Betreff
Abwasserbeseitigung, hier: 1. Änderungssatzung zur Gebührensatzung vom 17.12.2010
Vorlage
10/0750
Aktenzeichen
22.60 gl-bs
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die 1. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage - Entwässerungssatzung der Stadt Bergkamen - so, wie sie als Anlage 1 beigefügt ist.

 

Sachdarstellung:

 

 

1. Entwicklung der Lippeverbandsumlage und der Abwasserabgabe

1.1 Verbandsumlage

Der Kostenanteil für das Sesekeprogramm ist weiter rückläufig (- 130 T€), während die Kosten für die Fortleitung und Reinigung der Abwässer sich um fast den gleichen Betrag erhöhen. Insgesamt wird die Verbandsumlage 2012 rd. 10 T€ unter der Umlage für 2011 liegen.

1.2 Abwasserabgabe

Durch umfangreiche Baumaßnahmen in Rünthe-Ost konnte erreicht werden, dass die Einleitungen aus Rünthe abgabefrei (seit 2011) gestellt wurden. Für zurückliegende Jahre wurde eine Verrechnung mit dem Land durchgeführt.

 

2. Öffentlicher Anteil

In der Vergangenheit wurden die Entwässerungsgebühren für Bundes-, Land-, Kreis- und Gemeindestraßen aus dem städtischen Haushalt an den SEB beglichen und waren nicht Bestandteil der durch Gebühren zu deckenden Kosten.


Durch die Neufassung der Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigungssatzung im letzten Jahr wurde die Möglichkeit eröffnet, die Straßenbaulastträger zu Gebühren heranzuziehen.

Für die Bundes- und Landstraßen wurde in der Vergangenheit eine pauschale Vereinbarung getroffen, deren finanzielle Mittel dem städtischen Haushalt zugeflossen sind. Daher sind die Kosten für die Entwässerung der Straßenoberflächen weiter aus dem städtischen Haushalt zu begleichen.

Für die Kreisstraßen auf dem Bergkamener Stadtgebiet wird nunmehr der Kreis Unna zu Gebühren herangezogen. Dadurch verringert sich der öffentliche Anteil, der aus dem städtischen Haushalt zu begleichen ist.


3. Auswirkungen des Kommunalabgabengesetzes auf die Kosten

3.1  Kalkulatorische Abschreibungen

Zur Ermittlung der kalkulatorischen Abschreibungen dienen als Basis die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Diese Kosten werden mit dem Baupreisindex für Ortskanäle NRW hochgerechnet.

Nach Mitteilung des IT.NRW betrug der Baupreisindex für das Jahr 2010 117,9 Punkte, was einer Steigerung gegenüber 2009 von 1,29 % entspricht. Tendenzen für 2011 zeigen relativ konstante Baupreise, so dass für 2011 und 2012 keine Preissteigerungen berücksichtigt wurden.

3.2  Kalkulatorische Zinsen

Die Überaush H wurd wur   prüfung der Zinssätze der Kommunalkredite im Zusammenhang mit Kanalbautätigkeiten macht eine Anpassung des kalkulatorischen Zinssatzes möglich.

Die Verwaltung schlägt vor, die kalkulatorische Verzinsung von bisher 6,5 % auf 6,1 % in 2012 zu reduzieren.

3.3 Gewinn- und Verlustvorträge

In der Kalkulation der Entwässerungsgebühren für das Jahr 2011 wurde das Ergebnis aus der Betriebsabrechnung 2009 nicht mit berücksichtigt. Daher werden die Unterdeckungen und Überschüsse in der Kalkulation 2012 eingerechnet. Hierbei handelt es sich um

·         Unterdeckungen
- Schmutzwasser Lippeverband 132.757,22 €
- Niederschlagswasser Lippeverband _36.190,06 €
168.947,28 €

·         Überschüsse
- Schmutzwasser Kanalbetrieb 29.065,66 €
- Niederschlagswasser Kanalbetrieb 67.193,24 €
96.258,90 €

Die Betriebsabrechnung 2010 endet mit einem positiven Ergebnis
in Höhe von              5.379,34 €.

Dieses teilt sich wie folgt auf:

- Schmutzwasser Lippeverband          ./.           2.277,21 €
- Niederschlagswasser Lippeverband          +          7.546,70 €
- Schmutzwasser Kanalbetrieb          ./.          23.291,49 €
- Niederschlagswasser Kanalbetrieb          +          23.401,34 €

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Beträge aus der Betriebsabrechnung 2010 in der Kalkulation 2012 unberücksichtigt zu lassen und in die Kalkulation 2013 vorzutragen.


