Betreff
Frühbetreuung in der Primarstufe
Vorlage
10/0903
Aktenzeichen
hoe-wz
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schule, Sport und Weiterbildung und der Jugendhilfeausschuss nehmen die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis.

Sachdarstellung:

 

1.      Ausgangssituation

An allen Bergkamener Grundschulen wird seit Jahren die Verlässliche Betreuung von Beginn der ersten Schulstunde bis zum Ende der sechsten Schulstunde angeboten. Der gemeinnützige Verein zur Betreuung von Schulkindern e. V. wickelt diese Maßnahme   seit seiner Gründung im Juni 2000 ab. Die Verlässliche Betreuung findet an allen Schultagen, nicht jedoch in den Ferien statt und bietet eine reine Betreuung ohne zusätzliche Qualitätsangebote oder Verpflegung an. Die Eltern zahlen hierfür einen pauschalen Kostenbeitrag in Höhe von 26,00 € / mtl. für 10 Monate im Schuljahr. Eine soziale   Staffelung der Beiträge oder eine Geschwisterregelung gibt es nicht. Finanziert wird diese Maßnahme durch eine schülerzahlenunabhängige Betreuungspauschale der Landesregierung in Höhe von 5.500,00 € pro Schule und Schuljahr sowie durch die Elternbeiträge. Durch diese Finanzierung trägt sich die Maßnahme ohne städtische Zuschüsse selbst.

Als zweite Säule der Betreuung in der Primarstufe gibt es - seit 2004 sukzessive eingeführt - die Offenen Ganztagsgrundschule mit Ausnahme der Schillerschule an allen Bergkamener Grundschulen sowie an der Albert-Schweitzer-Förderschule. Die Offene    Ganztags-Grundschule wird finanziert durch sozial gestaffelte Elternbeiträge von bis zu 150,00 € monatlich, Landeszuweisungen und städtische Eigenanteile. Organisiert wird diese Maßnahme über Träger, den Ev. Kirchkreis Unna, die Bildung und Lernen gGmbH (ein Unternehmen des AWO) und das Jugendamt der Stadt Bergkamen. Der entsprechende Landeserlass regelt, dass die Anmeldungen zur Offenen Ganztags-Grundschule nur verbindlich für das ganze Schuljahr möglich sind. Unterjährige An- und Abmeldungen sind nur in besonderen Fällen z. B. Umzug zulässig, außerdem ist die Teilnahme an 5 Tagen in der Woche bis mindestens 15.00 Uhr vorgesehen. Die Offene Ganztags-Grundschule bietet Betreuung auch während der Ferienzeiten.

Im Rahmen von Elternversammlungen zum Thema Ferienbetreuung der Offenen    Ganztags-Grundschule wurde an der Freiherr-von-Ketteler-Grundschule und der Jahn- Grundschule der dringliche Bedarf einer Frühbetreuung ab 07.00 Uhr angemeldet. Eine     Umfrage der Leitungen der beiden Offenen Ganztags-Grundschulen hat bei 13 Eltern an             der Freiherr-von-Ketteler-Grundschule und bei 8 Eltern an der Jahnschule einen   konkreten Bedarf ergeben. Die Schulleitungen der anderen Grundschulen wurden im Rahmen einer Schulleiterbesprechung hierüber informiert, haben jedoch für Ihre Schulen   aktuell die Notwendigkeit der Ausweitung der Betreuungszeiten verneint.

Als dritte Säule der Betreuung neben der Verlässlichen Grundschule und der Offenen    Ganztags-Grundschule wurde in einer Testphase die Frühbetreuung ab 07.00 Uhr an den beiden genannten Schulen ab dem 01.03.2012 eingerichtet. Mit der organisatorischen Durchführung wurden die jeweiligen Träger der Offenen Ganztagsschule beauftragt.

Bis zum Ende des laufenden Schuljahres wurde ein monatlicher Beitrag in Höhe von
18,00       € erhoben. Verbindlich angemeldet wurden acht Kinder an der Freiherr-von-Ketteler- Grundschule und sieben Kinder an der Jahn-Grundschule.

Eine Übersicht über die Anzahl der im laufenden Schuljahr an den Bergkamener Grundschulen betreuten Kinder ist der Anlage 1 zu entnehmen. Insgesamt werden derzeit 35,4 % aller Bergkamener Primarschüler an den jeweiligen Schulen betreut. Die     Tendenz der letzten Jahre zeigt trotz der demografischen Entwicklung einen Anstieg der betreuten Kinder.

