Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung
wird beauftragt, die für die Schließung der Schulen erforderlichen Schritte
einzuleiten. Die Vorlage ist Bestandteil des Beschlusses. In der Sitzung des
Rates der Stadt Bergkamen am 14.07.2011 soll dann die entsprechende
Beschlussfassung erfolgen.
Sachdarstellung:
Allen Schulformen steht in NRW ein
erheblicher Rückgang der Schülerzahlen als Folge einer tiefgreifenden
demografischen Veränderung bevor.
Der Landesbetrieb Information und
Technik NRW (IT.NRW) hat aktuell im Oktober 2010 die voraussichtliche
Entwicklung der Schülerzahlen an den Grundschulen in ganz
Nordrhein-Westfalen dargestellt.
Demnach besuchen zu Beginn des
Schuljahres 2009/2010 noch 680.892 Schülerinnen und Schüler die Grundschulen in
Nordrhein-Westfalen. Im Jahr 2019/2020 werden dies noch 593.369 Schülerinnen
und Schüler sein. Dies entspricht einem Rückgang von fast 13 %. 1970/1971 waren
es noch über 1,05 Millionen Schülerinnen und Schüler.
Die Anzahl der Grundschulen in NRW hat sich von 3.650 in 1970/1971 auf 3.223 in 2009/2010 verringert.
Diese landesweite Entwicklung ist vom Grundsatz her auch auf Bergkamen übertragbar, macht eine differenziertere Betrachtung des Schulstandortes Bergkamen aber nicht überflüssig.
Im Bereich der Sekundarschulen ist mit der Schließung von zwei Hauptschulen, nämlich der Burg-Hauptschule in Oberaden zum Schuljahr 2005/06 und der Heide-Hauptschule in Bergkamen-Weddinghofen zum Schuljahr 2009/2010 bereits reagiert worden.
Betroffen sind allerdings nicht nur die weiterführenden Schulen in Bergkamen, sondern in gleicher Weise auch der Primarbereich.
Damit die Grundschulen in Bergkamen auch weiterhin zukunftsfähig und bestandssicher arbeiten können, sollte die Stadt Bergkamen als Schulträger der Grundschulen auf die demografische Entwicklung entsprechend reagieren. Aufgrund der bekannten Daten aus der Einwohnermeldedatei kann die Entwicklung im Grundschulbereich sehr gut prognostiziert werden. Einflüsse wie z.B. der Elternwille spielen anders als bei der Wahl einer Schule der Sekundarstufe I im Primarbereich keine Rolle.
Im Folgenden wird zunächst die Ausgangssituation für Bergkamen geschildert. Anschließend werden entsprechende Schlussfolgerungen verbunden mit der Darstellung des Verfahrens und der zeitlichen Abwicklung dargestellt.
1. Ausgangssituation
1.1. Schülerzahlen an
Grundschulen in den vergangenen Jahren
Die Schülerzahlen an den Bergkamener Grundschulen sind in den letzten 30 Jahren kontinuierlich gesunken. Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die Gesamt-Schülerzahl an den Bergkamener Grundschulen in einzelnen Jahren, Stichtag jeweils 31.10. sowie über die Zahl der Schulanfänger der entsprechenden Jahre:
Jahr |
Schülerzahl |
Schulanfänger |
1970 |
3.097 |
965 |
1975 |
3.388 |
789 |
1980 |
3.026 |
772 |
1985 |
2.482 |
670 |
1990 |
2.463 |
647 |
1995 |
2.630 |
685 |
2000 |
2.641 |
603 |
2005 |
2.396 |
598 |
2010 |
2.019 |
506 |
Vergleicht man die Jahre 1975 (höchste Gesamt-Schülerzahl) und 2010 (niedrigste Gesamt-Schülerzahl) ergibt sich ein Rückgang der Schülerzahl um 1.369. Dies entspricht einem Anteil von 40 %. Die Zahl der Erstklässler ist um 278 gesunken (- 35%). Die Anzahl der Grundschulen in Bergkamen ist in der gesamten Zeit unverändert geblieben. Die Klassenfrequenzrichtwerte haben sich allerdings geändert.
