Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die als Anlage der Erstschrift dieser Niederschrift beigefügte 1. Änderung zur Satzung über die Entleerung von Grundstücksentwässerungsanlagen.
Sachdarstellung:
I.
Allgemeines
Im Landeswassergesetz ist geregelt, dass die Gemeinden die Pflicht haben, das auf ihrem Gebiet anfallende Abwasser zu beseitigen. Die Verpflichtung der Gemeinden zur Abwasserbeseitigung umfasst insbesondere auch das Einsammeln und Abfahren des in Kleinkläranlagen anfallenden Schlamms und dessen Aufbereitung für eine ordnungsgemäße Verwertung oder Beseitigung.
Die stark angestiegenen Betriebs- und Energiekosten der bisher tätigen Firma sowie der Anstieg der Personalkosten ergibt auf der Grundlage des Angebotes vom 09.09.2009 eine Preissteigerung von 15,70 € auf 17,20 € pro Kubikmeter. Die Gesamtabfuhrkosten für 2012 betragen insgesamt 13.177,47 €.
Unter Berücksichtigung der übrigen Kosten ergibt sich aufgrund der nachfolgenden Gebührenbedarfsermittlung ein Gebührensatz von 101,57 €/m³
II.
Gebührenbedarfsermittlung
1. Kosten der Grubenentleerung
Entsorgungskosten gem. Festpreisvereinbarung 13.177,47 €
2. Personalkosten
Anteilige Personalkosten (10 %) eines Mitarbeiters
des SEB, welcher mit der Organisation der Grubenent-
leerung und der Klärschlammbeseitigung betraut ist. 8.394,00 €
3. Kosten eines Büroarbeitsplatzes
Lt. Empfehlung der KGST, Nr. 4/2011 KGST, sind für einen
Arbeitsplatz mit Technikunterstützung Kosten von
9.700,00 € jährlich anzusetzen:
10 % von 9.700,00 €/à 970,00 €
4. Sachkosten und von anderen Ämtern bezogene Leistungen
Lt. Empfehlung des KGST, Nr. 4/2011 KGST, sind
20 % der Personalkosten als Zuschlag für Sachkosten
und für von anderen Ämtern bezogene Leistungen
anzusetzen:
20 % von 8.394,00 € 1.678,80 €
5. Entsorgungskosten Lippeverband
Der aus den Kleinkläranlagen abgepumpte Klärschlamm
wird durch das Entsorgungsunternehmen den Kläranlagen
des Lippeverbandes zugeführt. Die Kosten hierfür sind in
der Lippeverbandsumlage enthalten. 6.250,00 €
III. Gebührenkalkulation
1. Grubenentleerung 13.177,47 €
2. Personalkosten 8.394,00 €
3. Büroarbeitsplatz 970,00 €
4. Sachkosten 1.678,80 €
5. Lippeverband 6.250,00
€
30.470,27 €
30.470,27
€ : 300 m³ = 101,57 €/m³
Die 300 m³ Klärschlamm sind ein Durchschnittswert aus den Jahren 2010 bis 2011 und für 2012 hochgerechnet.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 2 Anlagen
Die Betriebsleitung des SEB: Mecklenbrauck |
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Sachbearbeiter Groß |
Sichtvermerk StA 30 |
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