Betreff
Satzung der Stadt Bergkamen zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61 a Abs. 3 bis 7 Landeswassergesetz vom 16.03.2010
Vorlage
10/0745
Aktenzeichen
66 bdt-na
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Satzung der Stadt Bergkamen zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61 a Abs. 3 bis 7 Landeswassergesetz vom 16.03.2010, die der Erstschrift der Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

 

Sachdarstellung:

 

 

Die Stadt Bergkamen hat von ihrer Möglichkeit, einen späteren bzw. früheren Zeitpunkt für die Durchführung der Dichtheitsprüfung zu bestimmen, Gebrauch gemacht.

 

Die Überprüfung des öffentlichen Kanals (gemäß SüwV Kan) ist mit der Prüfung der privaten Abwasserleitung zusammengelegt worden. Dies hat den Vorteil, dass für den Bürger nachvollziehbar wird, dass für die öffentlichen und privaten Abwasserleitungen die gleichen Maßstäbe gelten.

 

Gemäß SüwV Kan hat der Betreiber eines Kanalisationsnetzes sein Netz auf Zustand und Funktionsfähigkeit selbst zu überwachen. Er hat z. B. jährlich mind. 5 % der Kanäle, das gesamte Netz aber innerhalb von 15 Jahren, zu untersuchen. Die Ersterfassung des Netzes ist im Jahre 2007/2008 abgeschlossen worden. Das heißt, dass spätestens bis zum 31.12.2023 das Netz erneut zu untersuchen ist.

 

Die Bezirksregierung Arnsberg toleriert die Untersuchung des öffentlichen Kanalnetzes in den Jahren 2008 bis 2012 auszusetzen. Anschließend, ab dem 01.01.2013, soll dann das Stadtgebiet Bergkamen gebietsweise gemäß der SüwV Kan erneut überprüft werden.

Die bisherige Durchführungsfrist für die Dichtheitsprüfung für alle Bergkamener Anschlussnehmer war der 31.12.2015.

 

Gemäß § 61 a LWG NRW können vom Jahr 2015 abweichende Fristen festgesetzt werden, wenn die Gemeinde für abgegrenzte Teile ihres Gebietes die öffentliche Kanalisation im Rahmen der Selbstüberwachung nach § 61 LWG NRW überprüft.

Genau diese Vorgehensweise soll zukünftig in Bergkamen praktiziert werden.

 

Der letzte Termin zur Überprüfung des städtischen Kanalnetzes ist somit der 31.12.2023. Dies hat zur Folge, dass es in Bergkamen zwei Gebiete gibt, die gegenüber dem ursprünglichen 31.12.2015 auf den 31.12.2013 bzw. 31.12.2014 vorgezogen werden müssen.

 

Die entsprechende Gebietseinteilung ist Bestandteil der beigefügten Satzung der Stadt Bergkamen zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61 a Abs. 3 bis 7 Landeswassergesetz NRW.

 

Der Nachweis der Dichtheitsprüfung im Stadtgebiet Bergkamen erfolgt durch die vom MKUNLV erarbeitete Musterdichtheitsbescheinigung. Eine einheitliche Form der Bescheinigung erleichtert die Handhabung durch die betroffenen Bürgerinnen und Bürger, die prüfenden Sachkundigen sowie durch die Kommunen.

 

 

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlagen

 

Die Betriebsleitung des SEB

 

 

 

 

Mecklenbrauck

Betriebsleiter

 

 

Vertreter der Betriebsleitung

 

 

 

 

Staschat

Sichtvermerk StA 30

 

 

 

 

Roreger