4. Ergebnis der Gebührenkalkulation (siehe Anlage 2)

Unter Berücksichtigung der o. g. Faktoren ergeben sich für das Jahr 2012 folgende festzusetzende Gebührensätze:

Gebührenart

2012

2011

Schmutzwasser

      3,80 €/ cbm

      3,74 €/ cbm

Niederschlagswasser

      1,54 €/ qm

      1,63 €/ qm

Schmutzwasser Verbandsmitglieder

(Nutzung städt. Kanalisation)

      2,09 €/ cbm

      2,13 €/ cbm

Niederschlagswasser

Verbandsmitglieder

      1,11 €/ qm

      1,19 €/ qm

Schmutzwasser Lippeverband

(ohne Nutzung städt. Kanalisation)

      1,71 €/ cbm

      1,61 €/ cbm

Niederschlagswasser Lippeverband

      0,43 €/ qm

      0,44 €/ qm

 

              Die Belastung eines durchschnittlichen Vier-Personen-Haushaltes steigt im Bereich der Schmutzwasserbeseitigung um 10,80 € im Jahr 2012, die Gebührenbelastung im Bereich Niederschlagsentwässerung sinkt um 10,80 €, also keine Änderung der insgesamt zu entrichtenden Gebühren.



5. Ermittlung des Gebührenbedarfs

Der Betrieb der Einrichtung der Abwasserbeseitigung ist als eine Aufgabe definiert, die nicht als eine wirtschaftliche Betätigung i. S. des § 107 Abs. 1 GO NRW zu verstehen ist. Dennoch ist die Aufgabe wirtschaftlich zu erfüllen (§ 75 GO NRW).

Nach § 6 Abs. 1 Satz 3 des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) ist nur eine kostendeckende Kalkulation der Gebühren zulässig, welche die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ermittelten Kosten berücksichtigt.

Die als Anlage beigefügte tabellarische Form der Gebührenkalkulation ist dem Kontenrahmen nach NKF-Richtlinien angepasst. Dieses erleichtert die Ableitung der gebührenrelevanten Kosten aus dem Ergebnisplan des SEB.

              Bei vielen Kosten ist es nicht möglich, eine direkte Zuordnung auf die Kosten für die Schmutzwasser- bzw. Niederschlagswasserbeseitigung vorzunehmen.

              Als verursachungsgerechte Aufteilungsmöglichkeit bietet sich die Kanallänge je Kanalsystem an.

Die gesamte Kanallänge beträgt zurzeit 217.637,41 m.

              Davon entfallen auf

- reine Regenwasserkanäle 17.712,18 m
- reine Schmutzwasserkanäle 14.409,80 m
- Mischwasserkanäle 185.515,43 m

              Mischwasserkanäle dienen sowohl zur Aufnahme von Niederschlagswasser als auch von Schmutzwasser, so dass die Länge des Mischwassersystems je zur Hälfte auf Niederschlags- bzw. Schmutzwasserkanäle aufgeteilt wird.


Somit ergibt sich eine fiktive Länge

- der Niederschlagswasserkanäle von 110.469,90 m   = 50,76 %,
- der Schmutzwasserkanäle von 107.167,51 m   = 49,24 %.

Alle Unterhaltungskosten, die in der nachfolgenden Bedarfsermittlung nicht eindeutig zugeordnet werden können, werden im Verhältnis 50,76 % für Niederschlagswasser und 49,24 % für Schmutzwasser aufgeteilt.

Die kalkulatorischen Kosten für Mischwasserkanäle (Abschreibungen und Zinsen) werden nach einem Verhältnis 53,68 % für Schmutzwasser und 46,32 % für Niederschlagswasser aufgeteilt. Dieses Verhältnis wurde ermittelt anhand von drei repräsentativen Baumaßnahmen mit Mischwassersystem, bei denen unterstellt wurde, dass ein Trennsystem verlegt wurde.


Ermittlung der Erlöse und Kosten

5.1 Kostenerstattungen und -umlagen 300.000,00 €

Es ist davon auszugehen, dass der Bergbau sich an den Unterhaltungskosten für funktionsgestörte Kanäle sowie für Pumpwerke mit einem Betrag von 280.000,00 € beteiligt. Des Weiteren werden Erlöse in der Höhe von 20.000,00 € erwartet für Arbeiten, die das Personal des SEB für die Stadt erbringt.

5.2 Sonstige ordentliche Erträge 96.259,00 €

Hierbei handelt es sich um die Gewinne aus dem Jahr 2009.

