Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Stadt Bergkamen beschließt das Abwasserbeseitigungskonzept 2013 bis 2018 des
SEB.
Sachdarstellung:
Allgemeine Informationen
Es ist Aufgabe der Stadt
Bergkamen, das auf ihrem Stadtgebiet anfallende Abwasser zu beseitigen und die
dazu erforderlichen Abwasseranlagen gesetzeskonform zu betreiben.
Seit dem 01. Januar 1997
nimmt der Stadtentwässerungsbetrieb Bergkamen (SEB) als eigenbetriebsähnliche
Einrichtung der Stadt Bergkamen die rechtlichen, wirtschaftlichen und
technischen Belange zur ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung in Bergkamen wahr.
Zur Umsetzung dieser
komplexen und äußerst umfangreichen Aufgabe dient in Nordrhein-Westfalen das
Instrument der Abwasserbeseitigungskonzepte (ABK). Die Aufstellung dieser
Konzepte ist gemäß § 53 bzw. § 54 des LWG NRW eine Pflichtaufgabe der
Gemeinden.
Das ABK ist spätestens nach
6 Jahren fortzuschreiben.
Die Stadt Bergkamen hat
erstmals im Jahre 1990 ein ABK aufgelegt. Die Gültigkeit des fortzuschreibenden
ABK 2007 bis 2012 (3. Fortschreibung) endet mit dem Ablauf des Jahres 2012. Das
nun vorliegende – als Anlage beigefügte
-und zu beschließende ABK, 4. Fortschreibung, beschreibt das
Maßnahmenprogramm für die Jahre 2013 bis einschließlich 2018 und setzt auf das
vg. auslaufende ABK auf.
Bei zeitlichen oder
inhaltlichen Änderungen im ABK ist die Gemeinde verpflichtet, über die
Umsetzung des ABK bis zum 31.03. jeden Jahres gegenüber den Aufsichtsbehörden
zu berichten. Einzelheiten hierzu sind in der Verwaltungsvorschrift über die
Aufstellung von Abwasserbeseitigungskonzepten vom 08.08.2008 geregelt.
Niederschlagswasserbeseitigungskonzept
Die nordrhein-westfälischen
Städte und Gemeinden sind nach § 53 Abs. 1b des LWG erstmals dazu verpflichtet,
im Rahmen des Abwasserbeseitigungskonzeptes (ABK) auch Aussagen zur künftigen
Niederschlagswasserbeseitigung unter Beachtung von § 51 a LWG und der
städtebaulichen Entwicklung zu treffen. Dabei sollen auch Auswirkungen auf die
bestehende Entwässerungssituation, das Grundwasser und oberirdische Gewässer
dargestellt werden.
Aussagen zum Niederschlagswasser werden im Niederschlagswasserbeseitigungskonzept
(NBK) dargelegt. Das NBK ist erstmals ein integraler Bestandteil des ABK. Es
beinhaltet u. a. eine Auflistung der Einleitungen, Anlagen und Maßnahmen inkl.
Kosten, die das Niederschlagswasser betreffen. Die NBK-Maßnahmen stellen einen
Teil der ABK-Maßnahmen dar. Die Auflistung der Maßnahmen erfolgt durch einen
Auszug aus dem ABK mit Beibehaltung der gebietsbezogenen Ordnungsnummern und
weiteren Vorgaben des Erlasses (RdErl. MUNLV vom
08.08.2008).
Das NBK ist nicht nur eine
Pflichtaufgabe als Teil des ABK. Eine umfassende Bestandsaufnahme, das
Aufzeigen von Besonderheiten und Defiziten der Einzugsgebiete, konzeptionelle
Überlegungen und ganzheitliche Planungen bieten die Gelegenheit, die
Entwässerung nachhaltig zu gestalten.
In der Praxis hat es sich bewährt, eine detaillierte Bestandsaufnahme der
Niederschlagswassereinleitungen mit den dazugehörigen Entwässerungsgebieten,
Anlagen sowie der Abschätzung der Behandlungsbedürftigkeit der Abflüsse
durchzuführen. Eine sorgfältige Dokumentation des Bestandes ermöglicht den
Bezirksregierungen erst die eigentliche Prüfung des Konzeptes. Die notwendigen
Informationen können in Form einer Tabelle mit beigefügten Kartenausschnitten
erfasst werden. Beschreibungen, Fotos oder weitere Belege können die Angaben in
der Tabelle untermauern.
