hier: Leistung einer erheblichen überplanmäßigen Auszahlung gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, bei der Buchungsstelle 12.54.02/0088.7852 Erschließung B-Plan 101/I “Am Himmeldieck” eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 83.314,57 €.
Die Deckung erfolgt gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW bei der Buchungsstelle 12.54.02/0126.7852 “Straßenwiederherstellungsmaßnahmen”.
Die zeitliche und sachliche Unabweisbarkeit ergibt sich aus der Vorlage.
Sachdarstellung:
Die
Stadt Bergkamen hat am 25.08.2009 der Märkischen Tiefbau GmbH den Auftrag zum
Endausbau der Wohnstraßen Am Himmeldieck und Brockhausstraße in Höhe von
587.169,32 € erteilt. Mit Datum vom 17.03.2009 ist auf der Basis der HOAI
1996/2001 unter Berücksichtigung der anrechenbaren Nettokosten der Auftrag für
die Planung sowie die Bauüberwachung an das Büro Kemmesies in Höhe von
62.639,26 € erteilt worden.
Auf
der Buchungsstelle 12.54.02/0088.7852 (Erschließung B-Plan 101/I “Am
Himmeldieck”) stehen für das Jahr 2011 noch 3.251,40 € zur Verfügung. Sowohl
die Bauunternehmung Märkische Tiefbau als auch das Ing.-Büro Kemmesies haben
jetzt ihre Schlussrechnungen vorgelegt.
Waren
zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe im Haushalsjahr 2009 die verfügbaren Mittel
bei der Buchungsstelle “Erschließung B-Plan 101/I “Am Himmeldieck” ausreichend,
stellt sich heute die Situation so dar, dass aufgrund der eingereichten
Schlussrechnungen Mehrkosten begründet werden, für die z. Z. keine Mittel
bereitstehen. Die Mehrkosten sind darin begründet, dass ursprünglich die
vorhandene Baustraße mit einer Asphalttragschicht befestigt war, die sich als
nicht ausreichend für den Endausbau herausgestellt hat. Dadurch ist ein
Mehraufwand entstanden. Zusätzlich sind die Mehrkosten durch erhöhten Aufwand
bei den Angleichungsarbeiten zu den Garagenzufahrten und Hauseingängen
entstanden.
Insgesamt
sind daher Mehrkosten beim Straßenbau in Höhe von 69.395,27 € und - bedingt
durch die Abhängigkeit zu den Nettobaukosten - auch bei der Honorierung der
Planung und Bauleitung gem. HOAI in einer Größenordnung von 17.170,70 €
entstanden. Bei dem Ausbau der Straße Am Himmeldieck und Brockhausstraße sind
insgesamt Mehrkosten in Höhe von 86.565,97 € entstanden. Dem stehen die noch
zur Verfügung stehenden Restmittel in Höhe von 3.251,40 € gegenüber.
Somit
stehen auf dem Sachkonto keine ausreichenden Mittel mehr zur Verfügung, um eine
mängelfreie, nach VOB/Teil B abgenommene Baumaßnahme zu begleichen. Um die
Gesamtforderung der Auftragnehmer an die Stadt Bergkamen zu begleichen, ist es
notwendig, die Buchungsstelle 12.54.02/0088.7852 um den Fehlbetrag von
83.314,57 € zu verstärken. Zur Leistung dieser Zahlung im laufenden Haushaltsjahr
ist die Stadt Bergkamen aufgrund der Beauftragung an die Auftragnehmer
verpflichtet. Die überplanmäßige Auszahlung ist sowohl zeitlich als
auch
sachlich unabweisbar. Die Voraussetzung der überplanmäßigen Auszahlung ergibt
sich aus § 83 GO NRW. Die Unabweisbarkeit ist in ausreichender Weise begründet.
Die
Deckung gem. § 83 Abs. 2 GO NRW soll aus der Buchungsstelle 12.54.02/0126.7852
“Straßenwiederherstellungsmaßnahmen” erfolgen.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
Der
Bürgermeister In
Vertretung Mecklenbrauck Erster
Beigeordneter und Kämmerer |
Der
Bürgermeister In
Vertretung Dr.-Ing.
Peters Techn.
Beigeordneter |
Stv.
Amtsleiter Boden |
|
Sichtvermerk
StA 20 Mölle |