Betreff
Masterplan Raum- und Siedlungsstruktur,
hier: Stellungnahme zur RVR Raumanalyse
Vorlage
10/0646
Aktenzeichen
61 bo-ev
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung billigt die Stellungnahme der Verwaltung.

 

Sachdarstellung:

 

Der Regionalverband Ruhr (RVR) hat einen „Masterplan Raum- und Siedlungsstruktur – Raumanalyse“ unter Einbeziehung der Kommunen erarbeitet. Der RVR Planungsausschuss hat diesen Entwurf am 15.03.2011 zur Kenntnis genommen und das Verfahren, den Entwurf den Mitgliedskommunen u. a. zur Stellungnahme vorzulegen mit folgender Sachdarstellung eingeleitet:

 

„1   Ziele und Inhalte

Durch die Verwaltungsstrukturreformen der 1970er Jahre wurde die Regionalplanung für das funktional hoch verflochtene Ruhrgebiet auf die drei Regierungsbezirke Arnsberg, Düsseldorf und Münster übertragen. Seitdem beschränkte sich die Analyse der Strukturen und Entwicklungsprozesse auf Teilräume des Verbandsgebietes. Das hat dazu geführt, dass es seit über 30 Jahren keine zusammenhängende und aus planerischer Perspektive erforderliche Betrachtung des Verbandsgebietes mehr gegeben hat. Ziel der ‚Analyse der Raum- und Siedlungsstruktur’ ist es daher, die Region als Ganzes in den Blick zu nehmen und eine Beschreibung und Analyse ausgewählter wirtschaftlicher, sozialer, demographischer und räumlicher Prozesse und Strukturen vorzunehmen.

Die Raumanalyse sollte ursprünglich in einen Masterplan zur Raum- und Siedlungsstruktur übergehen. Im Beteiligungsprozess mit dem Kommunen und Kreisen wurde aber verabredet, die Bausteine Analyse, Bewertung und Schlussfolgerungen sowie Ziele und Strategien zu trennen.

Die Raumanalyse erfüllt für den RVR mehrere Funktionen: sie ist eine analytische Grundlage für weitere informelle Planungen sowie teilregionale und/oder sektorale Entwicklungskonzepte; sie stellt eine analytische Basis für den Ideenwettbewerb Zukunft Ruhr dar; sie dient dem RVR als eine Beurteilungsgrundlage in seiner Rolle als Träger öffentlicher Belange und gibt der Regionalplanung eine analytische Grundlage zur Beurteilung regionaler Strukturen und räumlicher Entwicklungen.

Um diesen vielfältigen Zielsetzungen gerecht zu werden, erfolgt in der ‚Analyse der Raum- und Siedlungsstruktur’ eine breit angelegte Betrachtung folgender Themen:

» Bevölkerungsentwicklung und -vorausberechnung

» Wirtschaftliche Entwicklung

» Flächennutzung und Flächenwandel

» Ausgewählte Naturpotenziale und Aspekte des Freiraumschutzes

» Verflechtungen im Verbandsgebiet

» Städtesystem

» Regional Governance

Die ‚Analyse der Raum- und Siedlungsstruktur’ verzichtet bewusst auf Wertungen, planerische Zielaussagen oder Handlungsempfehlungen. Diese werden im Laufe eines auf Dauer angelegten Diskussionsprozesses gemeinsam mit relevanten Akteuren der Region entwickelt und fliessen in verschiedener Form in die weiteren formellen und informellen Planungen des RVR ein. Die vorliegende Raumanalyse bietet hierfür eine erste Grundlage.

Die Raumanalyse will und kann auf Grund ihres Übersichtscharakters nicht alle Aspekte der Raum- und Siedlungsstruktur erschöpfend erschließen. Insbesondere können die für formelle Planungen notwendigen Fachbeiträge nicht ersetzt werden. So werden im Rahmen der Erarbeitung des Regionalplans Ruhr u.a. zu den Themen Natur und Landschaft, Kulturlandschaft, Grundwasser- und Hochwasserschutz, Forst- und Landwirtschaft, Klima Fachbeiträge und fachliche Stellungnahmen von den zuständigen Fachstellen erarbeitet. Sie enthalten die Grundlagen und Anforderungen an die Planung.

