Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Stadt Bergkamen beschließt die 1. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über
die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche
Abwasseranlage - Entwässerungssatzung der Stadt Bergkamen - so, wie sie als Anlage 1 beigefügt ist.
Sachdarstellung:
1. Entwicklung
der Lippeverbandsumlage und der Abwasserabgabe
1.1 Verbandsumlage
Der Kostenanteil für das Sesekeprogramm
ist weiter rückläufig (- 130 T€), während die Kosten für die Fortleitung und
Reinigung der Abwässer sich um fast den gleichen Betrag erhöhen. Insgesamt wird
die Verbandsumlage 2012 rd. 10 T€ unter der Umlage für 2011 liegen.
1.2 Abwasserabgabe
Durch umfangreiche Baumaßnahmen in
Rünthe-Ost konnte erreicht werden, dass die Einleitungen aus Rünthe abgabefrei
(seit 2011) gestellt wurden. Für zurückliegende Jahre wurde eine Verrechnung
mit dem Land durchgeführt.
2. Öffentlicher Anteil
In der Vergangenheit wurden die Entwässerungsgebühren für Bundes-, Land-, Kreis-
und Gemeindestraßen aus dem städtischen Haushalt an den SEB beglichen und waren
nicht Bestandteil der durch Gebühren zu deckenden Kosten.
Durch die Neufassung der Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigungssatzung im
letzten Jahr wurde die Möglichkeit eröffnet, die Straßenbaulastträger zu
Gebühren heranzuziehen.
Für die Bundes- und Landstraßen wurde in der Vergangenheit eine pauschale
Vereinbarung getroffen, deren finanzielle Mittel dem städtischen Haushalt
zugeflossen sind. Daher sind die Kosten für die Entwässerung der
Straßenoberflächen weiter aus dem städtischen Haushalt zu begleichen.
Für die Kreisstraßen auf dem Bergkamener Stadtgebiet wird nunmehr der Kreis
Unna zu Gebühren herangezogen. Dadurch verringert sich der öffentliche Anteil,
der aus dem städtischen Haushalt zu begleichen ist.
3. Auswirkungen des Kommunalabgabengesetzes auf die Kosten
3.1 Kalkulatorische Abschreibungen
Zur Ermittlung der kalkulatorischen Abschreibungen dienen als Basis die
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Diese Kosten werden mit dem
Baupreisindex für Ortskanäle NRW hochgerechnet.
Nach Mitteilung des IT.NRW betrug der Baupreisindex für das Jahr 2010 117,9
Punkte, was einer Steigerung gegenüber 2009 von 1,29 % entspricht. Tendenzen
für 2011 zeigen relativ konstante Baupreise, so dass für 2011 und 2012 keine
Preissteigerungen berücksichtigt wurden.
3.2 Kalkulatorische Zinsen
Die Über
Die Verwaltung schlägt vor, die kalkulatorische Verzinsung von bisher 6,5 % auf
6,1 % in 2012 zu reduzieren.
3.3 Gewinn- und Verlustvorträge
In der Kalkulation der
Entwässerungsgebühren für das Jahr 2011 wurde das Ergebnis aus der
Betriebsabrechnung 2009 nicht mit berücksichtigt. Daher werden die
Unterdeckungen und Überschüsse in der Kalkulation 2012 eingerechnet. Hierbei
handelt es sich um
·
Unterdeckungen
- Schmutzwasser Lippeverband 132.757,22 €
- Niederschlagswasser Lippeverband _36.190,06
€
168.947,28 €
·
Überschüsse
- Schmutzwasser Kanalbetrieb 29.065,66 €
- Niederschlagswasser Kanalbetrieb 67.193,24
€
96.258,90 €
Die
Betriebsabrechnung 2010 endet mit einem positiven Ergebnis
in Höhe von 5.379,34 €.
Dieses teilt sich wie folgt auf:
- Schmutzwasser Lippeverband ./. 2.277,21 €
- Niederschlagswasser Lippeverband + 7.546,70 €
- Schmutzwasser Kanalbetrieb ./. 23.291,49 €
- Niederschlagswasser Kanalbetrieb + 23.401,34 €
Die
Verwaltung schlägt vor, die Beträge aus der Betriebsabrechnung 2010 in der
Kalkulation 2012 unberücksichtigt zu lassen und in die Kalkulation 2013
vorzutragen.
