Betreff
Dienstanweisung über die Zuständigkeit bei Durchführung von Stundung, Niederschlagung u. Erlass von Forderungen der Stadt Bergkamen
Dienstanweisung für die Erhebung von Verwaltungsgebühren durch Verwendung des ADV-Verfahrens "Barer Zahlungsverkehr"
Vorlage
10/0706
Aktenzeichen
sey/ko
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt die o.g. Dienstanweisungen der Stadt Bergkamen vom 01.10.2011, Drucksache Nr.: 10/0706, zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung:

 

Durch die Einführung des kaufmännischen Buchungssystems in der Kommunalverwaltung (NKF) zum 01.01.2007 sind neue gesetzliche Bestimmungen in Kraft getreten bzw. zu beachten. Daher ist es notwendig geworden, die betroffenen Dienstanweisungen zu überarbeiten bzw. anzupassen.

Gem. § 31 Abs. 1 GemHVO ist die ordnungsgemäße Erledigung der Aufgaben der Finanzbuchhaltung unter besonderer Berücksichtigung des Umgangs mit Zahlungsmitteln sowie die Verwahrung und Verwaltung von Wertgegenständen sicherzustellen, sie sind vom Bürgermeister in näheren Vorschriften unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten zu erlassen.

Daher müssen unter anderem die bisherige Dienstanweisung für die Erhebung von Verwaltungsgebühren durch Verwendung des ADV-Verfahrens „Barer Zahlungsverkehr“ vom 23.10.2001 und die Dienstanweisung über die Zuständigkeit bei Durchführung von Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forderungen der Stadt Bergkamen vom 01.07.2006 außer Kraft gesetzt werden und durch neue Dienstanweisungen ersetzt werden.   

Gemäß § 31 Abs. 1 Satz 3 GmHVO NRW sind die Dienstanweisung über die Zuständigkeit bei Durchführung von Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forderungen der Stadt Bergkamen (Anlage 1) und die Dienstanweisung für die Erhebung von Verwaltungsgebühren durch Verwendung des ADV-Verfahrens „Barer Zahlungsverkehr“ dem Rat der Stadt Bergkamen (Anlage 2) zur Kenntnis zu geben, da es sich bei den Aufgaben um gewichtige Aufgaben handelt.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 2 Anlagen

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

 

Schäfer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Turk

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Seyffert