Betreff
Bildung eines Jugendamtselternbeirates
Vorlage
10/0761
Aktenzeichen
ha-dö
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Vorlage über die Bildung eines Jugendamtselternbeirates in Bergkamen zur Kenntnis.

Sachdarstellung:

 

Das erste Änderungsgesetz des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz), das am 01.08.2011 in Kraft getreten ist, sieht im § 9 Abs. 6 bis 8 die Bildung eines Elternbeirates auf kommunaler Ebene (Jugendamtselternbeirat) und auf Landesebene (Landeselternbeirat) vor.

 

Mit dieser neuen gesetzlichen Regelung soll die Elternmitwirkung und die Transparenz der Arbeit der Kindertageseinrichtungen erhöht und das Vertrauen der Eltern als wichtige Voraussetzung für eine konstruktive Zusammenarbeit gestärkt werden. Der Jugendamtselternbeirat soll dabei als Interessenvertretung der Eltern gegenüber den Trägern der Jugendhilfe (Jugendamt, Kirchen, Wohlfahrtsverbände, Elterninitiativen) fungieren, wozu ihm ein Mitwirkungsrecht aber kein Mitentscheidungsrecht eingeräumt wird.  Die Entscheidungskompetenz über Finanzen, Personalangelegenheiten und konzeptionelle Fragen obliegen sowohl beim Jugendamt als auch bei den Trägern den nach ihren jeweiligen Rechtsgrundlagen dafür vorgesehenen Gremien.

 

Das KiBiz sieht bezüglich der Mitwirkung zukünftig folgende Dreiteilung vor

 

-        den Elternbeirat auf Ebene der Kindertageseinrichtung für individuelle Angelegenheiten der einzelnen Kindertageseinrichtung (wie bisher)

-        den Jugendamtselternbeirat auf Ebene des Jugendamtes für generelle Entscheidungen für alle Kindertageseinrichtungen in einem Jugendamtsbezirk

-        den Landeselternbeirat auf Ebene des Landes als zentrale und grundlegende Entscheidungen für alle Kindertageseinrichtungen in NRW.

 

Die Elternbeiräte der Tageseinrichtungen für Kinder müssen nicht, aber können sich auf örtlicher Ebene zu einem Jugendamtselterngbeirat zusammenschließen, wenn sich mindestens 15 % der Elternbeiräte an der Wahl des Jugendamtselternbeirates beteiligen. Der Jugendamtselternbeirat wird für ein Jahr gewählt.

 

 

Die Jugendämter sind vom Städte- und Gemeindebund NRW gebeten worden, die Wahl zum ersten Jugendamtselternbeirat auf kommunaler Ebene zu unterstützen.

 

Das Jugendamt hat die neu gewählten Elternbeiräte der Bergkamener Kindertageseinrichtungen zu Beginn des neuen Kindergartenjahrs über die gesetzlichen Neuregelungen informiert und zu einer gemeinsamen Sitzung am 08.11.2011 in den Familientreff Bodelschwinghhaus eingeladen. Mit dem Anschreiben wurde den gewählten Vorsitzenden der Elternbeiräte und deren Stellvertretern eine Informationsschrift (Arbeitshilfe) des Städtetages NRW übersandt.

 

16 der 21 Elternvertretungen nahmen an der Gründungsveranstaltung teil, die bis zur Wahl des Jugendamtselternbeirates vom Jugendamt moderiert wurde. Als Sprecherin des ersten Jugendamtselternbeirates wurde Frau Schlösser-Reiß (städtische Kita Tausendfüßler) gewählt, zu ihren Stellvertretern Herr Siegmund (AWO Kita Traumland), Frau Winkler (Kath. Kita St. Michael), Frau Neubauer (AWO Kita Sonnenblume).

 

Die Jugendamtselternbeiräte wählen bis zum 30. November einen Landeselternbeirat, wobei das Jugendamt an diesem Wahlverfahren nicht mehr beteiligt ist. Der neue Jugendamtselternbeirat wird sich auf einer seiner nächsten Sitzungen eine Satzung geben, wobei eine Mustersatzung vom Städte- und Gemeindebund vorliegt. Ob und wie der Jugendamtselternbeirat mit dem Jugendamt zusammenarbeiten möchte, muss vom Jugendamtselternbeirat festgelegt und kann ggf. in Form von Vereinbarungen schriftlich geregelt werden. Auch über die Zusammenarbeit mit dem Jugendhilfeausschuss (Anhörungsrecht zu einzelnen Tagesordnungspunkten oder als ständiges beratendes Mitglied) wird möglicherweise noch zu entscheiden sein.

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

 

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Wenske

Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Kriegs

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Harder