Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und
Finanzausschuss des Rates der Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage Drucksache Nr.
10/0662 zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Der Haupt- und
Finanzausschuss als Nachfolger des ehemaligen Ausschusses für Personal und
Kommunikationstechnologie erhält jährlich einen Überblick über die aktuelle
Personalsituation bei der Stadt Bergkamen.
Ziel dieser Personalanalyse ist die
Darstellung des zukünftigen Personalbedarfs, der in der Regel durch die
Einstellung von Auszubildenden aufgefangen werden kann.
Um eine
Tendenz für die Folgejahre erkennen zu können, werden die Jahre bis 2016
dargestellt.
Personalanalyse
1.
Beschäftigtenstruktur der Stadtverwaltung
Zum Stichtag
31.12.2010 waren 97,23 % der Stellen besetzt. Anhand dieser
„Stellenbesetzungsquote“ kann einerseits erkannt werden, dass sich die
Stellenbewirtschaftung im Rahmen des genehmigten Stellenplanes bewegt.
Andererseits zeigt die Quote aber auch, dass kontinuierlich Stellen nicht
besetzt sind. Dies ist durch die besonderen Sparbemühungen der Stadt Bergkamen
begründet, da laufend geprüft wird, ob eine Stellenbesetzung tatsächlich erforderlich
ist.
2. Personalwirtschaftliche
Einsparungsmaßnahmen
Mit Verweis
auf das Haushaltssicherungskonzept der Stadt Bergkamen werden folgende
personalwirtschaftliche Maßnahmen zur Reduzierung der Personalkosten
berücksichtigt:
Wiederbesetzungssperre:
Frei
werdende Stellen werden im Regelfall für die Dauer von 12 Monaten vorübergehend
nicht besetzt.
Stelleneinsparung / Stellenumwandlung:
Vor einer Wiederbesetzung wird geprüft,
ob die Stelle überhaupt noch notwendig ist oder in eine solche mit niedrigerer
Besoldungs- bzw. Tarifgruppe umgewandelt werden kann. Im Stellenplan werden
diese Stellen mit einem „ku-Vermerk“ (ku = künftig umzuwandeln) oder einem
„kw-Vermerk“ (kw = künftig wegfallend) versehen.
Vorrang für interne Stellenbesetzungen:
Vor einer Neueinstellung wird geprüft, ob
eine Besetzung durch hausinterne Umsetzung, ggf. nach entsprechenden
Fortbildungs- / Qualifizierungsmaßnahmen, erfolgen kann.
Teilzeitbeschäftigung:
In Einzelfällen werden durch
Arbeitsumverteilung Teilzeitanträge von vollzeitbeschäftigten Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern genehmigt. Dies ist insbesondere durch die
Arbeitszeitverlängerung im Beamtenbereich möglich.
Im Rahmen des Stellenplans werden
Vollzeit-Stellen, die nicht zu 100% besetzt waren, in Teilzeitstellen
umgewandelt, wenn die Praxis gezeigt hat, dass die Aufgabenerledigung keine
Vollzeit-Stelle erfordert. Dadurch soll langfristig ein reduziertes
Stellenvolumen gesichert werden.
Wartezeiten vor Beförderungen:
Gemäß § 10 Abs. 4 der Laufbahnverordnung
NRW dürfen Beamte vor Feststellung der Eignung für einen höherbewerteten
Dienstposten nicht befördert werden. Diese gesetzliche „Erprobungszeit“ dauert
in Laufbahnen
des mittleren Dienstes drei Monate,
des gehobenen Dienstes sechs Monate,
des höheren Dienstes neun Monate.
Insbesondere
bei der Übertragung von Führungspositionen wird diese „Erprobungszeit“ bei der
Stadt Bergkamen auf bis zu ein Jahr (in Einzelfällen auch darüber hinaus)
verlängert.
