hier: 18. Änderung
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen
beschließt:
- Die
18. Änderung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der
Stadt Bergkamen) so, wie sie als Anlage 1 beigefügt ist.
- Das
Straßenverzeichnis der Stadt Bergkamen als Bestandteil der Straßenreinigungssatzung
wie es als Anlage 3 beigefügt ist.
Sachdarstellung:
Die Gebührenkalkulation wurde in Abstimmung mit dem Amt für Finanzen und Steuern, Frau Gläser, durch die Mitarbeiter des EBB – Frau Grotefels (Betriebswirtin) und Herr Heinemann (Disponent) – aufgestellt.
1. Überprüfung des
Allgemeininteresses
(öffentlicher Anteil an
den Kosten der Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege
und Plätze)
Nach
der im Jahr 1997 erfolgten Abschaffung eines festen Prozentsatzes (25 %) an den
Kosten der Straßenreinigung wurde die Ermittlung des öffentlichen Anteils in
das Ermessen des Satzungsgebers gestellt. Bei der Stadt Bergkamen wurde seit
diesem Zeitpunkt der öffentliche Anteil als Anteil der Straßenflächen der
überörtlichen Straßen an den gesamt zu reinigenden Straßenflächen ermittelt.
Diese Art der Ermittlung wurde in den jüngsten Urteilen des OVG Münster
bestätigt.
Im Zuge der Ermittlung der Wertansätze für die Straßen, Wege und Plätze in der
Eröffnungsbilanz der Stadt Bergkamen wurden die Fahrbahnflächen gemäß Straßen-
und Wegegesetz NRW vermessen.
Der für 2011 anzuwendende öffentliche Anteil an den Kosten der öffentlichen
Straßenreinigung und des Winterdienstes wird mit 21,86 % ermittelt.
Der so ermittelte öffentliche Anteil ist gebührenmindernd in der Kalkulation zu
berücksichtigen.
2. Änderung des Straßenverzeichnisses
Das
Straßenverzeichnis ist in folgenden Punkten zu ändern:
·
Auf
der Lette
Aufgrund der geführten Diskussionen um die Durchführung des
Winterdienstes und der Straßenreinigung wird seitens des EBB vorgeschlagen die
Klassifizierung in „Anliegerstraße“ zu ändern. Die Einstufung in die Kategorie
3 erfolgt analog der Straße „Zum Oberdorf“.
Änderung des Straßenverzeichnisses:
Straße |
Abgrenzung |
Klassifizierung |
Straßenreinigung/ Winterdienst |
Priorität |
|
außer: Gemarkung
Oberaden, Flur 8, Flurstücke 251,354,469 |
Anlieger |
EBB |
3 |
|
Gemarkung Oberaden,
Flur 8, Flurstücke 251, 354, 469 |
Anlieger |
Anlieger |
|
Das
neue Straßenverzeichnis als Bestandteil der Straßenreinigungssatzung ist dieser
Vorlage als Anlage 3 beigefügt
3. Gebührenkalkulation
3.1 Kalkulationszeitraum
Gemäß § 6 Abs. 2 KAG NRW kann der
Gebührenkalkulation ein Zeitraum von bis zu drei Jahren zugrunde gelegt werden.
Die Verwaltung schlägt vor, den Kalkulationszeitraum auf ein Jahr festzulegen.
3.2 Gewinn und Verlustvortrag gemäß KAG
NRW
Das
Ergebnis der Betriebsabrechnung für das Jahr 2009 sieht einen Gewinnvortrag für
die Straßenreinigung von rd. 36.832 € und einen Verlustvortrag für den
Winterdienst von rd. 80.163 € vor. Die Vorträge werden in der Kalkulation 2012
berücksichtigt.
Des Weiteren schloss das Ergebnis der Betriebsabrechnung im Bereich der
Straßenreinigung für das Jahr 2010 mit einem Gewinnvortrag von rd. 62.543 € ab.
Dieser Vortrag wird in der Kalkulation für 2012 berücksichtigt. Im Winterdienst
entstand ein Verlust von rd. 246.712 €.
