Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Stadt Bergkamen beschließt die der Erstschrift dieser Niederschrift als Anlage
beigefügte 18. Änderungssatzung vom .......... zur Satzung für den
Rettungsdienst der Stadt Bergkamen vom 20.12.1982.
Sachdarstellung:
Der gemeinsame Rettungsdienst für die
Städte Kamen, Bergkamen und Bönen wird feder-führend von der Stadt Kamen
bewirtschaftet. Zur Durchführung des Rettungsdienstes hat jede Kommune eine
Satzung erlassen. Die nachfolgenden Ausführungen spiegeln vollständig die
inhaltliche Darstellung und das Zahlenmaterial aus der Vorlage für die Sitzung
des Rates der Stadt Kamen für Dezember 2011 wider.
Die Satzung für den Rettungsdienst der
Stadt Bergkamen vom 20.12.1982 wird jedes Jahr auf Grund der
Gebührenkalkulation der Stadt Kamen angepasst.
Die
Satzung in der derzeitigen Fassung wurde in der Sitzung des Rates (der Stadt
Kamen) am 30.11.2010 beschlossen und gilt seit dem 01.01.2011. Eine Anpassung
der Gebührensätze innerhalb des § 5 „Höhe der Gebühren“ ist notwendig. Würden
die bisherigen Gebührensätze beibehalten, so würden die geplanten Gesamterlöse
den voraussichtlichen Gebührenbedarf des Jahres 2012 übersteigen. Es entstünde
eine Überdeckung in Höhe von um 114.565 € oder 2,8 %. Der § 6 Abs. 2 Satz 3 des
Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) bestimmt
jedoch, dass das veranschlagte Gebührenaufkommen die voraussichtlichen Kosten
der Einrichtung oder Anlage nicht übersteigen und in der Regel decken soll.
Darum ist im Ergebnis für die Einrichtung Rettungsdienst eine Gebührensenkung
in Höhe von ca. 2,7 % vorzunehmen.
Darüber
hinaus wurde von den Krankenversicherern bereits mehrfach der Wunsch geäußert,
die
Nebengebührensätze bis auf den Tarif für Kilometer außerhalb des
Rettungsdienst-
bereiches
entfallen zu lassen. Dies, weil sie einer besonderen Beanspruchung der
Einrichtung nicht hinreichend nachkommen und die Höhe der Erträge hieraus auch
nicht wesentlich ist. Somit verbleibt nur noch der km-Tarif als Nebengebühr,
wobei dieser für Krankentransport- und Rettungseinsätze vereinheitlicht wird.
Es ist
bereits seit einiger Zeit schwierig, Kosten dem Bereich Krankentransporte zuzu-rechnen.
Es werden hierfür weder gesondertes Personal noch Fahrzeuge oder Materialien
vorgehalten.
In den Einsatz werden immer Ressourcen auf dem Niveau eines Rettungseinsatzes
eingebracht, die sich unter Umständen nur noch durch Dringlichkeit und Disponibilität
von
Rettungseinsätzen unterscheiden. Es wird daher für künftige
Kalkulationsperioden
angestrebt,
mit einem einheitlichen Satz für Krankentransporte und Rettungseinsätze
abzurechnen.
Neben
den Bestimmungen zu den Gebührenerlösen ist noch der § 3 „Anforderung“
anzupassen. Die Beauftragung erfolgt regelmäßig über die Leitstelle der
Kreisverwaltung Unna. Nur für Ausnahmefälle sollte die auch über den
zuständigen Fachbereich „Feuerwehr und
Rettungsdienst“
(37) möglich sein. Weitere inhaltliche Änderungen der Satzung sind nicht
vorgesehen.
Die
Personalkosten werden gegenüber der Vorjahreskalkulation (2011) voraussichtlich
um ca.
169.440
€ oder 6 % steigen. Zwar werden ab dem kommenden Jahr keine
Zivildienstleistenden
aufgrund
der Änderungen im Wehrdienst mehr beschäftigt, aber es sind auch 2 Stellen neu
zu
besetzen.
Mit der zweiten Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans, der vom Kreistag
am 11.
Oktober 2011 beschlossen wurde, wurde das Zeitfenster für das Mehrzweckfahrzeug
(MZF)
am Standort Kamen um 28 auf 168 Rettungsmittelwochenstunden vergrößert. Damit
wird
nun
auch dieses Rettungsmittel an 7 Tagen in der Woche, 24-stündig vorgehalten, was
personell
eine Ausweitung um 2 Stellen nach sich zieht.
