Beschlussvorschlag:
Der
Betriebsausschuss nimmt den Bericht des EBB zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Um die
technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Eigenbetriebes zu
gewährleisten, ist laut § 10 Absatz 1 der Eigenbetriebsverordnung NRW ein
Überwachungssystem einzurichten, dass es ermöglicht, leistungsgefährdende
Entwicklungen frühzeitig zu erkennen.
Zur
Risikofrüherkennung gehören insbesondere:
-
die
Risikoidentifikation
-
die
Risikobewertung
-
Maßnahmen
der Risikobewältigung einschließlich der Risikokommunikation
-
die
Risikoüberwachung / Risikofortschreibung
-
die
Dokumentation
Zum Ende des
Kalenderjahres 2010 hat der EntsorgungsBetriebBergkamen ein entsprechendes
System eingeführt.
Der RMS-Bericht
wird halbjährlich einer Überprüfung unterzogen, um festzustellen ob es
Änderungen bezüglich Eintrittswahrscheinlichkeit, Höhe des möglichen Schadens
gibt und ob Maßnahmen zur Minimierung der Risiken weiterhin durchgeführt werden
bzw. ob weitere Maßnahmen notwendig sind.
Bei
der Überprüfung am 21.12.2011 ist
ein weiteres Risiko identifiziert worden, welches im RMS-Bericht unter der Nr.
R-030 bei den technischen Risiken aufgeführt ist. Entsprechende Maßnahmen zur
Minimierung des Risikos sind eingeleitet. Bei den übrigen Risiken werden die
ergriffenen Maßnahmen fortgeführt bzw. ausgebaut wie z.B. die geplante
Einführung eines Kleinabfallsammelfahrzeugs.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
1 Anlage
Die
Betriebsleitung EBB Dr.-Ing.
Peters Betriebsleiter
u. Techn. Beigeordneter |
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Stv.
Betriebsleiter Polplatz |
Sachbearbeiter Heinemann |
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