Betreff
Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes für die weiterführenden Schulen (Sekundarbereich I) der Stadt Bergkamen
Vorlage
10/0639
Aktenzeichen
hoe-wz
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schule, Sport und Weiterbildung der Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung den Schulentwicklungsplan für die weiterführenden Schulen (Sekundarbereich I) der Stadt Bergkamen fortzuschreiben und die notwendigen Beteiligungen mit den Schulen, den Städten Kamen, Werne, Lünen und der Bezirksregierung Arnsberg als Schulaufsichtsbehörde durchzuführen.

Sachdarstellung:

 

Übergange auf weiterführende Schulen zum Schuljahr 2011/2012

 

 

1.    Anlass und Begründung

 

Im Schuljahr 2010/2011 besuchen 501 Schülerinnen und Schüler die vierten Klassen der neun Bergkamener Grundschulen und werden zu Beginn des Schuljahres 2011/2012 auf eine weiterführende Schule wechseln. Im Vorjahr waren es 507 Schülerinnen und Schüler. Laut der vorliegenden Statistik wird die Zahl im nächsten Jahr letztmalig auf  531 ansteigen bevor sie in den folgenden Jahren kontinuierlich sinken wird.

 

Geregelt wird das Anmeldeverfahren durch die Verwaltungsvorschriften zu § 1 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I. Durch Erlass hat das Schulministerium NRW bestimmt, dass die Anmeldungen bis zum 18.03.2011 abgeschlossen sein mussten.

 

Sofern regelmäßig die Nachfrage das Angebot an Schulplätzen übersteigt, kann die obere Schulaufsichtsbehörde im Einvernehmen mit dem Schulträger festlegen, dass für sämtliche Schulen einer Schulform in einer Gemeinde eine kürzere Anmeldefrist als für die übrigen weiterführenden Schulen gilt. Für die Willy-Brandt-Gesamtschule wurde diese verkürzte Anmeldefrist in Absprache mit allen Schulleitungen beantragt und bewilligt. Die Anmeldungen an den weiterführenden Bergkamener Schulen zum Schuljahr 2011/12 fanden zu folgenden Terminen statt:

 

14.02. bis 18.02.2011 Anmeldungen an der Willy-Brandt-Gesamtschule

14.02. bis 04.03.2011 Anmeldungen an den anderen weiterführenden Bergkamener Schulen

 

Die Schulleitung der Willy-Brandt-Gesamtschule hat unmittelbar nach Ablauf dieses Zeitraumes über die Aufnahmen entschieden, sodass die Eltern abgewiesener Schülerinnen und Schüler Gelegenheit hatten, eine andere weiterführende Schule für ihr Kind zu wählen.

 

Durch die Aushändigung eines Anmeldescheines an die Eltern aller Viertklässler, auf dem auch die Empfehlung der Grundschule vermerkt ist, wird verhindert, dass ein Kind gleichzeitig an mehreren Schulen angemeldet werden kann. Wird das Kind an einer weiterführenden Schule angenommen, erhalten die Erziehungsberechtigten eine Durchschrift des Aufnahmescheines mit dem Aufnahmevermerk. Im Fall einer Abweisung erhalten die Eltern den Anmeldeschein zurück und können ihn an einer anderen weiterführenden Schule erneut vorlegen. Der Schulträger erhält ebenfalls eine Durchschrift und kann so die Schulpflicht der Viertklässler überprüfen. Über die Aufnahme an einer Schule entscheidet gem. § 46 Abs. 1 SchulG NRW die Schulleiterin oder der Schulleiter.