1.2. Schülerzahlenprognose Grundschulen:
Aus der Einwohnermeldedatei können die Kinder ermittelt werden, die in den kommenden Jahren eingeschult werden. Nach dem Stand vom Januar 2011 sieht die Entwicklung wie folgt aus:
Einschulung
zum Schuljahr |
Anzahl
Kinder |
zugrundegelegte Geburtszeiträume |
2011/12 |
469 |
02.09.04 bis 01.10.05 |
2012/13 |
394 |
02.10.05 bis 01.10.06 |
2013/14 |
401 |
02.10.06 bis 01.10.07 |
2014/15 |
443 |
02.10.07 bis 01.10.08 |
2015/16 |
398 |
02.10.08 bis 01.10.09 |
2016/17 |
367 |
02.10.09 bis 01.10.10 |
Bei diesen Zahlen ist als Stichtag der Einschulung der 30.09. eines jeden Jahres zugrunde gelegt. Das Vorziehen des Einschulungsstichtages soll auf den 30.09. eingefroren werden. Ursprünglich war geplant, das Einschulungsalter bis zum 31.12. vorzuziehen.
Im 5. Schulrechtsänderungsgesetz soll dies rechtlich geändert werden.
Selbst wenn das Einschulungsalter nicht verändert werden sollte, wird in den nächsten Jahren jeweils ein Geburtsmonat mehr eingeschult. Wenn dann der 31.12. als Stichtag erreicht ist, wird es keine weiteren Veränderungen mehr geben und der gesamte Zeitraum wieder auf 12 statt vorher 13 Monate festgelegt sein.
Weiterhin wird es noch zu Zu- und auch Abwanderungen kommen, die aber ebenso wie die Antragskinder nicht prognostiziert werden können.
Als Ergebnis ist festzustellen,
dass im Schuljahr 2016/17 im Vergleich zum Schuljahr 1970/71 die Zahl der
eingeschulten Kinder um 62 % gesunken sein wird!
In den folgenden Jahren werden die
Einschulungen in die ersten Klassen der verschiedenen Schulen wie
folgt aussehen:
Zugeordnete Grundschule |
2010/11 |
2011/12 Ist |
2012/13 |
2013/14 |
2014/15 |
2015/16 |
2016/17 |
Alisoschule |
28 |
22 |
35 |
23 |
31 |
22 |
25 |
Freiherr-von-Ketteler-Schule |
66 |
60 |
55 |
54 |
57 |
40 |
47 |
Gerhart-Hauptmann-Schule |
49 |
51 |
61 |
68 |
62 |
67 |
50 |
Jahnschule |
53 |
54 |
36 |
33 |
49 |
28 |
37 |
Overberger Grundschule |
53 |
53 |
28 |
31 |
31 |
34 |
34 |
Pestalozzischule |
66 |
53 |
62 |
59 |
82 |
70 |
60 |
Pfalzschule |
94 |
64 |
50 |
57 |
59 |
51 |
43 |
Preinschule |
28 |
34 |
22 |
34 |
25 |
40 |
36 |
Schillerschule |
69 |
78 |
45 |
42 |
47 |
46 |
35 |
Summe |
506 |
469 |
394 |
401 |
443 |
398 |
367 |
Es handelt sich für die Jahre 2012 - 2016 um Prognosen basierend auf den aktuellen Einwohnerdaten. In den Schuljahren 2010/11 und 2011/12 sind keine Schulbezirke eingerichtet, die Eltern haben die Grundschule für ihr Kind frei wählen können.
Wesentliche Wanderungsbewegungen zwischen den einzelnen Grundschulen hat es nicht gegeben.
