Betreff
Erlass einer Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2012 für die Stadt Bergkamen
Vorlage
10/0724
Aktenzeichen
zs-bs
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer der Stadt Bergkamen in der Form, wie sie als Anlage 1 beigefügt ist.

 

Sachdarstellung:

 

 

1.       Nach den Bestimmungen des Gewerbesteuergesetzes und des Grundsteuergesetzes sind die Hebesätze jährlich durch die hebeberechtigten Kommunen festzusetzen. Die Hebesätze werden deklaratorisch auch in der Haushaltssatzung des jeweiligen Jahres genannt.

Der hiesige Gewerbesteuersatz beläuft sich seit dem 01.01.2002 auf 450 %. Die Entwicklung des Gewerbesteueraufkommens stellt sich wie folgt dar:

 

 

Entwicklung der Gewerbesteuer

- Jahresrechnungsergebnisse -

        Jahr

Hebesatz

v. H.

Istbetrag

in T€

        2000

430

26.741

        2001

430

13.072

        2002

450

14.205

        2003

450

14.990

        2004

450

18.120

        2005

450

  4.974

        2006

450

18.112

        2007

450

11.875

        2008

450

12.569

        2009

450

  8.893

        2010

450

11.815

        2011 (Ansatz)

450

12.000

        2012 (Ansatz)

470

14.036

        2013 (Ansatz)

470

16.255

 

                                               

Voraussichtliche Entwicklung der Gewerbesteuer

in den Jahren 2014 bis 2016

        Jahr

Aufkommen

in T€

Veränderung

gegenüber Vorjahr

        2014

16.986

         +  4,5 %

        2015

17.666

         +  4,0 %

        2016

18.567

         +  5,1 %  *)

 

            *) Mittelwert der letzten 10 Jahre gemäß § 76 Abs. 2 GO NRW

 

2.       Laut beschlossenem und von der Kommunalaufsicht am 06.04.2010 genehmigtem Haushaltssicherungskonzept, lfd. Nr. 3, ist zum 01.01.2012 aus Gründen der Haushaltskonsolidierung eine Erhöhung des Hebesatzes auf 470 % vorgesehen. Die prozentuale Steigerung gegenüber 2002 beträgt 4,44 % und liegt damit erheblich unter der Inflationsrate. Aufgrund der Erhöhung sind Mehreinnahmen in Höhe von voraussichtlich 600.000 € zu erwarten.

3.       Im Rahmen eines strukturellen Vergleichs ist ersichtlich, dass auf zwei Gewerbebetriebe (je eine AG und eine GmbH) ein Anteil am Gewerbesteuervolumen in Höhe von 50,68 % entfällt. Auf weitere acht Steuerpflichtige entfällt ein Anteil in Höhe von 24,55 % am Gewerbesteueraufkommen. Die Gesamtzahl der Gewerbesteuerpflichtigen beläuft sich auf 1.294; somit ist ersichtlich, dass lediglich 10 Steuerpflichtige 75 % der Gewerbesteuereinnahmen erbringen. In der Mehrzahl handelt es sich um Kapitalgesellschaften (AG und GmbH). Diese können einen Teil der zu zahlenden Gewerbesteuer mit anderen Steuerarten verrechnen. Die als Anlage 2 beigefügte Musterberechnung gibt z. B. darüber Auskunft, dass ein Anteilseigner an einer Kapitalgesellschaft mit einem unterstellten Gewinn von 300.000 € bei der vorgeschlagenen Hebesatzänderung anstelle von 155.812,50 € eine Ausschüttung von 154.237,50 € erhält.

4.       Bei der Finanzplanung ab dem Jahr 2012 wurde bisher von den Städten und Gemeinden wie auch von den kommunalen Spitzenverbänden davon ausgegangen, dass die von Unternehmensseite, einigen Verbänden der Industrie und einer Partei des Deutschen Bundestages vorgeschlagene Abschaffung der Gewerbesteuer nicht erfolgt. Es wurde vielmehr erwartet, dass die vom Bund eingesetzte Gemeindefinanzkommission der Bundesregierung  mindestens eine Stärkung der Gewerbesteuer durch Ausweitung auf die freien Berufe vorschlagen würde, wie dies bereits bis 1937 der Fall war. Die kommunalen Einnahmen aus dem Gewerbesteueraufkommen hätten sich nicht nur unerheblich erhöht, sondern auch aufgrund geringerer Konjunkturschwankungen in diesem Bereich deutlich stabilisiert und zuverlässiger kalkulierbar gemacht. Anlässlich der Abschlusssitzung der Gemeindefinanzkommission am 15.06.2011 in Berlin wurde aber vom Bundesfinanzminister mitgeteilt, dass er hierfür in der Kommission keine Mehrheit finden konnte und deshalb der Bundesregierung keine Änderungen des Gewerbesteuerrechts vorgeschlagen  werde.

5.       Die vorgesehene Hebesatzanhebung auf 470 % führt nicht zu einer höheren Finanzkraft im Rahmen der Berechnung der Schlüsselzuweisungen. Der zu erwartende Mehrertrag in Höhe von ca. 600.000 € verbleibt in voller Höhe bei der Stadt Bergkamen.

Ein interkommunaler Vergleich auf Kreisebene bezüglich der Gewerbesteuerhebesätze stellt sich wie folgt dar:

 

Kommune

2011

2012

Bergkamen

450 %

            470 %

Bönen

465 %

            465 %

Fröndenberg

440 %

            440 %

Holzwickede

445 %

            445 %

Kamen

460 %

            470 %

Lünen

470 %

            470 %

Schwerte

470 %

            470 %

Selm

440 %

            440 %

Unna

450 %

            450 %  *)

Werne

445 %

            445 %

 

            *) Eine Erhöhung wird derzeit diskutiert.

 

6.       Seit dem 01.01.2010 beläuft sich der Hebesatz für die Grundsteuer A auf 280 % und für die Grundsteuer B auf 435 %. Eine Veränderung dieser Hebesätze zum 01.01.2012 wird nicht vorgeschlagen.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 2 Anlagen

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Mecklenbrauck

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Marquardt

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Zschau

Sichtvermerk StA 30

 

 

 

 

Roreger