3. Ausbildungssituation
Um die Leistungsfähigkeit der Verwaltung
auf Dauer zu gewährleisten, ist es erforderlich, kontinuierlich in die
Ausbildung von Nachwuchskräften zu investieren. Die Stadt Bergkamen ist sich
dieser Verantwortung bewusst und hat in den letzten Jahren einer Vielzahl von
Jugendlichen einen Ausbildungsplatz zur Verfügung gestellt.
Die Ausbildungen erfolgen zum größten
Teil in den typischen Verwaltungsberufen sowohl im Beamten- als auch im
Beschäftigtenbereich (ehemals „Angestellte“). Auch im handwerklichen Bereich
(ehemals „Arbeiter“) kommt die Stadt Bergkamen ihrer Ausbildungsverpflichtung
nach.
Nach erfolgreichem Abschluss der
Ausbildung werden die Nachwuchskräfte in der Regel in ein Beamten- bzw.
Beschäftigungsverhältnis übernommen. Eine Übernahmegarantie wird jedoch nicht
gegeben. In Berufen, die den Jugendlichen auch die Möglichkeit eröffnen, einen
Arbeitsplatz außerhalb der Stadt Bergkamen zu erhalten, wird zum Teil über den
eigenen Bedarf ausgebildet.
Auszubildende bei der Stadt Bergkamen
(am 01.09.2011)
Beamtinnen und Beamte = 5
Bereich
Angestellte = 2
Bereich
Arbeiterinnen und Arbeiter = 5
insgesamt = 12
Diese Auszubildenden teilen sich auf
folgende Ausbildungsbereiche auf:
Ausbildungsbereich |
Anzahl der Azubis |
Ende der Ausbildungs-zeit |
Gesamtzahl in den
einzelnen Ausbildungs-berufen |
Beamtenlaufbahn
des gehobenen Dienstes |
1 3 1 |
31.08.2012 31.08.2013 31.08.2014 |
5 |
Verwaltungsfachangestellte
|
1 |
31.07.2012 |
1 |
Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste
(Bibliothek) |
1 |
31.07.2012 |
1 |
Gärtnerinnen bzw. Gärtner Fachrichtung: Garten- und
Landschaftsbau |
2 1 1 |
31.07.2012 31.07.2013 31.07.2014 |
4 |
Straßenbauer |
1 |
31.07.2014 |
1 |
insgesamt: |
|
|
12 |
Darüber
hinaus wird das übliche Ausbildungsangebot noch ergänzt durch alljährliche
Praktika in den sozialen und erzieherischen Berufen. Hier werden jedes Jahr
noch zusätzlich 15 Ausbildungsplätze angeboten (2 Sozialarbeiterinnen bzw.
Sozialarbeiter im Anerkennungsjahr, 5 Erzieherinnen bzw. Erzieher im
Anerkennungsjahr, sowie 8 Vorpraktikantinnen bzw. –praktikanten im
erzieherischen Bereich und Fachoberschulpraktikantinnen bzw. –praktikanten).
Damit umfasst das gesamte
aktuelle Ausbildungsangebot der Stadt Bergkamen insgesamt 27
Ausbildungsstellen.
Außerdem werden über das
gesamte Jahr verteilt in den verschiedensten Fachämtern - zusätzlich zu den
vorhandenen Auszubildenden - Schülerpraktikanten betreut. Im abgeschlossenen
Jahr 2010 erhielten z.B. 110 Praktikantinnen und Praktikanten die Möglichkeit,
Einblicke in diversen Berufsbilder der Stadtverwaltung Bergkamen zu nehmen.
4. Berücksichtigte
Faktoren bei der Personalbedarfsplanung für die Jahre 2012 bis 2016
Stellenplan
Die
folgenden Personalberechnungen werden auf der Grundlage des zurzeit gültigen
Stellenplanes
für die Jahre 2010/2011 erstellt.
Voraussichtliches
Ausscheiden von Bediensteten
Die
Personalplanungen für die nächsten Jahre berücksichtigen insbesondere die
voraussichtlich frei werdenden Stellen infolge des Ausscheidens von
Bediensteten aus Altersgründen. Bei der Feststellung dieser Stellen wird von
dem jeweils frühestmöglichen Zeitpunkt ausgegangen, da in den letzten Jahren
fast alle Bediensteten zum frühestmöglichen Zeitpunkt aus dem Arbeitsleben
ausgeschieden sind.
