Betreff
Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über eine Interkommunale Zusammenarbeit zwischen der Stadt Schwerte und der Stadt Bergkamen im Bereich des Datenschutzes
Vorlage
10/0878
Aktenzeichen
ht-se
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt,

 

1.         der Wahrnehmung von Aufgaben aus dem Landesdatenschutzgesetz NRW für die Stadt Schwerte durch den Datenschutzbeauftragten der Stadt Bergkamen in dem in der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung beschriebenen Umfang ab 01.06.2012 zuzustimmen,

2.         den Bürgermeister der Stadt Bergkamen zu ermächtigen, mit der Stadt Schwerte die dieser Beschlussvorlage beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung abzuschließen und diese dem Landrat des Kreises Unna zur Genehmigung vorzulegen.

Sachdarstellung:

 

Gemäß § 32 a Absatz 1 Satz 1 DSG NRW (Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen) haben öffentliche Stellen, die personenbezogenen Daten verarbeiten, einen internen Beauftragten für den Datenschutz sowie einen Vertreter zu bestellen. Nach § 32 a Absatz 1 Satz 3 DSG NRW können mehrere Stellen gemeinsam einen Beauftragten für den Datenschutz bestellen, wenn dadurch die Erfüllung seiner Aufgabe nicht beeinträchtigt wird.

 

Der bisherige Datenschutzbeauftragte der Stadt Schwerte ist zum 01.05.2011 aus dem aktiven Dienst ausgeschieden. Seitdem ist lediglich ein stellvertretender Datenschutzbeauftragter bestellt.

 

Bereits Ende des vergangenen Jahres wurde daher mit der Stadt Bergkamen über eine mögliche Zusammenarbeit im Bereich des Datenschutzes verhandelt. Ergebnis dieser Verhandlungen ist die der Vorlage angefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung.

 

Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung bedarf zu ihrer Wirksamkeit einer Genehmigung gemäß § 24 Absatz  2 GkG NRW (Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit Nordrhein-Westfalen) durch die Aufsichtsbehörde. Eine Zusammenarbeit mit der Stadt Schwerte wird zum 01.06.2012 angestrebt.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

Schäfer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Turk

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Hartl

Sichtvermerk StA 30

 

 

 

 

Roreger