Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und
Finanzausschuss nimmt die Vorlage Drucksache Nr. 10/0542 zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Mit
Wirkung vom 20.11.1999 trat das Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und
Männern für das Land NRW (Landesgleichstellungsgesetz – LGG) in Kraft. Es
verpflichtet u. a. Kommunen zur Aufstellung eines Frauenförderplanes für den
Zeitraum von jeweils drei Jahren.
Der
Rat der Stadt Bergkamen beschloss in seiner Sitzung am 18.03.2010 den aktuellen
fortgeschriebenen Frauenförderplan. Dieser Frauenförderplan ist befristet bis
zum 17.03.2013. Gemäß § 5 a LGG ist nach Ablauf des Frauenförderplans ein
Bericht über die Personalentwicklung und die durchgeführten Maßnahmen zu
erarbeiten.
Da
der Rat der Stadt Bergkamen beschlossen hat, eine jährliche Berichterstattung
durchzuführen, wird nun der Bericht über die Umsetzung des Frauenförderplanes
für das Jahr 2010 vorgelegt.
Zielvorgaben:
Die Zielvorgaben des Frauenförderplanes
prognostizierten für das Jahr 2010 keine große Veränderung des Frauenanteils
bei der Stadt Bergkamen. Der Frauenanteil betrug am 31.12.2009 41,62%
und hat sich zum Stichtag 31.12.2010 auf 42,53% erhöht. Um diese
Situation zu analysieren, wurden die Daten des Berichtes für das Jahr 2010 mit
denen des Berichtes für das Jahr 2009 verglichen, um Entwicklungen erkennen zu
können.
Bei der Berechnung des Frauenanteils muss
berücksichtigt werden, dass die Frauen, die Elternzeit oder sonstigen
unbezahlten Urlaub in Anspruch nehmen, als sogenannte „Beurlaubte“ getrennt
erfasst werden und nicht in die statistische Personalkapazität einfließen. Zur
Vertretung der beurlaubten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden befristet
Beschäftigte eingestellt. Sie dürfen aufgrund der Regelungen des
Landesgleichstellungsgesetzes allerdings nicht in den statistischen
Frauenanteil einfließen. Diese Verringerung der „weiblichen“ Personalkapazität
führt daher zu einem geringeren Frauenanteil.
Um zu verdeutlichen, wie hoch der tatsächliche
Anteil der beschäftigten Frauen bei der Stadt Bergkamen ist, wurde erstmalig
für den Bericht des Jahres 2004 die Anzahl der befristet Beschäftigten gesondert
erfasst und in den folgenden Jahren entsprechend fortgeschrieben. Inklusive
dieser Befristungen ergibt sich im Jahr 2010 ein Frauenanteil von 44,78% (2009 = 44,1 %).
Der
Anstieg des Frauenanteils begründet sich insbesondere dadurch, dass mehrere Frauen
aus der Elternzeit zurückgekehrt sind und gleichzeitig bei einigen Männern das
Arbeitsverhältnis wegen Rentenbeginn bzw. Ruhestand endete. Außerdem wurden
vier Frauen nach Beendigung ihrer Ausbildung eingestellt.
Personalentwicklungsmaßnahmen:
Im
Frauenförderplan wurde festgeschrieben, dass Frauen verstärkt zu beruflichen
Fortbildungen zu motivieren bzw. hierbei zu unterstützen sind, da Qualifikation
Voraussetzung für verantwortliche Tätigkeiten ist.
Zum Stichtag 31.12.2010 nehmen insgesamt 5
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Bergkamen an
Personalentwicklungsmaßnahmen teil. Diese stellen sich wie folgt dar:
Angestelltenlehrgang I: 1
Frau
Angestelltenlehrgang
II: 2
Männer
Ausbildereignungslehrgang: 1
Frau,1 Mann
Der
Frauenanteil beträgt hier 40%.
Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und
Familie
hier: Arbeitszeit / Teilzeit:
Laut
Frauenförderplan soll Teilzeitbeschäftigung gefördert werden, in dem
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf Antrag ihre vereinbarte
Wochenarbeitszeit verringern können, wenn dienstliche Gründe nicht
entgegenstehen.
