Festlegung der Fördersätze für das Jahr 2011
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss des Rates der Stadt Bergkamen beschließt im Rahmen der Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit der Stadt Bergkamen für das Haushaltsjahr 2011 folgende Fördersätze:
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2011/€ |
1. |
Fahrten und Lager - pro Tag und teilnehmender Person |
2,20 3,00 |
2. |
Internationale Jugendbegegnung - pro Tag und teilnehmender Person im Ausland - pro Tag und teilnehmender Person am Ort - pro Tag und teilnehmender Person bei Unter- bringung im Hotel, Gästehaus usw. |
3,20 2,50 3,00 |
3. |
Ferienhilfswerk - für Teilnehmende aus Familien, die aufgrund ihres Einkommens Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II bzw. dem SGB XII haben - für behinderte Kinder von Arbeitslosengeldbe- ziehenden nach dem SGB III |
85,00 50,00 50,00 |
4. |
Familienhilfswerk |
26,00 |
5. |
Zuschüsse für Jugendgruppen und Jugendverbände (keine Sportvereine) |
"Pro-Kopf- |
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2010/€ |
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6. |
Qualifizierungsmaßnahmen für
ehren-/
- 2/3 Schulungstag - 1/3 Schulungstag Schulungen innerhalb von Bergkamen - 3/3 Schulungstag - 2/3 Schulungstag - 1/3 Schulungstag |
2,50
2,50 2,00 1,00 |
Sachdarstellung:
Die Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit der Stadt Bergkamen sehen eine Förderung Bergkamener Träger der freien Jugendhilfe vor, die gem. § 75 SGB VIII die Gewähr für eine dem Ziel des Grundgesetztes förderliche Arbeit bieten und eine sachgerechte, zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung der Mittel garantieren.
Die in den Richtlinien enthaltenen Fördersätze werden durch den Jugendhilfeausschuss jährlich im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel neu festgesetzt.
Die Verwaltung des Jugendamtes schlägt vor, die Fördersätze für das Haushaltsjahr 2011 wie folgt festzulegen:
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2011/€ |
2010/€ |
1. |
Fahrten und Lager - pro Tag und teilnehmender Person |
2,20 3,00 |
2,20 3,00 |
2. |
Internationale Jugendbegegnung - pro Tag und teilnehmender Person im Ausland - pro Tag und teilnehmender Person am Ort - pro Tag und teilnehmender Person bei Unter- bringung im Hotel, Gästehaus usw. |
3,20 2,50 3,00 |
3,20 2,50 3,00 |
3. |
Ferienhilfswerk - für Teilnehmende aus Familien, die aufgrund ihres Einkommens Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II bzw. dem SGB XII haben - für behinderte Kinder von Arbeitslosengeldbe- ziehenden nach dem SGB III |
85,00 50,00 50,00 |
85,00 50,00 50,00 |
4. |
Familienhilfswerk |
26,00 |
26,00 |
5. |
Zuschüsse für Jugendgruppen und Jugendverbände (keine Sportvereine) |
"Pro-Kopf- |
"Pro-Kopf- |
|
2011/€ |
2010/€ |
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6. |
Qualifizierungsmaßnahmen
für ehren-/
- 2/3 Schulungstag - 1/3 Schulungstag Schulungen innerhalb von Bergkamen - 3/3 Schulungstag - 2/3 Schulungstag - 1/3 Schulungstag |
2,50
2,50 2,00 1,00 |
4,50 2,50
2,50 2,00 1,00 |
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister In Vertretung Wenske Beigeordneter |
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Amtsleiter Kriegs |
Sachbearbeiter Preising |
Sachgebietsleiter Kortendiek |