Wichtig ist, außer der
Auflistung des Bestandes und der geplanten Maßnahmen, die konzeptionellen
Überlegungen vorzustellen, die sich aus den gesetzlichen Verpflichtungen (WHG,
LWG und WRRL) sowie weiter Randbedingungen (z. B. Topographie, Hydrogeologie,
Gewässergüte) und Umweltzielen ergeben.
Nähere Erläuterungen sind
im ABK unter Titel 6.2 zu finden.
Umsetzung der
Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)
Die Staaten der
Europäischen Gemeinschaft haben sich früh bemüht, einheitliche Bestimmungen vor
allem zum Schutz der Wasserqualität zu schaffen. Dabei ging es nicht nur um den
Schutz der Oberflächengewässer und des Grundwassers als Trinkwasserressource,
sondern auch um den Schutz von Fischen und Muscheln, um den Schutz der Meere
und um unbedenkliches Baden an den Küsten und in den Binnengewässern. Die
ökologische Entwicklung der Gewässer war bis zum Jahr 2000 nicht im Fokus der
europäischen Politik. Dieses wurde mit der EG-Wasserrahmenrichtlinie geändert.
Sie wurde zunächst unter dem Stichwort "Ökologie-Richtlinie" in
Brüssel verhandelt, stellt aber mit ihrer Verabschiedung am 22.12.2000 eine
Ordnungsrahmen für die gesamte europäische Wasserpolitik dar.
Mit der
EG-Wasserrahmenrichtlinie werden europaweit einheitliche Ziele zum
Gewässerschutz und zur ökologischen Gewässerentwicklung auf einem hohen Niveau
angestrebt. Dabei wird anerkannt, dass Gewässernutzungen in gewissem Umfang
notwendig sind. Soweit diese dazu führen, dass der "gute Zustand"
nicht erreicht werden kann, sollen die Gründe dafür transparent dargelegt
werden.
Die Öffentlichkeit hat auf
dieser Grundlage eine gute Basis, aktiv an der Ausarbeitung von
Wasserbewirtschaftungsplänen mitzuwirken. Neben der Mitwirkung der Bürgerinnen
und Bürger in den einzelnen Regionen sieht die Wasserrahmenrichtlinie aber auch
eine Abstimmung über regionale Grenzen hinweg auf Ebene von
Flussgebietseinheiten vor. Diese sind zum Teil sehr groß, wie etwa der Rhein oder
die Donau, was eine breit angelegte internationale Zusammenarbeit erfordert.
Die WRRL sieht außerdem
vor, dass Maßnahmen zum Schutz und zur ökologischen Entwicklung der Gewässer
möglichst kosteneffizient gestaltet werden. Das bedeutet auch, dass Wechselwirkungen
zwischen Oberflächengewässern und Grundwasser, zwischen Maßnahmen zur
Abwasserreinigung und Veränderungen von Gewässerstrukturen, berücksichtigt
werden.
Die WRRL hat damit eine
Neuausrichtung der Wasserwirtschaft eingefordert. Erstmals werden europaweit
Wasserbewirtschaftungspläne aufgestellt, an denen neben der Wasserwirtschaft
auch zahlreiche direkte und indirekte Wassernutzer und Interessengruppen
mitwirken und an denen sich die Bevölkerung europaweit aktiv beteiligen kann.
Vor dem Hintergrund der
Umsetzung von Abwassermaßnahmen gemäß WRRL kommt diesen Berichten zur Erfassung
von umgesetzten Maßnahmen und der Bewertung von deren Kosteneffizienz eine
besondere Bedeutung zu. Zu den inhaltlichen Änderungen zählen deshalb in diesem
Zusammenhang auch Maßnahmen, deren Kosten sich um mehr als rund 20% geändert
haben.
Hiervon ist die Stadt
Bergkamen als Abwasserbeseitigungspflichtiger nicht unmittelbar betroffen.
Einerseits ist die Stadt Bergkamen für kein Gewässer unterhaltungspflichtig,
das ein Einzugsgebiet von mehr als 10 km² hat, andererseits sind die meisten
Gewässer bergbaulich gestört und morphologisch überprägt, so dass der in der
WRRL definierte „gute Zustand“ nicht erreicht werden kann.
Der Lippeverband hingegen
ist mit den Flussläufen Lippe, Kuhbach (Verbesserung der
Regenwasserbewirtschaftung), Seseke (Maßnahmenerfolg der Renaturierung wird
abgewartet) und Bever in der Pflicht,
ggf. noch notwendige Maßnahmen gemäß WRRL durchzuführen. Erste bauliche
Umsetzungen für den Flusslauf Lippe, sind nach Auskunft des Lippeverbandes
frühestens im Jahre 2014 vorgesehen.
Weitere Erläuterungen sind
im ABK unter Titel 6.5 zu finden.
