Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss
für Schule, Sport und Weiterbildung und der Jugendhilfeausschuss nehmen die
Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
1.
Ausgangssituation
An allen Bergkamener
Grundschulen wird seit Jahren die Verlässliche Betreuung von Beginn der ersten Schulstunde bis zum Ende der
sechsten Schulstunde angeboten. Der gemeinnützige
Verein zur Betreuung von Schulkindern e. V. wickelt diese Maßnahme seit seiner Gründung im Juni 2000 ab. Die
Verlässliche Betreuung findet an allen Schultagen, nicht jedoch in den Ferien
statt und bietet eine reine Betreuung ohne zusätzliche
Qualitätsangebote oder Verpflegung an. Die Eltern zahlen hierfür einen pauschalen Kostenbeitrag in Höhe von 26,00 € /
mtl. für 10 Monate im Schuljahr. Eine soziale Staffelung
der Beiträge oder eine Geschwisterregelung gibt es nicht. Finanziert wird diese
Maßnahme durch eine schülerzahlenunabhängige Betreuungspauschale der Landesregierung in Höhe von 5.500,00 € pro
Schule und Schuljahr sowie durch die Elternbeiträge.
Durch diese Finanzierung trägt sich die Maßnahme ohne städtische Zuschüsse selbst.
Als zweite Säule der Betreuung in der
Primarstufe gibt es - seit 2004 sukzessive eingeführt
- die Offenen Ganztagsgrundschule mit Ausnahme der Schillerschule an allen Bergkamener Grundschulen sowie an der
Albert-Schweitzer-Förderschule. Die Offene Ganztags-Grundschule
wird finanziert durch sozial gestaffelte Elternbeiträge von bis zu 150,00 €
monatlich, Landeszuweisungen und
städtische Eigenanteile. Organisiert wird diese Maßnahme über Träger, den Ev.
Kirchkreis Unna, die Bildung und Lernen gGmbH (ein Unternehmen des AWO) und das Jugendamt der Stadt Bergkamen. Der
entsprechende Landeserlass regelt, dass die Anmeldungen zur Offenen
Ganztags-Grundschule nur verbindlich für das ganze Schuljahr möglich sind.
Unterjährige An- und Abmeldungen sind nur in besonderen Fällen z. B. Umzug
zulässig, außerdem ist die Teilnahme an 5 Tagen in der Woche bis mindestens
15.00 Uhr vorgesehen. Die Offene Ganztags-Grundschule bietet Betreuung auch
während der Ferienzeiten.
Im Rahmen von Elternversammlungen zum
Thema Ferienbetreuung der Offenen Ganztags-Grundschule
wurde an der Freiherr-von-Ketteler-Grundschule und der Jahn- Grundschule der dringliche Bedarf einer
Frühbetreuung ab 07.00 Uhr angemeldet. Eine Umfrage
der Leitungen der beiden Offenen Ganztags-Grundschulen hat bei 13 Eltern an der
Freiherr-von-Ketteler-Grundschule und bei 8 Eltern an der Jahnschule einen konkreten Bedarf ergeben. Die Schulleitungen
der anderen Grundschulen wurden im Rahmen
einer Schulleiterbesprechung hierüber informiert, haben jedoch für Ihre Schulen
aktuell die Notwendigkeit der Ausweitung
der Betreuungszeiten verneint.
Als dritte Säule der Betreuung neben der Verlässlichen Grundschule und der
Offenen Ganztags-Grundschule wurde in
einer Testphase die Frühbetreuung ab 07.00 Uhr an den beiden genannten Schulen ab dem 01.03.2012 eingerichtet. Mit der
organisatorischen Durchführung wurden die
jeweiligen Träger der Offenen Ganztagsschule
beauftragt.
Bis zum Ende des laufenden Schuljahres wurde ein monatlicher Beitrag in Höhe
von
18,00 € erhoben. Verbindlich
angemeldet wurden acht Kinder an der Freiherr-von-Ketteler- Grundschule und sieben Kinder an der
Jahn-Grundschule.
Eine Übersicht über die Anzahl der im laufenden Schuljahr an den
Bergkamener Grundschulen betreuten Kinder
ist der Anlage 1 zu entnehmen. Insgesamt werden derzeit 35,4 % aller
Bergkamener Primarschüler an den jeweiligen Schulen betreut. Die Tendenz der letzten Jahre zeigt trotz der
demografischen Entwicklung einen Anstieg der betreuten Kinder.
2.
