Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Stadt Bergkamen beschließt die 10. Änderung zur Satzung über die
Erhebung von Standgeld an Markttagen, bei Kirmessen und sonstigen
Veranstaltungen in der Stadt Bergkamen so, wie sie als Anlage 1 beigefügt
ist.
Sachdarstellung:
1.
Allgemeines
Der § 8 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) eröffnet
den Gemeinden im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit die Möglichkeit für die
wirtschaftliche, soziale und kulturelle Betreuung ihrer Einwohner die
erforderlichen öffentlichen Einrichtungen zu schaffen.
Dazu gehört die Bereitstellung und Unterhaltung von Plätzen für das Abhalten
von Markt, Kirmes und sonstigen Veranstaltungen.
Diese öffentliche Einrichtung dient überwiegend einzelnen Personen oder
Personengruppen (Marktbeschickern). Demzufolge sind nach § 6 Abs. 1 des
Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW)
kostendeckende Gebühren für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung
„Märkte“ zu erheben. In die Gebührenkalkulation sind die zu erwartenden
Aufwendungen des Jahres 2012 eingeflossen. Diese Kosten wurden nach
betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ermittelt und sind insoweit gemäß § 6 Abs.
2 Satz 1 KAG NRW ansatzfähig. Zu diesen Kosten gehören auch kalkulatorische
Abschreibungen und kalkulatorische Zinsen.
Mit Urteil vom 24.01.2008 hat der Bundesfinanzhof festgestellt, dass das
Abhalten von Marktveranstaltungen eine umsatzsteuerfreie Grundstücksvermietung
darstellt, wenn die Vermietung des Grundstücks im Vordergrund steht. Nach
Auffassung der Verwaltung steht die Grundstücksvermietung im Vordergrund, da
der Markthändler ein Interesse daran hat, eine Fläche auf dem Markt zur
Verfügung gestellt zu bekommen, die er unter Inanspruchnahme sonstiger
Leistungen für seine Verkaufstätigkeit nutzen kann. Nebenleistungen wie
beispielsweise Strom- und Wasserversorgung, Abfallentsorgung und Reinigung sind
von untergeordneter Bedeutung.
Die Gesamtleistung (Grundstücksvermietung und sonstige Leistungen) ist somit
umsatzsteuerfrei, was gleichzeitig auch den Verzicht auf den Vorsteuerabzug
beinhaltet.
2.
Gewinn- und Verlustvortrag
Nach § 6 Abs. 2 KAG NRW
sind Gewinne aus Gebührenkalkulationen innerhalb der nächsten drei Jahre nach
Beendigung des Kalkulationszeitraumes gebührenmindernd zu berücksichtigen.
Verluste sollen innerhalb des gleichen Zeitraums gebührenerhöhend in die
Kalkulation eingestellt werden.
Die Betriebsabrechnung 2010 endete mit einem Verlust von 21.006 EUR, der
vollständig und gebührenerhöhend in die Kalkulation 2012 vorgetragen wird.
Ursächlich für diese Unterdeckung waren die mangelnde Auslastung, insbesondere
des Samstag-Marktes, und das Fernbleiben von Händlern in den schnee- und frostreichen
Wintermonaten zu Beginn und am Ende des Jahres 2010, so dass weniger Gebühren
eingenommen wurden als kalkuliert.
3.
Konzeptionelle Veränderungen im
Marktbetrieb
Um Verbesserungen der Kostensituation und des Marktbetriebes zu erreichen, hat
die Verwaltung bereits im Jahr 2008 verschiedene Maßnahmen eingeleitet.
Unter anderem wurde die freiwillige Serviceleistung der Stadt, d.h. die
Möglichkeit der Abfallentsorgung nach Ende des Marktbetriebes, abgeschafft und
auf die Markthändler übertragen, so dass diese den Müll auf eigene Kosten bzw.
auf dem vorgegebenen Weg des Kreislaufwirtschaftsgesetzes über den Großhändler,
zu entsorgen haben.
Weiterhin werden Marktveranstaltungen, die auf einen Feiertag fallen, nicht
mehr verlegt, sondern ersatzlos gestrichen.
