Betreff
Förderung der Behindertenarbeit in Bergkamen
- Verteilung der im Haushalts-/Budgetjahr 2012 zur Verfügung stehenden Mittel
Vorlage
10/0847
Aktenzeichen
mö-
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Behindertenbeirat der Stadt Bergkamen beschließt, die Fördermittel für die Behindertenarbeit in Bergkamen im Haushalts-/Budgetjahr 2012 wie folgt zu verteilen:

 

Behindertengruppe Wichernhaus            429,97 €

 

Behindertengruppe Bonhoefferhaus            443,09 €

 

Behindertensportgemeinschaft Bergkamen            967,87 €

 

Gehörlosenverein Einigkeit            364,37 €

 

Freundeskreis der Von-Bodelschwingh-Schule,

Bergkamen-Heil      502,12 €

 

Behindertengruppe Oberaden (Jochen-Klepper-Haus)            449,65 €

 

Behindertengruppe Junge Erwachsene von

St. Elisabeth            325,01 €

 

Blinden- und Sehbehindertenverein Bergkamen            489,00 €

 

Regionalgruppe Bergkamen vom Bundesverband Polio e. V.            436,53 €

 

Deutsche Rheuma-Liga e. V., Ortsgruppe Bergkamen         1.177,79 €

 

Initiative Down-Syndrom Kreis Unna e. V.            554,60 €

 

Gesamtsumme:    6.140,00 €

 

 

Sachdarstellung:

 

Wie auch in den Vorjahren wird für das Jahr 2012 ein jährlicher Betrag in Höhe von 6.140,00 € für die Förderung der örtlichen Behindertenarbeit bereitgestellt.

 

Die Verteilung der Fördermittel erfolgte bislang nach einem seit Jahren unveränderten Schlüssel. Nach Überprüfung der aktuellen Verhältnisse konnte man jedoch offensichtlich erkennen, dass diese Verteilung nicht mehr die tatsächlichen Verhältnisse widerspiegelt. Bei einer weiteren Verteilung nach dem bisherigen System würde es also zu einer nicht gerechten Aufteilung des Gesamtbetrages kommen.

 

Die Verwaltung hat daher für das Jahr 2012 einen neuen Verteilschlüssel erarbeitet, nach dem zunächst eine Grundförderung der Gruppen von 50 % der insgesamt zur Verfügung stehenden Mittel vorgesehen ist. Dies entspricht bei elf geförderten Gruppen jeweils 279,09 €. Der Restbetrag der Gesamtförderung soll darüber hinaus anhand der Mitgliederzahlen auf die einzelnen Gruppen verteilt werden. Eine solche Verteilung sichert einerseits eine grundlegende Vereins-/Gruppenarbeit für alle geförderten Gruppen. Auf der anderen Seite würden aber auch die unterschiedlichen Gruppengrößen angemessen berücksichtigt..

 

Die Verwaltung hat daher die Anzahl der Bergkamener Mitglieder der einzelnen Selbsthilfegruppen zum Stand 31.12.2011 abgefragt.

 

Im Haushalts-/Budgetplan 2012 stehen insgesamt 6.140,00 € zur Verfügung. Hiervon die Hälfte (3.070,00 €) soll als Grundförderung verteilt werden. Bei elf geförderten Gruppen würde die Grundförderung also jeweils 279,09 € betragen. Damit würden bei 3.070,00 € als Grundförderung verteilt und weitere 3.070,00 € anhand der Mitgliederzahlen. Bei insg. 468 gemeldeten Personen würden je Person 1/468 von 3.070,00 €, also ca. 6,56 €, verteilt.

 

Es ergäben sich nach diesem System folgende Förderbeträge:

 

Mitglieder

31.12.11

 

Grund-förderung

Förderung nach Mitgliedern

Gesamt-förderung

Behindertengruppe Wichernhaus

 

23

279,09 €

150,88 €

429,97 €

Behindertengruppe Bonhoefferhaus

25

279,09 €

164,00 €

443,09 €

Behindertensportgemeinschaft Bergkamen                             105

105

279,09 €

688,78 €

967,87 €

Gehörlosenverein Einigkeit

 

13

279,09 €

85,28 €

364,37 €

Freundeskreis der

Von-Bodelschwingh-Schule     26

34

279,09 €

223,03 €

502,12 €

Behindertengruppe Oberaden (Jochen-Klepper-Haus)            32

26

279,09 €

170,56 €

449,65 €

Behindertengruppe Junge Erwachsene von St. Elisabeth                                                 137

7

279,09 €

45,92 €

325,01 €

Blinden- und Sehbehinderten-verein Bergkamen

32

279,09 €

209,91 €

489,00 €

Regionalgruppe Bergkamen vom Bundesverband Polio e. V.

24

279,09 €

157,44 €

436,53 €

Deutsche Rheuma-Liga e. V., Ortsgruppe Bergkamen

137

279,09 €

898,70 €

1.177,79 €

Initiative Down-Syndrom Kreis Unna e. V.

42

279,09 €

275,51 €

554,60 €

Summe

 

468

3.070,00 €

3.070,00 €

6.140,00 €

 

Bei den über das Stadtgebiet hinaus organisierten Gruppen soll durch die Gruppen selbst eine Verwendung der Förderbeträge ausschließlich für die Bergkamener Mitglieder sichergestellt werden.

Bestandteile dieser Vorlage sind:

 

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Wenske

Beigeordneter

 

 

Stellv. Amtsleiter

 

 

 

 

Möllmann