Zum Stichtag
31.12.2010 befinden sich 110 Frauen und 20 Männer in einem
Teilzeitbeschäftigungsverhältnis (siehe Seite 24 der Anlage). Seit 1991 hat
sich somit die Anzahl der Teilzeitbeschäftigten mehr als verdoppelt. Diese Zahl
macht deutlich, dass hinsichtlich der Teilzeitgewährung insbesondere versucht
wird, dem Bedürfniss der Frauen nach Vereinbarkeit von Beruf und Familie
gerecht zu werden.
Dies
spiegelt sich ebenfalls in der Gestaltung der Arbeitszeit wieder. Hier
wird nach Möglichkeit den Anträgen der Beschäftigten entsprochen, soweit
dienstliche Gründe nicht entgegenstehen. Bei der Stadt Bergkamen existieren
daher sehr viele unterschiedliche Arbeitszeitmodelle (z. B. 3- bzw.
4-Tage-Woche, 2-und 3-Tage-Woche im Wechsel, flexibler Vormittags- oder
Nachmittagsdienst, Herausnahme aus der Kernarbeitszeit, Gleitzeit usw.).
Im
Vergleich zum Jahr 2004 ist die Anzahl der teilzeitbeschäftigten Männer von 8
auf derzeit 20 angestiegen. Dies hängt insbesondere damit zusammen, dass früher
geringfügig Beschäftigte nicht im Stellenplan ausgewiesen wurden. Dies wurde im
Rahmen des Stellenplanes für die Jahre 2005/2006 angepasst. Bei diesen
geringfügig Beschäftigten handelt es sich um Aufsichtskräfte, deren wöchentliche
Arbeitszeit im Durchschnitt unter 6 Stunden liegt.
Analyse der Beschäftigungsstruktur 2010
(Anlage 1)
Das
statistische Material des Jahres 2010 ist dieser Vorlage zur Einsicht als
Anlage beigefügt. Erhoben wurden die laut Stellenplan (Stand: 31.12.2010)
beschäftigten Frauen und Männer, getrennt nach Berufsgruppen, Laufbahnen und
Besoldungs-, Vergütungs- und Lohngruppen.
Berücksichtigung des TVöD
Mit Wirkung vom 01.10.2005 ist der neue
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) in Kraft getreten. Dieser
ersetzt grundsätzlich die bisherigen manteltariflichen Regelungen u. a. des BAT
und des BMT-G. Ergebnis des neuen TVöD ist, dass es keine Trennung mehr
zwischen Angestellten, Arbeiterinnen und Arbeitern gibt. Die bisherigen
Vergütungs- und Lohngruppen der Beschäftigten wurden anhand einer Tabelle den
neuen Entgeltgruppen zugeordnet.
Unklar ist nach wie vor, wie sich der
TVöD auf die statistische Auswertung des Frauenförderplanes auswirken soll.
Trotz der Einführung des TVöD wurden die Handlungsempfehlungen zur Umsetzung
des Landesgleichstellungsgesetzes nicht geändert.
Bis zu einer evtl. neuen Regelung wird
die Statistik daher auf der Grundlage der alten Trennung zwischen Angestellten,
Arbeiterinnen und Arbeitern erstellt. Zur Information wurden die vergleichbaren
neuen Entgeltgruppen in den Tabellen aufgeführt. Die Trennung des
Arbeiterinnen- und Arbeiterbereiches macht vor dem Hintergrund des Berufsbildes
auch weiterhin Sinn.
Weitere Berücksichtigung fand die
Tarifeinigung zum Sozial- und Erziehungsdienst vom 27.07.2009. Danach richtet
sich ab dem 01.11.2009 die Eingruppierung der Beschäftigten im Sozial- und
Erziehungsdienst bis zum Inkrafttreten der Eingruppierungsvorschriften des TVöD
einschließlich Entgeltordnung nach den Merkmalen des Anhangs zur Anlage C (VKA)
zum TVöD. Die neuen Entgeltgruppen S 2 bis S 18 wurden entsprechend tariflicher
Regelungen den „alten“ Entgeltgruppen zugeordnet und in den Tabellen
eingearbeitet.
In der ersten Tabelle auf Seite 2 der Anlage
erfolgt eine Darstellung der Entwicklung des Frauenanteils bei der Stadt
Bergkamen seit 1999. Hier sind alle im Stellenplan aufgeführten Beamtinnen,
Beamten, Angestellten, Arbeiterinnen und Arbeiter zusammengefasst.
