Betreff
Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes (AWK) des Kreises Unna
hier: Stellungnahme der Stadt Bergkamen zum AWK und Beschluss zur Einführung einer Wertstofftonne in Bergkamen
Vorlage
10/0873
Aktenzeichen
36.03.00.05/01
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt

 

-          die von der Verwaltung vorgeschlagene Stellungnahme zum Entwurf der Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzepts des Kreises Unna als Stellungnahme der Stadt Bergkamen

-          die im Abfallwirtschaftskonzept des Kreises Unna vorgestellte Einführung einer Wertstofftonne zum 01.07.2012 in Bergkamen

Sachdarstellung:

 

In seiner Sitzung vom 20.03.2012 hat der Kreistag den Entwurf des Abfallwirtschaftskonzeptes zur Kenntnis genommen und in das Beteiligungsverfahren verwiesen.

Bis zum 04.05.2012 haben die kreisangehörigen Kommunen Gelegenheit zur Stellungnahme zum AWK. Die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens werden vom Kreis im Fachausschuss des Kreistages vorgestellt und ein ggf. überarbeiteter Entwurf dem Kreistag am 26.06.2012 zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

In Abstimmung mit dem Kreis Unna wurde der Entwurf des AWK dem Ausschuss für Umwelt, Bauen und Verkehr des Rates der Stadt Bergkamen in seiner Sitzung am 20.03.2012, parallel zur Sitzung des Kreisausschusses, vorgestellt. Dies war erforderlich, um den Fraktionen und dem Umweltausschuss angesichts der o.g. Frist des Beteiligungsverfahrens und der Sitzungstermine des Umweltausschusses sowie des Rates der Stadt Bergkamen den Entwurf zur Kenntnis zu geben und seitens der Stadt fristgerecht zum AWK Stellung nehmen zu können. Die in dieser Vorlage vorgestellte Stellungnahme der Verwaltung zum AWK ist dem Kreis Unna unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch den Rat der Stadt Bergkamen zugeleitet worden.

 

Im AWK gibt der Kreis eine Übersicht über den Stand der öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung. Angaben zu Art, Menge und Verbleib der im Entsorgungsgebiet anfallenden Abfälle, vor allem vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung, die Darstellung der getroffenen und geplanten Maßnahmen zur Vermeidung und Verwertung von Abfällen und der Nachweis der gesetzlich geforderten 10-jährigen Entsorgungssicherheit sind wesentliche Bestandteile der Fortschreibung des AWK.

 

Die im AWK aufgeführten Maßnahmen werden vom Kreis in Satzungsform festgeschrieben und dienen den kreisangehörigen Kommunen als Durchführungsbestimmungen für die von ihnen zu erbringenden Teilaufgaben der öffentlich-rechtlichen Entsorgung (Sammlung und Transport von Siedlungsabfällen). Daher sind die kreisangehörigen Kommunen im Rahmen der Fortschreibung des AWK zu beteiligen und zu hören.

 

Die im AWK vorgestellte Einführung einer kreisweiten Wertstofftonne, in Anlehnung an die geänderten Rechtsvorgaben zur getrennten Abfallerfassung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, ist einer der wesentlichen Inhalte des AWK. Innerhalb der Stellungnahme der Verwaltung zum AWK wird die Einführung einer Wertstofftonne zum 01.07.2012, vor der gesetzlich festgelegten Frist zur Einführung, dargestellt und unter Berücksichtigung der rechtlichen und gebührenwirtschaftlichen Rahmenbedingungen befürwortet. 

 

 

 

 

Stellungnahme der Stadt Bergkamen 

 

 

 

Bei dem vorgelegten Entwurf handelt es sich um die Fortschreibung des im Jahr 2007 novellierten Abfallwirtschaftskonzeptes. Über weite Strecken handelt es sich bei der Fortschreibung um eine Bestandsaufnahme der bestehenden Abfallentsorgungssysteme und der kreisweiten wie spezifischen Mengenerfassung der unterschiedlichen getrennt zu sammelnden und zu behandelnden Siedlungsabfälle. Überwiegend geht es dabei um Erfassungssysteme, die z. T. seit den 1990er Jahren Bestand haben und für die keine Änderungen hinsichtlich der Teilentsorgungsaufgabe der kreisangehörigen Kommunen anstehen. Dies betrifft die sog. Holsysteme der Rest- und Sperrmüllabfuhr, die Biotonnenabfuhr, die Altpapiersammlung mittels der kreisweit eingesetzten Altpapiertonnen und die Grünschnittabfuhr. Darüber hinaus bleiben die sog. Bringsysteme Altglassammlung, Sonderabfallsammlung und die Konzeption der Wertstoffhöfe weitestgehend unverändert.