Darüber hinaus wurden ab dem Jahr 2008 die Marktflächen in Oberaden am Freitag
und in der Fußgängerzone am Samstag verkleinert sowie Flächen auf dem
Stadtmarkt am Donnerstag, die durch die Einrichtung einer Imbiss- und
Aufenthaltsecke weggefallen waren, angepasst und so die zu berücksichtigenden
Verkaufsfrontmeter korrigiert.
Aufgrund geringer Auslastung und einer damit einhergehenden
Unwirtschaftlichkeit wurde der Markt in Oberaden zum 01.01.2009 schließlich
ersatzlos aus der Marktsatzung herausgenommen.
4.
Kalkulation 2012
4.1.
Kalkulationszeitraum
Der Kalkulationszeitraum für die Marktstandsgebühren beträgt ein Kalenderjahr.
4.2.
Ergebnis
Aufgrund der als Anlage 2 beigefügten Gebührenkalkulation ergibt sich
eine Gebühr in Höhe von 2,8186 EUR. Deshalb wird ein festzusetzender Betrag von
2,82 EUR je lfd. Frontmeter vorgeschlagen.
Die Einnahmen belaufen sich bei einem Gebührensatz von 2,82 EUR auf 151.406
EUR.
Die Kosten einschließlich der Verlustvorträge werden in Höhe von 151.330 EUR erwartet.
Der Kostendeckungsgrad beträgt somit 100,05 %.
4.3.
Ermittlung des Gebührenbedarfs
4.3.1.
Allgemeines
Im Rahmen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) sind viele
Ausgabehaushaltsstellen zu sogenannten Konten zusammengefasst worden.
Werden in die Kalkulation Kosten übernommen, deren Höhe mit dem Betrag des
NKF-Kontos übereinstimmt, sind diese mit der Kontonummer und der
Kontenbezeichnung in der Kalkulation kenntlich gemacht.
Bei der Zusammenfassung mehrerer NKF-Konten erscheint nur der Oberbegriff.
Die kalkulatorischen Kosten können keinen NKF-Konten zugeordnet werden.
4.3.2.
Personalkosten
Kosten 60.849 EUR
Für die Überwachung des ordnungsgemäßen Auf- und Abbaus der Stände und des
reibungslosen Marktbetriebes sowie für die verwaltungsmäßige Abwicklung wird
städtisches Personal eingesetzt.
Als Berechnungsgrundlage dienen die voraussichtlichen Personalkosten
einschließlich der Zuführungen zu Pensions- und Beihilferückstellungen für
Beamte des Jahres 2012 der für den Bereich der Märkte tätigen Mitarbeiter.
4.3.3.
Unterhaltung
der sonstigen unbebauten Flächen
Kosten 3.000 EUR
Für die Unterhaltung der Marktflächen sowie der Betriebsvorrichtungen sind
Kosten in o.g. Höhe einzuplanen.
4.3.4.
Bewirtschaftung
der Grundstücke
Kosten 7.225 EUR
Unter diesen Kosten sind Aufwendungen für folgende Leistungen zusammengefasst:
§
Grundbesitzabgaben 125 EUR
Hierbei handelt es sich um anteilige Straßenreinigungsgebühren, die vor den
Marktgrundstücken anfallen.
§
Reinigung
6.200 EUR
An den Markttagen am Donnerstag ist die Toilettenanlage im Gebäude am
Marktplatz für den Marktbetrieb geöffnet. Auf Anregung der Markthändler und
nach Beschluss des Verwaltungsvorstandes wird die Toilettenanlage aufgrund der
starken Verschmutzung während der Marktzeit stündlich gereinigt. Für die
stündliche Reinigung dieser Toilettenanlage wird mit Kosten in angegebener Höhe
gerechnet.
§
Strom,
Wasser 800 EUR
Hierbei handelt es sich um Wasserkosten sowie um Kosten des Allgemeinstroms.
Die Stromkosten für spezielle Einrichtungen der Marktbeschicker werden nach
Verbrauch in Rechnung gestellt und sind nicht Bestandteil dieser Kalkulation.
§
Versicherung 100 EUR
Die Versicherung dient dem Schutz der dem Marktbetrieb zugehörenden
Einrichtungen und reguliert etwaige Schadensfälle.
