Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und
Finanzausschuss nimmt die Vorlage - Drucksache Nr. 10/0853 - mit den
vorgeschlagenen Maßnahmen zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Beauftragt durch
die Stadtverwaltung führte die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) für das Land NRW
in der Zeit vom 01.09.-20.12.2010 eine Überprüfung des Baubetriebshofes durch,
um die Aufbau- und Ablauforganisation zu untersuchen, mit dem Ziel, eine
nachhaltige Steigerung der Wirtschaftlichkeit zu erreichen. Am 16.05.2011 ist
der Bericht der GPA bei der Stadt Bergkamen eingegangen. Nach diesem Zeitpunkt
begann eine intensive Diskussion innerhalb der Verwaltung, insbesondere
zwischen dem Baubetriebshof und dem Fachdezernat Innere Verwaltung, teilweise
aber auch unter Beteiligung weiterer Fachämter, wie z.B. Amt für
Schulverwaltung, Weiterbildung und Sport und dem Amt für Grundstücks- und
Gebäudewirtschaft.
Im
Abschlussgespräch mit der GPA wurde dem Baubetriebshof im interkommunalen
Vergleich der bisher untersuchten Baubetriebshöfe ein gutes Zeugnis für seine
bisherige Organisationsstruktur ausgestellt. Laut Aussage der GPA ist es
besonders positiv, dass die Stadt Bergkamen trotz der an sich guten
Organisationsstruktur des Baubetriebshofes die GPA gutachterlich eingeschaltet
habe. In der Regel würde es bei anderen Gemeinden erst dann geschehen, wenn den
dortigen Baubetriebshöfen „das Wasser bis zum Halse steht“. Insofern ist
Bergkamen als positives Beispiel einer guten Organisationsstruktur eines
Baubetriebshofes zu nennen.
Der
Untersuchungsbericht der GPA enthält auf seinen 34 Seiten verschiedene
Empfehlungen und Feststellungen. In den Kernkompetenzen fehlt nach den
Berechnungen der GPA dem Baubetriebshof sogar eine Stelle. Er schließt mit zwei
wesentlichen Aussagen, die die zukünftige Ausrichtung des Baubetriebshofes
verändern werden:
- Konzentration auf die Kernaufgaben
Grünpflege und Straßenunterhaltung
- Erstellung eines
Grünflächenkatasters und Übertragung auf Private
Darüber hinaus
gibt es Empfehlungen der GPA, die entweder bereits umgesetzt bzw. in der
Umsetzungsphase sind oder die zwar aus Sicht der GPA Sinn machen, für die
praktische Arbeit am Baubetriebshof aber keine Bedeutung haben.
Nachfolgend die
Empfehlungen der GPA (kursiv) mit den
nach intensiver Diskussion innerhalb der Verwaltung erarbeiteten
Stellungnahmen.
Excel-Auswertungen
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„Die Auswertung des Aufgabenspektrums sollte
anhand der Datenlage auch in EXCEL erfolgen. Die entsprechenden
tätigkeitsbezogenen Auswertungsmöglichkeiten der innerbetrieblichen Software
sollten entsprechend eingerichtet werden.“
Die GPA wünschte im Rahmen ihrer Prüfung eine Auswertung aller Aufträge sämtlicher Fachämter eines Jahres und Übergabe nach Excel; dies war zum Zeitpunkt der Prüfung aufgrund der Datenmenge nicht möglich. Grundsätzlich könnte diese Auswertungsmöglichkeit durch die Softwarefirma eingerichtet werden. Aus rein betriebswirtschaftlicher Sicht des Baubetriebshofes ist die gewünschte Excel-Auswertung zur Optimierung der Betriebsabläufe nicht erforderlich.
Weniger Einzelaufträge
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Insgesamt sollte eine Quote von maximal
10 Prozent Einzelaufträge Zielsetzung sein.
Die Quote der
Einzelaufträge ist in Bergkamen u.a. deshalb so hoch, da hierdurch das
beauftragende Fachamt die Umsetzung des Auftrages besser kontrollieren kann.
Der Großteil der Einzelaufträge resultiert aus dem Aufgabenbereich außerhalb
seiner Kernaufgaben (Maurer-, Schreinerarbeiten etc). Bei einer zukünftigen
Reduzierung dieses Aufgabenbereichs erfolgt dann automatisch eine Anpassung der
Quote der Einzelaufträge.
