Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt die Betriebsabrechnungen zur Kenntnis. Der Rat beschließt, die dargestellten Unter- bzw. Überdeckungen bis zum Kalkulationszeitraum 2013 in die entsprechenden Kalkulationen vorzutragen.
Sachdarstellung:
Gemäß den Vorschriften des § 6 KAG NRW sind Gewinne/Verluste aus kostenrechnenden Einrichtungen innerhalb von 3 Jahren nach Beendigung des Kalkulationszeitraumes Gebühren erhöhend bzw. mindernd in den Jahren 2012 und/oder 2013 zu berücksichtigen.
Folgende Gewinne/Verluste wurden unter Berücksichtigung von betriebswirtschaftlichen Grundsätzen für die unterschiedlichen kostenrechnenden Einrichtungen festgestellt:
Einrichtung |
Jahr |
Über-/Unterdeckung |
Kostendeckung |
Abfallbeseitigung |
2009 |
+ 6.672,18 € |
100,17 % |
Straßenreinigung/Winterdienst |
2009 |
./. 43.331,29 € |
85,75 % |
Abfallbeseitigung |
2010 |
+ 234.571,11 € |
106,22 % |
Straßenreinigung/Winterdienst |
2010 |
./. 184.168,54 € |
59,76 % |
Die Ergebnisse für das Abrechnungsjahr 2010 können in den Kalkulationen 2012 und/oder 2013 berücksichtigt werden, die Ergebnisse des Abrechnungsjahres 2009 müssen 2012 als Gebühren erhöhend bzw. mindernd eingesetzt werden.
Dieser Vorlage sind folgende Betriebsabrechnungen beigefügt:
Anlage 1: Abfallbeseitigung 2009
Anlage 2: Straßenreinigung/Winterdienst 2009
Anlage 3: Abfallbeseitigung 2010
Anlage 4: Straßenreinigung/Winterdienst 2010
Abweichungen zwischen Kalkulation und Abrechnung sind den einzelnen Erläuterungsberichten zu entnehmen.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
3. 4 Anlagen
Der Bürgermeister In Vertretung Mecklenbrauck Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
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Stv. Betriebsleiter Polplatz |
Sachbearbeiterin Grotefels |
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