5.3 Aktivierte Eigenleistungen 367.077,00 €

Da der Stadtbetrieb Entwässerung mit Personal ausgestattet ist, das nicht nur im Rahmen der laufenden Unterhaltung des Kanalnetzes tätig ist, sondern auch die Planung und Bauleitung der Baumaßnahmen übernimmt, sind die Personalkostenanteile zuzüglich eines pauschalen Fertigungsgemeinkostenzuschlages in der Kalkulation Gebühren mindernd zu berücksichtigen.

 

5.4  Summe ordentliche Erträge 763.336,00 €
(Summe 5. 1 bis 5.3)

 

5.5 Personalaufwendungen 581.584,00 €

Hierbei handelt es sich um die Personalkosten der im SEB tätigen Mitarbeiter abzüglich der Personalkostenanteile, die anderen Gebühren (Klärschlamm) zuzuordnen sind. Als Berechnungsgrundlage dienen die voraussichtlichen Personalkosten 2012.

5.6 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 6.448.768,00 €

Der Gesamtbetrag setzt sich zusammen aus

§         Kosten für die Kanalunterhaltung 873.500,00 €

Unterhaltung der Sonderbauwerke, Kanalreinigung,
notwendige TV-Inspektionen sowie sonst. technische
Kleinteile

§         Kostenerstattungen an die Stadt 294.865,00 €



Davon entfallen auf

o       Personalleistungen im Rathaus (Erstellen der Bescheide,
Einziehung, Entwässerungsgebühren etc. sowie Einsatz-
leitung der beschäftigten Mitarbeiter des SEB durch den
Baubetriebshof)
            220.214,00 €

o       Sachkosten für die Inanspruchnahme von z. B.
Reinigungsleistungen, Heizkosten der mit der
Abwasserbeseitigung beschäftigten Mitarbeiter
(Querschnittsämter sowie Personal SEB)
            49.651,00 €

o       Inanspruchnahme von Baubetriebshofleistungen
für die Instandsetzung und Pflege der Außenanlagen
an den Bauwerken des SEB
            25.000,00 €

 

§         Sonstiger betrieblicher Aufwand 111.100,00 €

Hierunter fallen z. B. Strom- und Wasserkosten für die
Pumpwerke (30.000,00 €), Kosten für die Wartungsver-
träge (61.500,00 €) sowie geringe Kosten für Archivierung
sowie Haltung und Reparaturen des Kfz. (19.600,00 €).

§         Lippeverbandsumlage 5.037.109,00 €

Die Aufteilung auf die unterschiedlichen Kostenträger ist
der Anlage 3 zu entnehmen.

§         Abwasserabgabe 132.194,00 €

Auch hier ist die Aufteilung der Anlage 3 zu entnehmen.

 

5.7 Kalkulatorische Abschreibungen 3.999.046,00 €

Es ergeben sich folgende Abschreibungsbeträge auf Basis der Wiederbeschaffungskosten:

 

- Schmutzwasserkanäle 215.905,00 €
- Niederschlagswasserkanäle 312.141,00 €
- Mischwasserkanäle 3.429.000,00 €

Der Betrag für die Mischwasserkanäle wird nach dem Verhältnis von Neubaumaßnahmen (s. o.) aufgeteilt, ebenso wie die Abschreibungen für sonstiges technisches Gerät (12.000,00 €) und für das Kfz (20.000,00 €). Insgesamt ergeben sich nach der Aufteilung Kosten für die Beseitigung von



- Schmutzwasser in Höhe von 2.073.770,00 €
- Niederschlagswasser in Höhe von 1.915.276,00 €

Für die Verwaltung (Büroeinrichtung, Software) des Stadtbetriebes werden Abschreibungen in Höhe von 10.000,00 € erwartet.

5.8 Sonstige ordentliche Aufwendungen        570.247,00 €
Diese sind aufzuteilen in

 

-   Kosten für Gutachter, Beratung und
Jahresabschlussprüfung 284.000,00 €

-   Sonstige Kosten 117.300,00 €

Hierunter sind zusammengefasst Kosten für z. B. Fortbildung, Fahrtkosten, Mieten, Leasing, Gestattungsverträge, Büromaterial etc.

- Verlustvortrag 2009 168.947,00 €

5.9 Sonstige ordentliche Aufwendungen 11.599.644,00 €
(Summe 5.5 bis 5.8)

5.10 Kosten der laufenden Verwaltungstätigkeit 10.836.308,00 €
(Summe 5.9 ./. 5.4)

5.11  Kalkulatorische Zinsen       4.145.698,00 €

Das durchschnittlich gebundene Kapital ermittelt sich als Restbuchwert auf Basis der Anschaffungs- und Herstellungskosten abzüglich des Restbuchwertes des Abzugskapitals.

