Betreff
Abfallwirtschaftskonzept des Kreises Unna 2012
hier: Vorstellung des Entwurfs zur Fortschreibung
Vorlage
10/0843
Aktenzeichen
36.03.00.01
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Umwelt, Bauen und Verkehr des Rates der Stadt Bergkamen verweist die Vorlage der Verwaltung zur weiteren Beratung an die Fraktionen.

 

 

 

 

Hinweis:

 

Aufgrund des Umfangs des Entwurfs des Abfallwirtschaftskonzeptes (AWK, 65 Seiten) und der enthaltenen farbigen Abbildungen können Sie das AWK als PDF-Datei im Ratsinformationssystem als Anlage zur Vorlage einsehen. Ferner wurde den Fraktionen jeweils ein farbiges Druckexemplar zugeleitet.

 

 

 

Sachdarstellung:

 

 

 

Rechtliche Grundlage

 

Der Kreis Unna hat als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger gem. § 5 a Landesabfallgesetz NW ein Abfallwirtschaftskonzept (AWK) aufzustellen und dies alle fünf Jahre fortzuschreiben. Das zurzeit gültige AWK aus dem Jahr 2007 soll mit dem vorgelegten Entwurf fortgeschrieben werden.

 

Im AWK gibt der Kreis eine Übersicht über den Stand der öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung. Angaben zu Art, Menge und Verbleib der im Entsorgungsgebiet anfallenden Abfälle, vor allem vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung, die Darstellung der getroffenen und geplanten Maßnahmen zur Vermeidung und Verwertung von Abfällen und der Nachweis der gesetzlich geforderten 10-jährigen Entsorgungssicherheit sind wesentliche Bestandteile der Fortschreibung des AWK.

 

Die im AWK aufgeführten Maßnahmen werden vom Kreis in Satzungsform festgeschrieben und dienen den kreisangehörigen Kommunen als Durchführungsbestimmungen für die von ihnen zu erbringenden Teilaufgaben der öffentlich-rechtlichen Entsorgung (Sammlung und Transport von Siedlungsabfällen). Daher sind die kreisangehörigen Kommunen im Rahmen der Fortschreibung des AWK zu beteiligen und zu hören.

 

Im Verfahrensablauf stellt der Kreis den Entwurf zunächst im Kreisumweltausschuss, im Kreisausschuss und anschließend im Kreistag vor und nach entsprechendem Beschluss des Kreistages am 20.03.2012 geht der Entwurf in das Beteiligungsverfahren mit den Städten und Gemeinden. Die Frist für das Beteiligungsverfahren erstreckt sich vom 21.03. bis zum 04.05.2012. Am 25.06.2012 soll dann das AWK in seiner Endfassung vom Kreistag beschlossen werden.

In Absprache mit dem Kreis Unna wird der Entwurf des AWK den Fraktionen im Rat der Stadt Bergkamen bereits zum jetzigen Zeitpunkt zugeleitet und in der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Umwelt und Verkehr am 20.03.2012 parallel zur Kreistagssitzung vorgestellt. Auf Grund der Sitzungstermine des Rates der Stadt Bergkamen und der Frist des Beteiligungsverfahrens wird den Fraktionen der Entwurf der Stellungnahme der Stadt Bergkamen innerhalb des Beteiligungsverfahrens zugeleitet.  

 

Bei dem vorgelegten Entwurf handelt es sich um die Fortschreibung des im Jahr 2007 novellierten Abfallwirtschaftskonzeptes und beinhaltet über weite Strecken eine Bestandsaufnahme der bestehenden Abfallentsorgungssysteme und der kreisweiten wie spezifischen Mengenerfassung der unterschiedlichen getrennt zu sammelnden und zu behandelnden Siedlungsabfälle. Überwiegend geht es dabei um Erfassungssysteme, die z.T. seit Mitte der 90er Jahre Bestand haben und für die keine Änderungen hinsichtlich der Teilentsorgungsaufgabe der kreisangehörigen Kommunen anstehen. Dies betrifft die sog. Holsysteme der Rest- und Sperrmüllabfuhr, die Biotonnenabfuhr, die Altpapiersammlung mittels der kreisweit eingesetzten Altpapiertonnen und die Grünschnittabfuhr. Darüber hinaus bleiben die sog. Bringsysteme Altlglassammlung, Sonderabfallsammlung und die Konzeption der Wertstoffhöfe weitestgehend unverändert.