Die aktuelle Entwicklung zeigt jedoch auch, dass vor dem Hintergrund der
Abschlagsregelungen dieser frühestmögliche Zeitpunkt des Ausscheidens von den
Bediensteten nicht durchgängig in Anspruch genommen wird. Änderungen der
Prognose sind somit möglich.
Falls
in Einzelfällen bereits konkrete Aussagen bzw. Planungen der Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter vorliegen, werden diese Daten bei der Personalbedarfsberechnung
berücksichtigt.
Altersteilzeit
Wegen des Ausscheidens aus dem Erwerbsleben ist im Rahmen dieser
Sachdarstellung auch auf eine eröffnete Möglichkeit eines früheren Ausscheidens
hinzuweisen. Es handelt sich hierbei um die Altersteilzeitregelung, die im
öffentlichen Dienst sowohl den Tarifbereich (Angestellte und Arbeiter) als auch
den Beamtenbereich umfasst. Die im wesentlichen identischen
Altersteilzeitregelungen sehen als Kernstück vor, dass diese sowohl als echtes
Teilzeitmodell mit Verringerung auf die Hälfte der wöchentlichen Arbeitszeit
gewährt werden kann, aber auch als Blockmodell. Das Blockmodell bedeutet, dass
die bzw. der Beschäftigte bis zum Beginn des Ruhestandes die zu erbringende
Dienstleistung zunächst vollständig
vorab leistet (Arbeits- und Vorleistungsphase) und nach der Hälfte dieser
Zeit voll vom Dienst freigestellt wird (Freistellungsphase).
Das Blockmodell führt somit zu einem
tatsächlich früheren Ausscheiden aus dem Arbeitsleben, wobei die Beschäftigten
bei Antragstellung sich entscheiden müssen, ob sie mit Erreichen der normalen
Altersgrenze oder schon mit Erreichen der sogenannten (früheren)
versicherungsrechtlichen Antragsaltersgrenze ausscheiden wollen.
Da die gesamte Altersteilzeitregelung zu einer nicht unerheblichen Verminderung
der monatlichen Netto-Dienstbezüge führt und hierbei sicherlich die
individuellen Verhältnisse des Einzelnen eine große Rolle spielen, kann eine
Prognose über mögliche Inanspruchnahmen schwer gestellt werden. Zurzeit
befinden sich 34 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Altersteilzeit bzw. haben
bereits eine Altersteilzeitvereinbarung unterschrieben. Es handelt sich hierbei
um 4 Beamte und 30 tariflich Beschäftigte (23 ehem. Angestellte sowie 7 ehem.
Arbeiter).
Da eine prognostische Einbeziehung aus den vorgenannten Gründen zu ungewiss
ist, werden in den folgenden Berechnungen lediglich die Mitarbeiterinnen bzw.
Mitarbeiter erfasst, denen Altersteilzeit bereits gewährt worden ist.
Job-Center (ehem. ARGE)
Die Berechnung des aktuellen
Personalbedarfs erfolgt unter Berücksichtigung des Stellenplanes des
JobCenters. Derzeit sind 13 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt
Bergkamen für den Einsatz im JobCenter an den Kreis Unna abgeordnet.
Zu berücksichtigen ist hierbei, dass eine
Abordnung von städt. Personal an den Kreis Unna nicht über den 31.12.2015
hinaus beabsichtigt ist. Somit ist spätestens zu diesem Zeitpunkt mit der
Rückkehr der abgeordneten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Stadt Bergkamen
zu rechnen, wenn nicht einige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Kreis Unna
wechseln werden. Der Kreis Unna beabsichtigt, bis Ende 2012 entsprechende
Angebote an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu unterbreiten. Daher kann
zum jetzigen Zeitpunkt keine Angabe über die Anzahl gemacht werden.