Für
die Kalkulation 2012 wird der Gewinn aus dem Bereich Straßenreinigung
einbezogen. Verbleibende Verluste werden im Falle einer Weitererhebung von
Straßenreinigungsgebühren im Rahmen der nach § 6 Abs. 2 Satz 3 Kommunalabgabengesetz
NRW (KAG) zulässigen Frist ausgeglichen oder bei Wegfall der vg. Gebührenart im
Haushaltsvollzug 2013 dem EBB erstattet.
3.3 Wesentliche Einflussfaktoren bei der
Kostenentwicklung
Wesentliche Einflussfaktoren
sind leicht gestiegene Personalkosten, der strenge Winter (auch im
Fünfjahresmittel), höhere Abschreibungen und Verzinsungen unter anderem
aufgrund der volljährigen Berücksichtigung der notwendigen Investitionen im
Bereich des Winterdienstes für den Einsatz von Feuchtsalz FS 30.
3.4 Ergebnis
Bedingt durch die dargelegten Faktoren
sinken die durch Gebühren zu deckenden Kosten für die Straßenreinigung im
Vergleich zum Vorjahr um rd. 146.000 €, im Bereich des Winterdienstes ist eine
Steigerung der durch Gebühren zu deckenden Kosten in Höhe von rd. 131.000 € zu
verzeichnen.
3.4.1
Gebühren für die
Straßenreinigung
Die nachfolgende Gebührenkalkulation führt zu einem Gebührensatz von 0,4601 € (rd. 0,46 €) je Meter.
Dieses
entspricht einer Senkung gegenüber dem Gebührensatz von 2011 von
69,33 % (= 1,04 €).
3.4.2 Gebühren für den
Winterdienst
Aufgrund der Kalkulation ergeben sich folgende
Gebührensätze:
Straße |
2012 |
2011 |
Veränderung |
Priorität 1 |
2,09 € |
1,05 € |
99,05 % |
Priorität 2 |
2,09 € |
1,05 € |
99,05 % |
Priorität 3 |
1,57 € |
0,79 € |
98,73 % |
3.4.3 Gesamtgebühren
Straßenreinigung/Winterdienst
In der Regel werden die Gebührenpflichtigen sowohl zu Straßenreinigungs-
als auch zu Winterdienstgebühren herangezogen.
Über beide Gebührenarten ergeben sich je Veranlagungsmeter folgende
Veränderungen:
Straße
|
2012 |
2011 |
Veränderung |
Priorität 1 |
2,55 € |
2,55 € |
+ 0,00 % |
Priorität 2 |
2,55 € |
2,55 € |
+ 0,00 % |
Priorität 3 |
2,03 € |
2,29 € |
- 11,35 % |
4.
Gebührenbedarfsermittlung
4.1 Personalkosten
4.1.1 Personalkosten
Einsatzleitung 10.938,00 €
Die Einsatzplanung von
Personal und Fahrzeugen wird von Personen (anteilig) des
Baubetriebshofes wahrgenommen.
4.1.2 Kosten
des Büroarbeitsplatzes 3.120,00 €
Es kommen die Pauschalansätze
lt. KGSt-Bericht 2/2009 zur Anwendung.
4.1.3 Personalkosten
Fahrer 91.256,00 €
Für die beiden Kehrmaschinen sind zwei Mitarbeiter vom EBB tätig.
4.1.4 Kosten
des Arbeitsplatzes 9.126,00 €
Nach KGSt können für Nicht-Büroarbeitsplätze 10 % der Personalkosten für
die Abgeltung von z. B. Dienstkleidung, Kosten für Sozialräume etc.
berücksichtigt werden.
4.2 Kalkulatorische Abschreibungen
4.2.1 Kehrmaschinen
und Zusatzgeräte 34.781,00 €
Als
Basis dient der Wiederbeschaffungszeitwert.
4.2.2 Zusatzgeräte
im Winterdienst 19.896,00 €
Hier sind u. a. neue Streugeräte aus 2010 mit
Feuchtsalztechnologie und ein neuer Schneepflug berücksichtigt. Auch hier
werden die Wiederbeschaffungszeitwerte zugrunde gelegt.