 

 

Einführung einer Wertstofftonne

 

Änderungen im Sammelsystem sind dagegen bei der Sammlung der Leichtverpackungen der Dualen Systeme und einer damit verbundenen Sammlung stoffgleicher Wertstoffe zu erwarten. Mit der aktuellen Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes des Bundes werden die Vorgaben der EU-Abfallrahmenrichtlinie in nationales Recht umgesetzt. Dies beinhaltet u.a. die Einführung der fünfstufigen Abfallhierarchie – Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwertung, stoffliche Verwertung, sonstige Verwertung (z.B. energetisch), Beseitigung. Des Weiteren sieht die Novellierung vor, dass spätestens ab 2015 flächendeckend eine getrennte Wertstofferfassung durchzuführen ist.  Dies umfasst zwar zumeist die bereits heute schon im Kreisgebiet flächendeckend erfassten Wertstoffe wie z.B. Altpapier, Bioabfall und Leichtstoffverpackungen, wird ab 2015 aber auch die Fraktionen Metalle und Kunststoffe umfassen. Diese beiden, auch als stoffgleiche Nichtverpackungen bezeichneten Fraktionen sind dann in den Kommunen z.B. in Form einer sog. Wertstofftonne getrennt zu sammeln und einer Verwertung zuzuführen.

 

Grundsätzlich ist die Einführung einer Wertstofftonne aus Sicht der Ressourcenschonung und –nutzung zu begrüßen. Der im Restmüll bislang verbliebene Anteil an Kunststoffen, Altmetallen und Elektrokleingeräten stellt ein Wertstoffreservoir dar, das durch die Einführung einer Wertstofftonne einer ökologisch und ökonomisch sinnvollen Verwertung zugeführt werden kann. Gleichzeitig ist aber aus Sicht der Haushalte und der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger nur eine gemeinsame Erfassung dieser Wertstoffe zusammen mit den Leichtverpackungen der Dualen Systeme sinnvoll. Ein weiteres Sammelsystem mit einem zusätzlichen Gefäß wird bei den Haushalten auf wenig Akzeptanz auch hinsichtlich des Flächen- und Raumbedarfs auf den Wohngrundstücken treffen. Umso weniger, da bereits bei der Sammlung der Leichtverpackungen immer wieder bei den Haushalten die Frage aufgetreten ist, warum der materialgleiche Putzeimer oder das Kunststoffspielzeug nicht auch als Wertstoff über den gelben Sack gesammelt wird. Die Einführung einer Wertstofftonne ist auch deshalb zu befürworten, da so auf die gelben Säcke als Sammelsystem verzichtet wird und sich so Verbesserungen bei der Zwischenlagerung und an den Abfuhrtagen für das Siedlungsbild ergeben.

 

In Abstimmung mit der Gemeinde Bönen hat die GWA im Jahr 2011 im Auftrag des Kreises Unna einen Pilotversuch durchgeführt und über die aufgestellten Wertstofftonnen stoffgleiche Nichtverpackungen getrennt von den Dualen Systemen gesammelt. Aus diesem Pilotversuch abgeleitete Prognosen zur Wirtschaftlichkeit und Mengenerfassung sind im AWK dargestellt. Dabei kann festgehalten werden, dass nur die gemeinsame Erfassung der Leichtverpackungen mit den sonstigen Kunststoffen und Metallen sowie der für die Wertstoffsammlung vorgesehenen Elektrokleingeräte im Hinblick auf die kommunalen Abfallgebühren vertretbar ist. 