Die
Sach- und Dienstleistungskosten nehmen im Vergleich zum Vorjahr um 11.100 €
(1,3 %)
zu.
Die größte Erhöhung in diesem Bereich erfolgt mit zusätzlichen 29.500 € (43,4
%) für die
Grundstücks-
und Gebäudebewirtschaftungskosten. Der Ansatz basiert auf den im Vorjahr
entstandenen
Kosten.
Die
anteiligen Sachkosten der Personalkosten für Querschnittsbereiche sinken um
26.400 €
(37,5
%) aufgrund einer Änderung der Berechnungsgrundlage. In den diesbezüglichen
KGSt-
Materialien
(Nr. 8 2010) ist der Sachkostenanteil von vorher 15.500 € auf nun 9.650 € je
Stelle
gesunken.
Bei
den sonstigen Aufwendungen für Sachleistungen erhöht sich der Aufwand um 12.000
€
(24,0
%), weil der vorher unentgeltlich von der Bayer HealthCare AG (Schering),
Bergkamen
bezogene
medizinische Sauerstoff nun von einem gewerblichen Unternehmen bezogen werden
muss.
Ansonsten
ergeben sich nur geringe Veränderungen, die sich per Saldo nahezu gegeneinander
aufheben.
Die
kalkulatorischen Kosten sinken um 21.000 € (6,7 %) gegenüber dem Vorjahreswert.
Die
Aufwendungen
für kalkulatorische Zinsen werden von den Restbuchwerten berechnet und
resultieren
aus weniger Anlagenzugängen für Fahrzeuge als in den Vorjahren.
Den
größten Einfluss auf den veränderten Gebührenbedarf hat der Vortrag der halben
Unterdeckung
(-97.400 €) der Betriebsabrechnung 2009 und der halben Überdeckung der
Betriebsabrechnung
2010 mit 234.485 €, insgesamt 137.085 €. Das sind 205.718 € mehr
gegenüber
der Berechnung für das Jahr 2011.
Der
vorgenannte Ansatz erfolgt aufgrund des § 6 Abs. 2 Satz 3 ff KAG NRW. Hiernach
sind
Kostenüberdeckungen
als Ergebnis einer Betriebsabrechnung innerhalb der nächsten drei
Jahre
auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen ebenfalls innerhalb dieses
Zeitraumes ausgeglichen werden. Die Betriebsabrechnung des Jahres 2009 und die
sich daraus ergebende
Unterdeckung
wurde in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (der Stadt Kamen) am
02.11.2010 in der Mitteilungsvorlage 084/2010, die Überdeckung aus der
Betriebsabrechnung des Jahres 2010 am 29.09.2011 in der Mitteilungsvorlage
060/2011 dargestellt. Als in die Kalkulation des Jahres 2013 vorzutragender,
gebührenbedarfmehrender Rest verbleibt somit das halbe Ergebnis der
Betriebsabrechnung 2010 in Höhe von 234.485 €.
Der
Gebührenbedarf beläuft sich schließlich auf 4.104.485 €.
Die
Einsatzzahlen als Divisoren des Gebührenbedarfs zur Ermittlung der
Gebührensätze wurden unter Berücksichtigung der sich verstetigenden
Zeitreihenwerte geschätzt. Bei Kranken-
transport-
und Rettungseinsätzen liegen die Einsatzzahlen knapp unter den hochgerechneten
Ist-Werten
des laufenden Jahres, bei Notarzteinsätzen leicht darüber, was realistisch
erscheint.
Bei
aktuellen Tarifen würden dann 4.219.050 € im Jahr 2012 als Gebührenerlöse
erwartet. Der
Gebührenbedarf
wäre dann um 114.565 € (2,8 %) überdeckt.
Grundsätzliche
Veränderungen in der Berechnungstechnik wurden im Vergleich zur
Vorjahreskalkulation nicht vorgenommen. Bei den Tarifen verbleibt nur noch der
Gebührensatz für außerhalb des Einsatzgebietes gefahrene km als Nebengebühr,
wobei dieser für
Krankentransport-
und Rettungseinsätze vereinheitlicht wird.