              Als durchschnittlich zu verzinsendes gebundenes Kapital verbleiben die Restbuchwerte

- für Mischwasserentsorgung 57.125.855,00 € 84,06 %
- für Schmutzwasserentsorgung 4.261.670,00 €  9,63 %
- für Niederschlagswasserentsorgung 6.546.732,00 €  6,27 %
- für Verwaltung  ____28.000,00 € 0,04 %
gesamt 67.962.257,00 €

Als kalkulatorischer Zinssatz werden 6,1 % berechnet.

              Der o. g. Zinsbetrag wird nach den dargestellten Prozentzahlen auf die unterschiedlichen Entsorgungsanlagen aufgeteilt. Der sich für die Mischwasserentsorgung ergebende Zinsbetrag wird im Verhältnis der Neubaukosten auf Schmutz- und Niederschlagswasser verteilt.

5.12 Gesamtkosten  14.982.005,00 €


5.13 Kostenstellenumlage     539.444,00 €

Die unter Verwaltung ausgewiesenen Kosten werden mit Hilfe eines Schlüssels auf die unterschiedlichen Gebührenarten verteilt. Als Grundlage werden die Veranlagungen am Jahresanfang herangezogen.

5.14  Öffentlicher Anteil         1.965.438,00 €

Die o. a. Kosten enthalten auch die Kosten für die Beseitigung des Niederschlagswassers von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen, die nicht durch die gebührenpflichtigen Grundstückseigentümer auszugleichen, sondern dem städtischen Haushalt zuzuordnen sind.

              Der Prozentsatz des Abzugsbetrages für den öffentlichen Anteil ergibt sich aus § 4 Abs. 4 der Satzung und ist anzuwenden auf die Kosten für Niederschlagsentwässerung (Lippeverband und Kanalbetrieb), bereinigt um die Gewinn- und Verlustvorträge.

5.15 Durch Gebühren zu deckende Kosten     13.016.568,00 €


6. Ermittlung der zu berücksichtigenden Abwassermengen bzw. bebauten und

              befestigten Flächen

6.1 Schmutzwasser

 

6.1.1 Abwassermengen, die über die städtische Kanalisation entsorgt werden und für die die Gebührenpflichtigen nicht vom Lippeverband zu Verbandslasten herangezogen werden
(Gebühr gemäß § 3 Abs. 8 a) der Satzung)                                   2.268.467 cbm

6.1.2      Abwassermengen, die über die städtische Kanalisation entsorgt werden und für die die Gebührenpflichtigen vom Lippeverband zu Verbandslasten herangezogen werden
(Gebühr gemäß § 3 Abs. 8 b) der Satzung)                             5.709 cbm

6.1.3 Abwassermengen, die über Anlagen und Einrichtungen des Lippeverbandes entsorgt werden und für die die Gebührenpflichtigen nicht vom Lippeverband gesondert zu Verbandslasten herangezogen werden
(Gebühr gemäß § 3 Abs. 8 c) der Satzung)           37.753 cbm

              

6.2              Niederschlagswasser

6.2.1 Bebaute und befestigte Flächen, von denen Niederschlagswasser über die städtische Kanalisation entsorgt wird und für die die Gebührenpflichtigen nicht vom Lippeverband zu Verbandslasten herangezogen werden
(Gebühr gemäß § 4 Abs. 5 a) der Satzung)                           2.746.537 qm

 

6.2.2 Bebaute und befestigte Flächen, von denen Niederschlagswasser über die städtische Kanalisation entsorgt wird und für die die Gebührenpflichtigen gesondert vom Lippeverband zu Verbandslasten herangezogen werden
(Gebühr gemäß § 4 Abs. 5 b) der Satzung)               24.652 qm

6.2.3 Bebaute und befestigte Flächen, von denen Niederschlagswasser über Anlagen und Einrichtungen des Lippeverbandes entsorgt werden und für die die Gebührenpflichtigen nicht vom Lippeverband gesondert zu Verbandslasten herangezogen werden
(Gebühr gemäß § 4 Abs. 5 c) der Satzung)                  26.151 qm

6.2.4 Öffentliche Straßen, Wege und Plätze
(§ 4 Abs. 4 der Satzung)                        1.261.210 qm

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 3 Anlagen

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

Mecklenbrauck

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Marquardt

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Gläser

Sichtvermerk StA 30

 

 

 

 

Roreger