 

 

 

1. Einführung einer Wertstofftonne

 

Durch das Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechtes wird eine flächendeckende Erfassung der verschiedensten verwertbaren Abfallarten im Rahmen der kommunalen Siedlungsabfallentsorgung ab 2015 verbindlich vorgegeben. Während die nach Gesetz vorgegebenen Abfallarten wie Bioabfall, Altpapier und Altglas im Kreisgebiet bereits flächendeckend getrennt gesammelt werden, ist für die ab 2015 vorgeschriebene Erfassung von Kunststoffen und Metallen eine Erweiterung der vorhandenen Sammelsysteme erforderlich. Zurzeit werden Kunststoffe und Metalle flächendeckend nur als Leichtverpackungen durch die Dualen Systeme im Sinne der Verpackungsverordnung (Stichwort: gelber Sack) gesammelt. Zukünftig sind auch die sog. stoffgleichen Nichtverpackungen aus den Siedlungsabfällen getrennt zu erfassen. Dazu ist z.B. mit der sog. Wertstofftonne ein geeignetes Sammelsystem einzuführen, das nach dem Kompromissvorschlag zur Novellierung des Kreislaufgesetzes unter öffentlich-rechtlicher, aber auch unter privatwirtschaftlicher Trägerschaft eingerichtet werden kann.

Grundsätzlich ist die Einführung einer Wertstofftonne aus Sicht der Ressourcenschonung und –nutzung zu begrüßen. Der im Restmüll bislang verbliebene Anteil an Kunststoffen, Altmetallen und Elektrokleingeräten stellt ein Wertstoffreservoir dar, das durch die Einführung einer Wertstofftonne einer ökologisch und ökonomisch sinnvollen Verwertung zugeführt werden kann.

 Wie im Abfallwirtschaftskonzept dargestellt ist mit Blick auf die kommunalen Entsorgungsbetriebe und die Stabilität der Abfallgebühren eine öffentlich-rechtliche Trägerschaft der Wertstofftonne, zumindest aber die Beteiligung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger an diesem Sammelsystem, erforderlich.

Für die öffentliche Akzeptanz, vor allem aber unter dem Gesichtspunkt der Finanzierung einer kommunalen Wertstofftonne ist es erforderlich, dass mit der Wertstofftonne sowohl die stoffgleichen Nichtverpackungen aus Kunststoff und Metall als auch die Leichtverpackungen aus den Dualen Systemen gesammelt werden und die Wertstofftonne damit den gelben Sack ersetzt.

Ausgehend von den bisherigen Erfahrungen der GWA und des Kreises Unna mit der in Bönen probeweise erfolgten Wertstoffsammlung ohne Erfassung der Verpackungsmaterialien des Dualen Systems ist lt. AWK von einer Mehrbelastung der Abfallgebühren des Kreises Unna um 2 %, aktuell rd. 300.000,- €/a, zu rechnen. Diese Mehrbelastung ergibt sich aus der Systemgestellung, des Sortieraufwandes und voraussichtlich anfallender Verwertungskosten der stoffgleichen Nichtverpackungen. Mittelfristig soll durch entsprechende Vermarktungserlöse eine zumindest kostenneutrale Gestaltung des Systems der Wertstofftonne erreicht werden. Dies ist abhängig von einer tatsächlichen Marktentwicklung und entsprechender Nachfrage seitens der Verwertungsfirmen nach den stoffgleichen Nichtverpackungsmaterialien.

 

