Beschlussvorschlag:
Der Rat
der Stadt Bergkamen nimmt die im II. Quartal 2011 gemäß der Ermächtigung des §
8 der Haushaltssatzung geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen zur
Kenntnis.
Sachdarstellung:
In der
Zeit vom 01.04. bis 30.06.2011 wurden die in der Anlage 1 aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen nach
vorheriger Zustimmung durch den Kämmerer geleistet.
Zur
gleichen Zeit (II. Quartal 2011) wurden die in der Anlage 2 aufgeführten
über- und außerplanmäßigen Aufwendungen durch den Rat beschlossen.
Gemäß
Verwaltungsvorschriften zu § 83 GO NRW sind alle Haushaltsüberschreitungen
mindestens vierteljährlich dem Rat zur Kenntnis zu geben.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
2 Anlagen
Der
Bürgermeister In
Vertretung Mecklenbrauck Erster
Beigeordneter und Stadtkämmerer |
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Amtsleiter Marquardt |
Sachbearbeiter Krause |
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