 

 

 

 


 

2.  Anmeldezahlen

 

 

a) Realschulen

An den zwei Bergkamener Realschulen sieht die Klassenbildung wie folgt aus:

 

Freiherr-vom-Stein-Realschule             79 Schüler/Innen – 3 Klassen

                                                            (Vorjahr: 71 Schüler/Innen, 3 Klassen)

 

Realschule Oberaden                    79 Schüler/Innen – 3 Klassen
                                                            (Vorjahr 49 Schüler/Innen, 2 Klassen)

 

 

Die Empfehlungen der Grundschulen für die künftigen Fünftklässler an den Realschulen sehen wie folgt aus:

 

 

Empfehlungen der Fünftklässler der Realschulen 2011/2012

 

 

Frh.-v.-Stein-Realschule

Realschule Oberaden

Hauptschule/GS

7

8,9 %

 

2

2,5 %

 

Hauptschule, eingeschränkt Realschule / GS

6

7,6 %

 

7

8,9 %

Realschule / GS

 

58

73,4 %

62

78,5 %

Realschule, eingeschränkt Gymnasium/GS

 

6

7,6 %

7

8,9 %

Gymnasium/GS

 

2

2,5 %

1

1,2 %

Summe

79

100 %

79

100%

 

GS = Gesamtschule

 

 

b)  Städt. Gymnasium

 

Im kommenden Schuljahr haben sich 136 Kinder am Städt. Gymnasium Bergkamen angemeldet. Das Gymnasium wird vier Klassen bilden. Im Vorjahr waren es 153 Anmeldungen und zum Schuljahr 2008/2009  waren es 163. In den beiden Vorjahren wurden jeweils sechs Eingangsklassen gebildet.

 

Die neu aufgenommenen Schülerinnen und Schüler haben folgende Empfehlung der Grundschulen:

Realschule / Gesamtschule                                                               4 Schüler/innen /   3,0 %

Realschule eingeschränkt Gymnasium  / Gesamtschule            24 Schüler/innen / 17,6 %

Gymnasium / Gesamtschule                                                108 Schüler/innen / 79,4 %

 

Von den 138 Gymnasialempfehlungen ohne Einschränkung, die an die Viertklässler der Bergkamener Schüler ausgesprochen wurden, haben 104 das Gymnasium in Bergkamen gewählt. 27 Schülerinnen und Schüler sind an einem Gymnasium in einer Nachbargemeinde angemeldet worden, drei an einer Gesamtschule, drei an einer Realschule und eine Anmeldung gab es zur Waldorfschule.

 

 

c) Willy-Brandt-Gesamtschule

 

Nach Ablauf der Anmeldewoche lagen 163 Anmeldungen vor. Dies ist mit Abstand die geringste Anmeldezahl im Vergleich zu den Vorjahren (Schuljahr 09/10: 188 Anmeldungen, Schuljahr 08/09: 206 Anmeldungen, Schuljahr 07/08: 209 Anmeldungen).

Für Bergkamen wurde in Absprache mit allen weiterführenden Schulen festgelegt, dass die Willy-Brandt-Gesamtschule für das Schuljahr 2011/12 den zieldifferenten Gemeinsamen Unterricht einrichten wird. Entsprechend gab es noch zusätzlich 10 Zuweisungen lernbehinderter Kinder.

Nach Ende der Anmeldewoche hat die Gesamtschule 9 Abweisungen ausgesprochen. Nach Entscheidung über die eingegangenen Widersprüche sowie nach Aufnahme eines weiteren Kindes zum Gemeinsamen Unterricht sieht die Klassenbildung an der Willy-Brandt-Gesamtschule wie folgt aus:

 

4 Klassen á 30 Schüler/innen

1 Klasse á 20 Schüler/innen + 5 Schüler/innen im gemeinsamen Unterricht

1 Klasse á 20 Schüler/innen + 6 Schüler/innen im gemeinsamen Unterricht

 

Insgesamt werden somit 171 Schüler/innen zum Schuljahr 2011/2012 die 5. Klassen der Willy-Brandt-Gesamtschule besuchen.