Teilzeitbeschäftigte wurden entsprechend ihrer Arbeitszeit anteilmäßig bei der
Berechnung des Frauenanteils berücksichtigt. Dieses Verfahren wurde erstmalig
bei der Ermittlung der Zahlen für das Jahr 1999 verwendet. Frühere Jahre können
deshalb für statistische Vergleiche nicht hinzugezogen werden.
Seit 2004 erfolgt außerdem die nachrichtliche
Einbeziehung der befristet Beschäftigten.
Die
Tabelle auf Seite 3 enthält eine Zusammenfassung aller Berufsgruppen mit
Angestellten, Beamtinnen und Beamten. Diese Darstellung ist für die gesetzliche
Prüfung der Unterrepräsentanz von Frauen erforderlich.
Zur
detaillierten Übersicht wurde darüber hinaus nach folgenden Berufsgruppen
differenziert:
Allgemeine
Verwaltung
Technische
Berufe
Sozialdienst
Erziehungsdienst
Schulhausmeister
/Schulhausmeisterinnen
ADV
Musikschullehrer
/ Musikschullehrerinnen
Arbeiter /
Arbeiterinnen
Praktikanten /
Praktikantinnen
Wahlbeamte.
Innerhalb der einzelnen Berufsgruppen wurden
(soweit vorhanden) einzelne Listen pro Angestellte und pro Beamtinnen und
Beamte erstellt. Diese Einzellisten wurden in einer „Gesamt“-Liste pro
Berufsgruppe summiert.
Auch
hier wurden Teilzeitbeschäftigte entsprechend ihrer Arbeitszeit anteilmäßig bei
der Berechnung des Frauenanteils berücksichtigt.
1. Angestellte, Beamtinnen und Beamte
insgesamt
(Tabelle: Seite 3 der Anlage)
Laut Stellenplan wird mit Stichtag 31.12.2010 in diesem
Bereich ein Frauenanteil von 49,55% erreicht. Nachrichtlich erfolgt auch hier
die Einbeziehung der befristet Beschäftigten. Dadurch ist der Frauenanteil
(53,06%) erneut größer, als der Männeranteil und ist im Vergleich zum Vorjahr
sogar angestiegen (2009 = 51,59%).
Betrachtet man die einzelnen Laufbahngruppen
(mittlerer, gehobener und höherer Dienst) getrennt (ohne befristet
Beschäftigte), ergibt sich ein differenzierteres Bild.
Im mittleren Dienst überwiegt
der Anteil der mit Frauen besetzten Stellen mit insgesamt 57,14% (Vorjahr =
57,94%). Nur im Bereich
der Vergütungs- / Besoldungsgruppe Vb/A9„S“ sind Frauen mit 44%
unterrepräsentiert.
Im gehobenen Dienst ist der
Frauenanteil mit rund 45% geringer als im mittleren Dienst. Anzumerken ist jedoch, dass in den
Bereichen V b / A 9 und IV b / A 10 die Parität mit 62,5% und 51% übertroffen
wird. Außerdem ist der Frauenanteil im Vergleich zum Vorjahr um rd. 4,5%
gestiegen, was u. a. im Zusammenhang mit dem Ausbildungsende von zwei
Stadtinspektoranwärterinnen, der Rückkehr von Frauen aus der Elternzeit und dem
Ausscheiden von Männern in Ruhestand bzw. Rente steht.
Im höheren Dienst beträgt der
Frauenanteil rund 22% und ist im Vergleich zum Vorjahr nahezu unverändert
geblieben.
Im Vergleich zu den
vergangenen Jahren lässt sich zusammenfassend insgesamt erkennen, dass der
Frauenanteil angestiegen ist und zwar von 44,72% in 1999 auf 49,55% in 2010.
Die Parität ist somit fast erreicht.
Als Grund hierfür kann insbesondere das Ausscheiden von männlichen
Beschäftigten in den Ruhestand und die Übernahme von weiblichen Auszubildenden
genannt werden.
2. Berufsgruppe: Allgemeine Verwaltung
2.1
Angestellte, Beamtinnen und Beamte insgesamt
(Tabelle:
Seite 4 der Anlage)
Der Frauenanteil beträgt insgesamt 58,5%
(Vorjahr = 57,18%). Je
höher die Stellen bewertet sind, desto niedriger ist der Frauenanteil. Im
höheren Dienst liegt der Frauenanteil bei rund 28% und ist im Vergleich zum Vorjahr fast unverändert
geblieben. Im gehobenen Dienst schloss das Jahr 2010 mit einem Frauenanteil von
rd. 49% ab (2009 = 43%). Im mittleren Dienst beträgt der Frauenanteil rund 69%.
