Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Vorlage über die Bildung eines Jugendamtselternbeirates in Bergkamen zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Das erste Änderungsgesetz des Kinderbildungsgesetzes
(KiBiz), das am 01.08.2011 in Kraft getreten ist, sieht im § 9 Abs. 6 bis 8 die
Bildung eines Elternbeirates auf kommunaler Ebene (Jugendamtselternbeirat) und
auf Landesebene (Landeselternbeirat) vor.
Mit dieser neuen gesetzlichen Regelung soll die Elternmitwirkung und die Transparenz der Arbeit der Kindertageseinrichtungen erhöht und das Vertrauen der Eltern als wichtige Voraussetzung für eine konstruktive Zusammenarbeit gestärkt werden. Der Jugendamtselternbeirat soll dabei als Interessenvertretung der Eltern gegenüber den Trägern der Jugendhilfe (Jugendamt, Kirchen, Wohlfahrtsverbände, Elterninitiativen) fungieren, wozu ihm ein Mitwirkungsrecht aber kein Mitentscheidungsrecht eingeräumt wird. Die Entscheidungskompetenz über Finanzen, Personalangelegenheiten und konzeptionelle Fragen obliegen sowohl beim Jugendamt als auch bei den Trägern den nach ihren jeweiligen Rechtsgrundlagen dafür vorgesehenen Gremien.
Das KiBiz sieht bezüglich der Mitwirkung zukünftig folgende
Dreiteilung vor
-
den Elternbeirat auf
Ebene der Kindertageseinrichtung für individuelle Angelegenheiten der einzelnen
Kindertageseinrichtung (wie bisher)
- den Jugendamtselternbeirat auf Ebene des Jugendamtes für generelle Entscheidungen für alle Kindertageseinrichtungen in einem Jugendamtsbezirk
-
den Landeselternbeirat
auf Ebene des Landes als zentrale und grundlegende Entscheidungen für alle
Kindertageseinrichtungen in NRW.
Die Elternbeiräte der Tageseinrichtungen für Kinder müssen
nicht, aber können sich auf örtlicher Ebene zu einem
Jugendamtselterngbeirat zusammenschließen, wenn sich mindestens 15 % der
Elternbeiräte an der Wahl des Jugendamtselternbeirates beteiligen. Der
Jugendamtselternbeirat wird für ein Jahr gewählt.
Die Jugendämter sind vom Städte- und Gemeindebund NRW
gebeten worden, die Wahl zum ersten Jugendamtselternbeirat auf kommunaler Ebene
zu unterstützen.
Das Jugendamt hat die neu gewählten Elternbeiräte der
Bergkamener Kindertageseinrichtungen zu Beginn des neuen Kindergartenjahrs über
die gesetzlichen Neuregelungen informiert und zu einer gemeinsamen Sitzung am
08.11.2011 in den Familientreff Bodelschwinghhaus eingeladen. Mit dem
Anschreiben wurde den gewählten Vorsitzenden der Elternbeiräte und deren
Stellvertretern eine Informationsschrift (Arbeitshilfe) des Städtetages NRW
übersandt.
16 der 21 Elternvertretungen nahmen an der
Gründungsveranstaltung teil, die bis zur Wahl des Jugendamtselternbeirates vom
Jugendamt moderiert wurde. Als Sprecherin des ersten Jugendamtselternbeirates
wurde Frau Schlösser-Reiß (städtische Kita Tausendfüßler) gewählt, zu
ihren Stellvertretern Herr Siegmund (AWO Kita Traumland), Frau Winkler (Kath.
Kita St. Michael), Frau Neubauer (AWO Kita Sonnenblume).
Die Jugendamtselternbeiräte wählen bis zum 30. November
einen Landeselternbeirat, wobei das Jugendamt an diesem Wahlverfahren nicht
mehr beteiligt ist. Der neue Jugendamtselternbeirat wird sich auf einer seiner
nächsten Sitzungen eine Satzung geben, wobei eine Mustersatzung vom Städte- und
Gemeindebund vorliegt. Ob und wie der Jugendamtselternbeirat mit dem Jugendamt
zusammenarbeiten möchte, muss vom Jugendamtselternbeirat festgelegt und kann
ggf. in Form von Vereinbarungen schriftlich geregelt werden. Auch über die
Zusammenarbeit mit dem Jugendhilfeausschuss (Anhörungsrecht zu einzelnen
Tagesordnungspunkten oder als ständiges beratendes Mitglied) wird
möglicherweise noch zu entscheiden sein.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister In Vertretung Wenske Beigeordneter |
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Amtsleiter Kriegs |
Sachbearbeiter Harder |
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