Es ergibt sich an den Bergkamener Grundschulen in den nächsten Jahren folgende Gesamt-Schülerzahl:
Zugeordnete Grundschule |
2010/11 Ist |
2011/12 |
2012/13 |
2013/14 |
2014/15 |
2015/16 |
2016/17 |
Alisoschule |
107 |
105 |
107 |
108 |
111 |
111 |
101 |
Freiherr-von-Ketteler-Schule |
263 |
254 |
236 |
235 |
226 |
206 |
198 |
Gerhart-Hauptmann-Schule |
224 |
211 |
218 |
229 |
242 |
258 |
247 |
Jahnschule |
216 |
223 |
199 |
176 |
172 |
146 |
147 |
Overberger Grundschule |
189 |
206 |
182 |
165 |
143 |
124 |
130 |
Pestalozzischule |
290 |
255 |
246 |
240 |
256 |
273 |
271 |
Pfalzschule |
323 |
308 |
283 |
265 |
230 |
217 |
210 |
Preinschule |
133 |
131 |
115 |
118 |
115 |
121 |
135 |
Schillerschule |
274 |
292 |
262 |
234 |
212 |
180 |
170 |
Summe |
2.019 |
1.985 |
1.848 |
1.770 |
1.707 |
1.636 |
1.609 |
Dies bedeutet, dass es vom laufenden Schuljahr 2010/11 bis zum Schuljahr 2016/17 einen weiteren Rückgang um 410 Schülerinnen und Schüler geben wird. Im Vergleich zum Jahr 1975 ergibt sich sogar ein Rückgang um 1.779 Schülerinnen und Schüler, also eine prozentuale Verringerung der Grundschülerzahl von 52,5 % innerhalb der letzten 40 Jahre.
1.3. Kapazitäten der
Grundschulen
In seiner Sitzung am 28.03.2007 hat der Rat der Stadt Bergkamen die maximale Zügigkeit der einzelnen Grundschulen festgelegt (Drucksache Nr. 9/0863). Es handelt sich hierbei um ein regulierendes Element für den Schulträger. Grundlage für diesen Beschluss
war die Anzahl an Klassen- und Mehrzweckräumen, über die die Schule verfügt. Sollte es zu mehr Anmeldungen an einer Grundschule kommen als die Schule nach der festgelegten Zügigkeit aufnehmen kann, muss sie die Kinder abweisen. Dafür sind gesetzlich entsprechende Verfahrensabläufe vorgegeben. Neben der Frage, ob bereits Geschwisterkinder die Schule besuchen, ist ein Kriterium die Frage der nächstgelegenen Schule.
Der Vergleich der festgelegten mit den prognostizierten Zügigkeiten 2016/2017 ergibt folgendes:
Schule |
Festgelegte Zügigkeit |
Zügigkeit
2016/17 |
Alisoschule |
2 |
1 |
Freiherr-von-Ketteler-Schule |
3 |
2 |
Gerhart-Hauptmann-Schule |
4 |
3 |
Jahnschule |
3 |
2 |
Overberger Grundschule |
2 |
2 |
Pestalozzischule |
3 |
3 |
Pfalzschule |
3 |
2 |
Preinschule |
2 |
2 |
Schillerschule |
3 |
2 |
Summe |
25 |
19
|
2. Schlussfolgerungen
2.1. Allgemein
Ein Vergleich der festgelegten Zügigkeit mit der tatsächlichen Zügigkeit ergibt, dass sechs Grundschulzüge in Bergkamen mehr vorhanden sind, als benötigt werden. Mindestens eine dreizügige Schule und eine zweizügige Schule können geschlossen werden, ohne dass es zu Engpässen bei der Versorgung der Schülerinnen und Schüler kommt.
Hinzu kommt, dass aufgrund der sinkenden Schülerzahl die tatsächliche Klassenfrequenz niedriger ist, als die rechtlich mögliche. D. h., dass auch mit einer Reduzierung der Zügigkeit für ganz Bergkamen die Klassenfrequenzhöchstwerte nicht erreicht werden. Dies ist zum Beispiel wichtig, wenn die Inklusion, also die Beschulung behinderter Schülerinnen und Schüler in Regelklassen erfolgen soll. Diese Regelklassen werden unterhalb der Klassenfrequenzhöchstwerte bleiben müssen. Neben pädagogischen Gründen braucht z.B. ein Rollstuhlfahrer einfach mehr Platz in einer Klasse.