4.3 Kalkulatorische
Zinsen 26.506,00 €
Die Ermittlung erfolgt auf der Grundlage des durchschnittlich gebundenen
Kapitals nach Anschaffungswerten mit einem unveränderten kalkulatorischen
Zinssatz von
6,5 %.
4.4 Sonstige Kosten
4.4.1 Unterhaltung
Kehrmaschinen 72.420,00 €
Es
werden fixe Kosten berücksichtigt wie TÜV-Gebühren und Versicherungen.
Weiterhin finden Kraftstoffverbrauch und ein Voll-Service-Vertrag hier ihren
Niederschlag.
4.4.2 Unterhaltung
WD-Abrollkipper 15.383,00 €
Für den Einsatz von Feuchtsalz wird der neue Abrollkipper zu 40 % im Winterdienst eingesetzt.
4.4.3 Unterhaltung
Zusatzgeräte Winterdienst 5.900,00 €
Hier handelt es sich um Durchschnittswerte
der letzten fünf Jahre.
4.4.4 Kosten
des Winterdienstes 56.570,00 €
Für die Fahrzeuge sind im Winter besondere
Aufsätze notwendig, die teilweise geleast sind. Hierfür sind Leasinggebühren zu
zahlen. Für die Einsatzplanung werden Angaben des Wetterdienstes benötigt.
Des Weiteren wird der Ankauf von Streumitteln berücksichtigt.
4.4.5 Verwertung
von Straßenkehricht 22.000,00 €
Für die Entsorgung von Straßenkehricht nicht nur von den öffentlichen
Straßen, Wegen und Plätzen, sondern auch von Schulhöfen und sonstigen nicht
gewidmeten Flächen fallen Kosten an.
4.5 Leitungs-/Verwaltungskosten
EBB 54.264,00 €
Für die Leitung des EBB (Betriebsleiter, Stellvertreter,
Buchhaltung, Rechnungsprüfung und Zahlung) sind Personalkosten sowie
Sachkostenpauschalen inkl. Technikunterstützung zu berücksichtigen.
Weiterhin fallen Kosten für die Prüfung des EBB sowie Abschreibungen und Zinsen
für die baulichen Veränderungen am Baubetriebshof (Mietereinbauten) an.
Die Verteilung der Gesamtsumme erfolgt auf die Bereiche Abfallbeseitigung und
Straßenreinigung nach den durch die einzelnen Bereiche zu vertretenden Kosten.
Die Verteilung der Gesamtverwaltungskosten richtet sich nach den zu
vertretenden Kosten der Straßenreinigung und des Winterdienstes.
4.6 Aufteilung der
Kosten der Straßenreinigung
Die hier ausgewiesenen Gesamtkosten der Straßenreinigung beinhalten auch
Kosten, die für die Reinigung von nicht gewidmeten Flächen entstehen.
Über die Straßenreinigungsgebühren dürfen aber nur die Kosten finanziert werden,
die für die Reinigung der gewidmeten Straßen, Wege und Plätze entstehen.
Die Aufteilung erfolgt anhand der Einsatzstunden der Kehrmaschinen für die
unterschiedlichen Bereiche.
4.7 Leistungen
des Baubetriebshofes 117.600,00 €
Die Reinigung der Fußgängerzone und des Bereichs des Busbahnhofes sind
überwiegend manuell vorzunehmen. Das notwendige Personal (ca. 600 Std.) sowie
die benötigte Ausrüstung wird vom Baubetriebshof in Anspruch genommen.
Für die Winterwartung werden ebenfalls weiterhin das Personal (ca. 1.650 Std.)
des Baubetriebshofes sowie die notwendigen Fahrzeuge in Anspruch genommen.