Eine gemeinsame Erfassung von Verpackungen und stoffgleichen Nichtverpackungen ist abhängig von der Zustimmung der Betreiber der Dualen Systeme und des für das Kreisgebiet von den Dualen Systemen beauftragten privatwirtschaftlichen Entsorgungsunternehmens, derzeit die Firma Remondis. Die Laufzeit des zwischen Remondis und den Dualen Systemen geschlossenen Vertrages endet zum 31.12.2013, so dass im Frühjahr 2013 eine neue Ausschreibung des Vertrages erfolgen wird. Die Firma Remondis ist zu einer gemeinsamen Nutzung der Wertstofftonne unter gleichberechtigter Trägerschaft mit der GWA als Vertreter der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger bereit. Damit besteht die Möglichkeit, das ab 2015 in jedem Fall zu installierende System der Wertstofftonne bereits zu einem deutlich früheren Zeitpunkt im Kreis Unna einzurichten. Vorteil dieser frühen Einrichtung ist die dann zunächst gesicherte Beteiligung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und damit eine Verhinderung einer privatwirtschaftlichen „Rosinenpickerei“ zu Lasten der Gebührenzahler. Im Gegensatz dazu ist nicht auszuschließen, dass bei einem Wechsel des Leistungsvertragspartners der Dualen Systeme ab 2014 dieser einer gemeinsamen Erfassung der Leichtverpackungen und sonstigen Wertstoffe nicht zustimmt. Entweder würde dann ab 2015 eine kommunale Wertstofftonne ohne Beteiligung der Dualen Systeme zu einer erheblichen Mehrbelastung der Gebührenhaushalte führen oder eine rein privatwirtschaftliche Wertstoffsammlung erfolgen. Dabei verblieben dann die in Zukunft bei entsprechender Marktgestaltung zu erzielenden Vermarktungserlöse allein bei den privaten Entsorgern anstatt stabilisierend auf die Gebührenkalkulation der Kommunen zu wirken.

Darüber hinaus besteht durch die Beteiligung der GWA als Träger des Sammelsystems für die kommunalen Entsorgungsbetriebe wie dem EBB die Möglichkeit, sich ihrerseits operativ an der Wertstofftonnenleerung und Wertstoffsammlung zu beteiligen, sofern dies für die Entsorgungsbetriebe wirtschaftlich darstellbar ist.

 

Die Einführung einer Wertstofftonne zur gemeinsamen Erfassung der Leichtverpackungen und stoffgleichen Nichtverpackungen, später auch von Elektrokleingeräten und Altholz, vor der gesetzlichen Einführungspflicht und möglichst vor Ablauf der Leistungsverträge der Dualen Systeme im Kreis Unna wird befürwortet.

Allerdings sind neben den entsprechenden Anpassungen der kommunalen Abfallentsorgungssatzung vor allem mögliche Auswirkungen der Einführung einer Wertstofftonne auf die kommunalen Gebührensatzungen zu berücksichtigen. Auch und gerade über die Kreisgebührensatzung ist für die Kommunen sicher zu stellen, dass die gemeinschaftliche Nutzung eines kommunalen Abfallgefäßes und der privatwirtschaftlichen Erfassung von Nichtabfällen und die Erhebung von Gebühren nicht zu einer unrechtmäßigen öffentlich-rechtlichen Subventionierung eines privaten Systems führen.

 

Mit der Wertstofftonne und der damit verbundenen Sammlung stoffgleicher Nichtverpackungen erfolgt in den anzuschließenden Haushalten eine weitere Abfallsortierung. Dazu ist, sowohl während der Einführungsphase als auch im weiteren Verlauf dieser Wertstoffsammlung eine begleitende intensive Abfallberatung der Haushalte durch die GWA durchzuführen. Analog zu den bestehenden Sortierinformationen, z.B. bei der Biotonne, ist auch bei der Wertstofftonne eine mehrsprachige Aufklärung durch entsprechende Informationsmedien erforderlich. So sollten z.B. die Wertstofftonnen bereits im Zuge der Aufstellung mit Aufklebern zu den einzufüllenden Wertstoffen gekennzeichnet werden. 

 

 

2. Entsorgungssicherheit und Gebührenstabilität

 

Ausschlaggebender Faktor bei der Höhe der kommunalen Abfallgebühren ist der auf die Verbrennung des Restmülls entfallende Anteil der Entsorgungs- und Verwertungskosten. Zur Stabilisierung der Verbrennungskosten und der Abfallgebühren besteht seit 1998 ein Beteiligungsverbund der Städte Dortmund und Hamm sowie des Kreises Unna an der MVA Hamm. 

