Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Stadt Bergkamen schließt sich der Empfehlung des Aufsichtsrates der GSW vom
20.09.2011 an und stimmt zu, dass die Vertreter in der
Gesellschafterversammlung der GSW beschließen:
1.
Die GSW
Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen-Bönen-Bergkamen (GSW) beabsichtigt, zwei
Onshore Windparkbeteiligungsgesellschaften zu erwerben.
2.
Die GSW
schließt zum Erwerb der folgenden Gesellschaften zu 2.1 und 2.2 zwei Kauf- und
Übertragungsverträge zum Erwerb der jeweiligen Kommanditanteile in Höhe von
insgesamt 1.100.000 € (580.000 € für 2.1 und 520.000 € für 2.2) ab und
beteiligt sich
2.1
als
Kommanditistin mit einem Kommanditkapital in Höhe von 2.000 € an der
„Windenergie Bergtheim GmbH & Co. KG“,
2.2
als
Kommanditistin mit einem Kommanditkapital in Höhe von 2.000 € an der
Windenergie Hardheim Angelterbusch GmbH & Co. KG“,
2.3
als
Komplementärin mit einem Stammkapital in Höhe von bis zu 100.000 € an der neu
zu gründenden „GSW Beteiligungsverwaltungsgesellschaft mbH“ – oder einer
ähnlichen Firmierung – der jeweiligen KG zu 2.1 und 2.2.
3.
Die GSW
beteiligt sich nach Durchführung einer Kapitalerhöhung
3.1
als
Kommanditistin mit einem Kommanditkapital in Höhe von bis zu 5.000.000 € für
einen Leistungsanteil von 6 MW an der „Windenergie Bergtheim GmbH & Co.
KG“,
3.2
als
Kommanditistin mit einem Kommanditkapital in Höhe von bis zu 2.800.000 € für
einen Leistungsanteil von 4,6 MW an der „Windenergie Hardheim Angelterbusch
GmbH & Co. KG“.
4.
Gemäß den
Gesellschaftsverträgen der jeweiligen Gesellschaften bestellt die
Gesellschafterin die Geschäftsführer.
Die Gesellschafterversammlungen bestehen aus jeweils 5 Mitgliedern. Für die GSW
sind dies die Mitglieder des Präsidiums der GSW. Die Einzelheiten regelt der
Aufsichtsrat der GSW.
5.
Beschlüsse
der Gesellschafterversammlungen der jeweiligen Gesellschaften bedürfen der
Zustimmung des Aufsichtsrates der GSW.
6.
Die
Geschäftsführung der GSW wird weiter ermächtigt, alle zur Umsetzung der
vorstehenden Beschlüsse erforderlichen Maßnahmen und Rechtshandlungen
vorzunehmen.
Sachdarstellung:
Die GSW
Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen-Bönen-Bergkamen (GSW) strebt den Erwerb von
zwei Onshore Windparkprojekten an. Der Erwerbsvorgang ist mit dem Kauf von zwei
Kommanditgesellschaften verbunden. Des Weiteren soll eine
Beteiligungsverwaltungsgesellschaft für die beiden Kommanditgesellschaften
gegründet werden.
In der
Sitzung des Aufsichtsrates der GSW am 20.09.2011 hat der Aufsichtsrat der GSW
seine Zustimmung erteilt und eine Beschlussfassung an die
Gesellschafterversammlung ausgesprochen (Anlage
1: Protokollauszug).
Zur
Begründung wird inhaltlich auf den Auszug aus der Beschlussvorlage für den
Aufsichtsrat verwiesen (Anlage 2:
Vorlage Aufsichtsrat mit 3 Anlagen:
1.
Entwurf des
Gesellschaftsvertrages der Windenergie Bergtheim GmbH & Co. KG,
2.
Entwurf des
Gesellschaftsvertrags der Windenergie Hardheim Angelterbusch GmbH & Co. KG,
3.
Entwurf des
Gesellschaftsvertrages der neu zu gründenden „GSW
Beteiligungsverwaltungsgesellschaft mbH“).
Wie mit
der Geschäftsführung und den Verwaltungsleitungen der drei
Gesellschafterkommunen der GSW vereinbart, wird den Räten Gelegenheit zur
Beratung und Beschlussfassung gegeben.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
2 Anlagen
Der
Bürgermeister In
Vertretung Mecklenbrauck Erster
Beigeordneter und Stadtkämmerer |
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Amtsleiter Marquardt |
Sachbearbeiterin Mölle |
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