2.1.1 Allg.
Verwaltung – Angestellte (Tabelle: S. 5 der Anlage)
Der Gesamtanteil der mit Frauen besetzten
Stellen überwiegt mit insgesamt rund 66%. Auffällig sind die hohen Frauenanteile im mittleren Dienst
mit rund 73%; dies sind hauptsächlich Schulsekretärinnen und Schreibkräfte, die
in der Regel in Teilzeit arbeiten (37 Ganztags- und 51 Teilzeitkräfte teilen sich
66,93 Stellen). Der Frauenanteil im gehobenen Dienst liegt bei rund 48%. Im höheren Dienst beträgt der Frauenanteil
rund 60%. Damit ist hier der Anteil der Frauen – genau wie im Vorjahr -
größer, als der Anteil der Männer.
2.1.2 Allg.
Verw. – Beamtinnen und Beamte (Tabelle: S. 6 der Anlage)
Die Gesamtzahlen weisen
einen Frauenanteil von rund 42% aus.
Im mittleren Dienst liegt der Anteil der Frauen bei 49%.
Im gehobenen Dienst stellt sich die Situation
wie folgt dar: In der Besoldungsgruppe A 9 und A 11 wird die Parität erreicht
bzw. übertroffen. Im „Spitzenamt“ A
13 ist weder eine Frau noch ein Mann vertreten. Für den gesamten gehobenen
Dienst ergibt sich ein Frauenanteil von rund 50%. Im höheren Dienst sind Frauen
mit rd. 15% vertreten. Teilzeit wird von Männern nicht in Anspruch genommen.
3. Berufsgruppe: Technische Berufe
(Tabelle: S. 7 der Anlage)
Da
sich zum Stichtag die Beschäftigten im technischen Bereich fast ausschließlich
im Angestelltenverhältnis befinden, ist die Auswertung der Tabellen auf Seite 7
und 8 der Anlage nahezu identisch. Tabelle 9 „Beamtinnen und Beamte“ weist die
Daten für vier Beamte aus.
Der durchschnittliche
Anteil der Frauen im technischen Bereich liegt bei rund 15%. Der niedrige Gesamtwert spiegelt sich
auch im Bereich des mittleren Dienstes wieder, wo zurzeit der Frauenanteil nur
4% beträgt. Während sich im höheren Dienst keine weiblichen Angestellten
befinden, liegt der Wert im gehobenen Dienst bei rund 27%.
4. Berufsgruppe: Sozialdienst
4.1
Angestellte, Beamtinnen und Beamte insgesamt
(Tabelle:
Seite 10 der Anlage)
Die
Beschäftigten im Sozialdienst sind bewertungsmäßig – mit einer Ausnahme im
mittleren Dienst - ausschließlich dem gehobenen Bereich zugeordnet. Die Beschäftigtenstruktur weist im
Stellenplan einen Frauenanteil von rd. 51% aus, wodurch erstmalig mehr Frauen
als Männer im Sozialdienst tätig sind. Dabei wird die höhere Anzahl der
Frauen (18:13) etwas relativiert durch die hohe Quote von
Teilzeitbeschäftigten. Während in der Vergütungs- / Besoldungsgruppe IV b / A
10 der Anteil der Frauen (63%) den der Männer übersteigt, findet sich in den
Gruppen IVa und III gegenüber fünf Männern keine Frau. Der Anstieg des
Frauenanteils von 46% auf 49% begründet sich durch Frauen, die aus ihrer
Elternzeit zurückgekehrt sind und durch den Ruhestand eines Beamten.
4.1.1
Sozialdienst – Angestellte (Tabelle: Seite 11 der Anlage)
Die Frauen besetzen hier
rund 45% der Stellen im gehobenen Bereich. Die Einzelanalyse entspricht den Aussagen der
Gesamtübersicht (Tabelle: Seite 10 der Anlage).
4.1.2
Sozialdienst – Beamtinnen und Beamte (Tabelle: Seite 12 der Anlage)
Der Anteil der Frauen beträgt
insgesamt 55,75%. Die
Einzelanalyse entspricht den Aussagen der Gesamtübersicht (Tabelle: Seite 10
der Anlage).