Die vorliegende Analyse ersetzt auch nicht Planungen, die im Zuständigkeitsbereich anderer Fachbehörden liegen. Dies ist insbesondere im Bereich Verkehr der Fall, wo mit der Integrierten Gesamtverkehrsplanung ein abgestimmtes Planwerk des Landes vorliegt, das in die planerische Abwägung bzw. zeichnerische Darstellung des Regionalplans einfließt und im Rahmen der formellen Planung zu berücksichtigen ist. Daher wurde auf eine detaillierte Analyse von Verkehrsinfrastrukturen verzichtet.

Das Kapitel Freiraum konzentriert sich auf eine grundlegende Analyse ausgewählter Naturpotenziale und Instrumente des Freiraumschutzes. So wird eine Überschneidung mit dem vom Umweltausschuss des RVR beauftragten „Freiraumkonzept Metropole Ruhr“ vermieden, das eine detaillierte Auseinandersetzung mit den Potenzialen der Freiraumentwicklung vornimmt. Das Freiraumkonzept soll dabei die Ziele und Maßnahmen der verschiedenen kommunalen, teilregionalen und regionalen Freiraumkonzepte vernetzen und soweit notwendig ergänzen sowie in eine nach außen vermarktbare Gesamtstrategie zur Freiraumentwicklung überführen.

2   Erarbeitungsprozess

Im Sinne eines auf Dialog und Kommunikation angelegten Prozesses, wurde die ‚Analyse der Raum- und Siedlungsstruktur’ im Dialog mit Akteuren der räumlichen Planung in der Region erstellt. Hierzu wurde nach Vorgesprächen mit den Planungsverantwortlichen der Region eine Arbeitsgruppe installiert, in der seit Frühjahr 2010 Inhalte und Prozessplanung diskutiert und im Grundsatz abgestimmt wurden.

Die Arbeitsgruppe repräsentiert die mit der Planung befassten Vertreter der Kommunen der Region und setzt sich aus je einem Vertreter pro kreisfreier Stadt und aus drei Vertretern der Kreise und kreisangehörigen Kommunen zusammen. Die vier Kreisverwaltungen übernehmen Bündelungs- und Abstimmungsfunktion für die kreisangehörigen Kommunen. Die Mitglieder stimmen sich innerhalb ihrer Kommunen ab. Zur Sitzung der Arbeitsgruppe am 25.01.2011 wurden erstmalig auch Vertreter der beratenden Mitglieder der Verbandsversammlung des RVR (Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Landwirtschaftskammer, Gewerkschaften, Sportverbände, Kulturverbände, anerkannte Naturschutzverbände und kommunale Gleichstellungsstellen) eingeladen.

Den Sitzungen der Arbeitsgruppe gehen intensive Abstimmungsprozesse in den Gremien der Städteregion 2030 sowie in den Netzwerken der Planer und der Wirtschaftsförderer der Kreise voraus. Insgesamt fanden seit Januar 2010 sechs Sitzungen der Arbeitsgruppe beim RVR in Essen statt. Der inhaltliche Impuls erfolgte jeweils durch die Bereitstellung der Textentwürfe zu den einzelnen Kapiteln seitens des RVR. Die mündlich und schriftlich vorgebrachten Anregungen und Anmerkungen, die Hinweise auf die Intensität und Bandbreite der Diskussion geben sowie die verschiedenen Sichtweisen der kommunalen Akteure widerspiegeln, wurden dokumentiert und in Form einer Synopse aufbereitet und den Mitgliedern der Arbeitsgruppe zur Verfügung gestellt.

3   Weiteres Vorgehen

Der Entwurf der ‚Analyse der Raum- und Siedlungsstruktur’ soll nun den Städten und Gemeinden, den Kreisen und den beratenden Mitgliedern der Verbandsversammlung vorgelegt werden, um in einem erweiterten Beteiligungsprozess weitere Anregungen und Anmerkungen einzuholen. Hierzu wird den Beteiligten bis zum 03.07.2011 Gelegenheit gegeben. Nachdem die daraufhin eingegangenen Anmerkungen und Anregungen geprüft und eingearbeitet wurden, soll die ‚Analyse der Raum- und Siedlungsstruktur’ dem Planungsausschuss am 20.09.2011 und der Verbandsversammlung in seiner Sitzung am 10.10.2011 zur Beratung vorgelegt werden.