Rechnerisch könnten bei 20 Zügen in Bergkamen maximal 600 Kinder pro Jahrgang beschult werden. Tatsächlich wird die Zahl aber auf unter 400 zurückgehen. 400 Kinder bei 20 Zügen bedeutet im Durchschnitt 20 Kinder je Eingangsklasse. Natürlich ist dies nur ein Durchschnittswert.
Im Hinblick auf
die Entwicklung der Schülerzahlen in den nächsten Jahren ist es sinnvoll, sich
zu diesem Zeitpunkt mit den Schlussfolgerungen zu befassen. Zum einen wird den
Eltern die nötige Planungssicherheit im Hinblick auf die Schullaufbahn ihrer
Kinder gegeben. Zum anderen soll eine Lösung, die jetzt getroffen wird,
nicht schon in zwei oder drei Jahren wieder überholt sein.
Aus pädagogischer Sicht kommt insgesamt hinzu, dass es sinnvoller ist, eher größere Schulen als kleinere vorzuhalten. Die Versorgung mit Lehrkräften – insbesondere im Vertretungsfall – kann an einer dreizügigen Grundschule besser gewährleistet werden als an einer ein- oder zweizügigen Schule.
Die untere Schulaufsichtsbehörde, das Schulamt für den Kreis Unna, ist mit Schreiben vom 20.01.11 um eine Stellungnahme zu den geplanten Maßnahmen gebeten worden. Das Antwortschreiben ist als Anlage 1 beigefügt.
Demnach sprechen eine ganze Reihe von Gründen aus dem inneren Schulbetrieb dafür, eher größere Schulsysteme vorzuhalten. Abschließend wird ausdrücklich empfohlen, in Bergkamen-Mitte und Weddinghofen drei größere Grundschulstandorte zu bilden.
2.2. Konkret
Im nächsten Schritt muss die zu schließende Schule ausgewählt werden. Nicht in Betracht kommen Schulen, die in dem jeweiligen Stadtteil die einzigen Schulen sind. Dies gilt für die Frh.-v.-Ketteler-Schule in Bergkamen-Rünthe genauso wie für die Overberger Schule in Bergkamen-Overberge. In beiden Fällen müssten bei Schulschließung alle Schülerinnen und Schüler aus dem jeweiligen Stadtteil relativ weite Wege in einen anderen Stadtteil zurücklegen.
Aus dem gleichen Grund scheiden aus der Überlegung die Pfalzschule in Bergkamen-Weddinghofen und die Schillerschule in Bergkamen-Mitte aus. Beide haben mit dem Stadtteil Weddinghofen bzw. einem großen Teil des südl. Teils von Bergkamen-Mitte ein sehr großes Einzugsgebiet.
In Bergkamen-Mitte ist die G.-Hauptmann-Schule räumlich die größte Schule. Im Vergleich zur Pestalozzischule verfügt sie über mehr Räume, größere und mehr Räume im Bereich der Offenen Ganztagsschule sowie über das größere Schulgelände insgesamt.
In Bergkamen-Oberaden ist die Jahnschule die einzige dreizügige Schule. Für den Ortsteil Oberaden verbleiben somit die Preinschule und die Alisoschule, beide werden in den nächsten Jahren z.T. einzügig. Vom Gebäude her bietet die Preinschule erheblich mehr Platz, die OGGS ist im Gebäude integriert und durch den Trakt, den jetzt die Musikschule nutzt, gibt es noch ausreichend Kapazitäten z.B. für eine mögliche Ganztagserweiterung.
Für die Alisoschule wurden anders als für die Preinschule IZBB-Mittel (Zuwendungen für den Ausbau des Ganztages) nur in geringem Umfang und ausschließlich für die Ausstattung bewilligt. Hier gäbe es bei einer Schulschließung wenn überhaupt nur eine geringe Rückforderung durch das Land. Räumlich ist die OGGS in der benachbarten Kindertagesstätte untergebracht.