5. Berufsgruppe: Erziehungsdienst
Die
im Erziehungsdienst angesiedelten Stellen befinden sich ausschließlich im
mittleren und gehobenen Angestelltenbereich (Tabelle: Seite 13 der Anlage). Die Beschäftigten sind mit insgesamt rund
95% fast ausschließlich weiblich. Teilzeit wird überwiegend im mittleren
Dienst in Anspruch genommen.
6. Berufsgruppe: Schulhausmeister /
Schulhausmeisterin
Die
Stellen in diesem Bereich sind ausschließlich Angestelltenstellen (Tabelle:
Seite 14 der Anlage). Die besetzten
Stellen sind zu 100% mit männlichen Personen und in Vollzeit besetzt.
7. Berufsgruppe: ADV
7.1
Angestellte, Beamtinnen und Beamte insgesamt
(Tabelle:
Seite 15 der Anlage)
Die Stellen sind zu
100% mit männlichen Personen in den Bereichen mittlerer und gehobener Dienst
besetzt.
7.1.1 ADV –
Angestellte (Tabelle: Seite 16 der Anlage)
Die männlichen Angestellten sind überwiegend im
gehobenen Dienst eingruppiert.
7.1.2 ADV –
Beamtinnen und Beamte (Tabelle: Seite 17 der Anlage)
Die einzige Beamtenstelle wird nach A 9 „S“
besoldet und ist durch einen Mann besetzt.
8. Berufsgruppe: Musikschullehrerinnen
und –lehrer
(Tabelle: Seite 18 der Anlage)
Es handelt sich
ausschließlich um Angestelltenverhältnisse. Die Stellen sind durchweg im
gehobenen Dienst angesiedelt. Der
Frauenanteil liegt insgesamt bei rund 25%. Entsprechend der Tätigkeit ist
der Anteil der – hier hauptsächlich männlichen – Teilzeitbeschäftigten hoch.
9. Berufsgruppe: Arbeiterinnen und
Arbeiter
(Tabelle: Seite 19 der Anlage)
Die Gesamtzahl weist einen Frauenanteil von rund 12% aus.
Im unteren Lohngruppenbereich kann ein Frauenanteil von rd. 63% verzeichnet
werden. Im oberen Lohngruppenbereich verringert sich der Frauenanteil auf
insgesamt rund 9%.
10. Berufsgruppe: Praktikantinnen und
Praktikanten
(Tabelle: Seite 20 der Anlage)
Hierbei handelt
es sich um Berufspraktikantenstellen im Erziehungs- und Sozialdienst (Dauer = 1
Jahr). Die Einstellungen erfolgen in Abhängigkeit der eingehenden Bewerbungen.
Insgesamt kann hier ein starker Rückgang der Bewerbungen um einen
Praktikumsplatz verzeichnet werden. Im Erziehungsdienst ist (erstmalig) ein
Mann und eine Frau beschäftigt. Im Sozialdienst ist niemand tätig.
11. Berufsgruppe: Wahlbeamte (Tabelle: Seite 21 der Anlage)
Die Stellen
sind zu 100% männlich besetzt.
12. Struktur der Führungsebenen (Tabelle: Seite 22 der
Anlage)
Der weibliche
Anteil an Stellen mit Führungsfunktionen beträgt rund 30,5% (Vorjahr = 28,81%).
Anhand der Altersstruktur ist zu erkennen, dass sich auch in Zukunft der
Frauenanteil erhöhen kann. Dies zeigt auch der Vergleich mit dem Jahr 2001, wo
der Frauenanteil noch 13,7% betrug.
13. Auszubildende (Tabelle: Seite 23 der Anlage)
Anhand der
Übersicht wird deutlich, dass der Frauenanteil seit 2000 angestiegen ist. Im
Jahr 2010 wird ein Frauenanteil von rd. 44% erreicht. Im Jahr 2000 betrug der
Frauenanteil nur 25%. Betrachtet man nur die Ausbildungsbereiche „Verwaltung“
und „Bibliothek“ ohne den Gärtner-Bereich kann sogar ein Frauenanteil von rd.
63% festgehalten werden.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und
Finanzausschuss des Rates der Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage Drucksache Nr.
10/0542 zur Kenntnis.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
3.
1 Anlage
Der
Bürgermeister Schäfer |
|
Amtsleiter Turk |
Sachbearbeiterin Rahn |
Sichtvermerk
GST Bierkämper |