Rückblick auf das ABK 2007 bis
2012
Der Vollzug des
auslaufenden ABK war geprägt von in der Vergangenheit bergbaulichen Einflüssen auf Gewässer und
Abwasserbeseitigungsanlagen des SEB.
Im Anhang Nr. 5 der
vorliegenden 4. Fortschreibung des ABK 2013 bis 2018 sind die abgeschlossenen
Maßnahmen aus dem ABK 2007 bis 2012 mit den erforderlichen Angaben umfänglich
aufgeführt.
Im Abgleich mit dem zum
Jahresende auslaufenden ABK ist nachzuvollziehen, dass die Stadt ihrer
Verpflichtung im zurückliegenden Zeitraum nachgekommen ist, die erforderlichen
Maßnahmen umzusetzen, sofern keine Planungsrückstände Dritter vorlagen.
Einige Kanalsanierungen-
bzw. Renovierungen wurden an die Abbaupläne der RAG AG angepasst und auf
spätere Jahre verschoben.
Investitionen der Jahre 2007 bis 2011
Jahr Investition
2007: 4.863.212,31 €
2008: 3.853.888,68 €
2009: 10.541.512,87 €
2010: 3.745.711,57 €
2011: 12.952.465,49 €
2012: (12.482.154,00 €) lt. Plan
Die angegebenen
Werte wurden den Vermögensbewertungen jeweils zum 31.12. des Jahres entnommen
und entsprechen dem Aktivierungszeitpunkt.
Durchschnittlich
wurden unter der finanziellen Beteiligung der RAG rd. 7.2 Mio. € * in die städtische Abwasserbeseitigungsanlagen
investiert. * (2012 wurde nicht berücksichtigt).
Ausblick auf das ABK 2013 bis 2018 und geplanter Vollzug
Das auslaufende ABK 2007
bis 2012 war geprägt von großen Investitionsmaßnahmen (z. B. Kamer Heide,
ECA-Siedlung, Landwehrstraße) und hatte prioritär das Ziel der
Vorflutaufrechterhaltung unter der Berücksichtigung der damaligen aktiven
Bergsenkungen.
Der Kohleabbau in Bergkamen
ist mit der Stilllegung des Bergwerkes–Ost im Jahre 2009 eingestellt worden.
Inzwischen gelten vier Ortsteile als bergbaulicher Stillstandsbereich. Nur in
Teilen von Overberge und Rünthe ist nach den Angaben der RAG bis in etwa zum
Jahre 2020 mit bergbaulichen Einflüssen zu rechnen. In den Stillstandsbereichen
führt die RAG auf Veranlassung des SEB inzwischen Endvermessungen des
öffentlichen Abwassernetzes durch. Diese Vermessungsarbeiten sind u. a. die
Grundlage für eine Aktualisierung und Fortschreibung des Kanalkatasters und des
Generalentwässerungsplanes (GEP).
Das vorliegende, zu
beschließende ABK stellt daher im wesentlichen als zukünftige strategische,
technische Ausrichtung auf Endsanierungen der Abwasserbeseitigungsanlagen in
den bergbaulichen Stillstandsbereichen, der Eliminierung des Fremdwassers im
öffentlichen Kanalnetz unter der Berücksichtigung der festgestellten
Fremdwasserquellen sowie der Optimierung des Kanalbetriebes ab. Darüber hinaus
werden aber auch zukünftig Maßnahmen durchzuführen sein, die das Ziel der
Aufrechterhaltung der Vorflut verfolgen.
Auch ist es nicht
ausgeschlossen, dass aufgrund der Abhängigkeiten von äußeren Einflüssen (RAG,
Tagesbrüche, festgestellte Schäden, Hochwasserereignisse, etc.), die sich
permanent auf den Zustand des öffentlichen Abwassernetzes auswirken, eine
entsprechende Anpassung des geplanten Durchführungszeitraumes, der Projekte,
als auch des geplanten Projektumfanges erforderlich sein wird. Der Umfang und
die Umsetzung des ABK in den zurückliegenden Jahren, zeigt deutlich den
sensiblem Umgang der Stadt Bergkamen (SEB) mit den zur Verfügung stehenden
Ressourcen bei der Beseitigung von Abwassermissständen aus
wasserwirtschaftlicher, rechtlicher, technischer und ökonomischer
Betrachtungsweise auf.
