Betreff
Wahl des Herrn Mike Guhse, wh. Rotherbachstraße 34 e, 59192 Bergkamen, zur stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk IV (Bergkamen-Oberaden I)
Vorlage
10/0924
Aktenzeichen
30.90.01 ky-sz
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, Herrn Mike Guhse, wh. Rotherbachstraße 34 e, 59192 Bergkamen, zur stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk IV (Bergkamen-Oberaden I) zu wählen.

 

 

Sachdarstellung:

 

Die fünfjährige Wahlzeit der bisherigen stellvertretenden Schiedsperson, Frau Barbara Hölken, wh. Rotherbachstraße 148 b, 59192 Bergkamen, endete im März 2011. Mit Schreiben vom 18.04.2011 teilte Frau Hölken mit, dass sie für eine weitere Amtszeit nicht zur Verfügung steht.

Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 2 Schiedsamtsgesetz NRW führt Frau Hölken zunächst die Amtsgeschäfte bis zur Wahl und Bestätigung ihres Nachfolgers weiter.

 

Nachdem alle anderen Bemühungen fehlgeschlagen waren, wurde im Oktober 2011 versucht, durch einen Presseartikel einen Nachfolger bzw. eine Nachfolgerin für Frau Hölken zu finden.

Als Reaktion darauf meldeten sich drei Bewerber, die jedoch aufgrund des Wohnortes für eine Nachfolge nicht in Frage kamen, sodass die Veröffentlichung eines weiteren Presseartikels notwendig wurde.

 

Für das frei werdende Ehrenamt hat sich nach einem im Februar 2012 erschienenen Presseaufruf neben einem weiteren Bewerber

 

                        Herr Mike Guhse,

                        wh. Rotherbachstraße 34 e, 59192 Bergkamen,

                        geb. am 28.07.1974 (37 Jahre),

                        verheiratet, 1 Kind,

Beruf: Angestellter bei der Fa. Böhler Schweißtechnik Deutschland GmbH, Hamm,

 

beworben.

 

Herr Guhse erfüllt die gesetzlichen und persönlichen Anforderungen für das Amt der stellvertretenden Schiedsperson.

 

Die bei der Wahl von Schiedspersonen zu beteiligende Interessenorganisation – Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen – hat nach einem Gespräch mit beiden Bewerbern Herrn Guhse als stellvertretende Schiedsperson empfohlen und die Wahl befürwortet.

 

Im Falle einer Wahl durch den Rat der Stadt Bergkamen ist noch die Bestätigung durch den Direktor des Amtsgerichtes Kamen erforderlich.

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Wenske

Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Roreger

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Koyka