 

Die 160 aufgenommenen Schülerinnen und Schüler haben folgende Empfehlungen (ohne Kinder im Gemeinsamen Unterricht):

 

Empfehlung

Anzahl Schüler/innen

%-Anteil

 

Hauptschule / Gesamtschule

102

63,8 %

Hauptschule/Realschule eingeschränkt /Gesamtschule

 

23

14,4 %

 

Realschule / Gesamtschule

30

18,6 %

Realschule/Gymnasium eingeschränkt/Gesamtschule

 

3

1,9 %

 

Gymnasium

2

1,3 %

Gesamt

160

100 %

 

 

d) Hauptschulen

 

Nach Ende der Anmeldezeit lagen für die Hellweg-Hauptschule in Bergkamen-Rünthe lediglich 15 Anmeldungen vor. Gemäß § 6 Abs. 4 der Verordnung zur Ausführung des § 93 Schulgesetz NRW sind in der Hauptschule mindestens 18 Anmeldungen zur Bildung einer Eingangsklasse notwenig.

 

Die Bezirksregierung Arnsberg teilt hierzu mit Verfügung vom 18. April mit: „Ich sehe aus diesem Grunde bereits zum kommenden Schuljahr dringenden Handlungsbedarf und kann der Bildung einer Eingansklasse an der genannten Schule nicht zustimmen.„ Der entsprechende Bescheid der Schulaufsicht vom 18.04.2011 - der allen Ratsmitgliedern am 02.05.2011 bereits zugeleitet wurde - ist als Anlage 1 erneut beigefügt.

 

Die Erziehungsberechtigten der angemeldeten Schülerinnen und Schüler wurden darüber informiert, dass an der Hellwegschule in Bergkamen-Rünthe keine Eingangsklasse zum Schuljahr 2011/2012 eingerichtet wird. Nach Absprache mit den Städten Werne, Lünen und Kamen wurde den Eltern anheim gestellt, ihre Kinder an einer der dortigen Hauptschulen oder an einer der beiden Realschulen in Bergkamen anzumelden.

 

Die Anmeldungen dieser 15 Kinder erfolgten an folgenden Schulen:

 

 

2            Hauptschule Werne

4          Frh.-v.-Stein-Realschule Bergkamen

4            Hauptschule Kamen

2            Hauptschule Lünen

2          Willy-Brandt-Gesamtschule (den Widersprüchen gegen die Ablehnungen wurde             stattgegeben)

1            Hauptschule Hamm

 

Des Weiteren ist der Schulträger laut letztem Absatz der Verfügung des Regierungspräsidenten mit Blick auf die weiterführenden Schulen der Stadt aufgefordert, ihre weiteren Überlegungen und schulorganisatorischen Maßnahmen der Bezirksregierung mitzuteilen.

Ein konkreter Berichtstermin ist zwar nicht genannt, aber es ist beabsichtigt, ein umfassendes und belastbares schulorganisatorisches Konzept (fortgeschriebener Schulentwicklungsplan) für die weiterführenden Schulen der Stadt Bergkamen zu erarbeiten und dem Ausschuss für Schule, Sport und Weiterbildung sowie dem Rat der Stadt Bergkamen zur Beratung noch in diesem Jahr vorzulegen.

 

Wesentlich und abhängig von unseren Überlegungen und Maßnahmen sind die schulrechtlichen Vorgaben des Landes Nordrhein Westfalen. Hier werden nach den verschiedenen Äußerungen der Landtagsfraktionen und des zuständigen Schulministeriums noch in diesem Jahr konkrete

Vorgaben zu erwarten sein.

 

Gem. den rechtlichen Bestimmungen des Schulgesetzes NRW ist die Schulentwicklungsplanung nicht nur mit den weiterführenden Schulen der Stadt Bergkamen, der Schulaufsichtsbehörde, sondern auch mit den benachbarten Schulträgern abzustimmen. Infrage kommen die Städte Kamen, Werne und Lünen.

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Mecklenbrauck

Erster Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Kray

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Hörstrup