4. Ergebnis der Gebührenkalkulation (siehe
Anlage 2)
Unter Berücksichtigung der o. g. Faktoren ergeben sich für das Jahr 2012
folgende festzusetzende Gebührensätze:
Gebührenart |
2012 |
2011 |
Schmutzwasser |
3,80 €/ cbm |
3,74 €/ cbm |
Niederschlagswasser |
1,54 €/ qm |
1,63 €/ qm |
Schmutzwasser Verbandsmitglieder (Nutzung städt. Kanalisation) |
2,09 €/ cbm |
2,13 €/ cbm |
Niederschlagswasser Verbandsmitglieder |
1,11 €/ qm |
1,19 €/ qm |
Schmutzwasser Lippeverband (ohne Nutzung städt. Kanalisation) |
1,71 €/ cbm |
1,61 €/ cbm |
Niederschlagswasser Lippeverband |
0,43 €/ qm |
0,44 €/ qm |
Die Belastung eines
durchschnittlichen Vier-Personen-Haushaltes steigt im Bereich der
Schmutzwasserbeseitigung um 10,80 € im Jahr 2012, die Gebührenbelastung im
Bereich Niederschlagsentwässerung sinkt um 10,80 €, also keine Änderung der insgesamt zu entrichtenden Gebühren.
5. Ermittlung des Gebührenbedarfs
Der Betrieb der Einrichtung der Abwasserbeseitigung ist als eine Aufgabe
definiert, die nicht als eine wirtschaftliche Betätigung i. S. des § 107 Abs. 1
GO NRW zu verstehen ist. Dennoch ist die Aufgabe wirtschaftlich zu erfüllen (§
75 GO NRW).
Nach § 6 Abs. 1 Satz 3 des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (KAG
NRW) ist nur eine kostendeckende Kalkulation der Gebühren zulässig, welche die
nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ermittelten Kosten berücksichtigt.
Die als Anlage beigefügte tabellarische Form der Gebührenkalkulation ist dem
Kontenrahmen nach NKF-Richtlinien angepasst. Dieses erleichtert die Ableitung
der gebührenrelevanten Kosten aus dem Ergebnisplan des SEB.
Bei vielen Kosten ist es nicht
möglich, eine direkte Zuordnung auf die Kosten für die Schmutzwasser- bzw.
Niederschlagswasserbeseitigung vorzunehmen.
Als verursachungsgerechte
Aufteilungsmöglichkeit bietet sich die Kanallänge je Kanalsystem an.
Die gesamte Kanallänge beträgt zurzeit 217.637,41 m.
Davon entfallen auf
- reine Regenwasserkanäle 17.712,18 m
- reine Schmutzwasserkanäle 14.409,80 m
- Mischwasserkanäle 185.515,43 m
Mischwasserkanäle dienen sowohl
zur Aufnahme von Niederschlagswasser als auch von Schmutzwasser, so dass die
Länge des Mischwassersystems je zur Hälfte auf Niederschlags- bzw.
Schmutzwasserkanäle aufgeteilt wird.
Somit ergibt sich eine fiktive Länge
- der Niederschlagswasserkanäle von 110.469,90
m = 50,76 %,
- der Schmutzwasserkanäle von 107.167,51
m = 49,24 %.
Alle Unterhaltungskosten, die in der nachfolgenden Bedarfsermittlung nicht
eindeutig zugeordnet werden können, werden im Verhältnis 50,76 % für
Niederschlagswasser und 49,24 % für Schmutzwasser aufgeteilt.
Die kalkulatorischen Kosten für Mischwasserkanäle (Abschreibungen und Zinsen)
werden nach einem Verhältnis 53,68 % für Schmutzwasser und 46,32 % für
Niederschlagswasser aufgeteilt. Dieses Verhältnis wurde ermittelt anhand von
drei repräsentativen Baumaßnahmen mit Mischwassersystem, bei denen unterstellt
wurde, dass ein Trennsystem verlegt wurde.
Ermittlung der Erlöse und Kosten
5.1 Kostenerstattungen und -umlagen 300.000,00 €
Es ist
davon auszugehen, dass der Bergbau sich an den Unterhaltungskosten für funktionsgestörte
Kanäle sowie für Pumpwerke mit einem Betrag von 280.000,00 € beteiligt. Des
Weiteren werden Erlöse in der Höhe von 20.000,00 € erwartet für Arbeiten, die
das Personal des SEB für die Stadt erbringt.
5.2 Sonstige
ordentliche Erträge 96.259,00 €
Hierbei
handelt es sich um die Gewinne aus dem Jahr 2009.
