € wird durch die Reduzierung der
Ausgleichsrücklage sowie der Inanspruchnahme der Allgemeinen Rücklage gedeckt.
3. Die Mitglieder des Rates der Stadt
Bergkamen beschließen gem. § 96 Abs. 1 GO NRW die Entlastung des
Bürgermeisters.
4. Der Bericht der örtlichen
Rechnungsprüfung für das Haushaltsjahr 2009 wird zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
Die
Stadt Bergkamen hat zum 01.01.2007 auf das Neue Kommunale Finanzmanagement
(NKF) umgestellt. Zu diesem Stichtag wurde die Eröffnungsbilanz erstellt und
vom Rat in seiner Sitzung am 17.06.2009 festgestellt.
Im
Rahmen des NKF besteht gem. § 95 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) die Verpflichtung, zum Schluss eines
Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der
Haushaltswirtschaft nachzuweisen ist. Der Jahresabschluss muss unter Beachtung
der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der
Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern. Bestandteile des Jahresabschlusses
sind die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung, die Teilrechnungen, die Bilanz
und der Anhang. Zudem ist ein Lagebericht beizufügen.
Die
Jahresabschlüsse zum 31.12.2007 und zum 31.12.2008 sind vom Rat der Stadt
Bergkamen bereits festgestellt worden.
Den mit
Datum vom 27.12.2011 vom Kämmerer aufgestellten und vom Bürgermeister
bestätigten Entwurf das Jahresabschlusses einschließlich Anhang und Lagebericht
der Stadt Bergkamen 2009 hat der Rat der Stadt Bergkamen in seiner Sitzung am
09.02.2012 (Drucksache Nr. 10/0785) zur Kenntnis genommen und zur Prüfung gem.
§ 101 Abs. 1 GO NRW an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.
Örtliche Prüfung
Gem. § 101 Abs. 1 GO
NRW ist der Jahresabschluss vom Rechnungsprüfungsausschuss dahingehend zur prüfen,
ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsgemäßer Buchführung vermittelt. Die Prüfung erstreckt sich darauf, ob
die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen
ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind. In die Prüfung sind die
Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht über örtliche
Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände einzubeziehen. Der Lagebericht ist
darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat über Art und Umfang der Prüfung sowie über das
Ergebnis der Prüfung einen Prüfbericht zu erstellen. Das Ergebnis der Prüfung ist
in einem Bestätigungsvermerk (uneingeschränkt, eingeschränkt, Versagung)
zusammenzufassen (§ 101 Abs. 3 GO NRW).
Der Bestätigungsvermerk oder der Vermerk über seine Versagung ist in den
Prüfbericht aufzunehmen.
In
Gemeinden, in denen eine örtliche Rechnungsprüfung besteht, bedient sich der
Rechnungsprüfungsausschuss zur Durchführung der Prüfung dieser Rechnungsprüfung
(§ 101 Abs. 8 GO NRW).
Die
Prüfung durch die örtliche Rechnungsprüfung erfolgte mit Unterbrechungen in der
Zeit von Februar bis Juli 2012.
Die
während der Prüfung getroffenen Feststellungen wurden der Kämmerei umgehend
mitgeteilt. Diese wurden akzeptiert und umgesetzt. Der zur Beschlussfassung
vorgelegte Jahresabschluss beinhaltet bereits die durch die Umsetzung
angepassten Werte.
Über die
Prüfung wurde ein Bericht gefertigt, der allen Mitgliedern des Rates der Stadt
Bergkamen zugeleitet wurde.
Bestätigungsvermerk
Nach
Abschluss der örtlichen Prüfung wurde gem. § 101 Abs. 8 GO NRW ein
uneingeschränktes Testat erteilt.
Gem. §
101 Abs. 3 i.V.m. Abs. 7 GO NRW fasst der Rechnungsprüfungsausschuss das
Ergebnis seiner Prüfung in einem Bestätigungsvermerk zusammen.
Wurde
ein Dritter mit der Prüfung beauftragt (§103 Abs. 5 GO NRW), so hat dieser gem.
§ 101 Abs. 8 GO NRW einen Bestätigungsvermerk oder einen Vermerk über seine
Versagung abzugeben. Auf dieses Testat kann sich der Rechnungsprüfungsausschuss
stützen, es neu fassen oder ergänzen.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss des Rates der Stadt Bergkamen wird in seiner Sitzung
am 19.09.2012 über den Prüfbericht und den Bestätigungsvermerk beraten. Der
Beschlussvorschlag dieser Vorlage wird unter der Prämisse unterbreitet, dass
sich der Rechnungsprüfungsausschuss den vorgelegten Prüfbericht einschließlich
des uneinge-schränkten Bestätigungsvermerkes zu eigen macht.
Feststellung
Gem. §
96 Abs. 1 GO NRW stellt der Rat den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften
Jahresabschluss durch Beschluss fest. Zugleich beschließt er über die
Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages.
Der zur
Beschlussfassung vorgelegte Jahresabschluss 2009 nebst Anlagen und Lagebericht
mit Stand vom 24.07.2012 beinhaltet bereits die aufgrund der Prüfungsergebnisse
angepassten Werte und ist Bestandteil des Ihnen vorliegenden Prüfberichts der
örtlichen Rechnungsprüfung.
Aufgrund der angepassten Werte hat sich die Bilanzsumme von
353.125.519,79 € (Stand des zur Prüfung zugeleiteten Jahresabschlusses vom
27.12.2011) auf 353.186.135,41 € und das Jahresergebnis von – 8.517.361,74 €
(Stand 27.12.2011) auf – 9.389.210,77 € verändert.
Entlastung des
Bürgermeisters
Gem. §
96 Abs. 1 GO NRW entscheiden die Ratsmitglieder über die Entlastung des
Bürgermeisters. Die Entlastung besagt, dass auf Grund des vorgelegten
Jahresabschlusses und der vorgenommenen Prüfung keine Einwendungen gegen die
Haushaltsführung des Bürgermeisters erhoben werden (vgl. Ziff. 1.4.1 der
Handreichung des Innenministeriums zum Neuen Kommunalen Finanzmanagement in
Nordrhein-Westfalen zu § 96 Abs. 1 Satz 4 GO NRW, 4. Auflage, S. 584).
Mit der
Feststellung des Jahresabschlusses und der Entlastung des Bürgermeisters wird
intern die Haushaltswirtschaft des abgelaufenen Jahres als abgeschlossen
betrachtet. Aus der Anzeige des Jahresabschlusses an die Aufsichtsbehörde sowie
durch die überörtliche Prüfung können sich jedoch noch Maßnahmen ergeben, die
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen entfalten können (vgl. Ziff. I.1 der
Handreichung des Innenministeriums zum Neuen Kommunalen Finanzmanagement in
Nordrhein-Westfalen zu § 96 GO NRW, 4. Auflage, S. 574).
Bericht der örtlichen
Rechnungsprüfung
Über die
weiteren Prüfungen der örtlichen Rechnungsprüfung nach Maßgabe des § 103 GO NRW
in Verbindung mit der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Bergkamen, die über
die Prüfung der Jahresrechnung hinausgehen, liegt ein separater Bericht vor,
der ebenfalls allen Mitgliedern der Rates der Stadt Bergkamen zugeleitet wurde.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der
Bürgermeister Schäfer |
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Amtsleiterin von Depka |
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