Betreff
14. Änderungssatzung vom ..........zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Bergkamen vom 18.12.1991
Vorlage
10/0771
Aktenzeichen
67.31.02
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die 14. Änderungssatzung vom .......... zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Bergkamen vom 18.12.1991, die der Erstschrift dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

 

Sachdarstellung:

 

 

1.      Ergebnisse der Betriebsabrechnung 2010

Gemäß den Bestimmungen des § 6 KAG sind Gewinne innerhalb von drei Jahren Gebühren mindernd einzusetzen; Unterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.

In der Kalkulation der Gebühren 2010 wurden die Gebühren mit einem 100 %-
igen Kostendeckungsgrad festgesetzt. Den Kosten werden die Erträge gegenübergestellt. Für das Jahr 2010 wurden lt. Betriebsabrechnung folgende Ergebnisse erzielt:

Erwerbsgebühren:      Unterdeckung            - 5.853,00 €
Bestattungsgebühren:      Gewinn                       4.473,00 €
Verwaltungsgebühren      Gewinn                       1.660,00 €

Die Unterdeckung bei den Erwerbsgebühren sollte Gebühren erhöhend eingesetzt werden.

Der Gewinn bei den Bestattungs- und Verwaltungsgebühren ist gemäß den Bestimmungen des KAG NRW Gebühren mindernd einzusetzen.

Die Verwaltung schlägt vor, den Verlust bei den Erwerbsgebühren zu 50 % nach 2012 und 2013 vorzutragen. Weiterhin ist bei der Kalkulation 2012 der Verlustvortrag (50 %) aus 2009 anzurechnen.

Der Gewinn bei den Bestattungsgebühren ist zu 50 % nach 2012 und 2013 vorzutragen. Zusätzlich ist bei der Kalkulation 2012 der Gewinnvortrag (50 %) aus dem Jahr 2009 hinzuzurechnen.
 
Der Gewinn bei den Verwaltungsgebühren ist zu 50 % nach 2012 und 2013 vorzutragen. Ebenso wird der Verlustvortrag (50 %) aus 2009 der Kalkulation 2012 hinzugerechnet.



2.      Festlegung von Äquivalenzziffern

Die Äquivalenzziffernrechnung ist ein Kalkulationsverfahren für eng verwandte Leistungen.
Die Äquivalenzziffern sollen das Kostenverhältnis zwischen den einzelnen Leistungen ausdrücken. Mit der Bildung von Äquivalenzziffern im Friedhofsbereich soll ermöglicht werden, die Vorteile, die einem Nutzungsberechtigen im Vergleich zu einer anderen Nutzungsart erwachsen, darzustellen, um so eine gerechte Gebührenfestsetzung zu ermöglichen.

Für die Bestattungen und Beisetzungen im neu erstellten Quartier 32 (Rosenquartier) sind gesonderte Äquivalenzziffern ermittelt worden.
Das Rosenquartier unterscheidet sich zum bisherigen pflegefreien Rasenfeld in seiner gesamten Gestaltung.
Zur räumlichen Unterteilung wurden mehrere Gedenkstellen errichtet. Es befinden sich Wege innerhalb des Quartiers. Die Einfriedung des gesamten Quartiers wird mit Wildrosen bepflanzt. Innerhalb des Quartiers befinden sich mit Bruchsteinen eingefasste Rabatten, die ebenfalls mit Rosen bepflanzt werden.
Diese Gestaltung ist im Gegensatz zum bisherigen Rasenfeld als höherwertiger zu betrachten und dem Rasenfeld (Quartier 34) nicht gleichzusetzen.

Weiterhin hätte eine Gleichsetzung mit dem bisherigen Rasenfeld eine Erhöhung der Erwerbskosten bedeutet. Da aufgrund der identischen Kosten für eine Grabstelle im Rasenfeld oder einer anonymen Grabstelle viele Angehörige das Rasenfeld wählen, würde eine Erhöhung dieser Gebühren einen Anstieg der anonymen Bestattungen bedeuten.


 

3.      Ergebnis der Gebührenkalkulation für 2012

In der nachfolgenden Gebührenbedarfsermittlung werden die voraussichtlichen Kosten des Jahres 2012 sowie aus der Betriebsabrechnung 2010 abgeleitete Fallzahlen für die Ermittlung der Gebührentarife mit 100 %- iger Kostendeckung zugrunde gelegt.


