06.36.02.5331 Soziale Leistungen an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen in Höhe von 170.000,00 €
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die Leistung erheblicher überplanmäßiger Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 83 GO NRW im Budget 2/51 Produkt 2 – Tagespflege bei der Buchungsstelle
- 06.36.02.5331 Soziale Leistungen an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen in
Höhe von 170.000,00 €.
Das Erfordernis einer notwendigen Deckung gem. § 83 Abs. 1 GO NRW kann bei den in der Sachdarstellung genannten Pflichtaufgaben zurzeit nicht erfüllt werden. Die zeitlliche und sachliche Unabweisbarkeit ergibt sich aus der Vorlage.
Sachdarstellung:
Die Stadt Bergkamen ist gem. § 2 Abs. 2 Nr. 3 i. V. m. §§ 27 - 25. Sozialgesetzbuch VIII verpflichtet, ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot in Tageseinrichtungen und in Tagespflege vorzuhalten. Eltern, deren Kinder drei Jahre alt sind, haben bereits heute einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz, für Kinder unter drei Jahren soll der Rechtsanspruch ab 01.08.2013 gelten.
Das seit dem 01.08.2008 geltende Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) stellt die Betreuung von Kindern in Tagespflege der Betreuung in Kindertageseinrichtungen gleich.
In Bergkamen sind die Aufgaben der Tagespflege dem Verein für familiäre Kindertagesbetreuung übertragen worden, der in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt die Überprüfung und Qualifizierung der Tagesmütter und die Vermittlung der Kinder übernommen hat.
Durch kontinuierlich gestiegene Fallzahlen und einen erhöhten Personalaufwand beim Verein für familiäre Kindertagesbetreuung sind die Kosten in der Tagespflege insgesamt deutlich angestiegen. Die Zahl der jährlich zu vermittelnden und zu betreuenden Tagespflegeverhältnisse hat sich von 93 Fällen in 2006 auf jährlich 200 Fälle im Jahr 2010 mehr als verdoppelt. Im laufenden Jahr wurden bis Ende August bereits 185 Kinder betreut, so dass auch 2011 mit über 200 Tagespflegeverhältnissen zu rechnen ist.
Dem Jugendamt wurden bei der Aufstellung des Haushalts-/Budgetplans 2011 für das Produkt 2 (Tagespflege) 550.000,00 € zur Verfügung gestellt. Grundlage für die Mittelanmeldung des Jugendamts waren die Betreuungszahlen Mitte 2009, die noch bei rund 150 Tagespflegeverhältnissen lagen.
Aufgrund gestiegener Betreuungszahlen und der damit verbundenen personellen Mehraufwendungen beim Verein für familiäre Kindertagesbetreuung werden die bereitgestellten Haushaltsmittel bereits Ende September 2011 vollständig verausgabt sein. Um die Rechnungen für die Leistungsperiode 2011 begleichen zu können, sind zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 170.000,00 € notwendig.
Nach einer aktuellen Hochrechnung vom 13.09.2011 werden zusätzliche Haushaltsmittel von 170.000,00 € benötigt. Mehreinnahmen bei den Elternbeiträgen werden nicht erwartet, die eingeplanten 80.000,00 € Elternbeitragsaufkommen dürften knapp erreicht werden.
Jahreskosten für den Verein zur Bearbeitung von ca. 150 Fällen mit 1.586 Fachleistungsstunden
Kosten pro Fachleistungsstunde 40,11€
Gesamtkosten
im Jahr 70.000,-- €
Kosten für die Versicherungsbeiträge, monatlich ca. 2.400,-- €
Gesamtkosten im Jahr 28.800,-- €
Kosten für die Tagspflegeperson monatlich 44.833,-- €
Gesamtkosten im Jahr 538.000,-- € 720.000,-- €
Abzüglich zur Verfügung stehender Haushaltsmittel 550.000,-- €
Mehraufwendungen = 170.000,-- €
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Die notwendigen Mehraufwendungen können nicht innerhalb des Jugendamtbudgets ausgeglichen werden. Da auch keine wesentlichen Mehrerträge in diesem Jahr zu erwarten sind, müssen die Haushaltsmittel überplanmäßig bereitgestellt werden.
Gem. § 83 Abs. 1 GO NRW ist eine überplanmäßige
Aufwendung nur zulässig, wenn eine Deckung der Aufwendungen im lfd.
Haushaltsjahr gegeben ist. Wenn die Aufwendungen - wie im vorliegenden Fall - erheblich sind, ist der Kämmerer
verpflichtet, die vorherige Zustimmung des Rates einzuholen.
Eine Deckung ist im Budget des Jugendamtes und im
Budgetbereich 2 nicht vorhanden. Die überplanmäßige Aufwendung ohne Deckung ist
in jeder Hinsicht unumgänglich und zur Erfüllung einer Pflichtaufgabe
erforderlich. Die noch zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel reichen nicht
aus, um die noch ausstehenden Zahlungen für die Monate Oktober bis Dezember
2011 leisten zu können.
Das Erfordernis einer notwendigen Deckung gem. § 83 Abs. 1 GO NRW kann bei den genannten Pflichtaufgaben zurzeit nicht erfüllt werden.
Kostendarstellung: |
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Kosten: |
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06.36.02.5331 Soz. Leistungen an
natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen in Höhe von 170.000,00 € |
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Deckungsvorschlag: |
Anfrage Korruptionsregister gem. § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz negativ |
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister In Vertretung Mecklenbrauck I. Beigeordneter |
Mitunterzeichnung In Vertretung Wenske Beigeordneter |
Amtsleiter Kriegs |
Sachbearbeiter Harder |
Sichtvermerk StA 20 Marquardt |