Beschlussvorschlag:
Der
Betriebsausschuss nimmt die Vorlage Drucksache Nr. 10/0677 zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Mit der Änderung
des Landeswassergesetzes NRW im Dezember 2007 wurde die bereits bestehende
Regelung zur Dichtheitsprüfung privater Abwasseranlagen aus der Landesbauordnung
in das Landeswassergesetz NRW übernommen. Durch Ministerialerlass aus Oktober
2010 würden der Handlungsspielraum, aber auch die Pflichten der Kommunen
deutlich erweitert. Die Pflichten betreffen sowohl die Umsetzung der
Dichtheitsprüfung als auch eine diesbezügliche Unterrichtung und Beratung der Grundstückseigentümer.
Der
Handlungsspielraum betrifft vor allem die Möglichkeit der Veränderung der
Fristen zur Dichtheitsprüfung.
Die Tätigkeit
der Stadt in Bezug auf die Abwasserleitungen auf den Privatgrundstücken
beschränkt sich auf das Einfordern und Verwalten der Dichtheitsprüfungen und
die gesetzlich vorgesehene Unterrichtung und Beratung der Bürger. Diese
Arbeiten bedeuten bereits einen erheblichen personellen und organisatorischen
Aufwand und müssen entsprechend geplant und vorbereitet werden. Durch eine
sinnvolle Umsetzung der gesetzlich vorgeschriebenen Unterrichtung kann
öffentlichkeitswirksam mit vertretbarem Aufwand viel erreicht werden. Hierfür
sollen in Bergkamen verschiedene Informationswege, wie Pressemitteilungen,
Internet oder Bürgerinformationen genutzt werden.
Die Beratung
soll bei der Stadt Bergkamen an entsprechenden Beraterplätzen und via Telefon
erfolgen. Eine Beratung auf den Privatgrundstücken ist nicht vorgesehen.
Hierdurch soll eine klare Abgrenzung von der gebührenrechtlich unzulässigen
Planung definiert werden, die ausschließlich Angelegenheit von
privatwirtschaftlichen Unternehmen ist.
Auf der
Grundlage der geplanten Umsetzung, die sich allein auf die gesetzlichen
Anforderungen beschränkt, wurde ein
durchschnittlicher Bedarf von zusätzlich mindestens 1,5 Mitarbeitern ermittelt.
Diese Mitarbeiter würden sich dann ganztags ausschließlich mit der Abwicklung
der Dichtheitsprüfung beschäftigen. Neueinstellungen sind im SEB allerdings
derzeit nicht geplant. Daher wird ein Teil dieses Bedarfs zukünftig durch
Auftragsvergabe extern abgedeckt.
Durch das
vorliegende Konzept hat SEB die im Gesetz eingeräumte Möglichkeit der Anpassung
der Fristen für die Dichtheitsprüfung aufgegriffen und äußerst bürgernah
umgesetzt.
Bei Nichtumsetzung
der gesetzlich eingeräumten Möglichkeiten verbleibt bei allen Anschlussnehmern
die gesetzliche Pflicht zur Durchführung der Dichtheitsprüfung bis zum Enddatum
31.12.2015.
Das vorliegende
Konzept hat deutliche Vorteile für unsere Anschlussnehmer, aber auch für den
SEB:
- Der zu erledigende Verwaltungs- und
Beratungsaufwand wird zeitlich entzerrt
- Für die aller meisten
Anschlussnehmer ergibt sich eine deutliche Verlängerung der einzuhaltenden
Fristen über das Jahr 2015 hinaus
- Die zeitliche Verschiebung generiert
Kosteneinsparungen sowohl im privaten, als auch im öffentlichen Bereich
(z. B. Schulgrundstücke / Kleingartenanlagen / Kindergärten, etc.)
Zu diesem Zweck
wurde das Stadtgebiet in insgesamt 11 Teilgebiete unterteilt, deren Abgrenzung
und Reihenfolge unter Berücksichtigung verschiedener Kriterien gewichtet und
herausgearbeitet wurde. Die Teilgebiete umfassen im Schnitt ca. 1.000
Grundstücke. Die Fristen wurden dementsprechend von 2013 bis 2023 gestaffelt.
Gebiets-Nr. |
Ortslagen |
Anzahl |
Anteil in % |
Ae |
Frist |
Gebiet
1 |
Oberaden-West |
625 |
5,65 |
101,78 |
2013 |
Gebiet
2 |
Oberaden-Ost |
1.258 |
11,36 |
192,57 |
2014 |
Gebiet
3 |
Oberaden-Nord |
790 |
7,14 |
132,80 |
2015 |
Gebiet
4 |
Weddinghofen-Nord |
716 |
6,47 |
87,20 |
2016 |
Gebiet
5 |
Weddinghofen-Süd |
994 |
8,98 |
139,19 |
2017 |
Gebiet
6 |
Bergkamen
– Mitte - Süd |
1.101 |
9,95 |
113,50 |
2018 |
Gebiet
7 |
Bergkamen-Mitte |
1.163 |
10,51 |
106,51 |
2019 |
Gebiet
8 |
Bergkamen
– Mitte - Nord |
1.483 |
13,40 |
192,15 |
2020 |
Gebiet
9 |
Overberge |
890 |
8,04 |
115,99 |
2021 |
Gebiet
10 |
Rünthe-Ost |
873 |
7,89 |
162,24 |
2022 |
Gebiet
11 |
Rünthe-West
/ Heil |
1.177 |
10,63 |
137,72 |
2023 |
|
SUMME |
11.070 |
100,00 |
1.481,65 |
|
Zusammenfassend
ist das erarbeitete Konzept durch folgende Eckpunkte gekennzeichnet:
1.
Fristen:
Abänderung der Fristen zur Dichtheitsprüfung in Verbindung mit der Untersuchung
der öffentlichen Kanäle nach SüwVKan auf den Zeitraum 2013 bis 2023
2.
Unterrichtung:
Öffentlichkeitsarbeit über Homepage, Pressemitteilungen, Flyer,
Informationsmaterial und Bürgerinformationen
3.
Beratung:
Grundberatung zur Dichtheitsprüfung durch geschulte Berater im Rathaus und via
Telefon
4.
Verwaltung:
Einfordern der Dichtheitsbescheinigungen und Verwaltung in einem
Grundstücksinformationssystem
5.
Minimierung
des Personalaufwandes
6.
Sanierung:
gestaffelte Sanierungsfristen in Abhängigkeit des Schadensbildes auf Nachweis
durch den Sachkundigen nach Zustimmung durch SEB
Zur Umsetzung
dieses Konzeptes bedarf es Änderungen in der Abwasserbeseitigungssatzung sowie
des Erlasses einer gesonderten Satzung zur Abänderung der Fristen für die
Dichtheitsprüfung.
Die
entsprechenden Satzungsbeschlüsse sind möglichst frühzeitig zu fassen, um
Planungs- und Rechtssicherheit für die Grundstückseigentümer zu erreichen.
Ebenso sind die
notwendigen organisatorischen Voraussetzungen frühzeitig zu schaffen, um eine
geordnete Abarbeitung von Beginn an zu ermöglichen.
Der SEB
beabsichtigt, die vorgenannten Satzungen bzw. Satzungsänderungen den
zuständigen Gremien noch in diesem Jahr zur Beratung und Beschlussfassung
vorzulegen.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Die
Betriebsleitung Mecklenbrauck Betriebsleiter |
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Vertreter
der Betriebsleitung Staschat |
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