2.      Zukünftige Organisation der Betreuungsmaßnahmen

Nachdem der als dringlich vorgetragene Bedarf nach Frühbetreuung der Eltern an der    Jahn- und der Freiherr-von-Ketteler-Grundschule durch Einrichtung einer dritten Betreuungsform zunächst gedeckt war, fanden vor den Osterferien Abstimmungsgespräche mit dem Jugendamt statt, um zukünftig Betreuungsmaßnahmen         beider Ämter zu koordinieren und abzusprechen.

           Das Jugendamt stellt momentan in begründeten Einzelfällen die Betreuung durch Tagesmütter vor Beginn der Kindertagesstätten oder der Schule sicher. Der Tagesmütterverein hat jedoch große Probleme Tagesmütter für die Randzeitenbetreuung zu finden. Auf der anderen Seite besteht ein Anspruch berufstätiger Eltern auf Unterstützung durch das Jugendamt, der jedoch auch durch die adäquaten Betreuungsmaßnahmen durch die Schulen sichergestellt werden kann.

            Die Abstimmungsgespräche mit dem Jugendamt haben zu folgendem Ergebnis geführt: Grundsätzlich soll für Grundschulkinder die Frühbetreuung an den Schulen organisiert      werden. Die bereits begonnenen Maßnahmen an der Freiherr-von-Ketteler-Grundschule    und der Jahnschule werden weitergeführt. Randzeiten vor 07.00 Uhr können durch den Schulbetrieb nicht abgedeckt werden.

Der beim Jugendamt konkret angemeldete Bedarf an Betreuung ab 07.00 Uhr kann derzeit durch die an den Schulen angebotenen Maßnahmen abgedeckt werden. Sofern Anträge auf Frühbetreuung durch eine Tagesmutter für Kinder gestellt werden, die andere Grundschulen besuchen, ist zu prüfen ob es zweckmäßig ist, hier ebenfalls eine Frühbetreuung einzuführen.

       Für die Jahnschule und die Freiherr-von-Ketteler-Grundschule belaufen sich die Kosten laut vorliegender Angebote auf ca.7.000 € jährlich. Abgerechnet werden diese Kosten mit den Trägern über die Offenen Ganztagsgrundschulen. An der Pfalzschule wurde bislang bedarfsabhängig eine Betreuung an Schultagen durch die Schule selbst mit der Betreuungskraft der Verlässlichen Grundschule organisiert. Hier soll das Angebot den Modalitäten der Jahn- und Frh.-v.-Ketteler-Schule angepasst werden. Ein entsprechendes Angebot des Trägers steht noch aus.

An der Frühbetreuung teilnehmen können die Kinder, die in der Verlässlichen Grundschule oder der Offenen Ganztags-Grundschule angemeldet sind. Es ist nicht möglich, Kinder nur zur Frühbetreuung anzumelden, da bei Schulbeginn nach der ersten Stunde die Zeit von 08.00 Uhr (Ende der Frühbetreuung) bis Unterrichtsbeginn nicht abgedeckt wäre. Da entsprechend den Angeboten des Jugendamtes bei Inanspruchnahme einer zweiten Betreuungsform die günstige Betreuungsform kostenfrei ist, soll für die Frühbetreuung weder von den Kindern der Offenen Ganztags-Grundschule noch von Kindern der Verlässlichen Grundschule ein zusätzlicher Beitrag erhoben werden.

Im Rahmen der Abstimmungsgespräche wurde ebenfalls geprüft, ob die Beiträge zur Verlässlichen Grundschule zukünftig sozial gestaffelt werden sollen. Dies würde jedoch    zu einem unverhältnismäßigen Mehraufwand durch zusätzliche Einkommens-überprüfungen, Einkommensfestsetzungen, Mahnverfahren, Vorsprachen usw. führen. Hinzu kommt, dass der Einnahmeverlust durch Einführung sozial gestaffelter Beiträge    und einer Geschwisterregelung in Anlehnung an die Modalitäten der Offenen Ganztags- grundschule zu einem Einnahmeverlust von rund 46.500,00 € berechnet auf Grundlage   der Daten des laufenden Schuljahres führen würde. Der Verein zur Betreuung von Schulkindern e. V. der mit 110 Beschäftigten den Großteil der Betreuungsmaßnahmen an        den Bergkamener Schulen abwickelt wäre dann innerhalb kürzester Zeit nicht mehr in der Lage die Maßnahmen ohne städtische Zuschüsse abzuwickeln. Dies könnte jedoch   die Gemeinnützigkeit und somit den Fortbestand des Betreuungsvereins gefährden.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Mecklenbrauck

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Wenske

 

Amtsleiter

 

 

 

 

 

Kray

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

 

Hörstrup