 

Ähnlich dem jetzigen Verfahren, nach dem den Beteiligten ein Kontingent der Verbrennungskapazität zusteht und im Rahmen einer „take-or-pay“-Verpflichtung auszuschöpfen ist, soll die Fortführung der Beteiligung mit an die im AWK prognostizierten Abfallmengen weitergeführt werden. Dazu wird dem Kreis Unna ein Verbrennungskontingent in Höhe von 69.500 t Verbrennungsabfälle pro Jahr zugerechnet. Dieses Kontingent steht laut Aussage des AWK, bezogen auf die demografischen und abfallwirtschaftlichen Entwicklungen, im Einklang mit den Prognosemengen. So werden ab 2018 nach Einführung einer Wertstofftonne jährlich rund 54.200 t Restmüll zur Verbrennung anfallen. Das Restkontingent von 15.300 t jährlich wird ausgeschöpft durch Reste aus der Sperrmüllaufbereitung, Infrastrukturabfälle wie Straßenkehricht, Marktabfälle sowie Anteile hausmüllähnlicher Gewerbeabfälle.

Die Kalkulation des Verbrennungspreises ab 2018 beläuft sich auf rd. 122,- €/Tonne Restabfall netto und wird damit rd. 22 % günstiger sein als der derzeitige Verbrennungspreis.

 

Sicher zu stellen ist in jedem Fall, dass die auch weiterhin bestehen bleibende „Take or Pay“-Verpflichtung dahingehend erfüllt wird, dass das abzunehmende Verbrennungskontingent durch den Kreis Unna ausgeschöpft und eine Erhöhung der Verbrennungsentgelte dadurch vermieden wird.

 

Darüber hinaus ist der bestehende MVA-Hamm-Verbund wesentlicher Bestandteil der Erfüllung der gesetzlich geforderten 10-jährigen Entsorgungssicherheit. Da die Laufzeit der bisherigen Kooperationsvereinbarung 2017 endet und mit der Fortschreibung des AWK den gesetzlich vorgegebenen Fortschreibungsintervallen entsprochen wird, ist eine Verlängerung des MVA-Hamm-Verbundes für die Gewährleistung der 10-jährigen Entsorgungssicherheit zusätzlich begründet.

 

 

 

3. Altpapiersammlung

 

Die den kreisangehörigen Kommunen zufließenden Verwertungserlöse aus der Altpapiersammlung und der kreisweit einheitlichen Verwertung des erfassten Altpapiers stellen für die Kommunen eine bedeutende Einnahme zur Stabilisierung ihres Gebührenhaushaltes dar. Daher ist die deutliche Steigerung der erzielten Verwertungserlöse zu begrüßen, insbesondere da fast alle sonstigen kommunalen Abfallentsorgungspflichten keine Erlöse, sondern Kosten in unterschiedlicher Höhe, je nach Entsorgungs- bzw. Verwertungsweg, aufwerfen.

Die Forderung der Betreiber der Dualen Systeme, den prozentualen Anteil der Verkaufsverpackungspapiere an der Gesamte des erfassten Altpapiers zu erhöhen, wird, bei entsprechender Umsetzung, zu einer erheblichen Verringerung der für die kommunale Abfallgebührenstabilität wichtigen Verwertungserlöse führen. Ähnlich dem kommunalen Widerstand gegen das Bemühen der privaten Entsorgungswirtschaft, durch Aufstellung eigener Altpapiertonnen verstärkt an den Verwertungserlösen des Altpapiermarktes zu partizipieren, ist sowohl durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger als auch durch die kommunalen Spitzenverbände auch dieser privatwirtschaftlichen Forderung entgegenzutreten. 

 

 

4. Bioabfall

 

Die Konzeption, aus der Vergärung strukturschwacher nasser Materialien aus Bioabfällen Biogas zu gewinnen und dieses entweder in einem BHKW direkt oder durch Einspeisung in das Erdgasnetz als Energieträger zu nutzen, ist im Sinne des Ausbaus regenerativer Energien grundsätzlich zu begrüßen. Auch die Aufbereitung holzartiger Biomasse und Vermarktung als Holzhackschnitzel bietet Möglichkeiten der CO2-Einsparung im Sinne des Klimaschutzes. Allerdings ist sicher zu stellen, dass solche weitergehenden Nutzungen der gesammelten Bioabfälle nicht zu einem gebührenrelevanten Anstieg der Systemkosten sowie der Verwertungskosten der Kompostierungsanlage Fröndenberg führen. Ein für die energetische Nutzung der Bioabfälle erforderlicher Aus- und Umbau der Kompostierungsanlage ist entweder durch die Erlöse der gewonnen Energie bzw. des Brennstoffes oder durch den Betreiber zu finanzieren, ohne auf die kommunalen Gebührenzahler zurückgreifen zu müssen. 

 

 

 

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Technischer Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Boden

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Busch

stellv. Betriebsleiter EBB     

 

 

 

 

Polplatz