5.3 Aktivierte Eigenleistungen 367.077,00 €
Da der
Stadtbetrieb Entwässerung mit Personal ausgestattet ist, das nicht nur
im Rahmen der laufenden Unterhaltung des Kanalnetzes tätig ist, sondern auch
die Planung und Bauleitung der Baumaßnahmen übernimmt, sind die
Personalkostenanteile zuzüglich eines pauschalen
Fertigungsgemeinkostenzuschlages in der Kalkulation Gebühren mindernd zu
berücksichtigen.
5.4 Summe ordentliche Erträge 763.336,00 €
(Summe 5.
1 bis 5.3)
5.5 Personalaufwendungen 581.584,00 €
Hierbei handelt es sich um die Personalkosten der im SEB tätigen Mitarbeiter
abzüglich der Personalkostenanteile, die anderen Gebühren (Klärschlamm)
zuzuordnen sind. Als Berechnungsgrundlage dienen die voraussichtlichen
Personalkosten 2012.
5.6 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 6.448.768,00 €
Der
Gesamtbetrag setzt sich zusammen aus
§
Kosten für die Kanalunterhaltung 873.500,00 €
Unterhaltung der Sonderbauwerke, Kanalreinigung,
notwendige TV-Inspektionen sowie sonst. technische
Kleinteile
§
Kostenerstattungen an die Stadt 294.865,00 €
Davon entfallen auf
o Personalleistungen
im Rathaus (Erstellen der Bescheide,
Einziehung, Entwässerungsgebühren etc. sowie Einsatz-
leitung der beschäftigten Mitarbeiter des SEB durch den
Baubetriebshof)
220.214,00 €
o Sachkosten
für die Inanspruchnahme von z. B.
Reinigungsleistungen, Heizkosten der mit der
Abwasserbeseitigung beschäftigten Mitarbeiter
(Querschnittsämter sowie Personal SEB)
49.651,00 €
o Inanspruchnahme
von Baubetriebshofleistungen
für die Instandsetzung und Pflege der Außenanlagen
an den Bauwerken des SEB
25.000,00 €
§
Sonstiger betrieblicher Aufwand 111.100,00 €
Hierunter fallen z. B. Strom- und Wasserkosten für die
Pumpwerke (30.000,00 €), Kosten für die Wartungsver-
träge (61.500,00 €) sowie geringe Kosten für Archivierung
sowie Haltung und Reparaturen des Kfz. (19.600,00 €).
§
Lippeverbandsumlage 5.037.109,00
€
Die Aufteilung auf die unterschiedlichen Kostenträger ist
der Anlage 3 zu entnehmen.
§
Abwasserabgabe 132.194,00
€
Auch hier ist die Aufteilung der Anlage 3 zu entnehmen.
5.7 Kalkulatorische Abschreibungen 3.999.046,00 €
Es ergeben
sich folgende Abschreibungsbeträge auf Basis der Wiederbeschaffungskosten:
- Schmutzwasserkanäle 215.905,00
€
- Niederschlagswasserkanäle 312.141,00 €
- Mischwasserkanäle 3.429.000,00 €
Der Betrag für die Mischwasserkanäle wird nach dem Verhältnis von
Neubaumaßnahmen (s. o.) aufgeteilt, ebenso wie die Abschreibungen für sonstiges
technisches Gerät (12.000,00 €) und für das Kfz (20.000,00 €). Insgesamt
ergeben sich nach der Aufteilung Kosten für die Beseitigung von
- Schmutzwasser in Höhe von 2.073.770,00 €
- Niederschlagswasser in Höhe von 1.915.276,00
€
Für die Verwaltung (Büroeinrichtung, Software) des Stadtbetriebes werden
Abschreibungen in Höhe von 10.000,00 € erwartet.
5.8 Sonstige ordentliche Aufwendungen 570.247,00
€
Diese sind aufzuteilen in
-
Kosten für Gutachter, Beratung und
Jahresabschlussprüfung 284.000,00 €
-
Sonstige Kosten 117.300,00
€
Hierunter sind zusammengefasst Kosten für z. B. Fortbildung, Fahrtkosten,
Mieten, Leasing, Gestattungsverträge, Büromaterial etc.
- Verlustvortrag 2009 168.947,00 €
5.9 Sonstige ordentliche Aufwendungen 11.599.644,00
€
(Summe 5.5
bis 5.8)
5.10 Kosten der laufenden Verwaltungstätigkeit 10.836.308,00
€
(Summe 5.9
./. 5.4)
5.11 Kalkulatorische Zinsen 4.145.698,00 €
Das
durchschnittlich gebundene Kapital ermittelt sich als Restbuchwert auf Basis
der Anschaffungs- und Herstellungskosten abzüglich des Restbuchwertes des
Abzugskapitals.