 

 

Erwerbsgebühren

Gebührentarif

2011

Ergebnis der Kalkulation für

2012

Rundung

Steigerung

 

Wahlgrab

1.430,00 €

1.460,00 €

  1.460,00 €

+ 2,09 %

Wahlgrab im Rasenfeld

1.300,00 €

1.329,00 €

 1.330,00 €

+ 2,30 %

Reihengrab

855,00 €

873,00 €

    870,00 €

+ 1,75 %

Urnenwahlgrab

1.090,00 €

1.109.00 €

 1.110,00 €

+ 1,83 %

Urnenreihengrab

         510,00 €

522,00 €

520,00 €

+ 1,96 %

Urnenwahlgrab im Rasenf.

         960,00 €

978,00 €

980,00 €

+ 2,08 %

Kindergrab

          640,00 €

656,00 €

655,00 €

+ 2,34 %

Reihenrasen und anonym

          790,00 €

808,00 €

810,00 €

+ 2,53 %

Urnenrasen und anonym

          450,00 €

457,00 €

460,00 €

+ 2,22 %

Streufeld

         255,00 €

261,00 €

    260,00 €

+ 1,96 %

Urnenbaumgrab

          510,00 €

522,00 €

     520,00 €

+ 1,96 %

Kindergrab im Rasenfeld

          580,00 €

591,00 €

     590,00 €

+ 1,72 %

Schmetterlingsfeld

          310,00 €

318,00 €

    320,00 €

+ 3,22 %

Urnenfamiliengrab

       1.215,00 €

1.241,00 €

 1.240,00 €

+ 2,05 %

Reihengrab Rosenquartier

              0,00 €

873,00 €

     870,00 €

 

Urnenreihengrab Rosenquartier

              0,00 €

522,00 €

    520,00 €

 

Urnenwahlgrab Rosenquartier

              0,00 €

1.109,00 €

 1.110,00 €

 

 

 

 

 

 

Bestattungsgebühren

Gebühren-tarif

2011

Ergebnis der Kalkulation für

2012

Rundung

Steigerung

Wahlgrab

760,00 €

766,00 €

765,00 €

0,65 %

Reihengrab

575,00 €

580,00 €

580,00 €

0,86 %

Urnengrab

115,00 €

116,00 €

115,00 €

0,00 %

Kindergrab

255,00 €

255,00 €

255,00 €

0,00 %

Urnenbaumgrab

      160,00 €

162,00 €

160,00 €

0,00 %

Schmetterlingsfeld

      115,00 €

116,00 €

115,00 €

0,00 %

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Bestattungsgebühren für die Erdbestattungen in Wahl- oder Reihengräbern in der kalkulierten Höhe zu erhöhen. Die Bestattungsgebühren für Urnenwahl- und Urnenreihengräber sollten nicht verändert werden.

 

 

Die Erwerbsgebühren sollten für das Jahr 2012 in der kalkulierten Höhe – abgerundet bzw. aufgerundet - erhoben werden.

 

             

4.              Kalkulation 2012


4.1
              Kalkulationszeitraum

              Der Kalkulationszeitraum für die Friedhofsgebühren beträgt ein Jahr.


4.2              Ermittlung des Gebührenbedarfes


4.2.1     Personalkosten 83.416,00 €

Bei den Personalkosten der Verwaltung werden alle Personen berücksichtigt, die für die Friedhöfe ganz oder teilweise tätig sind. Diese Personalkosten werden prozentual, nach Tätigkeit für den Bereich Friedhöfe, aufgeteilt.

Bei den Kosten, die dem Erwerb zugeordnet sind, handelt es sich um Kosten für geringfügig Beschäftigte, die auf den Friedhöfen einen Schließ- und Wachdienst durchführen.


Als Berechnungsgrundlage dienen die voraussichtlichen Personalkosten des Jahres 2012 einschließlich der Zuführung zu den Pensions- und Beihilferückstellungen


4.2.2 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen 3.000,00 €

Für die verbleibenden, dem Friedhofszweck dienenden Anlagen (z. B. Wasserstellen) wird mit Instandhaltungskosten in o. g. Höhe gerechnet. Die Verteilung erfolgt anhand der zu leistenden Arbeitsstunden.


4.2.3 Unterhaltung der sonstigen unbebauten Grundstücke 70.900,00 €

Dieses Konto beinhaltet Kosten für die Unterhaltung und Ersatzbeschaffung sowie Bergschadensbeseitigung der Friedhofsanlagen. 
                
Auf die Erwerbsgebühren werden 65.900,00 € umgelegt; den Kriegsgräbern werden 5.000,00 € zugeordnet.