Damit ist eine Kooperation zwischen den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern und den Dualen Systeme bei der Wertstofftonne anzustreben.

 

Die Leichtstoffverpackungen werden im Kreis Unna im Auftrag der Dualen Systeme gemäß Laufzeit des Leistungsvertrages noch bis zum 31.12.2013 durch die FirmaRemondis gesammelt. Im Frühjahr 2013 wird dieser Leistungsvertrag von den Dualen Systemen neu ausgeschrieben. Mit Blick auf mögliche Wechsel bei der Auftragsvergabe der Leichtstoffsammlung ab 2014 kann es für die Kommunen des Kreises Unna von Vorteil sein, wenn die Wertstofftonne vor Ende der Vertragslaufzeit der Dualen Systeme mit Beteiligung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger eingeführt wird.

 

Über eine Beteiligung des EBB am operativen Geschäft (Einsammeln und Transport) wird in einer gesonderten Vorlage im Betriebsausschuss berichtet.

 

 

Beteiligung MVA Hamm

 

Neben den ökologischen Vorteilen und grundlegenden Erfordernissen zur Ressourcenschonung stellt die getrennte Wertstofferfassung und –verwertung auch einen bedeutsamen Faktor bei der Einsparung von Entsorgungskosten dar. Im Vergleich zu den Verbrennungskosten für Restmüll ist die Wiedergewinnung verwertbarer Bestandteile des Siedlungsabfalls deutlich günstiger. Im Fall der Altpapiersammlung und –verwertung tragen die erzielbaren Verwertungserlöse zu einer Stabilisierung der Müllgebühren bei.

Trotzdem stellen die Kosten für die Verbrennung des Restmülls die größte Einzelposition innerhalb der kommunalen Gebührenkalkulation dar. Mit dem 1998 unter Beteiligung der Städte Hamm und Dortmund sowie dem Kreis Unna gegründeten Beteiligungsverbund der MVA Hamm konnten die Verbrennungskosten weitestgehend konstant gehalten werden.

Die Beteiligungsverträge sind zunächst auf eine 20jährige Laufzeit bis Ende 2017 abgeschlossen. Mit der Fortschreibung des AWK hat der Kreis Unna gemäß der gesetzlichen Vorgaben eine 10jährige Entsorgungssicherheit auch für den Restmüllanteil der kommunalen Siedlungsabfälle zu gewährleisten. Auch aus diesem Grund streben die beteiligten Städte Dortmund und Hamm sowie der Kreis Unna eine Fortführung dieses Beteiligungsverbundes an der MVA Hamm bereits zum jetzigen Zeitpunkt an.

 

Ähnlich dem jetzigen Verfahren, nach dem den Beteiligten ein Kontingent der Verbrennungskapazität zusteht und im Rahmen einer „take-or-pay“-Verpflichtung auszuschöpfen ist, soll die Fortführung der Beteiligung mit an die im AWK prognostizierten Abfallmengen weitergeführt werden. Dazu wird dem Kreis Unna ein Verbrennungskontingent in Höhe von 69.500 t Verbrennungsabfälle pro Jahr zugerechnet. Dieses Kontingent steht laut Aussage des AWK, bezogen auf die demografischen und abfallwirtschaftlichen Entwicklungen, im Einklang mit den Prognosemengen. So werden ab 2018, nach Einführung einer Wertstofftonne, jährlich rund 54.200 t Restmüll zur Verbrennung anfallen. Das Restkontingent von 15.300 t jährlich wird ausgeschöpft durch Reste aus der Sperrmüllaufbereitung, Infrastrukturabfälle wie Straßenkehricht, Marktabfälle sowie Anteile hausmüllähnlicher Gewerbeabfälle.

Nach Aussage des AWK wird ab 2018 derzeit mit einem Verbrennungspreis in Höhe von netto 122,- €/Tonne Restabfall kalkuliert. Dies entspräche einer Reduzierung des Verbrennungspreises zum heutigen Stand um rd. 22 %.

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Technischer Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Boden

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Busch