Die OGGS der Preinschule ist mit derzeit 14 Anmeldungen (Stand: 09.11.10) durchaus in der Lage, eine größere Gruppe zu betreuen.
Insofern sprechen die Sachargumente für eine Schließung der Alisoschule.
Da allerdings wie oben ausgeführt gleichzeitig auch die Schließung einer dreizügigen Schule im Bereich des Möglichen ist, verbleibt nach den oben gemachten Ausführungen noch die Pestalozzischule.
Sowohl für die Alisoschule als auch für die Pestalozzischule ist nunmehr zu überprüfen, welche Auswirkungen eine Schließung auf die Verteilung der Schülerinnen und Schüler auf die verbleibenden Grundschulen hat.
2.2.1. Schließung der
Alisoschule
Anhand der folgenden Tabelle zeigt sich, dass die beiden anderen Grundschulen im Ortsteil Oberaden von der Kapazität her in der Lage sind, die Schülerinnen und Schüler der Alisoschule in den folgenden Schuljahren aufzunehmen.
§ 6 der Verordnung zur Ausführung
des § 93 Abs. 2 Schulgesetz ( VO zu § 93 Abs. 2 SchulgG) gibt einen Klassenfrequenzrichtwert
von 24 vor, lässt aber eine Überschreitung innerhalb einer Bandbreite von bis
zu 30 zu. Die maximale Aufnahmekapazität wurde mit diesem Wert berechnet. Es
zeigt sich jedoch, dass dieser Grenzbereich bei Weitem nicht erreicht werden
wird.
Schul- jahr |
Alisoschule |
Jahnschule |
Preinschule |
||||
|
abgebende
Schülerzahl |
max. Kapazität |
Schülerzahl
lt.
Prognose |
freie
Kapazität |
max. Kapazität |
Schülerzahl
lt.
Prognose |
freie
Kapazität |
2015/16 |
111 |
360 |
146 |
214 |
240 |
121 |
119 |
2016/17 |
101 |
360 |
147 |
213 |
240 |
135 |
105 |
Die freien Kapazitäten an der Jahn- und der Preinschule bieten einen großen Spielraum für alle Beteiligten.
Auch bleibt noch genügend Raum für eventuell hinzu kommende Neuansiedlungen (Wasserstadt Aden).
Es wird sich jedoch nicht vermeiden lassen, dass die Zahl der Fahrschüler/Innen steigen wird. Nach der Schülerfahrkostenverordnung besteht für Grundschüler/Innen ein Anspruch bei einem Schulweg von mehr als 2 km oder bei einem besonders gefährlichen Schulweg.
Zurzeit werden insgesamt 6 Klassenräume in der Alisoschule durch die Albert-Schweitzer-Schule genutzt. Eine Weiternutzung oder sogar Ausweitung der Nutzung ist problemlos möglich.
Eine eigene Turnhalle hat die Schule nicht. Sie teilt sich die auf dem Gelände vorhandene Turnhalle jetzt schon mit der Albert-Schweitzer-Schule.
2.2.2. Schließung der
Pestalozzischule
Im Falle der Schließung der Pestalozzischule werden sich die Schülerinnen und Schüler auf die Gerhart-Hauptmann-Schule, die Pfalzschule und die Schillerschule verteilen.
Diese Schulen sind von der Kapazität her in der Lage, folgende maximale Schülerzahl in den nächsten Schuljahren aufzunehmen:
G.-Hauptmann-Schule: 4-zügig 480 Schüler/Innen
Pfalzschule: 3-zügig 360 Schüler/innen
Schillerschule: 3-zügig 360 Schüler/innen
Schul- jahr |
Pestalozzi- schule |
G.-Hauptmann- Schule |
Pfalzschule |
Schillerschule |
|||
|
abgebende Schülerzahl |
Schülerzahl
lt.
Prognose |
freie
Kapazität |
Schülerzahl
lt.
Prognose |
freie
Kapazität |
Schülerzahl
lt.
