1. Aufstellungsbeschluss
2. Verfahren zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Beschlussvorschlag:
1.
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, im Sinne von § 2 Abs.
1 BauGB für den in der Anlage 2 gekennzeichneten Bereich den Bebauungsplan WD
103 II “Waldsiedlung” aufzustellen.
Das ca. 6,6 ha große Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
- Im Westen entlang der bestehenden Waldfläche am Pantenweg, östlich des Russenfriedhofs
- Im Süden durch den Kuhbach, abschließend mit dem nördlichen Rand des Fußweges
- Im Osten entlang der westlichen Waldgrenze, westlich der Straße Unter den Telgen, dann entlang der südlichen Straßenbegrenzung weiter nach Osten bis zum Kreisverkehr.
-
Im Norden vom Kreisverkehr entlang der nördlichen
Straßenbegrenzungslinie südlich der ehemaligen Bergbauberufsschule (heute RWTÜV-Akademie
GmbH)
-
Der Übersichtsplan ( Anlage 1 ) ist Bestandteil des
Beschlusses.
2. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Sinne von § 3 Abs. 1 BauGB ist in Form einer Bürgerversammlung und einem anschließenden 14-tägigen Aushang im Amt für Planung, Tiefbau und Umwelt durchzuführen.
Sachdarstellung:
Die
Planungskonzeption für die “Waldsiedlung Weddinghofen” auf dem Standort der
ehemaligen Schachtanlage Grimberg 3/4 wurde im Ausschuss für Stadtentwicklung,
Strukturwandel und Wirtschaftsförderung in seiner Sitzung am 02.02.2010
vorgestellt. Die Verwaltung wurde beauftragt, das Bauleitplanverfahren mit der
RAG Immobilien GmbH durchzuführen.
Das Plangebiet
umfasst im Wesentlichen die südliche Teilfläche der ehemaligen Zeche Monopol,
Schacht Grimberg 3/4. Bereits 1994 wurden die Steinkohleförderung auf der
Schachtanlage Grimberg 3/4 eingestellt und im folgenden Jahr die beiden
Schächte verfüllt. Auf dem Gelände befanden sich Einrichtungen der
Schachtanlage, der Kokereiaufbereitung, der Energieversorgung, Werkstätten,
Sozial- und Verwaltungsgebäude sowie Ausbildungsstätten. Inzwischen sind
sämtliche Anlagen und Bestandsgebäude im Plangebiet zurückgebaut, auf der
Teilfläche nördlich des Geltungsbereiches werden einige verbleibende Gebäude
für Ausbildungszwecke der RWTÜV Akademie GmbH genutzt.
Der Großteil des
Geländes liegt brach, lediglich im äußersten Westen befindet sich ein privater
Sportplatz. Der relativ zentral im Plangebiet verortete Schacht 4 wurde im Jahr
1995 dauerstandsicher verfüllt und dabei mit einer Entgasungseinrichtung
versehen.
Die Tagesanlagen
wurden im Jahr 2003 abgebrochen. Der dabei angefallene Bauschutt wurde
gebrochen und die Keller mit diesem sauberen Material verfüllt. Die Werkstraßen
der ehemaligen Schachtanlage sind z. T. noch vorhanden. Der gebrochene
Bauschutt, der den Großteil der Branche bedeckt, hat sich hemmend auf die
Sukzessionsvegetation ausgewirkt, so dass der Standort mit Ausnahme einiger
Bäume an der Werkstraße sowie Buschwerk im Bereich des Sportplatzes kaum
Bewuchs aufweist. Das Plangebiet ist über die ehemalige Werkszufahrt an den
Kreisverkehr an der L 664 (Schulstraße) und damit an das öffentliche
Verkehrsnetz angeschlossen. Das Berufskolleg der RWTÜV-Akademie GmbH befindet
sich nördlich dieser Stichstraße (außerhalb des Geltungsbereiches) und wird
ebenfalls über diese erschlossen. An dieser Schule werden schwerpunktmäßig
gewerblich-technische aber auch einige kaufmännische Ausbildungsberufe
unterrichtet. Zudem kann die Fachhochschulreife im Bereich Technik erworben
werden.