             

4.2.4          Erstattungen an Sondervermögen          52.700,00 €

Diese Kostenposition beinhaltet die Erstattung von Kosten für die Entsorgung von Abfällen auf den Friedhöfen. Die Erstattung erfolgt an den EBB. Als Aufwand werden 46.200,00 € für die Entsorgung folgender Mengen berücksichtigt:

Deponierung Grünschnitt:          180 t
Deponierung Sonstiges          100 t
Verbrennung          160 t

Weiterhin wird damit gerechnet, dass seitens des EBB 6.500,00 € für maschinelle Reinigungsleistungen der Friedhofsanlagen berechnet werden.



 

4.2.5 Bewirtschaftung der Grundstücke 14.950,00 €

Hierunter zusammengefasst sind Kosten für Strom, Wasser, Grundbesitzabgaben, Reinigungsmittel und Versicherungen für die Friedhofsanlagen sowie Reinigungskosten für den angemieteten Sozialtrakt.


4.2.6  Mieten und Pachten 10.000,00 €

Nach dem Verkauf der Gebäude am Hauptfriedhof ist für die Beschäftigten, die auf dem Hauptfriedhof arbeiten, der Sozialtrakt zurückgemietet worden. Die erwarteten Kosten beinhalten die Kaltmiete sowie Betriebskosten.


4.2.7 Geschäftsaufwendungen 350,00 €

Hierbei handelt es sich um Kosten für Porto, Telefon sowie Dienstreisen, die zunächst dem Kostenträger Verwaltung zugerechnet werden.

 

4.2.8 Übrige sonstige Aufwendungen 250,00 €

Aus diesem Konto werden die Beiträge für die Kriegsgräberfürsorge beglichen.


4.2.9 Aufwendungen BBH 206.501,00 €
       

Der Baubetriebshof übernimmt im Wesentlichen die mit der Bestattungsgebühr bzw. Erwerbsgebühr abzugeltenden Leistungen.

Für die zu erwartenden Bestattungen werden 722,50 Std. bei einem Stundensatz von 37,80 € berücksichtigt.

Für die Pflege der Kriegsgräber wird von einem Personalaufwand von 300 Std. ausgegangen.

Die Pflegeleistungen sind zunächst auf 3.250 Std. beschränkt.

An Fahrzeugkosten werden voraussichtlich 45.000,00 € entstehen. Die Aufteilung erfolgt anhand der zu leistenden Arbeitsstunden.

4.2.10              Interne Leistungsbeziehung              9.762,00 €

              Verwaltungskostenbeitrag
             

Mit diesem Verwaltungskostenbeitrag sind die Kosten zu begleichen, die in den  Fachämtern für die Beschäftigung mit den Friedhöfen entstehen. Hierunter fallen z. B. Heizkosten, Büromaterialien, Strom etc., ermittelt anhand von Personalschlüsseln.

 

 

4.2.11  Kalkulatorische Kosten

-

Abschreibungen

14.622,00 €

-

Zinsen

86.884,00 €

 

              Basis für die Abschreibungen und Zinsen ist der Anschaffungswert.
 

              Die veranschlagten Beträge sind im Vergleich zum Vorjahr höher anzusetzen, da die Positionen „Errichtung Quartier 32, die Kosten für die neue Zuwegung innerhalb der Quartiere 34, 32 und 30 und die Kosten für die Erstellung der Wege innerhalb des Quartiers 32 anteilig abzuschreiben und zu verzinsen sind.

4.2.12 Ermittlung der Kostenstellenumlage Verwaltung 82.767,00 €

Die Verteilung dieser Kosten erfolgt anhand der in der Verwaltung durchschnittlich zu bearbeitenden Fallzahlen.

 

4.2.13  Öffentlicher Anteil 176. 703,00 €

Mit Ratsbeschluss vom 07.11.2007 wurde der öffentliche Anteil aufgrund des Parkcharakters des Parkfriedhofes auf 40 % angehoben.


4.2.14 Gewinn-/Verlustvortrag 2009/2010

Wie bereits erwähnt, sind Gewinne aus Betriebsabrechnungen Gebühren mindernd einzusetzen.
Verluste aus Betriebsabrechnungen können Gebühren erhöhend eingesetzt werden.



5.              Gebührenkalkulation

5.1 Kriegsgräber

Kosten: 27.880,00 €

Für die Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber erhält die Stadt Bergkamen einen Zuschuss in Höhe von 10.479,00 €. Der Differenzbetrag von 17.401,00 € kann durch die Erhöhung des öffentlichen Anteils erreicht werden, da die Pflege der Kriegsgräber im öffentlichen Interesse liegt.


5.2 Erwerbsgebühren

Kosten: 270.360,00 €

Die Ermittlung der Gebühr erfolgt mit Hilfe von Äquivalenzziffern.

