Betreff
Beschluss des Wirtschaftsplanes 2012 des Stadtbetriebes Entwässerung Bergkamen
Vorlage
10/0756
Aktenzeichen
gl-bs
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt den Wirtschaftsplan 2012 des Stadtbetriebes Entwässerung Bergkamen so, wie er als Anlage 1 dieser Vorlage beigefügt ist.

Sachdarstellung:

 

In der Ratssitzung am 17.11.2010 wurde zusammen mit dem Entwurf des Haushaltsplanes der Stadt Bergkamen für den Doppelhaushalt 2012/2013 als Anlage der Entwurf des Wirtschaftsplanes 2012 des Stadtbetriebes Entwässerung Bergkamen eingebracht.

 

Wirtschaftspläne von Sondervermögen sind vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres aufzustellen (vgl. § 14 Abs.1 EigVO NRW). Sie können nicht – wie der gemeindliche Haushaltsplan – für zwei Jahre aufgestellt werden, weil § 97 Abs. 3 GO NRW nicht die sinngemäße Anwendung des § 78 Abs. 3 GO NRW zulässt.

 

Daraus folgt, dass der Wirtschaftsplan 2013 für den SEB für das im Haushaltsplan der Stadt Bergkamen ausgewiesene zweite Haushaltsjahr erst in 2012 aufgestellt werden kann und gesondert festgestellt werden muss.

 

In der Ratssitzung am 15.12.2011 steht der Beschluss des Haushaltsplanes 2012/2013 nebst Anlagen (u. a. Wirtschaftsplan des SEB 2012) an.

 

Gemäß § 5 Abs. 4 EigVO berät der Betriebsausschuss die Beschlüsse des Rates vor.

 

Im Vergleich zum am 17.11.2011 eingebrachten Entwurf sind folgende Änderungen zu berücksichtigen:

 

·         Erfolgsplan

- Erträge -   464.044 €
-    Aufwendungen     -   489.038 €

Die Veränderungen ergeben sich im Wesentlichen aus der Gebührenkalkulation.

·         Finanzplan

-     Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -   494.968 €
-    Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -   386.938 €

Ursächlich sind hier die Veränderungen aus dem Erfolgsplan:

-  der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit  +    95.000 €
- der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit    +  690.000 €

Die Investitionen für Baumaßnahmen erhöhen sich nach letzten Berechnungen um 690 T€; z. B. kommen die Kosten für die Baumaßnahme Ginsterweg (190 T€) hinzu, die in Zusammenarbeit mit dem Bergbau (Erstattung 95 T€) in das Jahr 2012 vorverlegt werden muss.

·        

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Die Betriebsleitung des SEB:

 

 

 

 

Mecklenbrauck

Betriebsleier

 

 

Vertreter der Betriebsleitung

 

 

 

 

Staschat

Sachbearbeiterin:

 

 

 

 

Gläser