Betreff
Das Jugendamt der Stadt Bergkamen
Gesetzliche Grundlagen, organisatorischer Aufbau und Aufgaben
Vorlage
10/0856
Aktenzeichen
AL-dö
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Integrationsrat der Stadt Bergkamen nimmt die Ausführungen des Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses sowie des Leiters der Verwaltung des Jugendamtes zur Kenntnis.

Sachdarstellung:

 

Das Jugendamt setzt sich für die Wahrnehmung von Interessen und Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen, von jungen Erwachsenen und Familien in der Stadt Bergkamen ein. Die Mitarbeiter des Jugendamts unterstützen Familien in ihren Erziehungsaufgaben durch ein vielfältiges und bedarfsgerechtes System von Dienstleistungen. Das Jugendamt ist zweigliedrig und besteht aus dem Jugendhilfeausschuss sowie der Verwaltung des Jugendamts.

 

Jeder Teil – Verwaltung und Ausschuss – hat seine eigenen Aufgaben, die in guter Zusammenarbeit erledigt werden müssen. Das Jugendamt der Stadt Bergkamen hat für die Erfüllung der Aufgaben nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz die Gesamtverantwortung einschließlich der Planungsverantwortung.

 

Die Verwaltung des Jugendamts der Stadt Bergkamen ist in drei Sachgebiete unterteilt, in denen unterschiedliche gesetzliche Aufgaben wahrgenommen werden:

 

Sachgebiet 51.1                         Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen

Sachgebiet 51.2                        Allgemeine Förderung junger Menschen, erzieherischer

                        Jugendschutz

Sachgebiet 51.3                        Hilfen für junge Menschen und ihre Familien  

Bestandteile dieser Vorlage sind:

 

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Wenske

Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Kriegs

Sachbearbeiter