Betreff
Verkehrsgeschwindigkeit Waldstraße
hier: Bewertung der Verkehrsmessung
Vorlage
10/0789
Aktenzeichen
bo-ha
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Umwelt, Bauen und Verkehr beschließt, dass keine Änderung der Verkehrsgeschwindigkeit im Bereich der Waldstraße festgelegt werden soll.

Sachdarstellung:

 

Aufgrund von Hinweisen der Ortsvorsteherin im Ortsteil Bergkamen-Heil, Frau Degenhardt, auf erhöhte Geschwindigkeiten im Bereich der Waldstraße, hat die Verwaltung die dortige Situation überprüft:

 

Die Waldstraße ist eine Anliegerstraße, an der 9 Wohngebäude liegen. Die Weiterführung der Waldstraße zur Bergehalde Großes Holz ist nur als Wirtschaftsweg anzusehen. Sie führt nach Norden in die Südliche Lippestraße, an der ebenfalls einige wenige Wohneinheiten liegen. Hinzu kommen ein Reittherapiezentrum sowie eine Kleingartenanlage, die beide einschließlich der Wohngebäude der Südlichen Lippestraße über die Waldstraße erschlossen werden. Im Bereich der Waldstraße und der Südlichen Lippestraße ist Tempo 50 km/h zulässig. Diese Geschwindigkeit ist damit begründet, dass es sich hier um Siedlungsbereiche außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortslage handelt. Die Straßenbreiten der Waldstraße mit 6,70 m sowie 6,80 m der Südlichen Lippestraße lassen dort solche Geschwindigkeiten zu.

 

In 2011 ist die Geschwindigkeit innerhalb der Waldstraße in Höhe des Gebäudes Haus Nr. 30 gemessen worden. Bei der über 3 Tage durchgeführten Messung ist festgestellt worden, dass am Tag real 399 Fahrzeuge die Waldstraße befahren haben; d. h. im Durchschnitt 17 Fahrzeuge in der Stunde. Da es sich dabei um beide Fahrtrichtungen handelt, relativiert sich die Zahl erheblich. Die Geschwindigkeit V 85 ist mit 51,5 km/h festgestellt worden. Damit liegt sie nur unwesentlich über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Selbst V 50 liegt mit 42,5 km/h noch unterhalb der Zulässigkeitswerte.

 

Die Verkehrsbelastungen mit ca. 8 bis 9 Fahrzeugen und die belegte Einhaltung der Geschwindigkeit in einer Richtung in der Stunde rechtfertigen nicht eine Änderung der Verkehrsgeschwindigkeit. Die Verwaltung empfiehlt daher, Tempo 50 in dieser außerhalb geschlossener Ortschaften gelegenen Straße beizubehalten. 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Techn. Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

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