Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Stadt Bergkamen beschließt den Wirtschaftsplan 2012 des Stadtbetriebes
Entwässerung Bergkamen so, wie er als Anlage
1 dieser Vorlage beigefügt ist.
Sachdarstellung:
In der
Ratssitzung am 17.11.2010 wurde zusammen mit dem Entwurf des Haushaltsplanes
der Stadt Bergkamen für den Doppelhaushalt 2012/2013 als Anlage der Entwurf des
Wirtschaftsplanes 2012 des Stadtbetriebes Entwässerung Bergkamen eingebracht.
Wirtschaftspläne
von Sondervermögen sind vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres aufzustellen
(vgl. § 14 Abs.1 EigVO NRW). Sie können nicht – wie der gemeindliche
Haushaltsplan – für zwei Jahre aufgestellt werden, weil § 97 Abs. 3 GO NRW
nicht die sinngemäße Anwendung des § 78 Abs. 3 GO NRW zulässt.
Daraus
folgt, dass der Wirtschaftsplan 2013 für den SEB für das im Haushaltsplan der
Stadt Bergkamen ausgewiesene zweite Haushaltsjahr erst in 2012 aufgestellt
werden kann und gesondert festgestellt werden muss.
In der
Ratssitzung am 15.12.2011 steht der Beschluss des Haushaltsplanes 2012/2013
nebst Anlagen (u. a. Wirtschaftsplan des SEB 2012) an.
Gemäß § 5
Abs. 4 EigVO berät der Betriebsausschuss die Beschlüsse des Rates vor.
Im
Vergleich zum am 17.11.2011 eingebrachten Entwurf sind folgende Änderungen zu
berücksichtigen:
·
Erfolgsplan
- Erträge - 464.044 €
- Aufwendungen - 489.038 €
Die Veränderungen ergeben sich im Wesentlichen aus der Gebührenkalkulation.
·
Finanzplan
- Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit - 494.968 €
- Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit - 386.938 €
Ursächlich sind hier die Veränderungen aus dem Erfolgsplan:
- der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit + 95.000 €
- der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit + 690.000 €
Die Investitionen für Baumaßnahmen erhöhen sich nach letzten Berechnungen um
690 T€; z. B. kommen die Kosten für die Baumaßnahme Ginsterweg (190 T€) hinzu,
die in Zusammenarbeit mit dem Bergbau (Erstattung 95 T€) in das Jahr 2012
vorverlegt werden muss.
·
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 1 Anlage
Die Betriebsleitung des SEB: Mecklenbrauck Betriebsleier |
|
Vertreter der Betriebsleitung Staschat |
Sachbearbeiterin: Gläser |
|