Prognose |
freie
Kapazität |
2015/16 |
273 |
258 |
222 |
217 |
143 |
180 |
180 |
2016/17 |
271 |
247 |
233 |
210 |
150 |
170 |
190 |
Die Berechnung erfolgte wie für den
Ortsteil Oberaden unter Zugrundelegung des Bandbreiten-Höchstwertes von 30.
Auch hier ergibt sich insgesamt ein so großer Spielraum, dass durch die
Schließung der Pestalozzischule alle Schülerinnen und Schüler an den verbleibenden drei Grundschulen aufgenommen werden können.
Fahrschüler dürfte es aufgrund der Nähe der Wohngebiete zu den Schulen nur ganz wenige geben. Im Wesentlichen liegen die Fußwege für die Schülerinnen und Schüler unterhalb der nach der Schülerfahrkostenverordnung im Primarbereich gegebenen Grenze von 2,0 km.
Hinzu kommt, dass auch vor Auflösung der Schulbezirksgrenzen Schülerinnen und Schüler der Pestalozzi- und der G.-Hauptmann-Schule im Rahmen eines genehmigten Gastschulverhältnisses die Overberger Schule besucht haben. Es ist davon auszugehen, dass dies auch zukünftig der Fall sein wird. Dies wird auch unabhängig davon sein, ob Schulbezirksgrenzen wieder eingeführt werden oder nicht.
Das Gebäude der Pestalozzischule wird schon jetzt von der Musikschule genutzt. Als Folgenutzung würde sich die Unterbringung der Musikschule und der Jugendkunstschule anbieten. Die Verwaltung der Musikschule könnte in den Verwaltungsbereich der Pestalozzischule einziehen und der Unterricht in den Klassenräumen erfolgen. Die dann in der „Alten Post“ in Oberaden freiwerdenden Räume könnten z.B. vom Museum mitgenutzt werden.
Die Jugendkunstschule mit Verwaltungs- und Veranstaltungsräumen könnte ebenfalls in das Gebäude einziehen. Die Nutzung der Turnhalle wäre morgens und tagsüber durch die Jugendkunstschule und abends weiterhin durch die Vereine möglich.
Die bisher angemieteten zwei Wohnungen, die die Jugendkunstschule über der Stadtbibliothek nutzt, könnten freigezogen werden.
Die Bündelung der Angebote von Musikschule und Jugendkunstschule an diesem Standort sollte ohne Aufgabe der dezentralen Angebote in den einzelnen Stadtteilen erfolgen.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang der Hinweis, dass es aufgrund der Lage der Schulen in den verschiedenen Siedlungsschwerpunkten Bergkamens keine Korrelation bei einer Schließung gibt.
3. Verfahren
und zeitliche Abwicklung
Das Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2011/12 ist bereits abgeschlossen. Die Anmeldungen an den Grundschulen erfolgten im Zeitraum 08.11.-19.11.2010. Eine Umsetzung der geplanten Schulschließungen ist daher frühestens zum Schuljahr 2012/13 möglich.
Gem. § 76 SchulG ist die Schule vom Schulträger in den für sie bedeutsamen Angelegenheiten rechtzeitig zu beteiligen. Hierzu gehören insbesondere die Auflösung einer Schule (§ 76 Nr. 1 SchulG). Die Beteiligung hat in Form der Anhörung zu erfolgen. Die Entscheidungsbefugnis des Schulträgers bleibt unbenommen.
Die Mitwirkung der Schule erfolgt nach § 65 Abs. 2 Nr. 22 SchulG durch die Schulkonferenz.
Die Aufforderungen zur Anmeldung für die Erstklässler des Schuljahres 2012/13 werden direkt nach den Sommerferien 2011 verschickt. Demnach müsste vor den Sommerferien 2011 der entsprechende Ratsbeschluss über die Schulschließungen getroffen werden. Gem. § 81 Abs. 3 SchulG bedarf diese Entscheidung des Schulträgers der Genehmigung durch die Schulaufsichtsbehörde.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister In Vertretung Mecklenbrauck Erster Beigeordneter |
|
Amtsleiter Kray |
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