Betreff
Vertreter des Integrationsrates im Jugendhilfeausschuss des Rates der Stadt Bergkamen
Vorlage
10/0889
Aktenzeichen
hr-se
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt Kenntnis, dass

 

Herr Cengiz Sirkeci

als beratendes Mitglied

 

und

 

Herr Ferdi Ergün

als stellv. beratendes Mitglied

 

vom Integrationsrat in den Jugendhilfeausschuss des Rates der Stadt Bergkamen gewählt wurden.

Sachdarstellung:

 

Am 25.02.2012 trat das „Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Nordrhein-Westfalen und zur Anpassung anderer gesetzlicher Vorschriften“ – beschlossen in der Sitzung des Landtages vom 08.02.2012 - in Kraft.

 

Neben anderen Regelungen erfolgte gemäß Artikel 4 eine „Änderung des ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG NRW)“ vom 12. Dezember 1990 in der Fassung vom 25.Juli 2011. In § 5 AG KJHG NRW wurde nunmehr unter Abs. 1 die lfd. Nummer 8 wie folgt ergänzt bzw. Abs. 2 geändert (s.Fettdruck):

 

㤠5 AG KJHG NRW - Beratende Mitglieder des Jugendhilfeausschusses

 

(1) Als beratende Mitglieder gehören dem Jugendhilfeausschuss an:

  1. die Hauptverwaltungsbeamtin/der Hauptverwaltungsbeamte oder eine von ihr/ihm bestellte Vertretung;
  2. die Leiterin/der Leiter des Jugendamtes oder deren Vertretung;
  3. eine Richterin/ein Richter des Vormundschaftsgerichtes oder des Familiengerichtes oder eine Jugendrichterin/ein Jugendrichter, die/der von der zuständigen Präsidentin/dem zuständigen Präsidenten des Landgerichts bestellt wird;
  4. eine Vertreterin/ein Vertreter der Arbeitsverwaltung, die/der von der Direktorin/dem Direktor des zuständigen Arbeitsamtes bestellt wird;
  5. eine Vertreterin/ein Vertreter der Schulen, die/der von der zuständigen örtlichen Stelle bestellt wird;
  6. eine Vertreterin/ein Vertreter der Polizei, die/der von der zuständigen örtlichen Stelle bestellt wird;
  7. je eine Vertretung der katholischen und der evangelischen Kirche sowie der jüdischen Kultusgemeinde, falls Gemeinden dieses Bekenntnisses im Bezirk des Jugendamtes bestehen; sie werden von der zuständigen Stelle der Religionsgemeinschaft bestellt,
  8. eine Vertreterin oder ein Vertreter des Integrationsrates oder Integrationsausschusses, die oder der durch den Integrationsrat oder Integrationsausschuss gewählt wird.

 

(2) Für jedes beratende Mitglied des Jugendhilfeausschusses nach Absatz 1 Nummern 3 bis 8

     ist eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter zu bestellen.“

 

Mit dieser gesetzlichen Neuregelung ist beabsichtigt auch Integrationsräte bzw. Integrationsausschüsse an der Arbeit des Jugendhilfeausschusses zu beteiligen.

 

Für den Integrationsrat der Stadt Bergkamen ist aufgrund der o.g. Änderungen in der Sitzung am 24.04.2012 aus seiner Mitte als beratendes Mitglied Herr Cengiz Sirkeci sowie als Stellvertreter Herr Ferdi Ergün in den Jugendhilfeausschuss gewählt worden.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Mecklenbrauck

Erster Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Turk

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Heuer