Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss nimmt den Gewässerschutzbericht 2011 des Gewässerschutzbeauftragten zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Gesetzliche Vorgaben:
Als innerbetriebliche Kontrollinstanz hat der
Gewässerschutzbeauftragte (GSB) die Einhaltung von Vorschriften, Bedingungen
und Auflagen im Interesse des
Gewässerschutzes zu überwachen. Mit der Neuregelung des Wasserrechts vom 31.
Juli 2009 ist die Bestellung des Gewässerschutzbeauftragten nun in den §§ 64
bis 66 WHG neu geregelt. Diese
orientieren sich an den in der Praxis vorgegebenen Anforderungen der jeweiligen
abwassertechnischen Einrichtungen.
Betriebe und Betreiber von Abwasseranlagen, die
täglich mehr als 750 m³ Abwasser in ein Gewässer einleiten oder mit
wassergefährdeten Stoffen umgehen, sind gesetzlich dazu verpflichtet, einen
oder mehre Gewässerschutzbeauftragte zu bestellen. Auf diese Weise soll die
Eigenkontrolle der Betriebe gestärkt werden.
Aufgaben des GSB:
Der
Gewässerschutzbeauftragte überwacht den Betrieb und Arbeiten an
Gewässerschutzkonzepten und deren Umsetzung mit. Als Beispiel sei hier die
Erneuerung der Regenwassereinleitungen aus dem städtischen Kanal in den „Weißen
Landwehrgraben“ in Bergkamen–Rünthe genannt.
Umsetzung und Rückblick:
Mit Beteiligung der Aufsichtsbehörden (Untere
Wasserbehörde des Kreises Unna – UWB - und Bezirksregierung Arnsberg) werden
künftig die Oberflächenwässer der angeschlossenen Straßen und befestigten
Grundstücksflächen über eine
mechanische Regenwasserbehandlungsanlage in das Gewässer eingeleitet. Im Falle,
dass eine durch z. B. durch Starkregen verursachte Verschmutzung des
Regenwassers auftritt, wird über eine Pumpe das Regenwasser in die
Schmutzwasserkanalisation eingeleitet und der Kläranlage in Werne zur Reinigung
zugeführt.
In den vergangenen Jahren ist es im Einzugsgebiet des „Weißen
Landwehrgrabens“ immer wieder zu Havarien, z. B. durch auslaufendes Öl,
gekommen. Die neuen Regenklärbecken verschaffen dem Gewässer dann eine
zusätzliche Gefahrenabwehr. Maßnahmen gegen die Verschmutzung der Gewässer
„Weißer Landwehrgraben“ und Beverbach
werden erheblich vermindert.
Mit Unterstützung der Freiwilligen Feuerwehr aus den Ortsteilen der Stadt Bergkamen, der Bereitschaft des Baubetriebshofes, des Tiefbauamtes und des Stadtbetrieb Entwässerung Bergkamen (SEB) konnten bisher alle im Jahr 2011 aufgetretenen Unfälle mit wassergefährdeten Stoffen, in der Regel waren es Ölunfälle, sicher und kontrolliert bearbeitet werden, ohne ein Gewässer akut zu gefährden. Die Alarmketten, auch zur UWB und dem Lippeverband, funktioniere einwandfrei.
§ 61 a LWG:
Alle Grundstückseigentümer sollten Anfang 2012 mit dem Versenden der Grundbesitzabgabebescheide eine Übersicht erhalten, aus der, gebietsweise für die Stadt Bergkamen zu erkennen ist, bis wann die Dichtheitsprüfung für private Hausanschlussleitungen durchzuführen sind. Da die Landesregierung frühestens im Sommer 2012 eine eindeutige Regelung der Dichtheitsprüfung nach § 61a beschließen will, wurde das Versenden der Info–Broschüre verschoben.
Abzuwarten ist die genaue Durchführungsverordnung, die noch in 2012 durch den Landtag beschlossen werden muss.
Mit der geplanten Fristenregelung der Dichtheitsprüfung für Hausanschlussleitungen ist die Selbstüberwachungsverordnung in Abstimmung mit den Aufsichtsbehörden ausgesetzt worden. Die Verpflichtung, 5% des städtischen Kanalnetzes mit einer TV–Kamera zu befahren, muss in den kommenden Jahren entsprechend angepasst werden.
Kanalnetz, Betriebliche Anlagen:
Der SEB erfüllt alle ihm übertragene Aufgaben der Abwasserbeseitigung, der Niederschlagswasserbehandlung und des Abtransportes zu den Kläranlagen des Lippeverbandes in der Stadt Lünen und der Stadt Werne.
Durchgeführte Projekte mit Kosten sind dem Lagebericht für das Geschäftsjahr 2011 des SEB zu entnehmen. Daher wird an diese Stelle im Bericht nicht weiter darauf eingegangen.
Vorfluter:
Die Gewässerschau 2011 fand am 15.03.2011 statt. Im Protokoll vom 18.03.2011 wurden einige Beanstandungen an verschiedenen Gewässern genannt. Mit den zuständigen Stellen wurde Abhilfe und eine erneute Begehung 2012 vereinbart.
ABK:
Die Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes (ABK) 2013 bis 2018 wird im Jahr 2012 erstellt, danch werden den Gremien und Aufsichtsbehörden die Unterlagen zur Verfügung gestellt.
Fremdwasser:
Eine europaweite Ausschreibung zum Fremdwassersanierungskonzept für das gesamte Stadtgebiet Bergkamen musste aufgehoben werden. Formelle Fehler beim Ausfüllen aller eingegangenen Angebote führten zwangläufig zur Aufhebung. In 2012 wird nach Überarbeitung der Leistungsbeschreibung eine erneute europaweite Ausschreibung erfolgen. Einer korrekten Vergabe vorausgesetzt, erfolgt die Umsetzung 2012 bis 2014. Die Kommunale und Abwasserberatung unterstützt den SEB bei der Durchführung.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Die Betriebsleitung des SEB Mecklenbrauck Betriebsleiter |
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Vertreter der Betriebsleitung Staschat |
Sachbearbeiter Strüwer |
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