Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss des Rates der Stadt Bergkamen beschließt,
1.
im Jahre 2012 folgende Ferienfreizeit durchzuführen:
Jugendherberge Gersfeld, 08. bis 19.08.2012,
2.
die Teilnehmerbeiträge nach folgenden Tarifgruppen
festzusetzen:
Tarifgruppe I:
Für Teilnehmer aus Familien, die aufgrund ihres Einkommens Anspruch auf Leistungen nach SGB II bzw. SGB XII haben oder deren Familienerwerbseinkommen den um 10 % erhöhten Regelsatz gem. § 20 SGB II für den Haushaltsvorstand 411,40 €, Partner 370,70 €, für Haushaltsangehörige und für Haushaltsangehörige bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 276,10 € nicht übersteigt, wird ein Kostenbeitrag von 80,00 € erhoben.
Tarifgruppe II:
Für Teilnehmer, deren Familienerwerbseinkommen (netto) den Satz von 822,80 € (zweifacher Regelsatz + 10 %) für den Haushaltsvorstand, Partner 370,70 € und Haushaltsangehörige bis 14 Jahre 276,10 € nicht übersteigt, beträgt die Eigenleistung 185,00 €.
Tarifgruppe III:
Für Teilnehmer, deren Familienerwerbseinkommen (netto) den Satz von 1.234,20 € (dreifacher Regelsatz + 10 %) für den Haushaltsvorstand, Partner 370,70 € und Haushaltsangehörige bis 14 Jahre 276,10 € nicht übersteigt, beträgt die Eigenleistung 225,00 €.
Tarifgruppe IV:
Für Teilnehmer, deren Familienerwerbseinkommen (netto) den Satz von 1.234,20 € (dreifacher Regelsatz + 10 %) für den Haushaltsvorstand, Partner 370,70 € und Haushaltsangehörige bis 14 Jahre 276,10 € übersteigt, beträgt die Eigenleistung 270,00 €.
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt im Rahmen des Budgets des Jugendamtes. Den Kosten in Höhe von 8.850,00 € stehen Einnahmen in Höhe von 2.740,00 € gegenüber.
3.
Sachdarstellung:
Das Jugendamt der Stadt Bergkamen plant in den Sommerferien eine Ferienfreizeit für Kinder im Alter von 9 bis 12 Jahren durchzuführen. Die Freizeit findet vom 08. bis 19.08.2012 in der Jugendherberge Gersfeld statt. Insgesamt nehmen 20 Kinder plus 5 Betreuer teil.
Die Gesamtkosten belaufen sich auf 8.850,00 €. In der Kostenstelle 06.36.04.5331 stehen für das Ferienhilfswerk der Stadt Bergkamen 8.850,00 € zur Verfügung.
Entsprechend der durch die jeweiligen Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses festgelegten Verfahrensweisen geschieht die Staffelung der Teilnehmerbeiträge in Anlehnung an
§ 20 SGB II und die dazu erlassenen Rechtsverordnungen über den Inhalt und Aufbau der Regelsätze. Die Höhe der Teilnehmerbeiträge entspricht der Regelung der Vorjahre. Somit ergibt sich folgende Beitragsstaffelung:
Tarifgruppe I:
Für Teilnehmer aus Familien, die aufgrund ihres Einkommens Anspruch auf Leistungen nach SGB II bzw. SGB XII haben oder deren Familienerwerbseinkommen den um 10 % erhöhten Regelsatz gem. § 20 SGB II für den Haushaltsvorstand 411,40 €, Partner 370,70 €, für Haushaltsangehörige und für Haushaltsangehörige bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 276,10 € nicht übersteigt, wird ein Kostenbeitrag von 80,00 € erhoben.
Tarifgruppe II:
Für Teilnehmer, deren Familienerwerbseinkommen (netto) den Satz von 822,80 € (zweifacher Regelsatz + 10 %) für den Haushaltsvorstand, Partner 370,70 € und Haushaltsangehörige bis 14 Jahre 276,10 € nicht übersteigt, beträgt die Eigenleistung 185,00 €.
Tarifgruppe III:
Für Teilnehmer, deren Familienerwerbseinkommen (netto) den Satz von 1.234,20 € (dreifacher Regelsatz + 10 %) für den Haushaltsvorstand, Partner 370,70 € und Haushaltsangehörige bis 14 Jahre 276,10 € nicht übersteigt, beträgt die Eigenleistung 225,00 €.
Tarifgruppe IV:
Für Teilnehmer, deren Familienerwerbseinkommen (netto) den Satz von 1.234,20 € (dreifacher Regelsatz + 10 %) für den Haushaltsvorstand, Partner 370,70 € und Haushaltsangehörige bis 14 Jahre 276,10 € übersteigt, beträgt die Eigenleistung 270,00 €.
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt im Rahmen des Budgets des Jugendamtes. Den Kosten in Höhe von 8.850,00 € stehen Einnahmen in Höhe von 2.740,00 € gegenüber.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister In Vertretung Wenske Beigeordneter |
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Amtsleiter Kriegs |
Sachbearbeiter Preising |
Sachgebietsleiter Kortendiek |