Betreff
Beseitigung von Frostschäden an städtischen Straßen und Gehwegen
Vorlage
10/0654
Aktenzeichen
bo-ha
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt Kenntnis und beschließt, die in der Anlage 1 dargestellten Maßnahmen zur Beseitigung von Frostschäden an städtischen Straßen und Gehwegen umgehend durchzuführen.

 

Wegen der Vergabefristen, der anstehenden Sommerferien etc. sollten nach Ausschreibung und Vergabeprüfung die Aufträge per Dringlichkeitsentscheidung erteilt werden.

 

Die Vorlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Sachdarstellung:

 

In den letzten Jahren hat die Verwaltung mehrfach durch Berichte über die Bestandsaufnahme der Frostschäden im städt. Verkehrsraum dargestellt, dass aufgrund der außergewöhnlichen Witterungsbedingungen Frostschäden im öffentlichen Straßenverkehrsnetz entstanden sind, die in ihrer Vielzahl nicht beseitigt werden konnten. Letztmalig ist im Ausschuss für Umwelt, Bauen und Verkehr mit Drucksache Nr. 10/0604 am 24.05.2010 dieser Sachverhalt dargestellt worden.

 

Die prägnante 6-wöchige Witterungsphase von November 2010 bis Anfang Januar 2011 mit ergiebigen Schneefällen und  Dauerfrost zog zum wiederholten Male umfangreiche Schäden an den Fahrbahnbelägen des städtischen Straßennetzes nach sich. Die wegen fehlender Mittel unterlassene Schadensbeseitigung aus dem Winter 2009/2010 hat natürlich zu weiteren Verschlechterungen beigetragen. Die Stadt Bergkamen hat in den meisten Fällen mit Notreparaturmaßnahmen reagiert. Diese sind in der o. a. Ausschusssitzung dargestellt worden. Eine dauerhafte, technisch einwandfreie Fahrbahndecke kann aber damit nicht wiederhergestellt werden. Diese Notreparaturmaßnahmen dienten lediglich zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherungspflicht, der die Stadt Bergkamen als Baulastträger für Stadtstraßen unterliegt.

 

Aus technischer Sicht ist daher die Beseitigung der Frostschäden zwingend erforderlich. Die Verwaltung hat daher in der Anlage 1 eine Liste der dringendsten Sanierungsmaßnahmen in einer Frostschadensliste zusammengestellt. Diese Liste ist auf Basis der Mitteilungen der allgemeinen Straßenkontrollen, Bürgermitteilungen und der eigenen Erfassung begründet.

 

Finanzielle Abwicklung

 

Durch die urteilsbedingte Nichtinanspruchnahme von Rückstellungen, die für zwei inzwischen abgeschlossene gerichtliche Verfahren gebildet wurden, ist es möglich, gemäß § 36 GemHVO eine Rückstellung in Höhe von 1.950.000 € in der noch nicht erstellten und geprüften Jahresrechnung 2009 durch die Kämmerei zur Beseitigung unterlassener Instandhaltungen nach Frostschäden an städtischen Straßen und Gehwegen zu bilden. Gemäß § 36 GemHVO ist die Nachholung hinreichend konkret und kann als bisher unterlassen bewertet werden. Die einzelnen Maßnahmen sind, wie in § 36 GemHVO verlangt, einzeln bestimmt und wertmäßig beziffert.

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Techn. Beigeordneter

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Mecklenbrauck

Erster Beigeordneter

Amtsleiter

 

 

 

 

Boden

 

 

 

Sichtvermerk StA. 20

 

 

 

 

Marquardt