Betreff
Konzept zur Umsetzung der Dichtheitsprüfung gemäß § 81 LWG NRW in Bergkamen
Vorlage
10/0677
Aktenzeichen
st-na
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Betriebsausschuss nimmt die Vorlage Drucksache Nr. 10/0677 zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung:

 

Mit der Änderung des Landeswassergesetzes NRW im Dezember 2007 wurde die bereits beste­hende Regelung zur Dichtheitsprüfung privater Abwasseranlagen aus der Landesbau­ordnung in das Landeswassergesetz NRW übernommen. Durch Ministerialerlass aus Oktober 2010 würden der Handlungsspielraum, aber auch die Pflichten der Kommunen deutlich erweitert. Die Pflichten betreffen sowohl die Umsetzung der Dichtheitsprüfung als auch eine diesbezügliche Unterrichtung und Beratung der Grund­stücks­eigentümer.

 

Der Handlungsspielraum betrifft vor allem die Möglichkeit der Veränderung der Fristen zur Dichtheitsprüfung.

 

Die Tätigkeit der Stadt in Bezug auf die Abwasserleitungen auf den Privatgrundstücken beschränkt sich auf das Einfordern und Verwalten der Dichtheitsprüfungen und die gesetzlich vorgesehene Unterrichtung und Beratung der Bürger. Diese Arbeiten bedeuten bereits einen erheblichen personellen und organisatorischen Aufwand und müssen entsprechend geplant und vorbereitet werden. Durch eine sinnvolle Umsetzung der gesetzlich vorgeschriebenen Unterrichtung kann öffentlich­keitswirksam mit vertretbarem Aufwand viel erreicht werden. Hierfür sollen in Bergkamen verschiedene Informationswege, wie Pressemitteilungen, Internet oder Bürger­informationen genutzt werden.

 

Die Beratung soll bei der Stadt Bergkamen an entsprechenden Beraterplätzen und via Telefon erfolgen. Eine Beratung auf den Privatgrundstücken ist nicht vorgesehen. Hierdurch soll eine klare Abgrenzung von der gebührenrechtlich unzulässigen Planung definiert werden, die ausschließlich Angelegenheit von privatwirtschaftlichen Unternehmen ist.

Auf der Grundlage der geplanten Umsetzung, die sich allein auf die gesetzlichen Anforderungen beschränkt,  wurde ein durchschnittlicher Bedarf von zusätzlich mindestens 1,5 Mitarbeitern ermittelt. Diese Mitarbeiter würden sich dann ganztags ausschließlich mit der Abwicklung der Dichtheitsprüfung beschäftigen. Neueinstellungen sind im SEB allerdings derzeit nicht geplant. Daher wird ein Teil dieses Bedarfs zukünftig durch Auftragsvergabe extern abgedeckt.

 

Durch das vorliegende Konzept hat SEB die im Gesetz eingeräumte Möglichkeit der Anpassung der Fristen für die Dichtheitsprüfung aufgegriffen und äußerst bürgernah umgesetzt.

 

Bei Nichtumsetzung der gesetzlich eingeräumten Möglichkeiten verbleibt bei allen Anschlussnehmern die gesetzliche Pflicht zur Durchführung der Dichtheitsprüfung bis zum Enddatum 31.12.2015.

 

Das vorliegende Konzept hat deutliche Vorteile für unsere Anschlussnehmer, aber auch für den SEB:

 

  • Der zu erledigende Verwaltungs- und Beratungs­aufwand wird zeitlich entzerrt

  • Für die aller meisten Anschlussnehmer ergibt sich eine deutliche Verlängerung der einzuhaltenden Fristen über das Jahr 2015 hinaus

  • Die zeitliche Verschiebung generiert Kosteneinsparungen sowohl im privaten, als auch im öffentlichen Bereich (z. B. Schulgrundstücke / Kleingartenanlagen / Kindergärten, etc.)

 

Zu diesem Zweck wurde das Stadtgebiet in insgesamt 11 Teilgebiete unterteilt, deren Abgrenzung und Reihenfolge unter Berücksichtigung verschiedener Kriterien gewichtet und herausgearbeitet wurde. Die Teilgebiete umfassen im Schnitt ca. 1.000 Grundstücke. Die Fristen wurden dementsprechend von 2013 bis 2023 gestaffelt.

 

Gebiets-Nr.

Ortslagen

Anzahl

Anteil in %

Ae

Frist

Gebiet 1

Oberaden-West

625

5,65

101,78

2013

Gebiet 2

Oberaden-Ost

1.258

11,36

192,57

2014

Gebiet 3

Oberaden-Nord

790

7,14

132,80

2015

Gebiet 4

Weddinghofen-Nord

716

6,47

87,20

2016

Gebiet 5

Weddinghofen-Süd

994

8,98

139,19

2017

Gebiet 6

Bergkamen – Mitte - Süd

1.101

9,95

113,50

2018

Gebiet 7

Bergkamen-Mitte

1.163

10,51

106,51

2019

Gebiet 8

Bergkamen – Mitte - Nord

1.483

13,40

192,15

2020

Gebiet 9

Overberge

890

8,04

115,99

2021

Gebiet 10

Rünthe-Ost

873

7,89

162,24

2022

Gebiet 11

Rünthe-West / Heil

1.177

10,63

137,72

2023

 

SUMME

11.070

100,00

1.481,65

 

 

 

 

Zusammenfassend ist das erarbeitete Konzept durch folgende Eckpunkte gekennzeichnet:

 

1.         Fristen: Abänderung der Fristen zur Dichtheitsprüfung in Verbindung mit der Untersuchung der öffentlichen Kanäle nach SüwVKan auf den Zeitraum 2013 bis 2023

2.         Unterrichtung: Öffentlichkeitsarbeit über Homepage, Pressemitteilungen, Flyer, Informationsmaterial und Bürgerinformationen

3.         Beratung: Grundberatung zur Dichtheitsprüfung durch geschulte Berater im Rathaus und via Telefon

4.         Verwaltung: Einfordern der Dichtheitsbescheinigungen und Verwaltung in einem Grundstücksinformationssystem

5.         Minimierung des Personalaufwandes

6.         Sanierung: gestaffelte Sanierungsfristen in Abhängigkeit des Schadensbildes auf Nachweis durch den Sachkundigen nach Zustimmung durch SEB

 

Zur Umsetzung dieses Konzeptes bedarf es Änderungen in der Abwasserbeseitigungs­satzung sowie des Erlasses einer gesonderten Satzung zur Abänderung der Fristen für die Dichtheits­prüfung.

 

Die entsprechenden Satzungsbeschlüsse sind möglichst frühzeitig zu fassen, um Planungs- und Rechtssicherheit für die Grundstückseigentümer zu erreichen.

 

Ebenso sind die notwendigen organisatori­schen Voraussetzungen frühzeitig zu schaffen, um eine geordnete Abarbeitung von Beginn an zu ermöglichen.

 

Der SEB beabsichtigt, die vorgenannten Satzungen bzw. Satzungsänderungen den zuständigen Gremien noch in diesem Jahr zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Die Betriebsleitung

 

 

 

 

Mecklenbrauck

Betriebsleiter

 

 

Vertreter der Betriebsleitung

 

 

 

 

Staschat