Als durchschnittlich zu
verzinsendes gebundenes Kapital verbleiben die Restbuchwerte
- für Mischwasserentsorgung 57.125.855,00
€ 84,06 %
- für Schmutzwasserentsorgung 4.261.670,00
€ 9,63 %
- für Niederschlagswasserentsorgung 6.546.732,00
€ 6,27 %
- für Verwaltung ____28.000,00 € 0,04 %
gesamt 67.962.257,00 €
Als kalkulatorischer Zinssatz werden 6,1 % berechnet.
Der o. g. Zinsbetrag wird nach den
dargestellten Prozentzahlen auf die unterschiedlichen Entsorgungsanlagen
aufgeteilt. Der sich für die Mischwasserentsorgung ergebende Zinsbetrag wird im
Verhältnis der Neubaukosten auf Schmutz- und Niederschlagswasser verteilt.
5.12 Gesamtkosten 14.982.005,00 €
5.13 Kostenstellenumlage 539.444,00 €
Die unter
Verwaltung ausgewiesenen Kosten werden mit Hilfe eines Schlüssels auf die
unterschiedlichen Gebührenarten verteilt. Als Grundlage werden die
Veranlagungen am Jahresanfang herangezogen.
5.14 Öffentlicher Anteil 1.965.438,00 €
Die o. a.
Kosten enthalten auch die Kosten für die Beseitigung des Niederschlagswassers
von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen, die nicht durch die
gebührenpflichtigen Grundstückseigentümer auszugleichen, sondern dem
städtischen Haushalt zuzuordnen sind.
Der Prozentsatz des Abzugsbetrages
für den öffentlichen Anteil ergibt sich aus § 4 Abs. 4 der Satzung und ist
anzuwenden auf die Kosten für Niederschlagsentwässerung (Lippeverband und
Kanalbetrieb), bereinigt um die Gewinn- und Verlustvorträge.
5.15 Durch Gebühren zu deckende Kosten 13.016.568,00
€
6. Ermittlung der zu berücksichtigenden
Abwassermengen bzw. bebauten und
befestigten Flächen
6.1 Schmutzwasser
6.1.1 Abwassermengen, die über die städtische
Kanalisation entsorgt werden und für die die
Gebührenpflichtigen nicht vom Lippeverband zu Verbandslasten
herangezogen werden
(Gebühr gemäß § 3 Abs. 8 a) der Satzung) 2.268.467
cbm
6.1.2 Abwassermengen,
die über die städtische Kanalisation entsorgt werden und für die die
Gebührenpflichtigen vom Lippeverband zu Verbandslasten herangezogen werden
(Gebühr gemäß § 3 Abs. 8 b) der Satzung) 5.709
cbm
6.1.3 Abwassermengen, die über Anlagen und
Einrichtungen des Lippeverbandes entsorgt werden und für die die
Gebührenpflichtigen nicht vom Lippeverband gesondert zu Verbandslasten
herangezogen werden
(Gebühr gemäß § 3 Abs. 8 c) der Satzung) 37.753 cbm
6.2 Niederschlagswasser
6.2.1 Bebaute und befestigte Flächen, von denen
Niederschlagswasser über die städtische Kanalisation entsorgt wird und für die
die Gebührenpflichtigen nicht vom Lippeverband zu Verbandslasten
herangezogen werden
(Gebühr gemäß § 4 Abs. 5 a) der Satzung) 2.746.537
qm
6.2.2 Bebaute und befestigte Flächen, von denen
Niederschlagswasser über die städtische Kanalisation entsorgt wird und für die
die Gebührenpflichtigen gesondert vom Lippeverband zu Verbandslasten
herangezogen werden
(Gebühr gemäß § 4 Abs. 5 b) der Satzung) 24.652 qm
6.2.3 Bebaute und befestigte Flächen, von denen
Niederschlagswasser über Anlagen und Einrichtungen des Lippeverbandes entsorgt
werden und für die die Gebührenpflichtigen nicht vom Lippeverband
gesondert zu Verbandslasten herangezogen werden
(Gebühr gemäß § 4 Abs. 5 c) der Satzung) 26.151
qm
6.2.4 Öffentliche Straßen, Wege und Plätze
(§ 4 Abs. 4 der Satzung) 1.261.210
qm
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
3 Anlagen
Der
Bürgermeister In
Vertretung Mecklenbrauck Erster
Beigeordneter und Stadtkämmerer |
|
Amtsleiter Marquardt |
Sachbearbeiterin Gläser |
Sichtvermerk
StA 30 Roreger |