Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Stadt Bergkamen beschließt,
2.
den
Bürgermeister der Stadt Bergkamen zu ermächtigen, mit der Stadt Schwerte die
dieser Beschlussvorlage beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung
abzuschließen und diese dem Landrat des Kreises Unna zur Genehmigung
vorzulegen.
Sachdarstellung:
Der bisherige Datenschutzbeauftragte der
Stadt Schwerte ist zum 01.05.2011 aus dem aktiven Dienst ausgeschieden. Seitdem
ist lediglich ein stellvertretender Datenschutzbeauftragter bestellt.
Bereits Ende des vergangenen Jahres wurde
daher mit der Stadt Bergkamen über eine mögliche Zusammenarbeit im Bereich des
Datenschutzes verhandelt. Ergebnis dieser Verhandlungen ist die der Vorlage
angefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung.
Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung
bedarf zu ihrer Wirksamkeit einer Genehmigung gemäß § 24 Absatz 2 GkG NRW (Gesetz über kommunale
Gemeinschaftsarbeit Nordrhein-Westfalen) durch die Aufsichtsbehörde. Eine
Zusammenarbeit mit der Stadt Schwerte wird zum 01.06.2012 angestrebt.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
1 Anlage
Der
Bürgermeister Schäfer |
|
Amtsleiter Turk |
Sachbearbeiter Hartl |
Sichtvermerk
StA 30 Roreger |