4.3.5.
Erstattung
von Aufwendungen an private Unternehmen
Kosten 1.230 EUR
Für die Toilettennutzung durch Marktbesucher sowie Marktbeschicker am Samstag
öffnet ein Gewerbebetrieb an der Präsidentenstraße zu einem früheren Zeitpunkt.
Der Betreiber erhält hierfür eine Nutzungsentschädigung.
Weiterhin ist die Stadt Bergkamen an dem Gebäude am Marktplatz beteiligt. Für
die anteilige bauliche Unterhaltung der an den Markttagen geöffneten
Markttoiletten ist an die Verwaltung für das Gebäude eine Entschädigung zu
zahlen.
4.3.6.
Auszahlungen
für sonstige Dienstleistungen
Kosten 7.000 EUR
Der Entsorgungsbetrieb Bergkamen (EBB) führt die maschinelle Reinigung der
Marktflächen durch. Die entstehenden Kosten sind zu erstatten.
4.3.7.
Geschäftsausgaben
Kosten 2.100 EUR
Die Marktmeister erhalten für die Nutzung Ihrer privaten PKW im Zusammenhang
mit Marktveranstaltungen Entschädigungen nach dem Landesreisekostengesetz.
4.3.8.
Baubetriebshofleistungen
Kosten 33.000 EUR
Vor und nach den Marktveranstaltungen führt der Baubetriebshof (BBH) die
Absperrungen und Räumungen der Marktplätze durch. Die vom Baubetriebshof
veranschlagten Kosten sind zu erstatten.
4.3.9.
Sonstige
interne Leistungsbeziehungen
Kosten 3.935 EUR
Bei diesen Kosten handelt es sich um den sogenannten Verwaltungskostenbeitrag.
Hiermit sind Kosten zu begleichen, die in den Fachämtern für die
Bewirtschaftung der Märkte entstehen. Dazu gehören u.a. Heizkosten,
Büromaterialien und Strom.
4.3.10.
Kalkulatorische
Kosten
Kosten 11.985 EUR
Die kalkulatorischen Kosten setzen sich zusammen aus kalkulatorischen
Abschreibungen und kalkulatorischen Zinsen für die Toilettenanlage am
Marktplatz, das mobiles Kassensystem der Marktmeister, die Pflasterung an der
Präsidentenstraße zwischen Leibnitzstraße und Hochstraße und des Marktplatzes
sowie darüber hinaus aus den kalkulatorischen Zinsen für den Grund und Boden an
der Präsidentenstraße zwischen Leibnitzstraße und Hochstraße und des
Marktplatzes.
Die Abschreibungen in Höhe von 8.140 EUR ermitteln sich anhand des
Wiederbeschaffungswertes. Bei der Ermittlung der Zinsen in Höhe von 3.845 EUR
wurde ein Zinssatz von 6,5 % zugrunde gelegt (Basis: Anschaffungskosten).
4.3.11.
Verlustvortrag
Verlust 2010 21.006 EUR
Der Verlust des Jahres 2010 wird vollständig als gebührenerhöhend
berücksichtigt.
5.
Ermittlung der Frontmeter
Bei Vollauslastung der Marktflächen ergeben sich folgende Frontmeter:
Markt
Mitte |
1.010 m |
47 Veranstaltungen |
Markt
Mitte Verlegung |
900 m |
2 Veranstaltungen |
Markt
Fußgängerzone |
85 m |
52 Veranstaltungen |
Gesamtmeter
pro Jahr |
53.690 m |
|
6.
Gebührenkalkulation
Der Gebührensatz wird anhand des Frontmetermaßstabs ermittelt. Danach beträgt
der Gebührensatz pro Frontmeter 2,8186 EUR (Division der Gesamtkosten von
151.330 EUR durch 53.690 mögliche Frontmeter).
Die Gebühr für das Jahr 2012 sollte daher auf 2,82 EUR festgesetzt werden. Die
Gebühr für das Jahr 2011 betrug 2,69 EUR.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 2 Anlagen
Der Bürgermeister In Vertretung Wenske Beigeordneter |
|
Amtsleiterin Busch |
Sachbearbeiter Höll |
Sichtvermerk StA 30 Roreger |