Zukünftige Organisation der Betreuungsmaßnahmen
Nachdem der als
dringlich vorgetragene Bedarf nach Frühbetreuung der Eltern an der Jahn- und der
Freiherr-von-Ketteler-Grundschule durch Einrichtung einer dritten Betreuungsform zunächst gedeckt war, fanden vor
den Osterferien Abstimmungsgespräche mit
dem Jugendamt statt, um zukünftig Betreuungsmaßnahmen beider Ämter zu koordinieren und abzusprechen.
Das Jugendamt stellt momentan
in begründeten Einzelfällen die Betreuung durch Tagesmütter vor Beginn der Kindertagesstätten oder der Schule
sicher. Der Tagesmütterverein hat jedoch
große Probleme Tagesmütter für die Randzeitenbetreuung zu finden. Auf der anderen Seite besteht ein Anspruch berufstätiger
Eltern auf Unterstützung durch das
Jugendamt, der jedoch auch durch die adäquaten Betreuungsmaßnahmen
durch die Schulen sichergestellt werden kann.
Die Abstimmungsgespräche mit
dem Jugendamt haben zu folgendem Ergebnis geführt: Grundsätzlich soll für Grundschulkinder die Frühbetreuung an den
Schulen organisiert werden. Die
bereits begonnenen Maßnahmen an der Freiherr-von-Ketteler-Grundschule und der Jahnschule werden weitergeführt.
Randzeiten vor 07.00 Uhr können durch den Schulbetrieb
nicht abgedeckt werden.
Der beim Jugendamt konkret angemeldete Bedarf an Betreuung ab 07.00 Uhr kann
derzeit durch die an den Schulen angebotenen Maßnahmen abgedeckt werden. Sofern
Anträge auf Frühbetreuung durch eine
Tagesmutter für Kinder gestellt werden, die andere Grundschulen besuchen, ist
zu prüfen ob es zweckmäßig ist, hier ebenfalls eine Frühbetreuung einzuführen.
Für die Jahnschule und die
Freiherr-von-Ketteler-Grundschule belaufen sich die Kosten laut vorliegender Angebote auf ca.7.000 €
jährlich. Abgerechnet werden diese Kosten mit den
Trägern über die Offenen Ganztagsgrundschulen. An der Pfalzschule wurde bislang
bedarfsabhängig eine Betreuung an
Schultagen durch die Schule selbst mit der Betreuungskraft
der Verlässlichen Grundschule organisiert. Hier soll das Angebot den Modalitäten der Jahn- und
Frh.-v.-Ketteler-Schule angepasst werden. Ein entsprechendes
Angebot des Trägers steht noch aus.
An der Frühbetreuung teilnehmen können die Kinder, die in der Verlässlichen
Grundschule oder der Offenen
Ganztags-Grundschule angemeldet sind. Es ist nicht möglich, Kinder nur zur
Frühbetreuung anzumelden, da bei Schulbeginn nach der ersten Stunde die Zeit
von 08.00 Uhr (Ende der Frühbetreuung) bis Unterrichtsbeginn nicht abgedeckt
wäre. Da entsprechend den Angeboten des Jugendamtes bei Inanspruchnahme einer
zweiten Betreuungsform die günstige Betreuungsform kostenfrei ist, soll für die
Frühbetreuung weder von den Kindern der Offenen Ganztags-Grundschule noch von
Kindern der Verlässlichen Grundschule ein zusätzlicher Beitrag erhoben werden.
Im Rahmen der Abstimmungsgespräche wurde
ebenfalls geprüft, ob die Beiträge zur Verlässlichen
Grundschule zukünftig sozial gestaffelt werden sollen. Dies würde jedoch zu einem unverhältnismäßigen Mehraufwand
durch zusätzliche Einkommens-überprüfungen, Einkommensfestsetzungen,
Mahnverfahren, Vorsprachen usw. führen. Hinzu kommt, dass der Einnahmeverlust
durch Einführung sozial gestaffelter Beiträge und
einer Geschwisterregelung in Anlehnung an die Modalitäten der Offenen Ganztags- grundschule zu einem Einnahmeverlust von rund
46.500,00 € berechnet auf Grundlage der
Daten des laufenden Schuljahres führen würde. Der Verein zur Betreuung von Schulkindern e. V. der mit 110 Beschäftigten
den Großteil der Betreuungsmaßnahmen an den
Bergkamener Schulen abwickelt wäre dann innerhalb kürzester Zeit nicht mehr in der Lage die Maßnahmen ohne städtische
Zuschüsse abzuwickeln. Dies könnte jedoch die
Gemeinnützigkeit und somit den Fortbestand des Betreuungsvereins gefährden.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
1 Anlage
Der
Bürgermeister In
Vertretung Mecklenbrauck |
Der
Bürgermeister In
Vertretung Wenske |
Amtsleiter Kray |
Sachbearbeiterin Hörstrup |
|