Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Stadt Bergkamen nimmt die im IV. Quartal 2011 gemäß der Ermächtigung des § 8
der Haushaltssatzung geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen zur
Kenntnis.
Sachdarstellung:
Zur gleichen Zeit (IV. Quartal 2011)
wurden die in der Anlage 3
aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen durch den Rat beschlossen.
Gemäß Verwaltungsvorschriften zu § 83 GO
NRW sind alle Haushaltsüberschreitungen mindestens vierteljährlich dem Rat zur
Kenntnis zu geben.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
3 Anlagen
Der
Bürgermeister In
Vertretung Mecklenbrauck Erster
Beigeordneter und Stadtkämmerer |
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Amtsleiter Marquardt |
Sachbearbeiter Krause |
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