Zeitgleich zu diesem Prozess wird auch eine Evaluation des bisherigen Erarbeitungs- und Beteiligungsverfahrens vorgenommen werden müssen und die Frage nach optimierten Formen der Zusammenarbeit und der regionalen Kooperation neu zu diskutieren sein.

Eine inhaltliche Auseinandersetzung, die Bewertung der Analyseergebnisse sowie die Ableitung von Herausforderungen der Regionalentwicklung, sollen im regionalen Dialog entwickelt werden. Eine Verknüpfung mit der Erarbeitung des Regionalplans Ruhr und der Vorbereitung des Ideenwettbewerbs Zukunft Ruhr wird dabei angestrebt. Hierzu wird der Bereich Planung im vierten Quartal 2011 zu einem regionalen Diskurs einladen.

 

Da der Entwurf der Raumanalyse erhebliche Datenmengen beinhaltet, ist den Fraktionen eine CD-ROM zugeleitet worden, auf der die Daten der Raumanalyse im Detail nachgelesen werden können. Die Kommunen sind aufgefordert worden, eine schriftliche Stellungnahme bis zum 03.07.2011 abzugeben.

 

In seinem Anschreiben weist der RVR auf das auch in dem Vorlagentext geplante Vorgehen hin:

 

  • Prüfung und ggf. Einarbeitung der Anmerkungen und Anregungen
  • 20.09.2011 Beschlussfassung RVR Planungsausschuss
  • 10.10.2011 Beschlussfassung RVR Verbandsversammlung
  • Einladung des RVR-Bereiches Planung zu einem regionalen Diskurs zur Fortführung des begonnenen Prozesses

Die Raumanalyse verzichtet bewusst auf Wertungen. Sie erfüllt für den RVR die folgenden Funktionen.

 

  • Analytische Grundlage für weitere informelle Planungen und Konzepte
  • Analytische Basis für den Ideenwettbewerb „Zukunft Ruhr“, dessen Ergebnisse in den neuaufzustellenden Regionalplan einfließen sollen (Anmerkung: die Erarbeitung des Regionalplanes beginnt Anfang Mai 2011)
  • Beteiligungshilfe für den RVR als Träger öffentlicher Belange
  • In der Regionalplanung analytische Grundlage zur Beurteilung regionaler Strukturen und Entwicklungen

 

Vertreter der kreisfreien Städte und Kreise (inkl. zwei kreisangehörige Kommunen/Kreis) haben in einer begleitenden Arbeitsgruppe zu den Entwürfen der Raumanalyse mehrmals mündlich und schriftlich u. a. fachliche Hinweise sowie Kritikpunkte vorgetragen. Aufgrund des nun vorliegenden Entwurfs muss davon ausgegangen werden, dass der RVR keine Überarbeitung oder Neubearbeitung einzelner Kapitel oder inhaltliche Ergänzung beabsichtigt. Aus Sicht der Stadt Bergkamen und auch der anderen Gemeinden des Kreises Unna wurden wesentliche Aspekte bisher nicht aufgenommen (z. B. Verkehr und stärkere Gewichtung des Aspektes „Kohlerückzug“).

 

Bereits für die letzte Entwurfsfassung haben die kreisfreien Städte und Kreise eine gemeinsame Stellungnahme erarbeitet, die um regions-/ortsspezifische Aspekte jeweils von der Kommune ergänzt wurden. Dies ist auch für diese Entwurfsfassung vereinbart.

 

Auf der Ebene des Kreises Unna war und ist das Vorgehen sowie die Stellungnahme mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden abgestimmt.

 

Aufgrund der o. g. Erfahrungen beinhalten sowohl die gemeinsame Stellungnahme der kreisfreien Städte und Kreise (Anlage 1) als auch die ergänzende Stellungnahme des Kreises Unna (Anlage 2) nur grundsätzliche Aspekte.

 

Der Entwurf ist wie oben dargestellt aufgrund des Datenumfangs auf einer CD zur Verfügung gestellt. Zur Groborientierung ist das Inhaltsverzeichnis der Anlage 3 zu entnehmen.

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

3. 3  Anlagen

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Techn. Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Boden