4.8 Öffentlicher
Anteil
Die Kosten der öffentlichen Straßenreinigung und des Winterdienstes
belaufen sich ohne die Kosten der Verwaltung auf
- Straßenreinigung 190.295,00 €
- Winterdienst 218.540,00 €
Diese Kosten dürfen jedoch nicht komplett auf die Grundstückseigentümer
umgelegt werden, da die Allgemeinheit einen Teil der Kosten zu tragen hat, wie
z. B. die Beseitigung der Verschmutzung durch den Durchgangsverkehr.
Daher wird bei der Stadt Bergkamen der öffentliche Anteil anhand der zu
reinigenden Straßenflächen für überörtliche Straßen an den gesamt zu
reinigenden Straßenflächen gemessen; der Anteil beträgt 21,86 %.
- Straßenreinigung 148.696,00 €
- Winterdienst 170.767,00 €
Den dann durch Gebühren zu deckenden Kosten sind die Kosten der Verwaltung
hinzuzurechnen.
4.9
Kosten der Verwaltung
4.9.1 Kosten
der Verwaltung - Personal - 27.147,00 €
Der
EntsorgungsBetriebBergkamen nimmt Personalleistungen der Verwaltung in
Anspruch, z. B. des Steueramtes für das Erstellen und Versenden der
Gebührenbescheide, der Stadtkasse oder des Umweltbereiches.
4.9.2
Kosten der Verwaltung - sächlich - 2.062,00
€
Mit diesem Betrag sind Aufwendungen zu begleichen, die in den Fachämtern
(s. o.) für die Beschäftigung mit der Straßenreinigung und dem Winterdienst
entstehen.
Hierunter fallen z. B. Heizkosten, Büromaterialien, Strom etc., ermittelt
anhand von Personenschlüsseln.
Die Umlage der Verwaltungskosten erfolgt je zur Hälfte auf die Straßenreinigung
und den Winterdienst, da die Anzahl der Veranlagungen identisch ist.
4.10
Gewinn- bzw. Verlustvortrag 2009 bzw. 2010
Gemäß
den Bestimmungen des § 6 KAG NRW werden die Gewinne aus 2009 und 2010 im
Bereich der Straßenreinigung und Defizite aus 2009 im Bereich des
Winterdienstes berücksichtigt.
Es
ergeben sich somit durch Gebühren zu deckende Kosten für
- die Straßenreinigung 63.926,00 €
- den Winterdienst 265.535,00 €
5.
Kalkulation
5.1
Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren
Insgesamt
sind 138.950 Meter zu veranlagen. Bei Division der Kosten (63.926 €) durch die
Veranlagungsmeter ergibt sich ein Gebührensatz von 0,4601 €.
Der Gebührensatz sollte auf 0,46 € gerundet und festgesetzt werden.
5.2
Kalkulation der Winterdienstgebühren
Um den unterschiedlichen Vorteil der
erhaltenen Leistung darstellen zu können, bedient man sich der
Äquivalenzziffernrechnung.
Die Winterdienstleistungen der Prioritäten 1 und 2 erfolgen in gleichem Umfang
und werden mit der Äquivalenzziffer 1 bewertet.
Die Winterdienstleistung der Priorität 3 umfasst einen geringeren Umfang und
wird mit der Ziffer 0,75 berücksichtigt. Damit ist sichergestellt, dass
Anlieger der Straßen mit der Priorität 3 auch einen Anteil an den so genannten Vorhaltekosten
(Abschreibungen, Zinsen, Leasinggebühren etc.), die unabhängig von einem
tatsächlichen Winterdienst anfallen, mittragen.
5.3
Nach Anwendung der Äquivalenzziffernrechnung ergibt sich
ein gewichteter Gebührensatz von 2,0948 €.
Für die unterschiedlichen Prioritäten sollten die Gebührensätze wie folgt
festgesetzt werden:
Priorität 1 2,09 €
Priorität 2 2,09 €
Priorität 3 1,57 €
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 3 Anlagen
Die Betriebsleitung EBB Dr.-Ing. Peters Betriebsleiter u. Techn. Beigeordneter |
|
Stv. Betriebsleiter Polplatz |
Sachbearbeiterin Grotefels |
Sichtvermerk StA 30 Roreger |