Um in
etwa den Gebührenbedarf zu decken, ist eine Anpassung der Gebührensätze wie
folgt
notwendig:
Gebührensätze im Rettungsdienst |
Gebühren- |
Gebühren- |
Abweich. |
Abweich. |
in EUR |
satz, alt |
satz, neu |
|
in % |
innerhalb des
Gebietes des Rettungsdienstbereiches |
||||
- KTW-Einsatz |
190,90
|
166,90
|
-24,00 |
-12,6 |
- RTW-Einsatz |
456,30
|
460,00 |
3,70 |
0,8 |
- Notarzteinsatz |
223,80
|
216,50
|
-7,30 |
-3,3 |
außerhalb des
Rettungsdienstbereiches zusätzlich |
||||
- KTW pro gefahrene km |
1,10
|
entfällt |
|
|
- RTW pro gefahrene km |
3,10
|
entfällt |
|
|
- Krankentransport-/Rettungseinsatz pro gef. km |
|
2,40 |
|
|
- NEF pro gefahrene km |
5,40
|
5,00 |
-0,40 |
-7,4 |
Wartezeiten; bis
zu 30 Minuten ohne zusätzliche Berechnung |
||||
- KTW ab 31. Minute je angefangene Stunde |
60,00
|
entfällt |
|
|
- RTW ab 31. Minute je angefangene Stunde |
111,20
|
entfällt |
|
|
Reinigung/Desinfektion
der Fahrzeuge |
|
|
|
|
- besondere Reinigung nach Verunreinigung |
85,50
|
entfällt |
|
|
- Desinfektion des Fahrzeugs |
213,80
|
entfällt |
|
|
Bei
einer Satzungsänderung mit den vorgenannten Gebührensätzen für das Jahr 2012
werden
Gesamterlöse
in Höhe von 4.104.690 € erwartet. Dies entspricht insgesamt einer
Gebührensenkung in Höhe von 2,7 %. Der Gebührenbedarf wäre dann in Höhe von 205
€ überdeckt, was sich durch Rundungsdifferenzen bei der Multiplikation mit den
Einsatzzahlen ergibt und wegen Geringfügigkeit hinzunehmen ist. Die
Berechnungen, die obige Gebühreneinnahmen begründen, sind als Anlage beigefügt.
Durch
die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Aufgabenwahrnehmung im
Rettungs-dienst auf dem Gebiet der Städte Bergkamen und Kamen wie auch der
Gemeinde Bönen ist die
Stadt
Kamen ermächtigt, die Gebührensätze für die Gemeinde Bönen festzusetzen. Die
Stadt
Bergkamen
erlässt nach vorheriger Abstimmung eigenverantwortlich eine gleichlautende
Satzung.
Die in
§ 14 Abs. 2 S. 1 Rettungsgesetz NRW genannten Verbände der Krankenkassen und
der
Landesverband
der gewerblichen Berufsgenossenschaften wurden über die beabsichtigte
Gebühren-
und Satzungsänderung fristgerecht informiert. Zunächst konnte das anzustrebende
Einvernehmen
mit den Krankenversicherern nicht erzielt werden, weil unter anderem
eingetragen
wurde, dass durch die beabsichtigte Vereinheitlichung der Grundgebührentarife
für
Krankentransport-
und Rettungseinsätze eine zusätzliche Beteiligung privater Anbieter nicht
auszuschließen
wäre. Diese Beteiligung würde gegebenenfalls zusätzliche Kosten in das
System
eintragen, ohne dass adäquat bei den bestehenden Trägern die Kosten verringert
werden
könnten, da diese weit überwiegend Fixkosten sind. Zunächst sollen darum
getrennte
Grundgebühren
für Krankentransport- und Rettungseinsätze beibehalten werden, obgleich eine
sachgerechte
Kostenzuordnung nur näherungsweise möglich ist.
Die
Verwaltung (der Stadt Kamen) befindet sich mit den Krankenversicherungen und
dem Landesverband der Berufsgenossenschaften in Gesprächen zur Herstellung des
Einvernehmens bezüglich Kalkulation und Satzung. Es ist zu erwarten, dass
dieses Einvernehmen herzustellen ist, da sich die Gebührensystematik nicht
grundlegend verändert.
Der
Kreis Unna als Träger des Rettungsdienstes und Aufsichtsbehörde wurde
gleichermaßen
informiert.
Es wird an dieser Stelle auf folgende
Anlagen hingewiesen:
Ø
18.
Änderungssatzung der Satzung für den Rettungsdienst der Stadt Bergkamen, welche
der jetzigen Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Bergkamen unterliegt (Anlage
1)
Ø
Vergleich
der Gebührensätze der Jahre 2010, 2011 und 2012 (Anlage 2)
Die umfangreichen Arbeitspapiere und die
Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2012, die obige Gebührensätze begründen,
können im Fachamt eingesehen werden.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der
Bürgermeister In
Vertretung Wenske Beigeordneter |
|
Amtsleiter Busch |
Sachbearbeiter Lamparski |
|