Das Plangebiet
wird im Osten und Westen durch Waldflächen eingefasst. Bei der sich östlich
anschließenden Fläche handelt es sich um ein isoliertes, ca. 1,8 ha großes
Waldstück, welches das Plangebiet vom Geltungsbereich des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans WD 103/I trennt. Die dort ausgewiesene Wohnbebauung (in erster
Linie Doppelhäuser) ist bereits realisiert. Die westlich angrenzende Waldfläche
hingegen ist Bestandteil des Landschaftsplanes 2 des Kreises Unna und ist als
Landschaftsschutzgebiet “L 20” ausgewiesen, das sich vom Haldenkomplex “Großes
Holz” bis zum Waldgebiet “Mühlenbruch” erstreckt und von den Ortslagen
Oberaden, Bergkamen-Mitte und Weddinghofen begrenzt wird. Der Bebauungsplan
überlagert im Westen das Landschaftsschutzgebiet auf ca. 2.800 qm Fläche. Die
Untere Landschaftsbehörde hat bereits der Überlagerung zugestimmt.
Im Süden
befindet sich der renaturierte Kuhbach – begleitet durch einen Fuß-/Radweg –
auf einem in Bezug auf das Plangebiet ca. 3 – 4 m niedrigerem Geländeniveau.
Um die
Dauerhaftigkeit der unattraktiven Gewerbebrache zu vermeiden, ist eine
städtebaulich sinnvolle Folgenutzung dieser Flächen geboten, entsprechend den
Grundsätzen des
§ 1 a (2) BauGB.
Die Aufstellung
des Bebauungsplanes schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur
Erschließung eines Wohngebietes mit einer Größe von etwa 6,6 ha und liefert die
Grundlage für die Besiedlung des Bereiches mit ca. 130 – 140 Wohneinheiten für
freistehende Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäuser. Dies entspricht dem
stadtplanerischen Ziel der Stadt Bergkamen, der Bevölkerung auch in Zukunft
Wohnbaugrundstücke in attraktiver Lage anbieten zu können. Aufgrund des
Quartiersgedankens, welcher der “Waldsiedlung” zugrunde liegt, bietet das
zukünftige Baugebiet Raum für ein großes Spektrum an Wohnwünschen und bedient
somit ein breites Nachfragesegment.
Der Standort ist
aufgrund seiner günstigen Lageeigenschaften sehr gut für eine Wohnnutzung
geeignet: einerseits durch die angrenzenden Wald- und Freiflächen sowie den im
Süden verlaufenden Kuhbach geprägt, qualifiziert andererseits die unmittelbare
Nähe zu Nahversorgungseinrichtungen sowie die Integration ins Stadtgefüge das
Plangebiet als hochattraktiven Wohnstandort. Denn er verbindet Ruhe und hohe
Aufenthaltsqualität durch das grüne Umfeld mit Zentrumsnähe und vorhandener
Infrastruktur.
Das ca. 6,6 ha
große Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
-
Im Westen
entlang der bestehenden Waldfläche am Pantenweg, östlich des Russenfriedhofs
-
Im Süden
durch den Kuhbach, abschließend mit dem nördlichen Rand des Fußweges
-
Im Osten
entlang der westlichen Waldgrenze, westlich der Straße Unter den Telgen, dann
entlang der südlichen Straßenbegrenzung weiter nach Osten bis zum Kreisverkehr
-
Im Norden
vom Kreisverkehr entlang der nördlichen Straßenbegrenzungslinie südlich der
ehemaligen Bergbauberufsschule (heute RWTÜV-Akademie GmbH)
Das planerische
Konzept für die Bebauung ist als Anlage 2 beigefügt.
Die Verwaltung
schlägt vor, für den im Übersichtsplan (Anlage 1) dargestellten Bereich einen
Bebauungsplan aufzustellen und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
gem. § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer Bürgerversammlung und anschließendem
14-tägigen Aushang im Amt für Planung, Tiefbau und Umwelt durchzuführen.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
3. 2 Anlagen
Der Bürgermeister In Vertretung Dr.-Ing. Peters Techn. Beigeordneter |
|
Stellv. Amtsleiter Boden |
Sachbearbeiterin Beckmann |
|