5. Stellenbesetzungen im allgemeinen
Verwaltungsbereich
5.1 Bereich gehobener / höherer Dienst
bzw. vergleichbare Beschäftigtenstellen
Die Stellen, die bis einschließlich 2014
frei werden, werden mit bereits eingestellten Nachwuchskräften besetzt.
In den Jahren 2015 und 2016 werden nach
derzeitigem Stand keine Nachwuchskräfte benötigt. Daher wird für die
Einstellungsjahre 2012 und 2013 voraussichtlich kein Bedarf
bestehen.
Ausbildungsbedarf
„gehobener Dienst“
Ausbildungsdauer
|
Anzahl |
Einstellungsjahr |
01.09.2012 bis 31.08.2015 |
0 |
2012 |
01.09.2013 bis 31.08.2016 |
0 |
2013 |
Sollte durch derzeit nicht vorhersehbare
Ereignisse ein Bedarf entstehen, so könnten Abordnungen von Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern an den Kreis Unna (zwecks Einsatz im JobCenter) rückgängig
gemacht werden um den möglichen Personalbedarf bei der Stadt Bergkamen zu
decken.
5.2 Bereich mittlerer Dienst bzw.
vergleichbare Beschäftigtenstellen
Auch hier werden die Stellen, die bis
einschließlich 2014 frei werden, mit bereits eingestellten Nachwuchskräften
besetzt.
Bis zum Jahr 2015 werden diverse Stellen
als Maßnahmen des Haushaltssicherungskonzeptes der Stadt Bergkamen nicht mehr
nachbesetzt. Ein unmittelbarer Bedarf an Nachwuchskräften für das Jahr 2015
besteht somit nicht.
Sollte durch derzeit nicht vorhersehbare
Ereignisse ein Bedarf entstehen, so verfügt die Stadt Bergkamen über eine
Vielzahl von befristet beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die ihr
Leistungsvermögen bereits über Jahre hinweg unter Beweis gestellt haben. Der
Bedarf könnte dann durch Vertragsverlängerungen oder Umwandlung von befristeten
Verträgen in unbefristete Arbeitsverträge gedeckt werden.
Ähnliche Voraussetzungen gelten auch für
das Jahr 2016 (= Einstellungsjahrgang 2013).
Ausbildungsbedarf
„Verwaltungsfachangestellte/r“
Ausbildungsdauer
|
Anzahl |
Einstellungsjahr |
01.08.2012 – 31.07.2015 |
0 |
2012 |
01.08.2013 – 31.07.2016 |
0 |
2013 |
6. Beschäftigungsbereich „Bibliothek“
Derzeit wird bei der Stadt Bergkamen eine Auszubildende
zur Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste ausgebildet. Die
Einstellung erfolgte über Bedarf. Nach jetzigem Stand kann eine Übernahme nach
Abschluss der Ausbildung nicht erfolgen. Dies wurde ihr auch bereits vor
Abschluss des Ausbildungsvertrages mitgeteilt.
In
der Vergangenheit wurde festgestellt, dass die von der Stadt Bergkamen über
Bedarf ausgebildeten Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste auf
dem freien Arbeitsmarkt nur geringe Chancen auf eine Vermittlung haben. Aus
diesem Grund wird in diesem Bereich bis auf Weiteres nicht mehr über Bedarf
ausgebildet.
Ausbildungsbedarf „Bibliothek“
Ausbildungsdauer
|
Anzahl |
Einstellungsjahr |
01.08.2012 – 31.07.2015 |
0 |
2012 |
01.08.2013 – 31.07.2016 |
0 |
2013 |
7. Beschäftigungsbereich
„Baubetriebshof“
„Gärtner/-in“
– Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau
Anzahl
der Azubis „Gärtner“ |
Ende
der
Ausbildungszeit |
Frei
werdende Stellen |
2 1 1 0 |
31.07.2012 31.07.2013 31.07.2014 31.07.2015 |
0 1 0,5 0 |
Aus
der aufgezeigten Personalsituation ist ersichtlich, dass es nicht möglich sein
wird, alle Auszubildenden zeitnah zu übernehmen. Dies wurde den Betroffenen
auch bereits vor Abschluss der Ausbildungsverträge mitgeteilt. Darüber hinaus
lässt sich zurzeit noch nicht absehen, ob alle frei werdenden Stellen
tatsächlich auch wiederbesetzt werden.