Bei der zu berücksichtigenden Anzahl an Erwerben wird von Erfahrungswerten ausgegangen.

Die Kalkulation 2012 berücksichtigt folgende Fallzahlen und führt zu folgenden kostendeckenden Gebühren:

 

 

Anzahl

Erwerbe

 Ergebnis nach Kalkulation 2012

Wahlgrab

70

1.460,00 €

Wahlgrab im Rasen

 6

1.330,00 €

Reihengrab

20

870,00 €

Urnenwahlgrab

50

1.110,00 €

Urnenreihengrab, Baumgrab

25

520,00 €

Urnenwahlgrab im Rasen

10

980,00 €

Kindergrab

 1

655,00 €

Reihenrasen und anonym

15

810,00 €

Urnenrasen und anonym

50

460,00 €

Streufeld

1

260,00 €

Kindergrab im Rasenfeld

1

590,00 €

Schmetterlingsfeld

1

320,00 €

Urnenfamiliengrab

1

1.240,00 €

Reihengrab im Rosenquartier

20

520,00 €

Urnenreihengrab im Rosenquartier

10

1.110,00 €

Urnenwahlgrab im Rosenquartier

5

870,00 €




5.3 Bestattungsgebühren

Kosten: 67.044,00 €

Der Stundenaufwand beträgt bei einer Bestattung im Wahlgrab 8,25 Std., im Reihengrab 6,25 Std., im Urnengrab 1,25 Std., im Kindergrab 2,75 Std., im Baumgrab 1,75 Std. und im Schmetterlingsfeld 1,25 Std.

Um bei der Ermittlung der Gebühr den unterschiedlichen Zeitanfall zu berücksichtigen, werden Äquivalenzziffern vergeben, die dem Zeitaufwand entsprechen.

Die Kalkulation ergibt auf- bzw. abgerundet folgende kostendeckende Gebühren:

 

Ergebnis nach Kalkulation 2012

Wahlgrab

         765,00 €

Reihengrab

         580,00 €

Urnengrab

         115,00 €

Kindergrab

         255,00 €

Baumgrab

         160,00 €

Schmetterlingsfeld

         115,00 €



5.4              Gebühren für sonstige Verwaltungsleistungen

              Kosten: 11.414,00 €

Im Durchschnitt ist von 185 Fällen von sonstigen Verwaltungsleistungen auszugehen:

Art der

Leistung

Anzahl

Äquivalenzziffer

Rechnungs-einheit

Betrag

Ergebnis nach Kalk.

Gebühr 2011

Grabmäler

165

4

660,00

16,891 €

67,56 €

67,00 €

Gewerbe

20

1,5

30,00

16,891 €

25,55 €

25,00 €

 

    185

 

670,00

 

 

 

 

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Gebühr für die Ausstellung einer Grabmalgenehmigung auf 68,00 € anzuheben. Die Gebühr für die Berechtigungen der Gewerbetreibenden sollte bei 25,00 € verbleiben.

 

5.5            Gebühren für die Pflege einer Grabstelle im Rasenquartier sowie der anonymen Gräber

 

Zur Festsetzung der Gebühr für die Pflegekosten der anonymen Gräber und der Gräber im Rasenfeld wird ein Pflegekostenbetrag in Höhe von 3,00 € je qm Grabfläche/Jahr angesetzt.

Für die Grabstellen im neu errichteten  Quartier 32 sind höhere Pflegekosten zu Grunde zu legen. Aufgrund der räumlichen Aufteilung innerhalb des Quartiers durch Rosenrabatten und mehrerer Gedenkstellen ist ein höherer Zeitaufwand und somit höhere Kosten für den Rasenschnitt zu veranschlagen. Weiterhin sind die das Quartier umgebende Einfassung aus Wildrosen und die Rabatten innerhalb des Quartiers zu pflegen.

Für die Pflegkosten im Quartier 32 wurde somit ein Pflegekostenbeitrag in Höhe von 5,00 € je qm Grabfläche/Jahr veranschlagt.



Pflegekosten                                                                        Gebührentarif 2012       
 

Rasenreihengräber/anonyme

Reihengräber (für 30 Jahre)                                                   280,00 €

Rasenurnenreihengräber/

anonyme Urnenreihengräber                                                                  45,00 €

(für 20 Jahre)

 

            Reihengräber im Rosenquartier                                     315,00 €

            Urnenreihen-/Urnenwahlgräber                                              75,00 €
            im Rosenquartier                                                                        

 

                       

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 4 Anlagen

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Techn. Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Boden

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Kupfer                      Gläser

Sichtvermerk StA 30     

 

 

 

 

Roreger