Sanierungstechniken- und Verfahren
Unter dem Begriff „Kanalsanierung“ versteht man
verschiedene Verfahrenstechniken und Maßnahmen zur Wiederherstellung oder
Verbesserung von vorhandenen Entwässerungssystemen. Kanäle müssen so geplant,
gebaut, unterhalten und betrieben werden, dass der bauliche Zustand mindestens
über die geplante Nutzungsdauer aufrechterhalten wird. Durch Berichte über
Störfälle wie Kanaleinstürze, Überflutungen und Gewässerverschmutzungen sowie
aus vorhergehenden Untersuchungen kann auf die Art möglicher Beeinträchtigungen
der Leistungsfähigkeit bestehender Entwässerungssysteme geschlossen werden. Mit
der Kanalsanierung kann die Funktionstüchtigkeit der Entwässerungssysteme
wieder hergestellt und die Nutzungsdauer verlängert werden. Die Kanalsanierung
unterteilt sich in Reparatur, Renovierung und Erneuerung.
Der Einsatzbereich der
Kanalsanierung ist über die Reparatur, Renovierung und Erneuerung umfassend
gegeben. Insbesondere im Bereich der Reparatur und Renovierung sind inzwischen
moderne Verfahrenstechniken zur "grabenlosen Kanalsanierung"
entwickelt worden. Die Europäische Norm (EN 15885 Deutsche Fassung 2010) legt
ein System zur Klassifizierung von Techniken für die Renovierung und Reparatur
von Abwasserkanälen und -leitungen außerhalb von Gebäuden fest, die unter
Schwerkraft oder Druck betrieben werden, und Rohre, Verbindungen und Schächte
beinhalten. Sie definiert und beschreibt Technik-Gruppen und verschiedene
allgemeine Verfahren und Werkstoffe.
Reparaturverfahren
Solche Verfahren finden
Anwendung bei örtlich begrenzten Schäden. Bei undichten Muffen, Rissen (axial
und radial) und schadhaften oder fehlerhaften Zuläufen kann man sehr gute
Sanierungserfolge erzielen. Bedacht werden muss allerdings, dass durch die Reparatur
in angrenzenden Rohren neue Schäden auftreten können. Bei allen Verfahren ist
vorher fast immer ein Roboter für die Vorbereitung, wie z. B. zum Abfräsen von
Wurzeln oder einragenden Zuläufen notwendig.
Renovierungsverfahren
Renovierungsverfahren kommen
bei örtlich begrenzten, sich wiederholenden Schäden und umfangreichen Schäden
zur Anwendung. Hierbei können einzelne oder auch mehrere, hintereinander
liegende Haltungen (Kanalabschnitte zwischen zwei Schächten) in einem
Arbeitsgang bearbeitet werden. Die typischsten Vertreter der
Renovierungsverfahren sind die Schlauchlining-Verfahren.
Erneuerungsverfahren
Die Erneuerung unterteilt
sich in die grabenlosen Verfahren mit werkseitig hergestellten Rohren (z. B.
TIP-Verfahren, Berstlining, etc.) und die offene Bauweise. Letztere ist der
konventionelle Rohrleitungstiefbau. Hierbei kann noch unterschieden werden nach
Erneuerung mit Entfernen der alten Leitung (alte Leitung ausbauen, neue Leitung
verlegen) und ohne Entfernen der alten Leitung (neue Trasse), die dann
üblicherweise verdämmt wird.
Vorgehensweise in Bergkamen
Die Beurteilung der vg.
Verfahren erfolgt in ganzheitlicher Betrachtung der maßgeblichen
Einflussgrößen. Eine zunehmende Bedeutung erlangen hierbei die Inanspruchnahme
der natürlichen Ressourcen, Vermeidung von Umweltbelastungen sowie indirekte
Beeinträchtigungen als Folge der konventionellen offenen Bauweise.
Wichtige Faktoren wie z. B.
Arbeitssicherheit, Bauzeiten, CO² - Belastung, Deponieraum,
Gesundheitsbeeinträchtigungen, Gewerbebeeinträchtigungen, Lärm- u.
Staubbelästigung, Oberflächenkosten, Ressourcenbeanspruchung, Schädigung des
Bewuchses, Verkehrsbeeinträchtigung, etc., sind bei der ganzheitlichen
Unterschiedsbetrachtung der Verfahren Renovierung / konventioneller
Rohrleitungstiefbau, neben Kostengesichtspunkten von elementarer Bedeutung. Die
Herstellkosten der konventionellen Bauweise betragen durchschnittlich rd.
1.800,00 € / lfdm Kanal, die der Renovierungsverfahren in etwa rd. 850,00
€/ lfdm Kanal.
Vor diesem Hintergrund sollen
zukünftig, wenn es die technischen Rahmenbedingungen zulassen und es nach
ökonomischen Gesichtspunkten geboten ist, überwiegend Renovierungsverfahren in
geschlossener Bauweise eingesetzt werden.