Sofern
eine Wiederbesetzung der frei werdenden Stellen erfolgen soll und sich die
Auszubildenden während der Ausbildung entsprechend bewährt haben, wird eine
vorrangige Nachbesetzung mit eigenen Nachwuchskräften angestrebt.
Da
jedoch mehr Auszubildende ihre Ausbildung beenden werden, als frei werdende
Stellen zur Verfügung stehen, bedarf es aus personalplanerischer Sicht keiner
Einstellung von weiteren Auszubildenden für den Beruf „Gärtner“ im Jahr 2012.
Ausbildungsbedarf „Gärtner/-in“
Ausbildungsdauer
|
Anzahl |
Einstellungsjahr |
01.08.2012 – 31.07.2015 |
0 |
2012 |
01.08.2013 – 31.07.2016 |
0 |
2013 |
Straßenbauer/-in
Der erste bei der Stadt Bergkamen ausgebildete Straßenbauer
wird voraussichtlich zum 31.07.2014 die Ausbildung beenden. Die Einstellung
erfolgte über Bedarf. Nach jetzigem Stand kann eine Übernahme nach Abschluss
der Ausbildung nicht erfolgen. Dies wurde ihm auch bereits vor Abschluss des
Ausbildungsvertrages mitgeteilt.
Ausbildungsbedarf „Straßenbauer/-in“
Ausbildungsdauer
|
Anzahl |
Einstellungsjahr |
01.08.2012 – 31.07.2015 |
0 |
2012 |
01.08.2013 – 31.07.2016 |
0 |
2013 |
Da
dieser Beruf erstmalig bei der Stadt Bergkamen ausgebildet wird, bestehen
derzeit noch keinerlei Erfahrungswerte bezüglich der Übernahmemöglichkeiten in
der freien Wirtschaft. Diese sollten abgewartet werden, bevor weitere
Ausbildungsplätze in diesem Bereich angeboten werden.
Ausbildung „über Bedarf“
Festzustellen ist somit, dass auf Grundlage der aktuellen
Personalplanung kein Bedarf für die Einstellung von neuen Auszubildenden
festzustellen ist. Da aber
auch nicht vollständig auf die Bereitstellung von Ausbildungsplätzen verzichtet
werden soll, beabsichtigt die Stadt Bergkamen, wie in den Vorjahren auch, in
2012 im gewerblichen Bereich über Bedarf auszubilden.
Da
im Bereich der Ausbildung für den Beruf „Straßenbauer/-in“ zunächst
Erfahrungswerte abgewartet werden sollten, wird beabsichtigt, im Einstellungsjahr
2012 eine Ausbildungsstelle für den Beruf Gärtner/-in Fachrichtung Garten- und
Landschaftsbau auszuschreiben.
Bereits
bei Abschluss der Ausbildungsverträge wird darauf hingewiesen, dass nach
Beendigung der Ausbildung nicht mit einer Übernahme gerechnet werden kann.
8. Spezielle Beschäftigungsbereiche
Für die speziellen
Beschäftigungsbereiche innerhalb der Verwaltung soll nach Auffassung der
Verwaltung auch künftig so verfahren werden, dass ein etwaiger Personalbedarf
durch Stellenausschreibungen vom Arbeitsmarkt beschafft wird.
9.
Einstellung von Auszubildenden
Aufgrund der o. g. Darstellung
beabsichtigt die Stadt Bergkamen in folgenden Bereichen Auszubildende
einzustellen:
zum 01.08.2012:
1 Nachwuchskraft im
Ausbildungsberuf „Gärtner/-in Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau“
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der
Bürgermeister Schäfer |
|
Amtsleiter Turk |
Sachbearbeiter Hampel |
|