Betreff
Städtische Ferienmaßnahme Gersfeld vom 08. bis 19.08.2012
Vorlage
10/0758
Aktenzeichen
pr-dö
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss des Rates der Stadt Bergkamen beschließt,

 

1.      im Jahre 2012 folgende Ferienfreizeit durchzuführen:

Jugendherberge Gersfeld, 08. bis 19.08.2012,

2.      die Teilnehmerbeiträge nach folgenden Tarifgruppen festzusetzen:

Tarifgruppe I:

 

Für Teilnehmer aus Familien, die aufgrund ihres Einkommens Anspruch auf Leistungen nach SGB II bzw. SGB XII haben oder deren Familienerwerbseinkommen den um 10 % erhöhten Regelsatz gem. § 20 SGB II für den Haushaltsvorstand 411,40 €, Partner 370,70 €, für Haushaltsangehörige und für Haushaltsangehörige bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 276,10 € nicht übersteigt, wird ein Kostenbeitrag von 80,00 € erhoben.

 

Tarifgruppe II:

 

Für Teilnehmer, deren Familienerwerbseinkommen (netto) den Satz von 822,80 € (zweifacher Regelsatz + 10 %) für den Haushaltsvorstand, Partner 370,70 € und Haushaltsangehörige bis 14 Jahre 276,10 € nicht übersteigt, beträgt die Eigenleistung 185,00 €.

 

Tarifgruppe III:

 

Für Teilnehmer, deren Familienerwerbseinkommen (netto) den Satz von 1.234,20 € (dreifacher Regelsatz + 10 %) für den Haushaltsvorstand, Partner 370,70 € und Haushaltsangehörige bis 14 Jahre 276,10 € nicht übersteigt, beträgt die Eigenleistung 225,00 €.

 

Tarifgruppe IV:

 

Für Teilnehmer, deren Familienerwerbseinkommen (netto) den Satz von 1.234,20 € (dreifacher Regelsatz + 10 %) für den Haushaltsvorstand, Partner 370,70 € und Haushaltsangehörige bis 14 Jahre 276,10 € übersteigt, beträgt die Eigenleistung 270,00 €.

 

Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt im Rahmen des Budgets des Jugendamtes. Den Kosten in Höhe von 8.850,00 € stehen Einnahmen in Höhe von 2.740,00 € gegenüber.

3.       

 

           

Sachdarstellung:

 

Das Jugendamt der Stadt Bergkamen plant in den Sommerferien eine Ferienfreizeit für Kinder im Alter von 9 bis 12 Jahren durchzuführen. Die Freizeit findet vom 08. bis 19.08.2012 in der Jugendherberge Gersfeld statt. Insgesamt nehmen 20 Kinder plus 5 Betreuer teil.

 

Die Gesamtkosten belaufen sich auf 8.850,00 €. In der Kostenstelle 06.36.04.5331 stehen für das Ferienhilfswerk der Stadt Bergkamen 8.850,00 € zur Verfügung.

 

Entsprechend der durch die jeweiligen Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses festgelegten Verfahrensweisen geschieht die Staffelung der Teilnehmerbeiträge in Anlehnung an

§ 20 SGB II und die dazu erlassenen Rechtsverordnungen über den Inhalt und Aufbau der Regelsätze. Die Höhe der Teilnehmerbeiträge entspricht der Regelung der Vorjahre. Somit ergibt sich folgende Beitragsstaffelung:

 

Tarifgruppe I:

 

Für Teilnehmer aus Familien, die aufgrund ihres Einkommens Anspruch auf Leistungen nach SGB II bzw. SGB XII haben oder deren Familienerwerbseinkommen den um 10 % erhöhten Regelsatz gem. § 20 SGB II für den Haushaltsvorstand 411,40 €, Partner 370,70 €, für Haushaltsangehörige und für Haushaltsangehörige bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 276,10 € nicht übersteigt, wird ein Kostenbeitrag von 80,00 € erhoben.

 

Tarifgruppe II:

 

Für Teilnehmer, deren Familienerwerbseinkommen (netto) den Satz von 822,80 € (zweifacher Regelsatz + 10 %) für den Haushaltsvorstand, Partner 370,70 € und Haushaltsangehörige bis 14 Jahre 276,10 € nicht übersteigt, beträgt die Eigenleistung 185,00 €.

 

Tarifgruppe III:

 

Für Teilnehmer, deren Familienerwerbseinkommen (netto) den Satz von 1.234,20 € (dreifacher Regelsatz + 10 %) für den Haushaltsvorstand, Partner 370,70 € und Haushaltsangehörige bis 14 Jahre 276,10 € nicht übersteigt, beträgt die Eigenleistung 225,00 €.

 

Tarifgruppe IV:

 

Für Teilnehmer, deren Familienerwerbseinkommen (netto) den Satz von 1.234,20 € (dreifacher Regelsatz + 10 %) für den Haushaltsvorstand, Partner 370,70 € und Haushaltsangehörige bis 14 Jahre 276,10 € übersteigt, beträgt die Eigenleistung 270,00 €.

 

Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt im Rahmen des Budgets des Jugendamtes. Den Kosten in Höhe von 8.850,00 € stehen Einnahmen in Höhe von 2.740,00 € gegenüber.


 

 

Kostendarstellung:

Kosten:

 

 8.850,00

Produkt-/Sachkonto:              06.36.04

 

 

 

 

Folgekosten pro Jahr:                                                                                     0,00

 

Mittelverfügbarkeit:        

Deckungsvorschlag:

keine Deckung vorhanden

 

Anfrage Korruptionsregister gem. § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz negativ

entfällt

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Wenske

Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Kriegs

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Preising

Sachgebietsleiter

 

 

 

 

Kortendiek