Investitionskosten
Sämtliche öffentlichen abwassertechnischen Einrichtungen der
Stadt Bergkamen, die vom SEB im Auftrage der Stadt betrieben werden haben einen
Wiederbeschaffungszeitwert von zurzeit rd. 205.000.000,00 €.
Zukünftig wird es noch
wichtiger sein, den technischen Zustand und die vorbehaltlose Funktionsfähigkeit
der Abwasserbeseitigungsanlagen zu gewährleisten, da hier der Grundstein für
die Kreditwürdigkeit über das Kanalvermögen gelegt wird, um die Verfügbarkeit
von Fremdkapital sicherzustellen.
In dieser unterirdischen
Infrastruktur liegt aber auch ein erheblicher Sanierungsbedarf. Vor diesem
Hintergrund ist es notwendig, eine nachhaltige Strategie zu entwickeln, der
generationenübergreifenden Aufgabe der Abwasserbeseitigung nachzukommen, um
systematisch den Substanzwert der Abwasserbeseitigungseinrichtungen dauerhaft
zu erhalten. Ansonsten wird es nicht möglich sein, den nachfolgenden
Generationen intakte und betriebsfähige Anlagen zu hinterlassen. In Bergkamen
wird daher die Strategie verfolgt, den Substanzwert zu erhalten, in diesem
Zusammenhang aber auch gleichzeitig - soweit möglich - Zustands-, Budget- und
Kapazitätsorientiert zu agieren.
Von der Deutschen
Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) wird turnusmäßig
der Zustand des Kanalisationsnetzes in Deutschland durch eine breit angelegte
Umfrage bei den öffentlichen Netzbetreibern festgestellt. Die vorletzte und
damit fünfte Abfrage stammt aus dem Jahre 2004.
Hiernach betrugen die
durchschnittlichen Investitionsquoten häufig 0,25 bis 0,5 % bezogen auf das
Anlagevermögen. Rechnerisch ergeben sich somit angenommene Lebensdauern von 200
bis 400 Jahren. Also eine vollkommen unrealistische Größenordnung sowohl der
Investitionsvolumina als auch der tatsächlichen Lebensdauer der
Abwasserbeseitigungsanlagen.
Eine neuere Umfrage der DWA
aus 2009 zeigt inzwischen andere Ergebnisse. Hiernach investieren Netzbetreiber
im Mittel nun mindestens rd. 8.000,00 € / km / a des zu betreibenden
Kanalnetzes. Unter anderem unberücksichtigt blieben bei der o. a. Umfrage der
DWA etwaige kostenmäßige Auswirkungen etwaiger bergbaulicher Einwirkungen.
Diese Einwirkungen ziehen in Bergkamen erfahrungsgemäß i. M. mindestens 1 Mio.
€ / a nach sich. Bezogen auf die ingenieurmäßige Zustandsbetrachtung bzw.
bekannten Zustand des Kanalnetzes der Stadt Bergkamen sowie der für die
Gebührenkalkulation zugrunde gelegten Lebensnutzungsdauer von 67 Jahren wurde
unter der Berücksichtigung verschiedener Parameter (z. B. Unterhaltungs- bzw.
Neuinvestitionen an Abwasserpumpstationen, unterschiedliche Kosten für Kanalerneuerungen-
bzw. Renovierungen, kalkulatorische Lebensdauer der Abwasserkanäle, etc.) ein
Investitionsvolumen von im Durchschnitt
rd. 4 Mio. € / a ermittelt.
Das heißt, in das städt. Kanalnetz werden in den nächsten
sechs Jahren rd. 24 Mio. € investiert. Im Wesentlichen geht es darum
insbesondere vermögensrelevante Schäden zu beheben, um das öffentliche
Kanalnetz weiter zu ertüchtigen.
Damit wird sichergestellt,
dass die Stadt Bergkamen ein intaktes und leistungsfähiges Kanalnetz zur
Verfügung stellt und die Substanzwerterhaltung des städtischen Kanalnetzes
nachhaltig auch für nachfolgende Generationen sichergestellt wird.
Ein intaktes und
funktionierendes Entwässerungsnetz ist auch wesentlicher Teil in einem
praktizierten und nachhaltigen Umweltschutz und hat selbstverständlich seinen
unverzichtbaren Anteil an Gesundheit und Lebensqualität.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
1 Anlage
Die
Betriebsleitung Mecklenbrauck Betriebsleiter |
|
Vertreter
der Betriebsleitung Staschat |
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