Konzentration auf die Kernaufgaben
Grünpflege und Straßenunterhaltung
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Wir empfehlen ein Gesamtkonzept unter
Einbeziehung sämtlicher Mitarbeiter des Baubetriebshofes und der Hausmeister,
um über die Ausnutzung altersbedingter Fluktuation die Aufgaben der
Gebäudeunterhaltung, respektive die hierdurch gebundenen Personalressourcen beim
Baubetriebshof mittelfristig abzubauen.
Die GPA regt an,
dass der Baubetriebshof sich allein auf seine Kernkompetenz, die Grünpflege und
Straßenunterhaltung, konzentrieren und die Aufgaben der Gebäudeunterhaltung
privaten Dienstleitern überlassen soll.
Die Verwaltung
kann sich grundsätzlich der Auffassung der GPA anschließen. Lediglich für
Spezialtätigkeiten im Handwerkerbereich (z.B. in den Bereichen Heizung und
Sanitär, Schließanlagen sowie Schweißarbeiten) ist auf dem freien Markt für die
nach den vorliegenden Aufträgen zu erledigenden Aufgaben aufgrund der
Kleinteiligkeit kein spezielleres Fachunternehmen zu finden. Die Addition der
dort anfallenden Arbeitsstunden ergibt die Arbeitskraft rund eines
Beschäftigten. Darüber hinaus sollen zwei Beschäftigte vorgehalten
werden, um Sonderaufträge außerhalb der Kernkompetenzen erledigen zu können
(Transportdienste für Vereine, Unterstützung bei den Weihnachtsmärkten, etc.).
Da die Tätigkeiten auf 2 Beschäftigte gedeckelt werden sollen, wird es
mögerlicherweise bei städtischen
Veranstaltungen (Hafenfest, Kulturveranstaltung usw.) zu reduzierten Dienst-
leistungen des
Baubetriebshofes kommen. Diese müssen dann ggf. entsprechend eingekauft werden.
Insgesamt hat
die GPA für die Kernkompetenzen (Grün- und Verkehrsflächenunterhaltung sowie
Aufgaben der unmittelbaren Gefahrenabwehr) einen Stellenbedarf von 47
Beschäftigten errechnet.
Unter
Berücksichtigung der vorherigen Aussagen, ergibt sich folgende Personalbedarfs-
berechnung:
·
Kernkompetenz
einschl. unmittelbare Gefahrenabwehr 47 Beschäftigte
·
Spezialtätigkeiten
im Handwerkerbereich 1 Beschäftigter
·
Sonderaufgaben
außerhalb der Kernkompetenz
2 Beschäftigte
Gesamtbedarf: 50
Beschäftigte
Die derzeitige
Zahl der Sollstellen beläuft sich auf 52,6 Stellen, d.h., bei Übertragung der
Handwerkerarbeiten auf Private, ergibt sich ein Stellenüberhang von 2,6
Stellen. Dieser Stellenüberhang kann abgebaut werden, da bereits seit Beginn
des Jahres 2011 2 Stellen auf dem Baubetriebshof unbesetzt sind. Der Rest von
0,6 Stellen kann im April 2012 realisiert werden.
Die Einsparungen
im Personalbereich – pro Beschäftigter rund 44.000,- Euro – nach Wegfall der
Stellen können allerdings zum jetzigen Zeitpunkt nicht gänzlich zur
Konsolidierung des städtischen Haushalts dienen. Ein Teil der eingesparten
Personalausgaben muss den Ämtern als Sachausgaben zur Beauftragung von
Fremdfirmen zur Verfügung gestellt werden, da die Maurer-, Schreiner- und
Malerarbeiten sowie Elektroarbeiten nicht mehr durch den Baubetriebshof
erledigt werden können. Die v.g. 2,6 Stellen Überhang entsprechen Einsparungen
im Personalbereich von rund 115.000,- Euro. Dieser Betrag sollte zunächst komplett
den Ämtern zur Verfügung gestellt werden, damit diese die wegfallenden
Handwerkerleistungen des Baubetriebshofes privat beauftragen können.
Nach zwei Jahren
ist dann zu prüfen, inwieweit diese Mittel auskömmlich sind, reduziert werden
können oder aber erhöht werden müssen. Evtl. muss auch festgestellt werden,
dass die alte Organisationsform mit Handwerkerleistungen effektiver war.
Sonderleistungen
des Baubetriebshofes über die neben der für die Kernkompetenz (47) und den
zusätzlich zur Verfügung gestellten Stellen (3), führen dazu, dass die Arbeiten
im Kernkompetenzbereich reduziert werden müssen.
Nach dem
Testzeitraum wird eine dezernatsübergreifende Bewertung erfolgen, wie sich die
Umstellung bewährt hat. Hierbei ist neben der Kostensituation auch zu bewerten,
inwieweit die privaten Auftragnehmer tatsächlich in der Lage waren, die
Arbeiten z.B. vorrangig in den Schulferien auszuführen, um den Schulbetrieb
nicht unnötig zu stören (bisher konnte aktiv z.B. durch Urlaubssperre auf die
tatsächlichen Anforderungen Rücksicht genommen werden).
Interne Kostenrechung
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Der Baubetriebshof sollte innerhalb
seines Rechnungswesens interne Konten nach seinen Bedürfnissen anlegen, um
sämtliche Kostenarten der Maschinen- Fahrzeugkosten transparent erfassen und
auswerten zu können.
Die Umsetzung
dieser Empfehlung ist bereits im Wesentlichen über die Kostenrechnung und die
Fachsoftware erfolgt.
Ausgeglichen Planen
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Zur Optimierung der internen
Verrechnungsgrundsätze empfehlen wir, im Haushaltsplan die Erträge und
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen für Leistungen des
Baubetriebshofes exakt ausgeglichen zu planen.
Die Empfehlung
wird ab dem Haushaltsjahr 2014 umgesetzt.
Erstellung eines Grünflächenkatasters und
Aufgabenübertragung auf Private
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Wir empfehlen, unabhängig von der
Anschaffung eines professionellen GRI-Systems bereits zeitnah mit der Sammlung
von Objekt- und Flächendaten sämtlicher Grünflächen zu beginnen.
Eine weitere
zentrale Empfehlung der GPA ist die Erstellung von Leistungsbeschreibungen für
sämtliche Daueraufträge. Insbesondere um eine Vergleichbarkeit der Kosten mit
der Privatwirtschaft zu erreichen ist dies zwingend erforderlich.
Die Beschreibung
der jährlich wiederkehrenden Tätigkeiten im Rahmen der Pflege- und Unterhaltung
der Infrastruktur werden durch sämtliche Produktverantwortlichen über
Daueraufträge formuliert. Dabei sind die zu unterhaltenden Objekte, die
erforderlichen Tätigkeiten sowie die Anzahl der Pflegedurchgänge bzw. das
Intervall anzugeben. Dies ist bisher allerdings erst in einem kleinen Teil der
Beauftragungen des Baubetriebshofes geschehen.
Ein positives
Beispiel aus dem Bereich des Jugendamtes, welches für die Pflege und
Unterhaltung der Außengelände der städtischen Kindertageseinrichtungen einen
Dauerauftrag formuliert hat, soll hier zur Verdeutlichung genannt werden:
Auftrags-Leistungsbeschreibung:
Grundreinigung
der Außengelände alle 8 Wochen (= 6x pro Jahr)
Rasenschnitt
14-17x pro Jahr
Baumkontrolle 2x
pro Jahr
Spielplatz/Spielgerätepflege
1x pro Monat
Generalinspektion
zu Jahresbeginn
Je höher das
Budget für einzelne Produkte erfahrungsgemäß zu bemessen ist, desto höher wird
aus Sicht der Produktverantwortlichen der Aufwand für die Beschreibung der
Leistungen. Insbesondere der Produkthaushalt 13.55.03 „Öffentliche Grünflächen“
mit einem Gesamtbudget von mehr als 1 Mio. Euro enthält eine Vielzahl von
Leistungen des Baubetriebshofes mit einem hohen Gesamtstundenaufwand. Hier
fehlt es insbesondere an einer detaillierten Auftragsbeschreibung, laut Aussage
des Fachamtes aufgrund mangelnder personeller Ressourcen.
Der Auffassung
der GPA, ein Grünflächenkataster zu erstellen, wird uneingeschränkt gefolgt.
Seit der organisatorischen Umwandlung des Baubetriebshofes im Jahre 1996 in
einen optimierten Regiebetrieb werden durch entsprechende schriftliche
Beauftragungen durch die Fachämter die Aufgaben durch den Baubetriebshof
erledigt. Quartalsweise werden dann den Fachämtern die Leistungen nach den
entsprechenden Stundenverrechnungssätzen für Personal und/oder Maschinen in
Rechnung gestellt. Die Zahlungen erfolgen im Wege der inneren Verrechnung, das
heißt es fließt kein Echtgeld. So ist der Baubetriebshof nicht in echter
Konkurrenz zur freien Wirtschaft und somit auch nicht vergleichbar.
In einem
Pilotprojekt soll daher für ausgewählte Objekte im Stadtgebiet mit Hilfe eines
externen Büros ein Grünflächenkataster erstellt werden. Danach soll die
Grünpflege für diesen Bereich ggf. fremd vergeben werden. Ausgewählt werden für
dieses Pilotprojekt folgende Bereiche:
- Schulzentrum
am Friedrichsberg (Dreifachturnhalle, Grundschule und Gesamtschule)
- Wasserpark
- Ebertstraße/Hubert-Biernat-Straße
(Blaues Band).
Die drei
Pflegeobjekte haben derzeit einen Pflegeaufwand von rund 5.500 Stunden, was
einem Personalbedarf von fast 4 Stellen entspricht.
Im Rahmen für
beide Bereiche hat der Personalrat der Durchführung einer Testphase zugestimmt.
Erfassung Maschineneinsatzzeiten
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Wir empfehlen, die Einsatzzeiten der
Maschinen und die Laufleistungen der Fahrzeuge regelmäßig über ein
Berichtswesen auszuwerten und zu kommunizieren.
Auch die
Umsetzung dieser Empfehlung ist bereits im Wesentlichen über die Kostenrechnung
und die Fachsoftware erfolgt.
Optimierung Fahrzeugbestand
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Wir empfehlen, umgehend ein Konzept zur
Optimierung des Fahrzeug- und Maschinenbestandes zu erstellen.
Das genannte
Konzept ist erstellt und bereits in die Investitionsplanung 2012/2013 ff.
eingearbeitet. Vier Fahrzeuge/Geräte wurden Mitte des Jahres 2011 veräußert.
Feststellungen
Neben diesen
Empfehlungen gab es noch vier Feststellungen durch die GPA:
Seite 14
Die direkten Aufwendungen des
Baubetriebshofes der Stadt Bergkamen werden dem NKF-Ressourcenverbrauchskonzept
entsprechend im Wege der internen Verrechnung mit den Produkten verrechnet, die
diesen Ressourcenverbrauch verursacht haben.
Die Feststellung
kann von Seiten der Verwaltung nur bestätigt werden und ist gewollt.
Seite 18
Eine Steuerung der Aufwendungen für
Leistungen des Baubetriebshofes bei den einzelnen Produkten ist aufgrund der
erheblichen Abweichung im Plan/Ist-Vergleich durchweg nicht erkennbar.
Die Kritik
dieser Feststellung kann nachvollzogen werden. Da Leistungen des
Baubetriebshofes im Wege der inneren Verrechnung beglichen werden und diese
Verrechnungen keine Auswirkungen auf das Budget des auftraggebenden Fachamtes
haben, erfolgt bisher keine exakte Planung bei der Ermittlung der
Haushaltsansätze. Am Jahresende kommt es daher dann zu „Verschiebungen“
zwischen den einzelnen Budgets um die fälligen Rechnungen begleichen zu können.
Spätestens mit der Einführung eines echten Kostenvergleichs zwischen dem
Baubetriebshof und der Privatwirtschaft (siehe zu Seite 23) wird es zu einer
kritischeren Betrachtung bei der Planung und Mittelbewirtschaftung kommen.
Seite 18
Das Gesamtbudget für die Unterhaltung der
Infrastruktur, Gebäude und Freiflächen durch den Baubetriebshof wird durch das
Kostenvolumen des Baubetriebshofes bestimmt und nicht durch die Erfordernisse
der Aufgabenerfüllung.
Mit Einführung
der detaillierten Beauftragung im Bereich der Grün- und
Verkehrsflächenunterhaltung wird sich diese berechtigte Feststellung erledigen.
Seite 24
Wir haben jedoch festgestellt, dass die
Einhaltung dieser Leistungsvorgaben noch nicht transparent gegenüber dem
Auftraggeber nachgewiesen wird und von diesem dieser Nachweis auch nicht
angefordert wird.
Auch diese
Feststellung wird durch die Einführung der detaillierten Beauftragung im
Bereich der Grün- und Verkehrsflächenunterhaltung mit anschließender Abrechnung
erledigt sein.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der
Bürgermeister Schäfer |
Mitunterzeichnung Dr.-Ing.
Peters Technischer
Beigeordneter |
Amtsleiter Turk |
Sachbearbeiter Hartl |
|